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0493/2018

Hundefreilauffläche, Tor vor dem Spielplatz an der Quentelstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.03.2018, TOP 5.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Eingabe Hundefreilauf in der Grünanlage Quentelstraße

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Luftbild Quentelstraße

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4873 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0493/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Hundefreilauffläche, Tor vor dem Spielplatz an der Quentelstraße 
Eingabe nach § 24 GO 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe der Petentin. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt eine Hundefreilauffläche im Park an der Quentelstraße ab. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Notwendigkeit Hundefreilaufflächen einzurichten, ergab sich erst nach Inkrafttreten des Landes-
hundegesetzes am 01.01.2003. Bis dahin durften Hunde in nahezu fast allen Grünanlagen ohne Lei-
ne mitgeführt werden. Gemäß § 2 Abs. 2 Landeshundegesetz sind Hunde nun generell an einer zur 
Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen, eine Ausnahme von dieser Regelung für in-
nerörtlichen Bereiche besteht lediglich für besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Vorga-
ben, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang Hundefreilaufflächen von den Kommunen 
anzulegen sind, wurden jedoch nicht getroffen. 
 
Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht besiedel-
ten Stadtgebiet Köln gestaltet sich schwierig und kann nur unter Abwägung der verschiedenen Inte-
ressenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes Konfliktpotential zwischen Hunde-
haltern und sonstigen Nutzern von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegungsfreiheit durch 
freilaufende Hunde beeinträchtigt sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche Nutzung der Frei-
laufflächen als Hundetoilette, obwohl die Hundehalter selbstverständlich auch hier – wie in allen öf-
fentlichen Grünanlagen – verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen.  
 
Die städtische Grünanlage an der Quentelstraße/ Buschgasse ist insgesamt nur 5.177 m² groß, da-
von sind 1.304 m² Spielplatz- beziehungsweise Bolzplatz-Fläche. Da eine Tiefgaragenzufahrt mitten 
durch eine Grünfläche verläuft, sind nur rund 4000 m² als zusammenhängende Grünfläche mit Spiel-
platz nutzbar. Eine Ausweisung einer Hundefreilauffläche verbietet sich nicht nur wegen der geringen 
Größe der Grünanlage, die dann anderen Bürgern nicht mehr zu Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten 
zur Verfügung stehen würde (auf Hundefreilaufflächen ist beispielsweise das Grillen oder jegliche 
Spielausübung verboten), sondern auch wegen ihren unmittelbaren Lage zum Kinderspielplatz.  
 
Selbst eine Torvorrichtung würde es vielen Kindern, die Angst vor Hunden haben, nicht mehr ermög-
lichen, den Spielplatz zu nutzen, da sich die unangeleinten Tiere in unmittelbarer Nähe zu ihnen auf-
halten würden. Im Übrigen werden Kinderspielplätze ausschließlich an stark befahrenen Straßen ein-
gezäunt, um Kinder vor dem Betreten dieser Straßen zu schützen. An Grünanlagen bleiben sie dage-
gen offen, damit spielende Kinder nicht nur auf den mit Spielgeräten ausgestatteten Raum beschränkt 
werden und auch die Wiesen zum Spielen nutzen können. 
 
Unabhängig davon ist das Angebot an öffentlichen Grünflächen besonders im Stadtbezirk Innenstadt 
so gering, dass hier der allgemeinen Bevölkerung Vorrang zur Nutzung gegeben werden muss. Es 
widerspricht dem Landeshundegesetz, wenn das unangeleinte laufen lassen von Hunden durch die 
Ausweisung von Hundefreilaufflächen in allen öffentlichen Grünanlagen erlaubt würde. 
 
Im Bereich der Südstadt gibt es im Verhältnis zu den vorhandenen Grünanlagen mit insgesamt vier 
Hundefreilaufflächen bereits relativ viele Auslaufmöglichkeiten für Hunde. Sie befinden sich an fol-
genden Standorten: 
 
Stadtteil Lage genaue Beschreibung Fläche in 
Quadrat-
meter 
Neustadt-
Süd 
Friedenspark entlang der Eisenbahn 10.068  
Neustadt-
Süd 
Hiroshima-Nagasaki-Park südlich Aachener Weiher 25.737

3 
Stadtteil Lage genaue Beschreibung Fläche in 
Quadrat-
meter 
Neustadt-
Süd 
Rathenauplatz gegenüber der Synagoge 647 
Neustadt-
Süd 
Volksgarten im Bereich Volksgartenstraße/ Vorge-
birgsstraße 
1.735 
 
Aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 29.06.2017 soll die Hundefreilauf-
fläche im Volksgarten baldmöglichst in die Nähe der Vorgebirgsstraße, Traverse Vorgebirgsstraße, 
Höninger Weg an der Stelle der Wiese des ehemaligen „Hunnenlagers“ verlegt und damit sogar noch 
vergrößert werden. Der Bereich für den Freilauf wird dann rund 7.000 m² umfassen. 
 
Die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im vorgeschlagenen Bereich würde auch zu Konflikten mit 
den Anwohnern an der Achterstraße führen, deren Grundstücke unmittelbar an die Grünanlage Quen-
telstraße anschließen, da ein hohes Hundeaufkommen erfahrungsgemäß zu erheblichen Geräusch-
belästigungen führt. 
 
 
Anlagen

Eingabe Hundefreilauf in der Grünanlage Quentelstraße

638 Zeichen

1
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Freitag, 12. Januar 2018 11:57
02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden 
Anliegen nach § 24 GO
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich möchte ein Anliegen in Ihrem Ausschuss vorlegen nach § 24 GO. 
Ich möchte den Vorschlag machen, eine Freilauffläche für Hunde in der Südstadt im Park nahe der Rosenstraße zu 
erlauben bzw. ein Tor/Gatter vor dem Spielplatz  "Quentelstraße" in der Altstadt-Süd anzubringen, um das 
Hereinlaufen der Hunde in den Spielplatz zu verhindern. 
Über eine Information, wie mein Anliegen weiter behandelt wird, würde ich mich sehr freuen. 
Vielen Dank! 
Mit freundlichen Grüßen

Luftbild Quentelstraße

39 Zeichen

©2001 Stadt Köln    Maßstab 1:1000 50 m

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Rosenstraße
  • Quentelstraße 1
  • Buschgasse
  • Achterstraße
  • Rathenauplatz
  • Höninger Weg
  • Volksgartenstraße
  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
0493/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.02.2018
Erstellt
14.02.2018 09:59