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2013/2018

Ernennung von Herrn Prof. Dr. Rudolf Schwarz zum verdienstvollen Bürger der Stadt Köln und Ernennung von Frau Prof. Maria Schwarz zur verdienstvollen Bürgerin der Stadt Köln sowie Erhalt der Grabstätte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2018

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 25.06.2018, TOP 6.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3959 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
61 Müll Az 
Vorlagen-Nummer 
 2013/2018 
Freigabedatum 
22.06.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ernennung von Herrn Prof. Dr. Rudolf Schwarz zum verdienstvollen Bürger der Stadt Köln und 
Ernennung von Frau Prof. Maria Schwarz zur verdienstvollen Bürgerin der Stadt Köln sowie 
Erhalt der Grabstätte Nr. 6/7 auf dem Flur 012 des Friedhofs Müngersdorf als Ehrengrab 
Beschlussorgan 
Hauptausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt, Herrn Prof. Dr. Rudolf Schwarz posthum zum verdienstvollen Bürger 
der Stadt Köln sowie seine Ehefrau, Frau Prof. Maria Schwarz ebenfalls posthum zur verdienstvollen 
Bürgerin der Stadt Köln zu ernennen und die Grabstätte der Eheleute auf dem Friedhof Müngersdorf 
(Flur 012, Nr. 6/7) als Ehrengrab gemäß§ 23 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Köln zu erhal-
ten. 
 
 
Hauptausschuss 25.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Rudolf Schwarz (1897-1961) prägte nicht allein als Kirchenbauer in der ersten Hälfte des vergange-
nen Jahrhunderts den Kirchenbau in der Bundesrepublik Deutschland. Vielmehr war der Einfluss als 
Städtebauer nach 1945 und sein Wirken im Rahmen des Wiederaufbaus des zerstörten Köln mit sei-
nem Namen verbunden. Er war als Generalplaner von 1946 bis 1952 für den Wiederaufbau von Köln 
verantwortlich. Die Schriften: Das Neue Köln enthielt die Überlegungen zum Wiederaufbau von Köln, 
ebenso wie das Modell der Doppelstadt für Köln. Sie belegen eindrücklich, wie Stadt ganzheitlich als 
Organismus in den vielfältigen Nutzungen, Funktionen und Strukturen gedacht, aber auch behandelt 
werden muss. Mit dem Fritz-Schumacher-Preis im Jahr 1952 schließt sich der Kreis zu seinem städ-
tebaulichen Wirken. 
Wie die Leistungen des Wiederaufbaus von Köln bekannt, aber auch durch Zeitläufte überformt sind, 
so wird nochmals deutlich, welche baulichen Kleinode neben den Kirchenbauten in Köln durch ihn 
geschaffen wurden: Gürzenich mit St. Alban oder das heutige Museum für Angewandte Kunst sind 
Inkunabeln seines baulichen Schaffens. Sein Architekturverständnis berücksichtigte die geschichtli-
che Tradition und antwortete mit einer zeitgenössischen Architektursprache und ergänzte Gebäude 
und Orte. Materialität, Lichtführung und Detailgenauigkeit wirken noch heute in seinen Bauwerken 
und machen sie zu Orten mit besonderer Identität und Wiedererkennbarkeit. 
 
Maria Schwarz (1921-2018) trat 1949 in das Architekturbüro von Rudolf Schwarz als ausgebildete 
Architektin ein. Zehn Jahre – von ihrer Heirat - bis zu seinem Tod 1961 waren geprägt von produkti-
ver gemeinsamer Arbeit. Etwa dreißig Kirchenbauten wurden  in dieser Zeit geplant und realisiert. 
Maria Schwarz übernahm die Leitung des Büros nach dem Tod von Rudolf Schwarz und vollendete 
gemeinsam geplante, aber nicht vollendete Bauwerke. Sie war damit eine der ersten Kirchenbauerin-
nen der Zeit. Nur durch ihre Leidenschaft zu dem Beruf, die Kompetenz in ihrer Arbeit und das unver-
brüchliche Vertrauen haben es ermöglicht, dass heute mehr Bauwerke realisiert wurden, die mit dem 
Namen Rudolf Schwarz verbunden sind.  
 
Darüber hinaus hat sie die Verwaltung des Nachlasses von Rudolf Schwarz betrieben. Erst mit dem 
Historischen Archiv des Erzbistums Köln ist es Maria Schwarz gelungen, die Erschließung des Nach-
lasses durch wissenschaftliche Aufarbeitung zugänglich zu machen. Die Ehrenmitgliedschaft des Ar-
chitekturforums Rheinland wurde ihr 2008 verliehen.  
 
Rudolf und Maria Schwarz waren zwei Persönlichkeiten, die die Nachkriegsmoderne über Köln hin-
aus prägten sowohl mit den Bauwerken, als auch mit den städtebaulichen Theoremen.  
 
Das Stadtplanungsamt befürwortet die Aufnahme dieser Grabstätte in die Liste der Gräber für ver-
dienstvolle Bürgerinnen und Bürger sowie die Übernahme der Grabpflegekosten und der baulichen 
Unterhaltung durch die Stadt Köln.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2018 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2013/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2018
Erstellt
13.06.2018 06:51