0352/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Straßenschäden und Erschütterungen durch Schwerlastverkehr in der Straße Hochwinkel in Köln-Dellbrück (Az.: 02-1600-198/16)
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Anlage 1 Eingabe
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Anlage 1: Köln den 21.11.2016 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Vorsitzender Herrn Thelen Ludwigstraße 8 50667 Köln Betreff: Straßenschäden, durch den Schwerlastverkehr im Hochwinkel, Köln-Dellbrück, insbesondere gegenüber Hochwinkel 80a , resultierend, erhebliche Erschütterung im Haus 80a bei der Vorbeifahrt des Schwerlastverkehres (Busse, LKW und ähnliche Fahrzeuge) Sehr geehrter Herr Thelen, sehr geehrte Damen und Herrn, wie Sie den Anlagen entnehmen können, versuchen wir bereits seit 2009, das Amt für Straßen und Verkehrstechnik und seit 2015, dem Amt 662/6-Bau- und Unterhaltung Bezirk 9, darzulegen, das die Straßendecke in einem sehr schlechten Zustand ist. Da wir seit 24 Jahren im Hochwinkel wohnen, können wir die zunehmende Verschlechterung der Straßendecke und deren Absenkung, durch den Schwerlastverkehr, feststellen. Resultierend aus dem hohen Verkehrsaufkommen (90 x / Tag Busse – Gelenkbusse- und zusätzlich sonstige LKW, Pritschen, Müllfahrzeugen und Paketzustellern (der Hochwinkel war Stichstraße und wurde wegen der Buslinie 154, durch eine Busschleuse in die Florentine-Eichler-Straße, geöffnet) und dem schlechten Straßenzustand, wird bei vorbeifahrenden Bussen etc., unser Haus erschüttert. Wände und Böden vibrieren, so dass unsere Psyche und unser Wohlbefinden im Haus, schwer beeinträchtigt werden. Selbst Gäste in unserem Hause, finden die Vibrationen als sehr unangenehm und fragen uns, wie wir das über die Länge der Zeit aushalten. Wir stehen seit vielen Jahren mit der KVB im Kontakt. Geschwindigkeitsüberschreitungen der Busse im Hochwinkel (30 km/h nach StVO), werden von uns der KVB gemeldet. Zusagen der Vorgesetzten, sich der Sache anzunehmen, verlaufen im Sande. Weiterhin werden Paketdienste von uns angeschrieben, ihre Fahrer auf die Einhaltung der StVO im Hochwinkel hinzuweisen. Auch hier, Fehlanzeige. Eine Einladung des Amt 662/6-Bau- und Unterhaltung Bezirk 9, Herr XXX sich in unserem Hause selbst ein Vorstellung von den vibrierenden Wänden und Böden zu machen, fand bis heute noch nicht statt. „Die Straße wird unter Beobachtung gestellt“, so in einem Anschreiben vom 07.März 2016. Mit unseren kurzen Ausführungen können wir nur einen Teil unserer Bemühungen auflisten (z.b. Erschütterungsmessungen durchgeführt) Nun sind wir wieder am Anfang. Keiner ist zuständig und fühlt sich verpflichtet, sich der Sache (Menschen fühlen Vibrationen) anzunehmen. Also, läuft alles weiter so. „Wünschenswert zur schnellen Abhilfe, wäre eine Digitale Geschwindigkeitsanzeige für eine längere Zeit und die nachvollziehbarer Auswertung dieser Geschwindigkeitsmessung (Konsequenzen ableiten, wie z. B. die Rechts vor Links - Regelung wieder einführen), was zur Abhilfe der Überschreitung führen könnte. Zusätzlich, mehrfach verdeckte Geschwindigkeitskontrollen der Ordnungsbehörden, temporär über mehrere Monate.“ Unbedingt, aus unsere Sicht, zu veranlassen wäre, eine für uns kostenlose grundsolide Instandsetzung der Fahrbahndecke in Höhe des Hochwinkels 80a, ca. 50 Meter, damit die Erschütterungen/Vibrationen im Haus, aufhören (alleine nur durch den Bus, 90 x/Tag). Wir würden uns vom Ausschuss wünschen, dass eine nachhaltige Fahrbahnsanierung für Nötig erachtet wird und vehemente gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Hochwinkel vorgegangen wird. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen würden Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0352/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Straßenschäden und Erschütterungen durch Schwerlastverkehr in der Straße Hochwinkel in Köln-Dellbrück (Az.: 02-1600-198/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Bezirksvertretung begrüßt die Einrichtung von Geschwindigkeitsmessstellen und bittet die Verwaltung, den Zustand der Straße Hochwinkel weiter zu prüfen und festgestellte Beschädigungen zu beheben. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Petenten beschweren sich über den Zustand der Straße Hochwinkel in der Siedlung Mielenforst. Diese sei insbesondere durch Schwerlastverkehr beschädigt und würde zu einer hohen Geräuschku- lisse und Erschütterungen in seinem Haus führen. Des Weiteren regt er mobile Geschwindigkeits- messungen an (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung Aufgrund mehrerer Beschwerden in der Vergangenheit hat die Verwaltung die Situation vor Ort inten- siv geprüft. Der von den Petenten genannte Zusammenhang zwischen Erschütterungen in deren Haus und dem Busverkehr der KVB-Linie 154 konnten nicht festgestellt werden. Der Geräuschpegel erhöht sich beim Überfahren der vorhandenen Unebenheiten nur sehr geringfügig. Die Straße Hochwinkel ist grundsätzlich für den Busverkehr ausgelegt. Eine Änderung der von dem Petenten genannten Lärmbelästigung wäre nur durch das Umlegen der Buslinie 154 möglich. Da die- se Linie einen wichtigen Beitrag zur ÖPNV-Anbindung einer Vielzahl von Menschen auch mit Mobili- tätseinschränkungen dient, wurde dies in der Vergangenheit abgelehnt. Eine erneute Überprüfung der Straße Ende des Jahres 2016 hat ergeben, dass die Oberfläche tech- nisch in Ordnung ist. Aufgrund fehlender Tragschichten im Unterbau zeigen sich lediglich einige klei- ne Netzrisse. Ein festgestellter ca. 10 x 15 cm großer Aufbruch im Asphaltbelag wurde kurzfristig re- pariert. Eine Überprüfung der betreffenden Örtlichkeit (Tempo 30-Zone) im Hinblick auf die Möglichkeit der Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen führte zu dem Ergebnis, dass mobile Messstellen eingerichtet werden können. Allerdings muss zunächst die Vorfahrtsbeschilderung angepasst werden, da diese nicht den gesetzli- chen Vorgaben entspricht. In Tempo 30-Zonen darf von der Grundregel „rechts vor links“ abgewichen werden, wenn die Belange des Buslinienverkehrs dies wie im vorliegenden Fall erfordern. Die Vorfahrt muss jedoch zwingend durch das Verkehrszeichen 301 angeordnet werden. In der Tempo 30-Zone Hochwinkel ist die Vorfahrt allerdings entgegen dieser Forderung an allen Einmündungen durch Zeichen 306 angeordnet. Nach § 45 Abs. 1c StVO darf sich die Zonen-Anordnung weder auf Straßen des überörtlichen Ver- kehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstre- cken. Gem. § 39 Abs. 1a StVO müssen Fahrzeugführer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen rechnen. Der Fahrzeugfüh- rer kann sich damit bei festgestellten Verstößen nicht darauf berufen, dass er eine konkrete Tempo 30-Zonen-Anordnung übersehen oder nicht wahrgenommen habe. Bei einer Anordnung der Vorfahrt durch Zeichen 306 muss allerdings nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Örtlich- keit innerhalb einer Tempo 30-Zone liegt. Dieser Umstand kann erfahrungsgemäß im Rahmen von Bußgeldverfahren beim Nachweis der Vorwerfbarkeit zu Problemen führen. Die Änderung der Beschilderung ist veranlasst. Sobald diese vorschriftsmäßig angeordnet ist, wird die Straße Hochwinkel im Rahmen der personellen Kapazitäten angefahren und Geschwindigkeits- messungen durchgeführt. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0352/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27