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0352/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Straßenschäden und Erschütterungen durch Schwerlastverkehr in der Straße Hochwinkel in Köln-Dellbrück (Az.: 02-1600-198/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2017, TOP 2.1

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

3571 Zeichen

Anlage 1:                                                                    Köln den 21.11.2016 
 
 
 
 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Vorsitzender Herrn Thelen 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
 
 
 
Betreff: Straßenschäden, durch den Schwerlastverkehr im Hochwinkel,  Köln-Dellbrück, 
insbesondere gegenüber Hochwinkel 80a , resultierend, erhebliche Erschütterung im Haus 80a bei 
der Vorbeifahrt des Schwerlastverkehres (Busse, LKW und ähnliche Fahrzeuge) 
 
Sehr geehrter Herr Thelen, 
sehr geehrte Damen und Herrn, 
wie Sie den Anlagen entnehmen können, versuchen wir bereits seit 2009, das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik und seit 2015, dem Amt 662/6-Bau- und Unterhaltung Bezirk 9, darzulegen, das die 
Straßendecke in einem sehr schlechten Zustand ist. Da wir seit 24 Jahren im Hochwinkel wohnen, 
können wir die zunehmende Verschlechterung der Straßendecke und deren Absenkung, durch den 
Schwerlastverkehr, feststellen.  
Resultierend aus dem hohen Verkehrsaufkommen (90 x / Tag Busse – Gelenkbusse- und zusätzlich 
sonstige LKW, Pritschen, Müllfahrzeugen und Paketzustellern (der Hochwinkel war Stichstraße und 
wurde wegen der Buslinie 154, durch eine Busschleuse in die Florentine-Eichler-Straße, geöffnet) und 
dem schlechten Straßenzustand, wird bei vorbeifahrenden Bussen etc., unser Haus erschüttert. 
Wände und Böden vibrieren, so dass unsere Psyche und unser Wohlbefinden im Haus, schwer 
beeinträchtigt werden. Selbst Gäste in unserem Hause, finden die Vibrationen als sehr 
unangenehm und fragen uns, wie wir das über die Länge der Zeit aushalten.  
Wir stehen seit vielen Jahren mit der KVB im Kontakt. Geschwindigkeitsüberschreitungen der Busse 
im Hochwinkel (30 km/h nach StVO), werden von uns der KVB gemeldet. Zusagen der Vorgesetzten, 
sich der Sache anzunehmen, verlaufen im Sande. Weiterhin werden Paketdienste von uns 
angeschrieben, ihre Fahrer auf die Einhaltung der StVO im Hochwinkel hinzuweisen. Auch hier, 
Fehlanzeige.

Eine Einladung des Amt 662/6-Bau- und Unterhaltung Bezirk 9, Herr XXX sich in unserem Hause 
selbst ein Vorstellung von den vibrierenden Wänden und Böden zu machen, fand bis heute noch 
nicht statt. „Die Straße wird unter Beobachtung gestellt“, so in einem Anschreiben vom 07.März 
2016.  
Mit unseren kurzen Ausführungen können wir nur einen Teil unserer Bemühungen auflisten (z.b. 
Erschütterungsmessungen durchgeführt) 
Nun sind wir wieder am Anfang. Keiner ist zuständig und fühlt sich verpflichtet, sich der Sache 
(Menschen fühlen Vibrationen) anzunehmen. Also, läuft alles weiter so. 
„Wünschenswert zur schnellen Abhilfe, wäre eine Digitale Geschwindigkeitsanzeige für eine längere 
Zeit und die nachvollziehbarer Auswertung dieser Geschwindigkeitsmessung (Konsequenzen 
ableiten, wie z. B. die Rechts vor Links - Regelung wieder einführen), was zur Abhilfe der 
Überschreitung führen könnte. Zusätzlich, mehrfach verdeckte Geschwindigkeitskontrollen der 
Ordnungsbehörden, temporär über mehrere Monate.“  
Unbedingt, aus unsere Sicht, zu veranlassen wäre, eine für uns kostenlose grundsolide 
Instandsetzung der Fahrbahndecke in Höhe des Hochwinkels 80a, ca. 50 Meter, damit die 
Erschütterungen/Vibrationen im Haus, aufhören (alleine nur durch den Bus, 90 x/Tag).  
Wir würden uns vom Ausschuss wünschen, dass eine nachhaltige Fahrbahnsanierung für Nötig 
erachtet wird und vehemente gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Hochwinkel 
vorgegangen wird. 
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen würden 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3982 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0352/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Straßenschäden und Erschütterungen durch 
Schwerlastverkehr in der Straße Hochwinkel in Köln-Dellbrück (Az.: 02-1600-198/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Bezirksvertretung begrüßt 
die Einrichtung von Geschwindigkeitsmessstellen und bittet die Verwaltung, den Zustand der Straße 
Hochwinkel weiter zu prüfen und festgestellte Beschädigungen zu beheben. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Petenten beschweren sich über den Zustand der Straße Hochwinkel in der Siedlung Mielenforst. 
Diese sei insbesondere durch Schwerlastverkehr beschädigt und würde zu einer hohen Geräuschku-
lisse und Erschütterungen in seinem Haus führen. Des Weiteren regt er mobile Geschwindigkeits-
messungen an (vgl. Anlage 1). 
Stellungnahme der Verwaltung 
Aufgrund mehrerer Beschwerden in der Vergangenheit hat die Verwaltung die Situation vor Ort inten-
siv geprüft. Der von den Petenten genannte Zusammenhang zwischen Erschütterungen in deren 
Haus und dem Busverkehr der KVB-Linie 154 konnten nicht festgestellt werden. Der Geräuschpegel 
erhöht sich beim Überfahren der vorhandenen Unebenheiten nur sehr geringfügig. 
Die Straße Hochwinkel ist grundsätzlich für den Busverkehr ausgelegt. Eine Änderung der von dem 
Petenten genannten Lärmbelästigung wäre nur durch das Umlegen der Buslinie 154 möglich. Da die-
se Linie einen wichtigen Beitrag zur ÖPNV-Anbindung einer Vielzahl von Menschen auch mit Mobili-
tätseinschränkungen dient, wurde dies in der Vergangenheit abgelehnt. 
Eine erneute Überprüfung der Straße Ende des Jahres 2016 hat ergeben, dass die Oberfläche tech-
nisch in Ordnung ist. Aufgrund fehlender Tragschichten im Unterbau zeigen sich lediglich einige klei-
ne Netzrisse. Ein festgestellter ca. 10 x 15 cm großer Aufbruch im Asphaltbelag wurde kurzfristig re-
pariert. 
Eine Überprüfung der betreffenden Örtlichkeit (Tempo 30-Zone) im Hinblick auf die Möglichkeit der 
Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen führte zu dem Ergebnis, dass mobile Messstellen 
eingerichtet werden können. 
Allerdings muss zunächst die Vorfahrtsbeschilderung angepasst werden, da diese nicht den gesetzli-
chen Vorgaben entspricht. In Tempo 30-Zonen darf von der Grundregel „rechts vor links“ abgewichen 
werden, wenn die Belange des Buslinienverkehrs dies wie im vorliegenden Fall erfordern.  
Die Vorfahrt muss jedoch zwingend durch das Verkehrszeichen 301 
  angeordnet werden.  
In der Tempo 30-Zone Hochwinkel ist die Vorfahrt allerdings entgegen dieser Forderung an allen 
Einmündungen durch Zeichen 306 
  angeordnet. 
Nach § 45 Abs. 1c StVO darf sich die Zonen-Anordnung weder auf Straßen des überörtlichen Ver-
kehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstre-
cken. 
Gem. § 39 Abs. 1a StVO müssen Fahrzeugführer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der 
Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen rechnen. Der Fahrzeugfüh-
rer kann sich damit bei festgestellten Verstößen nicht darauf berufen, dass er eine konkrete Tempo 
30-Zonen-Anordnung übersehen oder nicht wahrgenommen habe. Bei einer Anordnung der Vorfahrt 
durch Zeichen 306 muss allerdings nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Örtlich-
keit innerhalb einer Tempo 30-Zone liegt. Dieser Umstand kann erfahrungsgemäß im Rahmen von 
Bußgeldverfahren beim Nachweis der Vorwerfbarkeit zu Problemen führen. 
 
Die Änderung der Beschilderung ist veranlasst. Sobald diese vorschriftsmäßig angeordnet ist, wird 
die Straße Hochwinkel im Rahmen der personellen Kapazitäten angefahren und Geschwindigkeits-
messungen durchgeführt. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

13.03.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0352/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27