4387/2019
Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 - 211 als Atelierstandort
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 zu Beschlusss Volkhovener Weg
4118 Zeichen
Anlage 1 zur BV 4387/2019 Erweiterung und Renovierung des Atelierstandortes Volkhovener Weg 209 - 211 Seite 1 Darstellung der denkbaren Varianten im Vergleich Variante I-IV Städt. Ressourcen tatsächlich vorhanden? Behält Stadt Zugriff auf Grundstück Hat Stadt Mitsprache bei Vermie- tung Vergaberecht Finanzielles Risiko Zeitl. Auswirkung Bewertung I Herrichtung in Eigenregie durch das Kulturamt + Vermietung an KünstlerInnen durch das Kulturamt nein ja Ja Vergabe an Architekt, Ausschreibung Bauaufträge durch Architekt (Standard), baufachliche Begleitung und Abnahme durch die Gebäude- wirtschaft erforderlich Ausschreibung und Honorar für die Architektenleist- ung ist nicht abschließend kalkulierbar Aufgrund mangelnder Ressourcen bei der Gebäudewirt- schaft kein Planungsbe- ginn in den nächsten zwei Jahren Wegen mangelnder fachlicher Ressourcen beim Kulturamt und mangelnder personeller Ressourcen bei der Gebäudewirt- schaft ist die Möglichkeit einer Umsetzung nicht einschätzbar II General- Übernehmer Auftrag an die Gebäudewirtschaft + Vermietung an KünstlerInnen durch das Kulturamt frühestens ab 2021 ja ja Nur bzgl. Bauaufträge (Standard) Nach Schätzung durch die Gebäudewirt- schaft, wird das zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 1 Million Euro für die Schaffung neuer Ateliers nicht ausreichend sein Herbeiführung des Bedarfs- und Planungs- beschlusses (ca. 6 Monate) Umsetzung der Planung bis Baubeschluss durch die Gebäudewirt- schaft bei vorliegendem Bausoll (ca. 10 – 12 Monate) Wegen mangelnder fachlicher Ressourcen beim Kulturamt und begrenzter personeller Ressourcen bei der Gebäudewirt- schaft ist die Möglichkeit einer Umsetzung nicht einschätzbar Anlage 1 zur BV 4387/2019 Erweiterung und Renovierung des Atelierstandortes Volkhovener Weg 209 - 211 Seite 2 Umsetzung der Baumaßnah- me (ca. 12-15 Monate) III Verkauf nach Konzeptvergabe und Betrieb/Vermietung durch Ausschreibungs- gewinner Nur für Durchführung Konzeptver- gabe erforderlich; mittelfristig vorhanden nein Nur, wenn vertraglich vereinbart wenn Beschaffungs- vorgang, dann förmliches (EU- weites) Vergabever- fahren Keines, als Anreiz soll der Investor einen Bauzuschuss in Höhe des verfügbaren Betrags von 1 Million Euro erhalten und per Auflage einen niedrigen Ateliermietzins garantieren Umsetzung wird relativ zügig machbar sein. Eine Wertermittlung der Liegen- schaft ist erforderlich und wird vom Amt für Liegenschaf- ten, Vermessung und Kataster erstellt (Dauer ca. 3 Monate) Der Verkauf der Liegenschaft ist nicht sinnvoll, da die Stadt jedweden Einfluss verliert, somit erscheint diese Variante auch als nicht zielführend IV Bestellung Erbbaurecht nach Konzeptvergabe und Betrieb/Vermietung durch Ausschreibungsge winner Nur für Durchführung Konzeptverfah ren erforderlich, mittelfristig vorhanden Nach Ablauf Erbbaurecht Nur, wenn vertraglich vereinbart wenn Beschaffungs- vorgang, dann förmliches (EU- weites, Vergabever- fahren) Keines, als Anreiz soll der zukünftige Erbbaurechtsneh mer einen Bauzuschuss in Höhe des verfügbaren Betrags von 1 Million Euro Eine Wertermittlung der Liegen- schaft ist erforderlich zur Berechnung des jährlichen Erbpachtzinse s und wird vom Amt für Da das Grundstück mit Ablauf des Erbbaurechts wieder in die Verfügungsgewalt der Stadt fällt, gleichzeitig aber zügig die Pläne umgesetzt Anlage 1 zur BV 4387/2019 Erweiterung und Renovierung des Atelierstandortes Volkhovener Weg 209 - 211 Seite 3 erhalten und per Vereinbarung im Erbbaurechtsver- trag einen niedrigen Ateliermietzins garantieren Liegenschaf- ten, Vermessung und Kataster erstellt (Dauer ca. 3 Monate) Erarbeitung einer Konzept- ausschreibung nebst Beschluss (ca. 6 Monate) Bestellung eines Erbbaurechts nach Konzeptver- gabe (ca. 6 Monate) Umsetzung der Baumaß- nahmen (ca. 6 - 8 Monate) werden können, wird dieses Verfahren favorisiert
***Version bis 28.04.2020****Anlage 1 Darstellung der denkbaren Varianten im Vergleich - Volkhovener Weg 209 - 211
3181 Zeichen
Anlage 1zur BV 4387/2019 Erweiterung und Renovierung des Atelierstandortes Volkhovener Weg 209 - 211 Darstellung der denkbaren Varianten im Vergleich Städt. Ressourcen tatsächlich vorhanden? Behält Stadt Zugriff auf Grundstück Hat Stadt Mitsprache bei Vermie- tung Vergaberecht Finanzielle s Risiko Zeitl. Auswirkung Bewertung Herrichtung in Eigenregie durch 41 + Vermietung an KünstlerInnen durch 41 nein ja Ja Vergabe an Architekt, Ausschreibung Bauaufträge durch Architekt (Standard), baufachliche Begleitung und Abnahme durch 26 erforderlich Ausschreibung und Honorar für die Architektenleist- ung ist nicht abschließend kalkulierbar Aufgrund mangelnder Ressourcen bei 26 kein Planungsbe- ginn in den nächsten zwei Jahren Wegen mangelnder fachlicher Ressourcen bei 41 und mangelnder personeller Ressourcen bei 26 ist die Möglichkeit einer Umsetzung nicht einschätzbar. General - Übernehmer Auftrag an 26 + Vermietung an KünstlerInnen durch 41 nein ja ja Nur bzgl. Bauaufträge (Standard) Nach Schätzung durch 26, wird das zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 1 Million Euro für die Schaffung neuer Ateliers nicht ausreichend sein. Aufgrund mangelnder Ressourcen bei 26 kein Planungsbe- ginn in den nächsten zwei Jahren Wegen mangelnder fachlicher Ressourcen bei 41 und mangelnder personeller Ressourcen bei 26 ist die Möglichkeit einer Umsetzung nicht einschätzbar. Städt. Ressourcen tatsächlich vorhanden? Behält Stadt Zugriff auf Grundstück Hat Stadt Mitsprache bei Vermie- tung Vergaberecht Finanzielle s Risiko Zeitl. Auswirkung Bewertung Verkauf nach Konzeptvergabe und Betrieb/Vermietung durch Ausschreibungs- gewinner Nur für Durchführung Konzeptver- gabe erforderlich; mittelfristig vorhanden nein Nur, wenn vertraglich vereinbart wenn Beschaffungs- vorgang, dann förmliches (EU- weites) Vergabever- fahren Keines, als Anreiz soll der Investor einen Bauzuschuss in Höhe des verfügbaren Betrags von 1 Million Euro erhalten und per Auflage einen niedrigen Ateliermietzins garantieren Umsetzung wird relativ zügig machbar sein. Der Verkauf der Liegenschaft ist nicht sinnvoll, da die Stadt jedweden Einfluss verliert, somit erscheint diese Variante auch als nicht zielführend Bestellung Erbbaurecht nach Konzeptvergabe und Betrieb/Vermietung durch Ausschreibungsge winner Nur für Durchführung Konzeptverfah ren erforderlich, mittelfristig vorhanden Nach Ablauf Erbbaurecht Nur, wenn vertraglich vereinbart wenn Beschaffungs- vorgang, dann förmliches (EU- weites, Vergabever- fahren) Keines, als Anreiz soll der zukünftige Erbbaurechtsneh mer einen Bauzuschuss in Höhe des verfügbaren Betrags von 1 Million Euro erhalten und per Vereinbarung im Erbbaurechtsver- trag einen niedrigen Ateliermietzins garantieren Umsetzung wird relativ zügig machbar sein. Da das Grundstück mit Ablauf des Erbbaurechts wieder in die Verfügungsgewalt der Stadt fällt, gleichzeitig aber zügig die Pläne umgesetzt werden können, wird dieses Verfahren favorisiert
Beschlussvorlage Ausschuss
5886 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 4387/2019 Freigabedatum 19.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 - 211 als Atelierstandort Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt, die Verwaltung zu beauftragen für die Schaffung von dringend notwendigem weiterem Atelierraum eine Konzeptvergabe (Variante IV der Anlage) für die städtische Liegenschaft „Volkhovener Weg 209 – 211“ im Wege des Erbbaurechts vorzubereiten. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, bei der Konzeptionierung der Konzeptvergabe den Simultan- hallen e.V. einzubinden und für das Gelände Volkhovener Weg 209 – 211 die Befreiung von der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans zu prüfen. Die fertige Konzeptvergabe wird dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt werden. Alternative: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt, die Verwaltung zu beauftragen für die Schaffung von dringend notwendigem weiterem Atelierraum die städtische Liegenschaft „Volkhovener Weg 209 – 211“ durch die Gebäudewirtschaft (Variante II der Anlage) entwickeln zu lassen. Das Raumprogramm und die Bauplanung wird dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt werden. Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Um die aktuellsten Informationen zur Entwicklung und Renovierung zum Volkhovener Weg 209-211 transparent darstellen zu können, wurde eine neue Version der Vorlage in Session angelegt. Zum Haushaltsjahr 2019 hat das Kulturamt vom Rat der Stadt Köln eine Million Euro eingestellt be- kommen mit der Maßgabe, dieses Geld für die Errichtung kulturell nutzbarer Räume einzusetzen. Die Investition soll in eine städtische Liegenschaft erfolgen. Umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen mit der Liegenschaftsverwaltung haben ergeben, dass die bereits für kulturelle Zwecke genutzte Liegenschaft „Volkhovener Weg 209 – 211 am besten für die Investition geeignet ist. Auf dem Grundstück befinden sich das unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude, eine Baracke sowie die alte „Milchausgabe“. Auch die seinerzeit als Probebau für das Museum Ludwig errichtete „Simultanhalle“ gehört zum Gebäudeensemble. Aufgrund des „Flammenwerferattentats“ im Jahr 1964 gilt das Areal als Gedenkstätte und soll auch nicht wohnwirtschaftlich genutzt werden (Beschluss des Rates von 20.12.2016). Das Schulgebäude befindet sich einem guten Zustand. Das Mauerwerk ist intakt und das Dach wurde jüngst erneuert. Derzeit befinden sich bereits drei Ateliers in diesem Gebäude, die vom Kulturamt verwaltet und ver- mietet werden. Eine Sanierung müsste den Brandschutz dem heutigen Standard anpassen, Barriere- freiheit im Erdgeschoss herstellen, zusätzliche Sanitäranlagen installieren und die Ateliersituation um drei weitere Ateliers auf insgesamt sechs erhöhen. Hierzu würde das Schulgebäude im rückwärtigen Bereich erweitert werden müssen. Die Baracke würde abgerissen. An ihrer Stelle soll ein Neubau mit Satteldach entstehen, der weitere sechs Ateliers beherbergt. Die Ateliers im Erdgeschoss können barrierefrei gestaltet werden. Die Milch-ausgabe ist erhaltenswert und sollte ertüchtigt und zu Lagerräumen umgenutzt werden, die ebenfalls dringend gesucht werden. Ein Ausstellungsneubau als Ersatz der Simultanhalle, die wegen Einsturzgefahr geschlossen ist, wäre zunächst nicht Teil der aktuellen Planungen. Die Errichtung ei- ner langfristig und ganzjährig nutzbaren Halle kann mit der im Haushaltsjahr 2019 vom Rat der Stadt Köln eingestellten eine Million Euro nicht erfüllt werden. Zudem ist auf Basis des aktuell dort gelten- den Bebauungs-planes zurzeit kein Baufeld auf dem Grundstück für einen weiteren Neubau vorhan- den und somit auch kein Neubau genehmigungsfähig. Die konzeptionellen Überlegungen der Kultur- verwaltung sehen aber die Errichtung einer temporären Halle als Teil der Grundstücksentwicklung und Geländebebauung vor sowie die Prüfung und Planung eines Ausstellungsneubaus zu einem in der Konzeptausschreibung festzulegenden Zeitpunkts. Sämtliche Maßnahmen müssten so durchgeführt werden, dass sie heutigen klimatischen Anforderun- gen an Gebäude entsprechen, um einen positiven Beitrag zum Klima zu leisten. Zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen gibt es unterschiedliche Varianten, die in Anlage 1 tabellarisch dargestellt sind und bewertet werden. Die Verwaltung favorisiert nach Abwägung der zeitlichen und finanziellen Risiken, Variante IV, die Konzeptvergabe an einen Investor mit der zeitlich befristeten Übertragung des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts. Diese Variante birgt für die Stadt Köln die geringsten Risiken in baulicher und fi- nanzieller Hinsicht, da die Pflichten für die Sanierung der bestehenden Gebäude sowie die weitere Entwicklung des Areals auf den Investor übergehen. Gleichzeitig wird das Grundstück nicht veräu- ßert, sondern fällt nach Ablauf des Erbbaurechts zurück an die Stadt. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der unterschiedlichen Vorhaben von einem Investor in 3 einem kürzeren Zeitraum durchgeführt werden kann. Selbst bei Gewährung eines Bauzuschusses und der damit verbundenen Maßgabe zur Einhaltung von städtischen Vergaberichtlinien geht die Verwaltung davon aus, dass ein Investor mit mehr Ressourcen die Entwicklungen schneller voran- treiben kann. Die Konzeptvergabe liegt in der Verantwortung von Amt 41, Kulturamt. Nicht separat aufgeführt wird bei allen Varianten die Dauer der Bearbeitung und Genehmigung der erforderlichen Bauanträge. Es geht dabei um den Abriss eines maroden Nebengebäudes sowie um dessen Neubau. Auch der Anbau an das alte Schulgebäude muss genehmigt werden. Diese Schritte sind bei allen Varianten identisch.
Beschlussvorlage Ausschuss (Stand 28.04.2020)
4640 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 4387/2019 Freigabedatum 20.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 - 211 als Atelierstandort Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt, die Verwaltung zu beauftragen für die Schaffung von dringend notwendigem weiterem Atelierraum eine Konzeptvergabe für die städtische Liegenschaft „Volkhovener Weg 209 – 211“ im Wege des Erbbaurechts vorzubereiten. Die fertige Konzeptvergabe wird dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt werden. Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Zum Haushaltsjahr 2019 hat das Kulturamt vom Rat der Stadt Köln eine Million Euro für die Schaf- fung von „Neuen Atelierflächen und Proberäumen in städtischen Immobilien“ eingestellt bekommen. Umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen mit der Liegenschaftsverwaltung haben ergeben, dass die bereits für kulturelle Zwecke genutzte Liegenschaft „Volkhovener Weg 209 – 211“ am besten für diese Investition geeignet ist. Auf dem Grundstück befinden sich ein unter Denkmalschutz stehendes ehemaliges Schulhaus, eine Baracke sowie die alte „Milchausgabe“ der ehemaligen Schule. Auch die seinerzeit als Probebau für das Museum Ludwig errichtete „Simultanhalle“ gehört zum Gebäudeen- semble. Aufgrund des „Flammenwerferattentats“ im Jahr 1964 gilt das Areal als Gedenkstätte und soll auch nicht wohnwirtschaftlich genutzt werden (Beschluss des Rates von 20.12.2016). Die ehemaligen Schulgebäude werden bereits jetzt als Atelierräume genutzt und vom Kulturamt verwaltet und verge- ben. Das zentrale Schulhaus befindet sich in einem guten Zustand. Das Mauerwerk ist intakt und das Dach wurde jüngst erneuert. Derzeit befinden sich drei Ateliers in diesem Gebäude. Zum Zwecke der Schaffung zusätzlichen Atelierraums müsste im Wege einer Sanierung lediglich der Brandschutz dem heutigen Standard angepasst werden, Barrierefreiheit im Erdgeschoss hergestellt, zusätzliche Sani- täranlagen installiert und die Ateliersituation um drei weitere Ateliers auf insgesamt sechs erhöht wer- den. Hierzu würde das Schulhaus im rückwärtigen Bereich erweitert werden müssen. Ferner müsste, um weitere Atelierräume zu schaffen, die Baracke abgerissen und an ihrer Stelle ein Neubau mit Satteldach entstehen, der weitere sechs Ateliers beherbergt. Die Ateliers im Erdgeschoss können barrierefrei gestaltet werden. Die frühere „Milchausgabe“ ist erhaltenswert und sollte ertüchtigt und zu ebenfalls dringend notwen- digen Lagerräumen für Künstlerinnen und Künstler umgenutzt werden. Die Simultanhalle, die auf- grund von Einsturzgefahr geschlossen ist, wäre zunächst nicht Teil der aktuellen Planungen. Sämtliche Maßnahmen müssten so durchgeführt werden, dass sie heutigen klimatischen Anforderun- gen an Gebäude entsprechen, um einen positiven Beitrag zum Klima zu leisten. Zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen wurden von der Verwaltung unterschiedliche Varian- ten geprüft, die in Anlage 1 tabellarisch dargestellt sind und bewertet werden. Die Verwaltung favorisiert nach Abwägung der zeitlichen und finanziellen Risiken, Variante 4: eine Konzeptvergabe an einen Investor mit der zeitlich befristeten Übertragung des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts. Die Konzeptvergabe wird von Kulturverwaltung und Liegenschaftsverwaltung be- treut. Diese Variante birgt für die Stadt Köln die geringsten Risiken in baulicher und finanzieller Hin- sicht, da die Pflichten für die Sanierung der bestehenden Gebäude sowie die weitere Entwicklung des Areals auf den Investor übergehen. Gleichzeitig wird das Grundstück nicht veräußert, sondern fällt nach Ablauf des Erbbaurechts zurück an die Stadt. Auch zeitlich ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der unterschiedlichen Vorhaben von einem Investor in einem kürzeren Zeitraum durchgeführt werden können. Selbst bei Gewährung eines Bau- zuschusses und der damit verbundenen Maßgabe zur Einhaltung von städtischen Vergaberichtlinien geht die Verwaltung davon aus, dass ein Investor mit mehr Ressourcen die Entwicklungen schneller umsetzen kann. Begründung der Dringlichkeit Durch Verzögerung im Abstimmungsprozess konnte die Vorlage erst später eingebracht werden. Ein Beschluss über das Verfahren zur Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 - 211 als Ate- lierstandort ist unbedingt erforderlich, damit die in der Begründung erläuterte Konzeptvergabe zeitnah auf den Weg gebracht werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4387/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.05.2020
- Erstellt
- 17.12.2019 09:42