3083/2023
Prioritätenliste Kunststoffrasen #7: Planungsbeschluss Generalsanierung Bezirkssportanlage Merheimer Straße
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3083/2023 Freigabedatum 29.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Prioritätenliste Kunststoffrasen #7: Planungsbeschluss Generalsanierung Bezirkssportanlage Merheimer Straße Beschlussorgan Sportausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Merheimer Straße. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffra- sen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitektur- büro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) be- laufen sich auf 125.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 2.353.000 €. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen, im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 125.000 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produkt- gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5295 (SpA Merheimer Str.-Generalsanierung). Sportausschuss 14.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 Finanzausschuss 18.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 125.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirkssportanlage (BSA) verfügt über zwei Großspielfelder. Eines wurde bereits im Jahr 2011 als Kunstsstoffrasenspielfeld mit umlaufender Kunststofflaufbahn generalsaniert. Das nun zu sanierende Tennen-Spielfeld wurde ca. 1968 errichtet und zuletzt 1988 generalsaniert. Des Weiteren befindet sich auf der BSA ein Umkleidegebäude, das an die Turn- und Fechtge- meinde 1878 Köln-Nippes e.V. vermietet ist, sowie eine Trainingsbeleuchtungsanlage (Eigen- tum der RheinEnergie). Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln, die Belegung er- folgt über die Vergabe von Nutzungszeiten. Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund des bestehenden Nutzungsdrucks im Stadtgebiet beabsichtigt die Verwaltung die Sportanlage zu sanieren und das Großspielfeld mit Kunststoffrasen zu versehen. Dabei ist es auch erforderlich, die Entwäs- serung der Sportanlage, die an das Spielfeld angrenzenden befestigten Wegeflächen, Spiel- feldbarrieren und Ballfangzäune neu zu errichten. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wird in Verbindung mit der RheinEnergie saniert. Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag ergibt sich aus der Notwendigkeit, 3 die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunk- tionell zeitgemäß nutzen zu können. Die Sportanlage wird in der Prioritätenliste 2021-2025 auf Rang 7 geführt. Die weitere Ausgestaltung der Nebenflächen der Sportanlage wird mit den zu- künftigen Nutzern abgestimmt. Die Ergebnisse werden in den Entwurf einfließen und in der Vorlage zum Baubeschluss den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Ne- benkosten für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 2.353.000 €. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Geneh- migungsplanung) werden auf 125.000 € geschätzt. In 2024 stehen investive Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfi- nanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sport- stätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5295 (Generalsanierung SpA Merheimer Str.), in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Die Deckung des Differenzbetrages in 2024 in Höhe von 25.000 € erfolgt durch Minderauszahlungsermäch- tigungen im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unter- haltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz- stelle 5201-0801-9-5260 (SpA Herler Ring II). Aufgrund von Verzögerungen bei dem Projekt SpA Herler Ring II können von dort investive Finanzmittel zur Deckung herangezogen werden. Die Mittel werden im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung in entsprechender Höhe zur Fi- nanzstelle 5201-0801-5-5295 (Generalsanierung SpA Merheimer Str.) im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Anlagen - Luftbild - Planungsgebiet - Kostenrahmen Planungsbeschluss - Kostenrahmen Gesamtmaßnahme (informativ)
02 Planungsgebiet
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BSA Merheimer Straße - Planungsgebiet Mittelpunkt: 355710, 5648531 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 03.11.2023Seite 1 / 1
03 231103 Kostenrahmen Planungsbeschluss
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Kostenrahmen für Planungsbeschluss Sportamt Generalsanierung BSA Merheimer Straße - Planungskosten bis Leistungsphase 4 Stand: 03.11.2023 KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 104.409,39 € 19.837,78 € 124.247,17 € Summe Planungskosten Lph 1-4 104.409,39 € 19.837,78 € 124.247,17 € Kostenrahmen Planungsleistungen Lph 1-4 (brutto gerundet) 125.000,00 €
04 231103 Kostenrahmen Gesamtkosten
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Kostenrahmen über die gesamten Planungs- und Baumaßnahmen (informativ) Sportamt Generalsanierung BSA Merheimer Straße Stand: 03.11.2023 KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 1.593.000,00 € 302.670,00 € 1.895.670,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 271.725,41 € 51.627,83 € 323.353,24 € Summe 1.864.725,41 € 354.297,83 € 2.219.023,24 € erwartetete Baupreissteigerung (Ausschreibung vorgesehen in 2025) 6% 133.141,39 € Summe (brutto) 2.352.164,64 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 2.353.000,00 € zusätzliche Kosten durch unverhältnismäßig starke Bodenbelastung 5% 117.650,00 € zusätzliche Kosten durch unerwartete Kampfmittelfunde 5% 117.650,00 € Rückstellungen für projektspezifische Risiken (Für unvorhersehbare zukünftige Ereignisse, nur im Eintrittsfall und durch entsprechende Mitteilung im jeweiligen Ausschuss!)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss v. 16.07.2025
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Dezernat, Dienststelle
IV/52/521
Vorlagen-Nummer
3083/2023
Stand: 16.07.2025
Sachstandsbericht
Prioritätenliste Kunststoffrasen #7: Planungsbeschluss Generalsanierung
Bezirkssportanlage Merheimer Straße
Beschluss:
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die
Generalsanierung der Bezirkssportanlage Merheimer Straße.
Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffra-
sen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von
Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit
der RheinEnergie.
Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitektur-
büro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt.
Die voraussichtlichen Planungskosten bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) be-
laufen sich auf 125.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem
ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 2.353.000 €.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen, im
Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 125.000 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produkt-
gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5295 (SpA Merheimer Str.-Generalsanierung).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Projekt befindet sich aktuell in der Leistungsphase 1.
Nächste Schritte:
Die im Rahmen der Grundlagenermittlung benötigten gutachterlichen Leistungen werden in
Kürze ausgeschrieben. Die weiteren Planungen können mangels ausreichender Finanzmittel
im Haushalt 2025/2026 derzeit nicht an ein externes Büro vergeben werden und sollen daher
durch städtische Mitarbeitende weiterverfolgt werden. Die für einen Baubeschluss benötigten
Finanzmittel können frühestens ab dem nächsten Finanzhaushalt bereitgestellt werden.
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Juli 2026
01 Luftbild
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BSA Merheimer Straße - Luftbild Mittelpunkt: 355710, 5648531 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 03.11.2023Seite 1 / 1
05 Stellungnahme RPA
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14 12.03.2024 52 über Dezernat IV Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 3083/2023 Prioritätenliste Kunststoffrasen #7: Planungsbeschluss Generalsanierung Bezirks- sportanlage Merheimer Straße, Stand 29.02.2024 RPA-Nr.: 143/13/01/24 Kosten eingereicht (gerundet): 104.400,- € netto (125.000,- € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, 52/Sportamt beabsichtigt einen Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss des Sportaus- schusses zur Generalsanierung der Bezirkssportanlage Merheimer Straße in Köln-Nippes zu erwirken. Es ist beabsichtigt, die notwendigen Planungs- und Gutachterleistungen extern zu vergeben. Aus der Begründung der Beschlussvorlage geht hervor, dass das nördliche der beiden Groß- spielfelder von einem Tennen- in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden soll. Das südliche Großspielfeld mit umlaufender Kampfbahn wurde bereits 2011 saniert. Bei der Prüfung der Kostenkalkulation und der von der Fachdienststelle ergänzend zur Ver- fügung gestellten Unterlagen und Auskünfte wurden keine Auffälligkeiten erkannt oder unan- gemessene Kostenansätze festgestellt. Sämtliche Unterlagen und Angaben waren nachvoll- ziehbar und schlüssig. Ein Projektzeitplan lag den Unterlagen nicht bei. Kostenrisiken, wie eventuelle Bodenbelastungen oder unerwartete Kampfmittelfunde, wur- den in der Gesamtkostenaufstellung jeweils durch einen Risikoaufschlag von 5% der Brutto- Gesamtkosten berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3083/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 25.09.2023 16:04