V/0200/2008
Bebauungsplan Nr. 323, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/0200/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung 21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Einbringung 18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 24.09.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Bauge- setzbuch (BauGB) zu ändern. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplans der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 323, in Kraft getreten im Jahr 1989, regelt die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Wohngebiet Sentruper Höhe. In Teilbereichen des Plangebietes wurden zur Erhaltung der baulichen Anlagen Erhaltungsgebote festgesetzt. Aufgrund einer Änderung der Ge- setzesgrundlage und unter Berücksichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist eine Überprüfung und Konkretisierung der bisherigen Erhaltungsgebote notwendig. Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 soll nun die Erhaltung der baulichen Anlagen im Bebauungsplan konkretisiert und somit planungsrechtlich abgesichert werden. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 323 sollen nicht geändert werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan Vorlagen-Nr.: V/0200/2008 Auskunft erteilt: Frau Mennebröcker / Herr Hülk Ruf: 492 6145 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 07.08.2008 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage - Übersichtsplan
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Anlage zur Vorlage Nr. 200/2008 Bebauungsplan Nr. 323 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet / Maßstab 1:7500 ST ADT M TÜNS ER
Ergänzungsvorlage V/0200/2008/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0200/2008/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Mennebröcker / Herr Husmann Ruf: 492 61 45 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 24.09.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Bauge- setzbuch (BauGB) zu ändern. Der Bebauungsplan Nr. 323, der die geordnete städtebauliche Entwicklung für das genannte Wohngebiet regelt, enthält in Teilbereichen des Plangebietes festgesetzte Gebote zur Erhaltung der baulichen Anlagen, die aufgrund einer geänderten Gesetzesgrundlage und unter Berücksichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu überprüfen bzw. zu konkretisieren sind. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplans der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-West und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver- kehr und Wirtschaft haben in ihren Sitzungen am 18.09.2008 die Änderung des Beschlussvor- schlages (fett abgedruckt) beschlossen. Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen, sollte der Beschlussvor- schlag entsprechend den Beschlüssen der BV West und des ASSVW geändert werden. Unabhängig von dem geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage beschloss die Bezirksvertretung Münster-West einstimmig: Die Verwaltung wird gebeten, die Anliegen der Bürger bei der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 (Wohngebiet Sentruper Höhe) einzubeziehen und die erzielten Kompromisse in einer Vorlage deutlich zu machen. V/0200/2008/1 - 2 - Der Bitte der BV West wird seitens der Verwaltung im weiteren Laufe des Verfahrens entsprochen. I. V. Schultheiß Stadtdirektor V/0200/2008/1
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 323, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Sentruper Höhe
Bebauungsplan Nr. 323, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wohngebiet Sentruper Höhe
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0200/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.08.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37