0493/2018
Hundefreilauffläche, Tor vor dem Spielplatz an der Quentelstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4873 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 0493/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Hundefreilauffläche, Tor vor dem Spielplatz an der Quentelstraße Eingabe nach § 24 GO Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe der Petentin. Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt eine Hundefreilauffläche im Park an der Quentelstraße ab. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Notwendigkeit Hundefreilaufflächen einzurichten, ergab sich erst nach Inkrafttreten des Landes- hundegesetzes am 01.01.2003. Bis dahin durften Hunde in nahezu fast allen Grünanlagen ohne Lei- ne mitgeführt werden. Gemäß § 2 Abs. 2 Landeshundegesetz sind Hunde nun generell an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen, eine Ausnahme von dieser Regelung für in- nerörtlichen Bereiche besteht lediglich für besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Vorga- ben, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang Hundefreilaufflächen von den Kommunen anzulegen sind, wurden jedoch nicht getroffen. Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht besiedel- ten Stadtgebiet Köln gestaltet sich schwierig und kann nur unter Abwägung der verschiedenen Inte- ressenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes Konfliktpotential zwischen Hunde- haltern und sonstigen Nutzern von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegungsfreiheit durch freilaufende Hunde beeinträchtigt sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche Nutzung der Frei- laufflächen als Hundetoilette, obwohl die Hundehalter selbstverständlich auch hier – wie in allen öf- fentlichen Grünanlagen – verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. Die städtische Grünanlage an der Quentelstraße/ Buschgasse ist insgesamt nur 5.177 m² groß, da- von sind 1.304 m² Spielplatz- beziehungsweise Bolzplatz-Fläche. Da eine Tiefgaragenzufahrt mitten durch eine Grünfläche verläuft, sind nur rund 4000 m² als zusammenhängende Grünfläche mit Spiel- platz nutzbar. Eine Ausweisung einer Hundefreilauffläche verbietet sich nicht nur wegen der geringen Größe der Grünanlage, die dann anderen Bürgern nicht mehr zu Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen würde (auf Hundefreilaufflächen ist beispielsweise das Grillen oder jegliche Spielausübung verboten), sondern auch wegen ihren unmittelbaren Lage zum Kinderspielplatz. Selbst eine Torvorrichtung würde es vielen Kindern, die Angst vor Hunden haben, nicht mehr ermög- lichen, den Spielplatz zu nutzen, da sich die unangeleinten Tiere in unmittelbarer Nähe zu ihnen auf- halten würden. Im Übrigen werden Kinderspielplätze ausschließlich an stark befahrenen Straßen ein- gezäunt, um Kinder vor dem Betreten dieser Straßen zu schützen. An Grünanlagen bleiben sie dage- gen offen, damit spielende Kinder nicht nur auf den mit Spielgeräten ausgestatteten Raum beschränkt werden und auch die Wiesen zum Spielen nutzen können. Unabhängig davon ist das Angebot an öffentlichen Grünflächen besonders im Stadtbezirk Innenstadt so gering, dass hier der allgemeinen Bevölkerung Vorrang zur Nutzung gegeben werden muss. Es widerspricht dem Landeshundegesetz, wenn das unangeleinte laufen lassen von Hunden durch die Ausweisung von Hundefreilaufflächen in allen öffentlichen Grünanlagen erlaubt würde. Im Bereich der Südstadt gibt es im Verhältnis zu den vorhandenen Grünanlagen mit insgesamt vier Hundefreilaufflächen bereits relativ viele Auslaufmöglichkeiten für Hunde. Sie befinden sich an fol- genden Standorten: Stadtteil Lage genaue Beschreibung Fläche in Quadrat- meter Neustadt- Süd Friedenspark entlang der Eisenbahn 10.068 Neustadt- Süd Hiroshima-Nagasaki-Park südlich Aachener Weiher 25.737 3 Stadtteil Lage genaue Beschreibung Fläche in Quadrat- meter Neustadt- Süd Rathenauplatz gegenüber der Synagoge 647 Neustadt- Süd Volksgarten im Bereich Volksgartenstraße/ Vorge- birgsstraße 1.735 Aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 29.06.2017 soll die Hundefreilauf- fläche im Volksgarten baldmöglichst in die Nähe der Vorgebirgsstraße, Traverse Vorgebirgsstraße, Höninger Weg an der Stelle der Wiese des ehemaligen „Hunnenlagers“ verlegt und damit sogar noch vergrößert werden. Der Bereich für den Freilauf wird dann rund 7.000 m² umfassen. Die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im vorgeschlagenen Bereich würde auch zu Konflikten mit den Anwohnern an der Achterstraße führen, deren Grundstücke unmittelbar an die Grünanlage Quen- telstraße anschließen, da ein hohes Hundeaufkommen erfahrungsgemäß zu erheblichen Geräusch- belästigungen führt. Anlagen
Eingabe Hundefreilauf in der Grünanlage Quentelstraße
638 Zeichen
1 Von: Gesendet: An: Betreff: Freitag, 12. Januar 2018 11:57 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Anliegen nach § 24 GO Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte ein Anliegen in Ihrem Ausschuss vorlegen nach § 24 GO. Ich möchte den Vorschlag machen, eine Freilauffläche für Hunde in der Südstadt im Park nahe der Rosenstraße zu erlauben bzw. ein Tor/Gatter vor dem Spielplatz "Quentelstraße" in der Altstadt-Süd anzubringen, um das Hereinlaufen der Hunde in den Spielplatz zu verhindern. Über eine Information, wie mein Anliegen weiter behandelt wird, würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Luftbild Quentelstraße
39 Zeichen
©2001 Stadt Köln Maßstab 1:1000 50 m
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Rosenstraße
- Quentelstraße 1
- Buschgasse
- Achterstraße
- Rathenauplatz
- Höninger Weg
- Volksgartenstraße
- Im Park
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0493/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.02.2018
- Erstellt
- 14.02.2018 09:59