1056/2023
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen
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Beschlussvorlage Rat
16586 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/46
Vorlagen-Nummer
1056/2023
Freigabedatum
20.04.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und
Kreditermächtigungen
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens Sanierung
der Bühnen am Offenbachplatz Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher ge-
nehmigte Budget von 642,7 Mio. € überschreiten. Um dieses zu ermöglichen, wird das
Budget um 29,5 Mio. € auf 672,2 Mio. € angehoben.
2. Der Rat verzichtet auf eine Bedarfsfeststellung, ein Vergabevorbehalt wird nicht aus-
gesprochen.
3. Der Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 672,2 Mio. € für die Pla-
nungs- und Baukosten aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus,
Kredite für Bauzeitzinsen in Anspruch zu nehmen.
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 02.05.2023
Finanzausschuss 15.05.2023
Rat 16.05.2023
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme i.R. BKZ €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Neuausrichtung der Sanie-
rung der Bühnen Köln am Offenbachplatz beschlossen (0262/2016). Im Zuge dieser Neuaus-
richtung wurde den Bühnen Köln genehmigt, Verpflichtungen bis zu einer Höhe von 347,8
Mio. € einzugehen. Mit seinen Beschlüssen vom 04.11.2016 (3218/2016), 26.09.2019
(1142/2019) und 16.09.2021 (2664/2021) wurden die Verpflichtungs- und Kreditermächtigun-
gen vom Rat der Stadt Köln erst auf 404 Mio. €, dann auf 554,1 Mio. € und zuletzt auf 642,7
Mio. € angehoben.
Die letzte Erhöhung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen vom September 2021 be-
ruhte auf der Termin- und Kostenprognose der Projektsteuerung vom 31.12.2020. Die Bau-
kosten wurden danach mit 617,6 Mio. € ermittelt. Für den Fall, dass alle seinerzeit bekannten
Risiken eintreten sollten, war mit Kosten in Höhe von 651,1 Mio. € zu rechnen. In einer Plau-
sibilitätsbetrachtung wurde 2021 ein „Wert des Risikos“ in Höhe von 25,1 Mio. € gebildet. Die-
ser Betrag wurde den ermittelten Baukosten hinzugefügt, um auch für Eventualitäten gerüstet
zu sein. So entstand das Budget von 642,7 Mio. €.
Dieses Budget erschien bis zum Frühjahr 2022 auch auskömmlich. In der monatlichen Be-
richterstattung wurden die Baukosten vom Dezember 2020 von 617,6 Mio. € auf 619,9 Mio. €
im April 2022 fortgeschrieben. In den Monaten von Mai bis September 2022 stiegen die fort-
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geschriebenen Baukosten jedoch um insgesamt 15,7 Mio. € auf 635,6 Mio. €. Angesichts die-
ser Entwicklung haben die Bühnen bereits im Juni 2022 angekündigt, zum 31.12.2022 eine
erneute Kostenprognose zu erstellen. Für diese Kostenprognose wurden - anders als das in
den monatlichen Fortschreibungen möglich ist - die Ansätze aller Teilbudgets einzeln über-
prüft. Diese Überprüfung fand in enger Abstimmung mit den Objektüberwachungen der ver-
schiedenen Kostengruppen und - in den Fällen der großen haustechnischen Gewerke - auch
mit den beauftragten Firmen statt.
Diese Überprüfung ergab einen nunmehr ermittelten Kostenbedarf von 664,9 Mio. €. Die Risi-
ken (als Saldo aus Risiken und Chancen) wurden zum 31.03.2023 mit 7,3 Mio. € ermittelt. Für
den Fall der Realisierung dieser Risiken entstünde ein Kostenbedarf von 672,2 Mio. €.
Gründe der Kostensteigerung
Die Gründe der erneuten Kostensteigerung liegen im Wesentlichen in drei Entwicklungen be-
gründet.
1. Allgemeine Preissteigerungen: Bei der Kostenprognose Ende 2020 wurde mit einer
Teuerungsrate von 3 % gerechnet, was vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Inflati-
onsrate von weniger als 2 % gerechtfertigt war. Zwischenzeitlich wurden am Bau Kos-
tensteigerungen von 10 % und mehr realisiert. In der aktuellen Kostenprognose wurde
deshalb mit einer Preisteigerungsrate von 6,5 % gerechnet. Aufgrund bestehender
Verträge mussten in der Vergangenheit nicht alle Preissteigerungen bedient werden.
Für die nach der Havarie 2015 im Projekt verbliebenen Firmen wurde jedoch die Inde-
xierung ihrer Preise vereinbart. Die Fortsetzung der Zusammenarbeit wäre für diese
Firmen anders nicht möglich gewesen. Mit dem Nachlauf von einem Jahr wurden auch
die Preise der neu gewonnenen Firmen der Haustechnik indexiert. Die Firmen hätten
sonst ggf. ein Kündigungsrecht aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ge-
habt.
2. Risiken haben sich ganz oder teilweise realisiert: Verschiedene Risiken sind im Laufe
der Zeit ganz oder teilweise eingetreten. So hat sich z.B. das Risiko ‚Insolvenz eines
Schlüsselgewerkes‘ in den Fällen der Firma, die die Klinkerfassade noch nacharbeiten
und vervollständigen muss, und einer Firma der Medientechnik realisiert. In beiden
Fällen müssen die Leistungen mit erheblichem Aufwand und zu aktuellen Bedingun-
gen neu ausgeschrieben werden. Auch das Risiko ‚Verschlechterung der halbfertigen
Bauleistung‘ ist in einigen Fällen eingetreten. Auch planerische Risiken haben sich
realisiert, so ist - trotz guter Planung - auch das Risiko ‚nicht erkannte Differenzen zwi-
schen Planung und Bestand‘ punktuell eingetreten.
3. Neue Aufgaben auf der Baustelle: Vereinzelt entstehen auf der Baustelle neue Aufga-
ben, die ungeplant und auch nur bedingt in der Risikobetrachtung berücksichtigt sind.
So musste die blaue Decke im oberen Foyer des Opernhauses noch einmal geöffnet
werden. Die Arbeiten an der Decke waren abgeschlossen, aus der vorliegenden Do-
kumentation der durchgeführten Arbeiten ergaben sich keine Anhaltspunkte für die
Notwendigkeit weiterer Arbeiten. Auf Wunsch der Feuerwehr wurden jedoch zusätzli-
che Revisionsöffnungen geschaffen, dadurch wurde deutlich, dass dort bis 2015 zu
hohe Brandlasten verbaut wurden. Die Schächte der Rauchschutzdruckanlage, die
zum Teil noch aus dem Altbestand des Opernhauses - aber auch aus 2014/2015 neu
gemauerten und betonierten Bauteilen - bestehen, müssen ertüchtigt werden. Sie kön-
nen ansonsten dem auftretenden Druck nicht standhalten. Die Entwässerung der
Schächte der Feuerwehraufzüge reicht im Brandfalle nicht aus, hier muss im Bestand
nachgearbeitet werden.
Zusammenfassend ist aber festzuhalten, dass für die Kostensteigerung gegenüber der Kos-
tenprognose vom 31.12.2020 überwiegend (zu ca. 2/3) die mit Beginn des Jahres 2022 einge-
tretenen immensen Preissteigerungen verantwortlich sind. Diese Entwicklung der Preise war
zum Zeitpunkt 31.12.2020 nicht vorhersehbar.
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Bau- und Planungsfortschritt am Offenbachplatz
Seit Anfang 2021 wird auf der Baustelle wieder in großem Umfang gearbeitet. Die Bühnen-
technik ist weitgehend fertiggestellt, hier laufen bereits die ersten Abnahmen. Die Grobmon-
tage der Haustechnik ist ebenfalls weitgehend abgeschlossen, die Feinmontage wird in Ab-
stimmung mit den Ausbaugewerken sukzessive umgesetzt. Der Beginn der Inbetriebnahme
der haustechnischen Anlagen ist für den Herbst 2023 terminiert. Alle Ausbaugewerke sind
beauftragt, ihre Arbeiten werden planmäßig in den Bauablauf integriert. Der Termin der
Schlüsselübergabe bleibt auf den 22.03.2024 festgesetzt. Über den Baufortschritt wird weiter-
hin monatlich berichtet.
Kostensteuerung und Controlling
Das Controlling der Kosten und Termine wird kontinuierlich durch die externe Projektsteue-
rung wahrgenommen. Neben der laufenden Kostenbeobachtung finden dazu monatliche Ab-
stimmungstermine mit den Objektüberwachern statt. Das Risikomanagement wird durch vier-
teljährliche Abstimmungen der einzelnen Risikofaktoren zwischen allen am Projekt Beteiligten
gewährleistet. Der Betriebsausschuss Bühnen, der Finanzausschuss sowie der Rechnungs-
prüfungsausschuss werden über die aktuellen Entwicklungen regelmäßig auf der Grundlage
von Monatsberichten informiert.
Finanzierung der Bühnensanierung
Der Rat hat am 12.05.2015 (1034/2015) ein Finanzierungskonzept zur Bühnensanierung be-
schlossen. Das Konzept wurde auf Grundlage des Baubeschlusses des Rates vom
24.11.2011 von der Betriebsleitung der Bühnen Köln im Einvernehmen mit der Kämmerei und
unter Beteiligung eines externen Experten für die Kommunalfinanzierung von Großprojekten
erstellt.
Die benötigten Finanzmittel für die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz werden gemäß
Ratsbeschluss in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt und gemäß weiterem Rats-
beschluss vom 07.06.2018 (1209/2018) aufgeteilt in die Teilbereiche Spielbetrieb
(Oper/Schauspiel/Tanz) und Interim sowie Aufwendungen für Sanierung (Zin-
sen/Abschreibungen) dargestellt. Die Refinanzierung der aufgenommenen Fremdmittel erfolgt
durch die von der Stadt Köln gewährten Betriebskostenzuschüsse.
Ausgehend von einem Zielwert der Planungs- und Baukosten von 664,9 Mio. € besteht für die
Bühnen unter Einschluss der mitzufinanzierenden Bauzeitzinsen der Jahre 2011 bis 2024 bei
vollständiger Fremdfinanzierung ein Kreditbedarf von ca. 715,0 Mio. € auf der Grundlage von
kalkulierten bilanziellen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 714,4 Mio. €.
Die im Zeitpunkt der aktuellen Kostenprognose vereinbarten Darlehen bzw. kalkulatorisch ein-
gerechneten zusätzlichen Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Bühnensanierung weisen
folgende Konditionen auf:
Laufzeit
in Jah-
ren
Zins- Zinsbindung in
Jahren
Datum Darlehens -
satz Abruf beträge
% p.a.
EUR
Darlehensgeber: Europäische Investitionsbank (I) 23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00
NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,9380 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00
Kfw Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre bis 18.10.2018 24.027.027,00 15.11.2025
Kfw Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00
Europäische Investitionsbank (II) 24 0,5520 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen V 40 0,9800 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00
PLAN: Diverse (Schuldscheindar-
lehen VI) 40 3,0000 ges. Laufzeit 31.05.2023 60.000.000,00
5
PLAN: Diverse (Schuldscheindar-
lehen VII) 40 3,5000 ges. Laufzeit 30.11.2023 100.000.000,00
PLAN: Diverse (Schuldscheindar-
lehen VIII)/ Restfinanzierung 40 4,0000 ges. Laufzeit 01.04.2024 58.446.920,00
Summe
715.000.000
Auf Basis dieser Finanzierungsstruktur wurden Finanzierungskosten über die gesamte Lauf-
zeit der Darlehen in Höhe von rd. 317 Mio. € ermittelt, wobei bei den noch ausstehenden Kre-
ditaufnahmen die derzeit hohe Volatilität im Bereich der Zinsen für langfristige Darlehensfinan-
zierungen zu berücksichtigen ist.
Mit dem Ratsbeschluss (2664/2021) vom 16.09.2021 wurden die Bühnen bislang ermächtigt,
Kredite bis zur Höhe eines Finanzierungsbedarfs von 642,7 Mio. € in Anspruch zu nehmen. In
diesem Rahmen sind die Bühnen im Zusammenhang mit der Sanierung bislang Darlehensver-
pflichtungen in Höhe 496,6 Mio. € eingegangen.
Berücksichtigung der Risiken
In jedem Großprojekt gibt es nicht unerhebliche Risiken. Dies gilt insbesondere, wenn es, wie
bei den Bühnenbauten am Offenbachplatz, um die Sanierung von denkmalgeschützten Be-
standsgebäuden mit einer komplexen Haustechnik sowie einer sehr speziellen Nutzertechnik -
in diesem Fall der Bühnentechnik - geht. Diese Risiken werden im Sanierungsprojekt seit
2016 differenziert betrachtet, wenn notwendig, wird gegen den Eintritt dieser Risiken gearbei-
tet. Es ist trotzdem nicht auszuschließen, dass einzelne Risiken ganz oder teilweise eintreten
werden. Dabei werden gegen die Risiken auch Chancen gerechnet, hier der Schadensaus-
gleich aus der abgeschlossenen Bau-Risk-All-in-One Versicherung. Die betrachtete Risiko-
summe stellt somit den Saldo aus Chancen und Risiken dar.
Die Hauptrisiken liegen nach wie vor in der Komplexität der Aufgabe, so kann auch nach sorg-
fältigster Überprüfung der Planung nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass einzelne
technische Lösungen aufgrund unzureichend berücksichtigter Rahmenbedingungen auf der
Baustelle nicht wie geplant umgesetzt werden können. Das Risiko der Insolvenz eines betei-
ligten Unternehmens besteht über die gesamte Bauzeit, aber auch mangelnde Kapazitäten
bei den für die Abnahme der Arbeiten unverzichtbaren Sachverständigen stellen ein Risiko
dar. Auch die Finanzierung kann ein Risiko darstellen, wie es sich im Fall der kurzfristig ange-
legten Beträge bei der Greensill-Bank gezeigt hat.
Um diese Risiken abzufedern, soll das Budget um den am 31.03.2023 ermittelten Risikobe-
trag (als Saldo aus Chancen und Risiken) in Höhe von 7,3 Mio. € erhöht werden. Die Höhe
der benötigten Verpflichtungs- und Kreditermächtigung steigt damit auf 672,2 Mio. €.
Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss
Bei dem Berechnungsergebnis ist zunächst zu beachten, dass in den bilanziellen Anschaf-
fungs- bzw. Herstellungskosten von 714,4 Mio. € nicht nur die Baukosten von 664,9 Mio. €,
sondern auch die Bauzeitzinsen und die Kosten der Machbarkeitsstudie von 2010 enthalten
sind (siehe hierzu auch die Darstellung im Wirtschaftsplan 2017/18 (0581/2017)).
Die Finanzierung der Sanierungsinvestition mit Fremdmitteln von insgesamt 715,0 Mio. € wirkt
sich in den nächsten Jahren auf den Haushaltsplan der Stadt Köln und den Betriebskostenzu-
schuss der Bühnen aus. Aus der als Anlage anliegenden Berechnung der Wirtschaft-
sprüfungskanzlei Kremer Boddenberg & Partner PartGmbB, Köln, vom 25.01.2023 ergibt sich
eine durchschnittliche jährliche Mehrbelastung für den städtischen Haushalt von 25,4 Mio. €
für vierzig Jahre. Diese übersteigt die in 2021 im Zusammenhang mit dem Ratsbeschluss vom
16.09.2021 vorgelegte jährliche Mehrbelastungsrechnung um 4,9 Mio. € vor allem als Folge
gestiegener Baukosten sowie höherer Zinssätze für langfristige Fremdfinanzierungen. Die
durchschnittliche Belastung verteilt sich allerdings ungleichmäßig über die kommenden Jahre.
Kosten für notwendige Reinvestitionen werden in dieser Rechnung nicht betrachtet.
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Sollten nicht nur die Baukosten von 664,9 Mio. €, sondern auch die Risikokosten und somit
ein Gesamtbudget in Höhe von 672,2 Mio. € in Anspruch genommen werden müssen, so er-
höhen sich die jährlichen Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss um ca. 1,2 %.
Neustart der Bühnen am Offenbachplatz
Nach der Schlüsselübergabe des Gebäudeensembles an die Sparten stehen der Umzug an
den Offenbachplatz aus den Interimsstandorten, die Einrichtung der rund 2.200 Räume und
der Probenbetrieb in den vier neuen Spielstätten an. Nach dann 12 Jahren Interimsspielbe-
trieb wird die Spielzeit 2024/25 inhaltlich mehr einen Neustart am Offenbachplatz - und weni-
ger eine Wiedereröffnung - darstellen. Da für die Mitarbeiter*innen der Bühnen auf allen Ebe-
nen erhebliche Veränderungen anstehen, wurde dieser Veränderungsprozess bereits einge-
leitet.
Hinweis
Auf Basis der Beratungen im Arbeitskreis actori liegt dem Rat parallel zu dieser Vorlage eine
Entscheidungsvorlage zu den Fragen der inhaltlichen Ausrichtung der Bühnen am Offenbach-
platz vor. Darüber hinaus kann auf dieser Grundlage über die langfristige Nutzung des Depots
und den Betrieb einer eigenen Tanzcompany entschieden werden. Die Ergebnisse der Be-
rechnungen zu den Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss sind in beiden Vorlagen
synchronisiert.
Anlage
Ausführliche Darstellung der Berechnungen zum Abschreibungsverlauf und zu den Finanzie-
rungskosten der Wirtschaftsprüfungskanzlei Kremer Boddenberg & Partner PartGmbB vom
25.01.2023
Anlage 1 Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten
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Sanierung der Bühnen der Stadt Köln Berechnungen zum Abschreibungsverlauf und zu den Finanzierungskosten (Aktualisierung) (Basis: Planungs- u. Baukosten 664,9 Mio. Euro) Stand 25.01.2023 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 1 1. Zeitplanung (für die Berechnungen) Erl. Zeitbezug Projektlaufzeit insgesamt (1) Q3/2010 - 2024 Erste Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2010 - Q2/2012 Erste Sanierungsphase (1) Q2/2012 - Q3/2015 Zweite Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2015 - Q2/2021 Zweite Sanierungsphase (1) 3/2021 - Ende Q1/2024 Fertigstellung Bühnentechnik (Obermaschinerie) (1) 9/2020 voraussichtliche Fertigstellung sonstige Bühnentechnik (1) Ende Q1/2024 voraussichtliche Fertigstellung sonstige Betriebsanlagen (1) Ende Q1/2024 voraussichtliche Übergabe Opernhaus/Kinderoper, Schauspielhaus und Studiobühne (1) Ende Q1/2024 Schlussabwicklung / Abrechnung (1) Q2/2024 - Q4/2024 2. Mittelabfluss der Sanierungsinvestitionen Erl. vor 2018/2019 2018/2019 2019/2020 2020/2021 EUR EUR EUR EUR Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 229.500 0 0 0 Kosten Machbarkeitsstudie (3) 1.028.128 0 0 0 Planungs- und Baukosten Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 1.893.876 150.617 192.927 250.821 Baukonstruktion (KG 300) (4) 102.156.060 8.516.696 10.443.555 13.577.495 Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 93.650.061 11.082.262 9.882.991 12.848.714 Außenanlagen (KG 500) (4) 4.263.975 479.920 447.654 581.988 Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 1.380.400 363.300 164.543 213.920 Baunebenkosten (KG 700) (4) 110.162.451 12.619.379 11.586.219 15.063.054 313.506.824 33.212.174 32.717.889 42.535.992 Bauzeitzinsen (5) 12.778.312 4.910.230 5.038.110 5.672.995 Summe 327.542.764 38.122.404 37.755.999 48.208.987 Erl. 2021/2022 2022/2023 nach 31.8.2023 Gesamt EUR EUR EUR EUR Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 0 0 0 229.500 Kosten Machbarkeitsstudie (3) 0 0 0 1.028.128 Planungs- und Baukosten Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 413.480 741.959 277.026 3.920.706 Baukonstruktion (KG 300) (4) 22.382.549 40.163.802 14.996.023 212.236.180 Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 21.181.151 38.007.983 14.191.102 200.844.264 Außenanlagen (KG 500) (4) 959.409 1.721.588 642.793 9.097.327 Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 352.647 632.799 236.269 3.343.878 Baunebenkosten (KG 700) (4) 24.831.498 44.558.255 16.636.788 235.457.644 70.120.734 125.826.386 46.980.001 664.900.000 Bauzeitzinsen (5) 5.867.768 7.562.933 6.386.922 48.217.270 Summe 75.988.502 133.389.319 53.366.923 714.374.898 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 2 3. Bilanzielle Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten der Sanierungsinvestitionen (geschätzte Aufteilung) Abschreibungs- (Rest-) Nutzungs- beginn dauer in Jahren EUR EUR Grundstück (6)(7) - 0 1.244.070 Gebäude (einschließlich gebäudetechnische Anlagen) (6)(7) 1.4.2024 40 526.187.710 Bühnentechnik (6)(7) 1.4.2024 25 101.207.700 (6)(7) 1.9.2020 20 7.785.126 108.992.826 betriebstechnische Anlagen (6)(7) 1.4.2024 20 19.922.965 1.4.2024 15 27.289.914 1.4.2024 12 4.375.368 1.4.2024 10 1.145.058 52.733.305 Einrichtungen und Ausstattungen (6)(7) laufend 12 902.478 laufend 10 2.258.607 laufend 7,5 3.322.200 laufend 5 6.759.253 13.242.538 Außenanlagen (6)(7) 1.4.2024 20 11.262.161 1.4.2024 10 712.288 11.974.449 Summe 714.374.898 4. Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen Erl. Darlehens- beträge Laufzeit in Jahren tilgungs- freie Jahre Zinsbindung in Jahren Zinssatz gleichbleibende Tilgungsraten Datum Abruf Datum Til- gungsbeginn EUR % p.a. Darlehensgeber Europäische Investitionsbank (I) (8) 30.000.000,00 23 3 ges. Laufzeit 0,8640 quartalsmäßig 02.05.2016 01.05.2019 Diverse (Schuldscheindarlehen I) (8) 65.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 30.06.2016 31.08.2019 Diverse (Schuldscheindarlehen II) (8) 100.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,2910 jährlich 30.09.2016 31.08.2019 Diverse (Schuldscheindarlehen III) (8) 35.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 12.10.2016 31.08.2019 NRW.Bank (8) 10.000.000,00 10 1 ges. Laufzeit 0,1600 quartalsmäßig 19.12.2016 01.12.2017 Diverse (Schuldscheindarlehen IV) (8) 100.000.000,00 40 5 ges. Laufzeit 1,9375 jährlich 22.09.2017 31.08.2022 Kfw Bankengruppe (I) (8) 24.027.027,00 17 0 10 Jahre bis 15.11.2025 0,0500 quartalsmäßig 18.10.2018 15.02.2019 Kfw Bankengruppe (II) (8) 7.526.053,00 10 2 ges. Laufzeit 0,0500 quartalsmäßig 21.11.2018 15.11.2020 Europäische Investitionsbank (II) (9) 25.000.000,00 24 4 ges. Laufzeit 0,5520 quartalsmäßig 16.12.2019 30.11.2023 Diverse (Schuldscheindarlehen V) (9) 100.000.000,00 40 4,67 ges. Laufzeit 0,9800 jährlich 28.12.2020 31.08.2025 PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) (9) 60.000.000,00 40 1,25 ges. Laufzeit 3,0000 jährlich 31.05.2023 31.08.2024 PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VII) (9) 100.000.000,00 40 0,75 ges. Laufzeit 3,5000 jährlich 30.11.2023 31.08.2024 PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VIII / Restfinanzierung) (9) 58.446.920,00 40 0 ges. Laufzeit 4,0000 jährlich 01.04.2024 31.08.2024 Summe 715.000.000 Erl. Herstellungs- / Anschaffungskosten Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 3 Erl. Abstimm- 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 summen EUR EUR EUR EUR EUR 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 0 0 0 0 0 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 0 0 0 0 0 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 -84.173 -725.642 -912.108 -921.364 -1.081.171 Außenanlagen (10) -11.974.449 0 0 0 0 0 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 -84.173 -725.642 -912.108 -921.364 -1.081.171 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 0 0 0 0 0 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 0 0 0 0 0 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 0 0 0 0 0 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 0 0 0 0 0 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 0 0 0 0 0 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 -84.173 -725.642 -912.108 -921.364 -1.081.171 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 0 0 0 -833.340 -2.891.119 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 0 0 0 833.340 2.891.119 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 0 0 0 0 0 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 0 0 0 0 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - 0 0 0 0 0 Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 4 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 Außenanlagen (10) -11.974.449 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 9/2023-3/2024 EUR EUR EUR EUR EUR 0 -4.687.900 -324.870 0 0 0 -389.257 -389.256 -389.256 -227.066 -981.434 -240.304 -283.722 -266.009 -143.523 0 0 0 0 0 -981.434 -5.317.461 -997.848 -655.265 -370.589 0 0 0 -682.886 -990.357 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -682.886 -990.357 -981.434 -5.317.461 -997.848 -1.338.151 -1.360.946 -981.434 -5.317.461 -997.848 -655.265 -370.589 981.434 5.317.461 997.848 655.265 370.589 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 5 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 Außenanlagen (10) -11.974.449 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 4-8/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027 2027/2028 EUR EUR EUR EUR EUR -5.428.906 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -3.221.733 -7.732.160 -7.732.160 -7.732.160 -7.732.160 -530.347 -1.251.431 -1.238.848 -1.178.752 -1.136.167 -264.307 -634.337 -634.337 -634.337 -634.337 -9.445.293 -22.647.301 -22.634.718 -22.574.622 -22.532.037 -5.504.659 -12.875.773 -12.758.920 -12.444.715 -12.043.984 -987.983 -1.901.401 -1.801.981 -1.702.562 -1.603.142 -79.845 -333.507 -390.148 -439.433 -463.167 -6.572.487 -15.110.681 -14.951.049 -14.586.710 -14.110.293 -16.017.780 -37.757.983 -37.585.768 -37.161.332 -36.642.330 -17.429.749 -24.060.176 -24.060.176 -23.226.756 -22.949.037 9.445.293 22.647.301 22.634.718 22.574.622 22.532.037 0 0 0 0 0 -7.984.456 -1.412.875 -1.425.458 -652.134 -417.000 -7.984.456 -9.397.331 -10.822.788 -11.474.922 -11.891.922 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 6 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 Außenanlagen (10) -11.974.449 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2028/2029 2029/2030 2030/2031 2031/2032 2032/2033 EUR EUR EUR EUR EUR -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -7.732.160 -7.732.160 -7.732.160 -7.732.160 -7.732.160 -844.524 -547.104 -535.996 -144.744 -109.153 -634.337 -634.337 -634.337 -634.337 -634.337 -22.240.394 -21.942.974 -21.931.866 -21.540.614 -21.505.023 -11.643.369 -11.242.765 -10.842.160 -10.441.555 -10.040.950 -1.503.722 -1.404.303 -1.304.883 -1.205.463 -1.106.044 -482.451 -512.522 -551.627 -594.977 -650.421 -13.629.543 -13.159.589 -12.698.669 -12.241.995 -11.797.415 -35.869.937 -35.102.564 -34.630.536 -33.782.610 -33.302.438 -22.917.812 -22.917.812 -22.917.812 -22.917.812 -22.917.812 22.240.394 21.942.974 21.931.866 21.540.614 21.505.023 0 0 0 0 0 -677.418 -974.838 -985.946 -1.377.197 -1.412.789 -12.569.339 -13.544.177 -14.530.123 -15.907.320 -17.320.109 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 7 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 Außenanlagen (10) -11.974.449 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2033/2034 2034/2035 2035/2036 2036/2037 2037/2038 EUR EUR EUR EUR EUR -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -7.684.449 -7.617.654 -7.465.731 -7.253.040 -7.253.040 -68.123 -11.303 -6.593 0 0 -604.658 -563.108 -563.108 -563.108 -563.108 -21.386.604 -21.221.438 -21.064.806 -20.845.521 -20.845.521 -9.640.346 -9.239.741 -8.852.585 -8.487.842 -8.123.098 -1.006.624 -907.204 -807.785 -708.365 -608.945 -841.845 -963.770 -1.032.614 -1.056.283 -1.088.175 -11.488.815 -11.110.715 -10.692.984 -10.252.490 -9.820.219 -32.875.418 -32.332.153 -31.757.790 -31.098.011 -30.665.740 -22.917.812 -22.917.768 -21.483.360 -21.483.360 -21.483.360 21.386.604 21.221.438 21.064.806 20.845.521 20.845.521 0 0 0 0 0 -1.531.208 -1.696.330 -418.554 -637.838 -637.838 -18.851.317 -20.547.647 -20.966.201 -21.604.039 -22.241.878 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 8 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 Außenanlagen (10) -11.974.449 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2038/2039 2039/2040 2040/2041 2041/2042 2042/2043 EUR EUR EUR EUR EUR -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -6.494.987 -5.433.717 -5.044.456 -5.044.456 -5.044.456 0 0 0 0 0 -563.108 -563.108 -563.108 -563.108 -563.108 -20.087.468 -19.026.199 -18.636.938 -18.636.938 -18.636.938 -7.758.355 -7.401.611 -7.049.668 -6.697.724 -6.345.781 -509.526 -410.106 -310.686 -211.267 -111.847 -1.124.913 -1.175.566 -1.229.216 -1.297.463 -1.365.710 -9.392.793 -8.987.283 -8.589.570 -8.206.454 -7.823.338 -29.480.262 -28.013.482 -27.226.508 -26.843.392 -26.460.276 -21.112.990 -20.001.878 -20.001.878 -20.001.878 -20.001.878 20.087.468 19.026.199 18.636.938 18.636.938 18.636.938 0 0 0 0 0 -1.025.521 -975.680 -1.364.941 -1.364.941 -1.364.941 -23.267.399 -24.243.079 -25.608.019 -26.972.960 -28.337.900 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 9 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 Außenanlagen (10) -11.974.449 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2043/2044 2044/2045 2045/2046 2046/2047 2047/2048 EUR EUR EUR EUR EUR -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -4.629.394 -4.048.308 -4.048.308 -4.048.308 -4.048.308 0 0 0 0 0 -328.480 0 0 0 0 -17.987.248 -17.077.682 -17.077.682 -17.077.682 -17.077.682 -5.995.115 -5.649.561 -5.304.432 -4.959.304 -4.614.175 -18.641 0 0 0 0 -1.414.969 -1.399.245 -1.359.451 -1.319.658 -1.279.865 -7.428.726 -7.048.805 -6.663.884 -6.278.962 -5.894.040 -25.415.974 -24.126.487 -23.741.565 -23.356.643 -22.971.722 -17.833.205 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.819 17.987.248 17.077.682 17.077.682 17.077.682 17.077.682 0 0 0 0 0 154.043 795.863 795.863 795.863 795.863 -28.183.858 -27.387.995 -26.592.133 -25.796.270 -25.000.407 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 10 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 Außenanlagen (10) -11.974.449 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2048/2049 2049/2050 2050/2051 2051/2052 2052/2053 EUR EUR EUR EUR EUR -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -2.361.513 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -15.390.887 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -4.269.046 -3.923.918 -3.578.789 -3.233.660 -2.888.532 0 0 0 0 0 -1.261.157 -1.335.223 -1.497.845 -1.660.467 -1.823.089 -5.530.203 -5.259.140 -5.076.634 -4.894.127 -4.711.621 -20.921.090 -18.288.514 -18.106.007 -17.923.501 -17.740.995 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.819 15.390.887 13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373 0 0 0 0 0 -890.932 -3.252.445 -3.252.445 -3.252.445 -3.252.445 -25.891.340 -29.143.785 -32.396.231 -35.648.676 -38.901.122 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 11 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 Außenanlagen (10) -11.974.449 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2053/2054 2054/2055 2055/2056 2056/2057 2057/2058 EUR EUR EUR EUR EUR -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -2.543.403 -2.198.274 -1.840.905 -1.508.017 -1.239.476 0 0 0 0 0 -1.985.712 -2.148.334 -2.310.956 -2.407.789 -2.272.531 -4.529.115 -4.346.608 -4.151.861 -3.915.806 -3.512.006 -17.558.488 -17.375.982 -17.181.234 -16.945.179 -16.541.380 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.815 -11.018.653 -8.240.883 13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373 0 0 0 0 0 -3.252.445 -3.252.445 -3.252.441 2.010.721 4.788.491 -42.153.567 -45.406.013 -48.658.454 -46.647.734 -41.859.243 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 12 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 Außenanlagen (10) -11.974.449 5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 Restzahlung am Planungsende 1.869.172 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2058/2059 2059/2060 2060/2061 2061/2062 2062-2063 9/2063-3/2064 EUR EUR EUR EUR EUR EUR -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -7.600.468 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -7.600.468 -1.018.474 -800.612 -582.751 -392.111 -201.471 -56.986 0 0 0 0 0 0 -2.033.106 -1.793.682 -1.519.535 -1.141.221 -743.677 -201.125 -3.051.580 -2.594.294 -2.102.285 -1.533.332 -945.149 -258.111 -16.080.954 -15.623.668 -15.131.659 -14.562.706 -13.974.522 -7.858.579 -8.240.883 -8.240.883 -5.463.105 -5.463.105 -3.924.644 -1.424.644 13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373 7.600.468 0 0 0 0 0 1.869.172 4.788.491 4.788.491 7.566.268 7.566.268 9.104.730 8.044.996 -37.070.753 -32.282.262 -24.715.994 -17.149.726 -8.044.996 0 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 13 7. Erläuterungen / Berechnungsgrundlagen 7.1. Allgemeine Berechnungsgrundlagen - - - - - - - - Einzelheiten zu den von den Bühnen in Auftrag gegebenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Berechnungen sowie den Auftragsgrundlagen/-bedingungen ergeben sich aus der von den Bühnen erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung vom 23.1.2019 und den Ergänzungen vom 15.7.2019, 15.3.2021 sowie vom 19.1.2023. Für die Durchführung dieses Auftrages und die Verantwortlichkeit des Erstellers sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.1.2017 maßgebend, die den Bühnen vorliegen. Berechnet wurden die zusätzlichen städtischen Zuschussmittel, die aufgrund der Sanierung der Bühnen der Stadt Köln am Offenbachplatz zum Ausgleich von Abschreibungen und Finanzierungskosten als Folge der getätigten Investitionen im Rahmen des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses nach heutigem Kenntnisstand und auf Basis der nachfolgenden Berechnungsgrundlagen erforderlich würden. Die Berechnungen beziehen sich auf einen Planungszeitraum bis 3/2064, der durch die von den Bühnen vorgegebene (Rest-)nutzungsdauer der zu sanierenden bzw. zu errichtenden Gebäude / Gebäudeteile Opernhaus, Schauspielhaus, Studiobühne sowie Kinderoper nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen bestimmt wird. Erhöhungen des Betriebskostenzuschusses werden dabei als Negativbeträge ausgewiesen. Mit den Sanierungsmaßnahmen ggf. verbundene weitere Kosten, Kosteneinsparungen oder Zusatzerlöse wurden auftragsgemäß nicht berücksichtigt. Ebenso wurden Kosten im Zusammenhang mit dem künftigen Betrieb der Bühnenwerkstätten, des Orchesterprobezentrums und externer Probebühnen nicht in die Berechnungen einbezogen. Die Berechnungen gehen von einer vollständigen Fremdfinanzierung des Projekts durch die Bühnen aus. Sie basieren dabei auf den von den Bühnen bereits getroffenen Finanzierungsvereinbarungen bzw. von diesen geplanten bzw. kalkulierten weiteren Finanzierungsmaßnahmen. Aussagen zur gewählten bzw. geplanten Art der Finanzierung, der Finanzierungsstruktur sowie zum zeitlichen Ablauf des Einsatzes weiterer Fremdfinanzierungsmittel waren nicht Gegenstand des Auftrages. Sofern aus dem kalkulierten Abschreibungsverlauf Rahmenbedingungen für die weitere Finanzierungsstruktur abgeleitet werden, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Bühnen. Auch denkbare, bei den Bühnen als Projektträger verbleibende Risiken in der Ausführung einzelner Gewerke bzw. übergeordnete Projektrisiken wurden auftragsgemäß in den Berechnungen nicht berücksichtigt. Ebenso blieben mögliche Schadenersatzansprüche der Bühnen aus werkvertraglichen Mängelrechten außer Betracht. Anpassungen der ermittelten Herstellungskosten durch zwischenzeitlich durchgeführte Abbruchmaßnahmen einzelner Bauteile im Verlauf der Sanierungsarbeiten wurden in Höhe von EUR 5.012.770 in die Berechnungen einbezogen. Den Berechnungen liegen nominale Größen zugrunde. Zukünftig erwartbare Preissteigerungen wurden auskunftsgemäß im Rahmen der Kostenprognose berücksichtigt. Bei den Kostenansätzen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt es sich um Bruttobeträge. Nur soweit die Kostenansätze auf den späteren Gastronomiebereich entfallen (gemäß Stand 12/2017: 5,77% der Objektgesamtflächen), wurden Nettowerte kalkuliert, da die Bühnen in Höhe dieses Anteils Vorsteuerbeträge aus den Planungs- bzw. Baukosten geltend machen können. Die Berechnungen basieren auf der ursprünglichen Kostenprognose des von den Bühnen beauftragten Projektsteuerers zum 31.5.2019 vom 9.7.2019; der Aktualisierung der Berechnung vom 25.1.2023 liegt eine pauschale und unspezifierte Schätzung eines Anstiegs der Planungs- und Baukosten von 618,000 Mio. EUR um 46,900 Mio. EUR auf 664,900 Mio. EUR zugrunde. Die aktualisierten Planungs- und Baukosten von 664,900 Mio. EUR basieren auf der Mittelabflussplanung des Projektsteuerers ohne Einbezug von Risiken, Stand 31.12.2022. Ein mögliches Ausfallrisiko bezogen auf den von den Bühnen bei der zwischenzeitlich insolventen Bremer Greensill Bank angelegten Betrag von 15,0 Mio. EUR aus ausgezahlten und im Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht unmittelbar benötigten Darlehensmitteln wurde in der vorliegenden Berechnung nicht berücksichtigt. Der Aufwand aus einem solchen Ausfallrisiko würde die Finanzierungskosten nachträglich erhöhen. Auftragsgemäß wurden die finanziellen Auswirkungen von Folgeinvestitionen, die innerhalb der Abschreibungsdauer der sanierten Gebäude bei wirtschaftlichem Verbrauch einzelner betriebstechnischer Anlagen sowie Einrichtungen und Ausstattungen anfallen und erneut finanziert werden müssen, nicht in die Berechnungen einbezogen. Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 14 7.2. Einzelerläuterungen (1) Gemäß Rahmenterminplan des Projektsteuerers aus Dezember 2020, aktualisiert im Dezember 2022. (2) (3) (4) (5) (6) - - - - - - Die Herstellungskosten der Außenanlagen betreffen Planungs- und Baukosten sowie die Kosten der Möblierung des Offenbachplatzes. - Bei den Kosten für das Grundstück handelt es sich um Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen, die zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Grund und Boden (alternativ: laufender Aufwand) führen können. Aus dem Bereich der Planungsmaßnahmen der vorherigen Sanierungs- und Neubauvarianten sind nach derzeitiger Beurteilung Leistungen im Gesamtwert von EUR 229.500 noch für das aktuelle Sanierungsprojekt verwendbar. Diese Kosten wurden in die Herstellungskosten eingerechnet. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.4.2010 wurde für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu dem aktuellen Sanierungsprojekt ein Betrag von EUR 1.300.000 genehmigt. Die in diesem Zusammenhang insgesamt aufgewendeten Kosten von EUR 1.028.128 wurden in die Herstellungskosten eingerechnet. Ausgewiesen werden die voraussichtlichen Mittelabflüsse für Planungs- und Baukosten im Rahmen der Sanierungsinvestitionen nach Kostengruppen gemäß der Kostenprognose des Projektsteuerers nach DIN 276. Die Verteilung der prognostizierten Gesamtkosten auf den Planungs- und Bauzeitraum erfolgte auf der Grundlage des Zahlungsplans des technischen Betriebsleiters der Bühnen aus 2019, die mittels Schätzung auf Basis der Mitelabflussplanung (ohne Einbezug der Risiken), Stand 31.12.2022, aktualisiert wurde. Die Bauzeitzinsen im Rahmen der Gesamtherstellung wurden mit bereits abgerechneten bzw. erwartbaren Zinssätzen zwischen 0,050% und 3,500% p.a. kalkuliert und als Herstellungskosten aktiviert (§ 255 Abs. 3 S. 2 HGB), soweit sie zu Auszahlungen führen und auf den Zeitraum der Herstellung (10/2010 - 3/2024) entfallen. Für die Berechnung der Bauzeitzinsen (wie auch der übrigen Zinsen für Investitionskredite) wurde modellhaft davon ausgegangen, dass sich die Investitionsausgaben gleichmäßig über das jeweilige Jahr verteilen. Die Bauzeitzinsen sollten nicht über den Betriebskostenzuschuss finanziert, sondern im Rahmen der Gesamtherstellungskosten in die endgültige Projektfinanzierung einbezogen werden. Soweit die Bauzeitzinsen auf die bereits fertig gestellte Bühnentechnik entfallen, wurden sie zeitanteilig bis zu deren Fertigstellung (September 2020) eingerechnet. Die nach Kostengruppen sortierten Planungs- und Baukosten der Kostenprognose wurden auf bilanzielle Anlagegruppen der Sanierungsinvestitionen aufgeteilt, soweit dies auf der Grundlage der erteilten Auskünfte bzw. Betextungen der einzelnen Kostenarten bzw. Gewerke möglich war. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Aufteilung auf Basis des im Juli 2019 ausgewerteten und sodann pauschal fortgeschriebenen Daten- und Informationstands sowie infolge der üblichen Prognoseungenauigkeiten nur schätzungsweise vorgenommen werden konnte. Eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Anlagegruppen bzw. Anlagegütern der Bühnen kann erst nach Abschluss und Abrechnung des Gesamtprojekts erfolgen. Zur Kostenaufteilung werden folgende Hinweise gegeben: Die Aufteilung der Planungs- und Baukosten der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen (i.W. Kostengruppen 300 und 400) auf das Opernhaus, das Schauspielhaus, die Kinderoper und die Studiobühne erfolgte in einem ersten Schritt anhand der konkreten Bezeichnungen der Gewerke bzw. Investitionsmaßnahmen. Soweit eine solche Zuordnung nicht möglich war, wurden die Kosten auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts (BRI) des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils verteilt. Vom Projektsteuerer wurde hier ein BRI- Schlüssel von 69% (Opernhaus), 22% (Schauspielhaus), 4% (Studiobühnen) und 5% (Kinderoper) vorgegeben. Bei den Kosten für die Bühnentechnik handelt es sich i.W. um die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ober- und Untermaschinerie, der Antriebe, des Bühnenholzes und der Druckstationen in den einzelnen Spielstätten. Nachdem die Herstellung der Obermaschinerie im September 2020 abgeschlossen wurde, soll die restliche Bühnentechnik nach aktuellen Auskünften zum Ende von Q1/2024 fertiggestellt werden. Die betriebstechnischen Anlagen entfallen vor allem auf festeingebaute Beleuchtungsanlagen und -vorrichtungen, Beschallungs- und Medienanlagen, Verkabelung etc.. Die Anschaffungskosten für Einrichtungen und Ausstattungen entstammen i.W. der Kostengruppe 600, teilweise auch der Kostengruppe 400 (Werkstatt- und Lagereinrichtung, Transportsysteme, Scheinwerfer, bewegliche Ton- und Medientechnik, Kücheneinrichtungen etc.). Die Baunebenkosten (i.W. Kostengruppe 700) wurden den direkt zurechenbaren Kosten der jeweiligen Anlagegruppe prozentual zugeschlagen. Dabei wurde ein Kostenblock auf alle hergestellten Anlagen (Grundstück, Gebäude und gebäudetechnische Anlagen, Bühnentechnik und Außenanlagen) und ein weiterer Kostenblock nur auf die Anlagen ohne Grundstück und Außenanlagen verrechnet. Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 15 - (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) Für 2023 und 2024 wurden drei weitere Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 60.000.000, EUR 100.000.000 sowie bzw. EUR 58.446.920 (Restfinanzierungsbetrag bei Vollfinanzierung) mit Laufzeiten von 40 Jahren sowie entsprechender Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von 3,0% bis 4,0% einkalkuliert. Die berechneten planmäßigen Abschreibungen führen über einen Zeitraum von 40 Jahren (prognostizierte (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude) über die jährlichen Betriebskostenzuschüsse zu einem Mittelzufluss bei den Bühnen von insgeamt EUR 713.130.828. Dies entspricht den gesamten Anschaffungs- / Herstellungskosten (EUR 714.374.898) abzüglich des Kostenanteils für das Grundstück (EUR 1.244.070). Ausgewiesen werden die Darlehenszinsen, die auf die Finanzierung der innerhalb der Planungs- und Bauphase vorzeitig fertiggestellten Anlagegüter entfallen. Diese Zinsen können nicht als Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten einbezogen werden und müssen dementsprechend unmittelbar über den städtischen Betriebskostenzuschuss finanziert werden. Es handelt sich um die Darlehenszinsen, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind und die ab 4/2024 laufend über den städtischen Betriebskostenzuschuss zu finanzieren sind. Soweit Tilgungsraten auf die von den Bühnen vereinbarten Darlehen vor der Fertigstellung des Gesamtprojekts zu zahlen sind (insgesamt EUR 61.756.884) und noch nicht durch Rückflüsse von Abschreibungsbeträgen (EUR 7.034.285) bzw. Kosten von notwendigen Gebäudeabbruchmaßnahmen (EUR 5.012.770) über Betriebskostenzuschüsse ausgeglichen werden können, wurde dieser Finanzierungsbedarf (EUR 49.709.829) auf der Grundlage einer Darlehenskreditierung ab 4/2024 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem kalkulierten festen Zinssatz von 4,0% p.a. in die Berechnungen einbezogen. Sollte im Zeitpunkt der jeweiligen Kreditaufnahme eine Finanzierung auf anderem Wege mit günstigeren Konditionen verbunden sein, würden die Bühnen eine derartige Finanzierung vornehmen. Die jeweiligen Nutzungsdauern als Grundlage für die jährlichen Abschreibungen der einzelnen Anlagegruppen nach der linearen Methode wurden sachgerecht anhand von Abschreibungstabellen bzw. den bisherigen Abschreibungsverläufen bei den Bühnen geschätzt. Nach Vorgaben der Bühnen soll bezüglich der (Rest-)nutzungsdauer der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen von einem Zeitraum von 40 Jahren nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ausgegangen werden. Dies wäre die unveränderte (Rest-) Nutzungsdauer, die den Berechnungen zu den Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf den städtischen Betriebskostenzuschuss, Stand 21.11.2011, auf der Grundlage der damaligen Erkenntnisse und Kostenplanungen zugrunde gelegt wurde. Die gegenüber der früheren Planung aktuell erheblich gestiegenen Kosten sollen sich auskunftsgemäß nicht dergestalt auf die (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude bzw. gebäudetechnischen Anlagen auswirken, dass dies zu einer Änderung der Abschreibungsdauer führen würde. Die neue Bühnentechnik soll vor dem Hintergrund des Funktionsumfangs, der Qualität und technischen Leistungsfähigkeit der eingebauten Anlagen ca. 20 bis 25 Jahre nutzbar sein. Die betriebstechnischen Anlagen, die Außenanlagen und die Einrichtungen und Ausstattungen wurden mit Nutzungsdauern von 5 bis 20 Jahren veranschlagt. Im Rahmen der Finanzierungsstruktur werden hier zunächst alle Darlehen einschließlich Darlehenskonditonen ausgewiesen, welche die Bühnen zum aktuellen Zeitpunkt vertraglich vereinbart haben (EUR 496.553.080). Der Gesamtbetrag der aktuell geschätzten Mehrkosten von 46,900 Mio. EUR (siehe Anmerkung 7.1, 3.Spiegelstrich) wurde pauschal auf der Basis der zuvor berechneten Kostenanteile auf alle Kostengruppen bzw. Gewerke verteilt. Der Abschreibungsverlauf auf Basis der dargestellten bilanziellen Aufteilung der Anlageinvestitionen, die zeitlichen Verzögerungen im Projektablauf und damit im Abschreibungsbeginn sowie der frühzeitige Tilgungsbeginn der Finanzierungsdarlehen zwecks Sicherung langfristig günstiger Zinskonditionen führen dazu, dass die von den Bühnen zu zahlenden jährlichen Tilgunsgraten über einen längeren Zeitraum über den jährlichen Abschreibungsbeträgen liegen, welche über den Betriebskostenzuschuss an die Bühnen zurückfließen. Unabhängig von der Frage, ob und in welcher Höhe in diesem Zusammenhang für die Bühnen ein tatsächlicher Finanzierungsbedarf (vgl. dazu Abschnitt 6 der Berechnungsübersichten) entstehen wird, wurde ein kalkulatorischer zusätzlicher Finanzierungsbedarf in die Berechnungen einbezogen. Hierbei wurde von Zinssätzen von 4,0% p.a. (2023 - 2033) bzw. nachfolgend ab 2034 von 5,0% p.a. ausgegangen. Sollte im Zeitpunkt der jeweiligen Kreditaufnahme eine Finanzierung auf anderem Wege mit günstigeren Konditionen verbunden sein, würden die Bühnen eine derartige Finanzierung vornehmen. Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 16 (15) (16) (17) Es handelt sich um die Tilgungsraten, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind. Ausgewiesen werden die Tilgungsteilbeträge pro Spielzeit sowie kummuliert, die im Verlauf des Planungszeitraums zunächst nicht durch Abschreibungsgegenwerte kompensiert und später überdeckt werden. Die auf diesen Finanzierungsbedarf entfallenden Zinsaufwendungen wurden im Rahmen der Finanzierungskosten der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 5.2. der Berechnungsübersichten bzw. Erläuterung Tz. 14) berücksichtigt. Mit dem Ziel, den künftigen Abschreibungsverlauf näher an den Liquiditätsbedarf aus den Darlehenstilgungen heranzuführen, könnten im weiteren Projektverlauf ggf. verschiedene Alternativen analysiert werden (z.B. Veränderung des Abschreibungsverlaufs auf die Gebäude durch Anwendung von Komponentenabschreibung, Vereinbarung alternativer Tilgungsverläufe bezüglich der noch einzugehenden Darlehensverpflichtungen, Reduzierung des Fremdfinanzierungsbedarfs durch Einbezug von Eigenkapital der Bühnen). Auf der Grundlage der dargestellten Berechnungsprämissen führen die Berechnungen zu den Sanierungsinvestitionen (ohne Folgeinvestitionen, siehe Abschnitt 7.1.) zu einer Erhöhung des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses zum Ausgleich von Abschreibungen und Zinsen um durchschnittlich rd. EUR 25.440.000, in der Spitze um rd. EUR 37.758.000 (2024/2025). Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 25.01.2023 Seite 17 8. Zusammenfassung der Ergebnisse EUR 8.1. Gesamtkosten der Sanierung nach Kostengruppen Verwendbare Planungskosten Neubauvariante 229.500 Kosten Machbarkeitsstudie 1.028.128 Planungs- und Baukosten 664.900.000 Bauzeitzinsen 48.217.270 Summe 714.374.898 8.2. Bilanzielle Herstellungskosten der Sanierung (Rest-) Nutzungs- dauer in Jahren Grundstück - 1.244.070 Gebäude (einschließlich gebäudetechnische Anlagen) 40 526.187.710 Bühnentechnik 20 - 25 108.992.826 betriebstechnische Anlagen 10 - 20 52.733.305 Einrichtungen und Ausstattungen 5 - 12 13.242.538 Außenanlagen 10 - 20 11.974.449 Summe 714.374.898 8.3. Finanzierungsstruktur der Sanierung Laufzeit in Jahren Zinssatz Zinsbindung in Jahren Datum Abruf Darlehens- beträge % p.a. EUR Darlehensgeber: Europäische Investitionsbank (I) 23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00 NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,9375 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00 Kfw Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre bis 15.11.2025 18.10.2018 24.027.027,00 Kfw Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00 Europäische Investitionsbank (II) 24 0,5520 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen V) 40 0,9800 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00 PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) 40 3,0000 ges. Laufzeit 31.05.2023 60.000.000,00 PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VII) 40 3,5000 ges. Laufzeit 30.11.2023 100.000.000,00 PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VIII) / Restfinanzierung 20 4,0000 ges. Laufzeit 01.04.2024 58.446.920,00 Summe 715.000.000 8.4. Mehrbelastungen des jährlichen Betriebskostenzuschusses EUR aus den Sanierungsinvestitionen (ohne Reinvestitionen): maximale Zusatzbelastung (in der Spielzeit 2024/2025) rd. 37.758.000 durchschnittliche Zusatzbelastung pro Spielzeit rd. 25.440.000
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1540 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/46
Vorlagen-Nummer
1056/2023
Stand: 10.04.2024
Sachstandsbericht
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und
Kreditermächtigungen
I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der Fraktion Die
FRAKTION
Beschluss:
Der Beschlusstest wird ergänzt:
Der ausgewiesene Darlehensbetrag verringert sich um den Erlösbetrag der bei den
Forderungsabtretungsverhandlungen aus dem Greensill-Verlust erzielten Betrag.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION und von RM Gabriel
(KLIMA FREUNDE) bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion abgelehnt.
II. Abstimmung über die Ursprungsvorlage
Beschluss:
1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens Sanie-
rung der Bühnen am Offenbachplatz Verpflichtungen eingehen dürfen, die das
bisher genehmigte Budget von 642,7 Mio. € überschreiten. Um dieses zu ermög-
lichen, wird das Budget um 29,5 Mio. € auf 672,2 Mio. € angehoben.
2. Der Rat verzichtet auf eine Bedarfsfeststellung, ein Vergabevorbehalt wird nicht
ausgesprochen.
3. Der Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 672,2 Mio. € für
die Planungs- und Baukosten aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Bühnen dar-
über hinaus, Kredite für Bauzeitzinsen in Anspruch zu nehmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Vorlage 1056/2023 wurde durch die Vorlage 0223/2024 ersetzt. Dieser Vorlage
wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 12.03.24 zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1056/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.04.2023
- Erstellt
- 27.03.2023 20:12