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AN/2070/2021

Weiterentwicklung der schulischen Inklusion

SPD Anfrage nach § 4 29.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.10.2021, TOP 3.2.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2774 Zeichen

An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Schlieben 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.09.2021 
 
AN/2070/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 
 
Weiterentwicklung der schulischen Inklusion 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Inklusion ist ein Grundpfeiler der chancengleichen Bildung für die Kinder unserer 
Stadt. Die Stadt Köln hat sich ste ts zur Förderung der schulischen Inklusion be-
kannt und diese als Ziel und Selbstverpflichtung erklärt. 
Nach Abschluss der Klasse 4 an Grundschulen findet auf Wunsch der Eltern eine 
Übernahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in das Regel-
schulsystem weiterführender Schulen statt. Eine Übernahme erfolgt in der Regel 
in die Systeme der Hauptschule, Realschule oder Gesamtschule. Das Gymnasium 
übernimmt ggfs. zielgleich zu fördernde Schüler*innen, nach geltender Rechtsla-
ge nur nach gesondertem Antrag des Gymnasiums zieldifferenziert zu fördernde 
Schüler*innen. Die hohe Nachfrage nach inklusiven Schulplätzen stellt schon 
jetzt ein Problem im Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen dar. Im 
Sinne einer guten Förderung aller Schüler*innen ist h ier für die kommenden 
Schuljahre Vorsorge zu treffen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 
 
1. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden zum  
laufenden Schuljahr 2021/22 an den Hauptschulen, Realschulen,  
Gesamtschulen angemeldet und wie viele Anmeldungen erwartet die  
Schulverwaltung für das Schuljahr 2022/2023? 
 
2. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden an den  
Gesamtschulen zum Schuljahr 2021/2022 abgelehnt und an welche  
Schulformen sind diese Kinder gewechselt? 
3. Sind in der Zahl zum Überhang der allgemeinen Anmeldungen an

- 2 - 
 
Gesamtschulen zum Schuljahr 2021/2022  (965) die abgelehnten Kinder 
mit sonderpädagogischen Förderbedarf enthalten? 
4. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung für eine pädagogisch sinnvolle  
Verteilung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die  
weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2022/2023 und welche  
Beratungen, Vereinbarungen gibt es dazu mit der Bezirksregierung Köln? 
5. Wie sichert die Schulverwaltung das Modell 27 zu 3 Schüler*innen mit  
sonderpädagogischem Förderbedarf in den Eingangsklassen 5 bei  
Inklusion? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2070/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
29.09.2021
Erstellt
29.09.2021 11:29