AN/2070/2021
Weiterentwicklung der schulischen Inklusion
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SPD Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Schlieben Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.09.2021 AN/2070/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 Weiterentwicklung der schulischen Inklusion Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Inklusion ist ein Grundpfeiler der chancengleichen Bildung für die Kinder unserer Stadt. Die Stadt Köln hat sich ste ts zur Förderung der schulischen Inklusion be- kannt und diese als Ziel und Selbstverpflichtung erklärt. Nach Abschluss der Klasse 4 an Grundschulen findet auf Wunsch der Eltern eine Übernahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in das Regel- schulsystem weiterführender Schulen statt. Eine Übernahme erfolgt in der Regel in die Systeme der Hauptschule, Realschule oder Gesamtschule. Das Gymnasium übernimmt ggfs. zielgleich zu fördernde Schüler*innen, nach geltender Rechtsla- ge nur nach gesondertem Antrag des Gymnasiums zieldifferenziert zu fördernde Schüler*innen. Die hohe Nachfrage nach inklusiven Schulplätzen stellt schon jetzt ein Problem im Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen dar. Im Sinne einer guten Förderung aller Schüler*innen ist h ier für die kommenden Schuljahre Vorsorge zu treffen. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 1. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden zum laufenden Schuljahr 2021/22 an den Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen angemeldet und wie viele Anmeldungen erwartet die Schulverwaltung für das Schuljahr 2022/2023? 2. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2021/2022 abgelehnt und an welche Schulformen sind diese Kinder gewechselt? 3. Sind in der Zahl zum Überhang der allgemeinen Anmeldungen an - 2 - Gesamtschulen zum Schuljahr 2021/2022 (965) die abgelehnten Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf enthalten? 4. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung für eine pädagogisch sinnvolle Verteilung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2022/2023 und welche Beratungen, Vereinbarungen gibt es dazu mit der Bezirksregierung Köln? 5. Wie sichert die Schulverwaltung das Modell 27 zu 3 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Eingangsklassen 5 bei Inklusion? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2070/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 29.09.2021 11:29