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1056/2023

Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.04.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2023, TOP 10.13

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

16586 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 1056/2023 
Freigabedatum 
 20.04.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und 
Kreditermächtigungen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens Sanierung 
der Bühnen am Offenbachplatz Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher ge-
nehmigte Budget von 642,7 Mio. € überschreiten. Um dieses zu ermöglichen, wird das 
Budget um 29,5 Mio. € auf 672,2 Mio. € angehoben. 
 
2. Der Rat verzichtet auf eine Bedarfsfeststellung, ein Vergabevorbehalt wird nicht aus-
gesprochen. 
 
3. Der Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 672,2 Mio. € für die Pla-
nungs- und Baukosten aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus, 
Kredite für Bauzeitzinsen in Anspruch zu nehmen.  
 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 02.05.2023 
Finanzausschuss 15.05.2023 
Rat 16.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  i.R. BKZ € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Neuausrichtung der Sanie-
rung der Bühnen Köln am Offenbachplatz beschlossen (0262/2016). Im Zuge dieser Neuaus-
richtung wurde den Bühnen Köln genehmigt, Verpflichtungen bis zu einer Höhe von 347,8 
Mio. € einzugehen. Mit seinen Beschlüssen vom 04.11.2016 (3218/2016), 26.09.2019 
(1142/2019) und 16.09.2021 (2664/2021) wurden die Verpflichtungs- und Kreditermächtigun-
gen vom Rat der Stadt Köln erst auf 404 Mio. €, dann auf 554,1 Mio. € und zuletzt auf 642,7 
Mio. € angehoben. 
 
Die letzte Erhöhung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen vom September 2021 be-
ruhte auf der Termin- und Kostenprognose der Projektsteuerung vom 31.12.2020. Die Bau-
kosten wurden danach mit 617,6 Mio. € ermittelt. Für den Fall, dass alle seinerzeit bekannten 
Risiken eintreten sollten, war mit Kosten in Höhe von 651,1 Mio. € zu rechnen. In einer Plau-
sibilitätsbetrachtung wurde 2021 ein „Wert des Risikos“ in Höhe von 25,1 Mio. € gebildet. Die-
ser Betrag wurde den ermittelten Baukosten hinzugefügt, um auch für Eventualitäten gerüstet 
zu sein. So entstand das Budget von 642,7 Mio. €.  
 
Dieses Budget erschien bis zum Frühjahr 2022 auch auskömmlich. In der monatlichen Be-
richterstattung wurden die Baukosten vom Dezember 2020 von 617,6 Mio. € auf 619,9 Mio. € 
im April 2022 fortgeschrieben. In den Monaten von Mai bis September 2022 stiegen die fort-

3 
geschriebenen Baukosten jedoch um insgesamt 15,7 Mio. € auf 635,6 Mio. €. Angesichts die-
ser Entwicklung haben die Bühnen bereits im Juni 2022 angekündigt, zum 31.12.2022 eine 
erneute Kostenprognose zu erstellen. Für diese Kostenprognose wurden - anders als das in 
den monatlichen Fortschreibungen möglich ist - die Ansätze aller Teilbudgets einzeln über-
prüft. Diese Überprüfung fand in enger Abstimmung mit den Objektüberwachungen der ver-
schiedenen Kostengruppen und - in den Fällen der großen haustechnischen Gewerke - auch 
mit den beauftragten Firmen statt.    
 
Diese Überprüfung ergab einen nunmehr ermittelten Kostenbedarf von 664,9 Mio. €. Die Risi-
ken (als Saldo aus Risiken und Chancen) wurden zum 31.03.2023 mit 7,3 Mio. € ermittelt. Für 
den Fall der Realisierung dieser Risiken entstünde ein Kostenbedarf von 672,2 Mio. €.  
 
Gründe der Kostensteigerung 
 
Die Gründe der erneuten Kostensteigerung liegen im Wesentlichen in drei Entwicklungen be-
gründet.  
 
1. Allgemeine Preissteigerungen: Bei der Kostenprognose Ende 2020 wurde mit einer 
Teuerungsrate von 3 % gerechnet, was vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Inflati-
onsrate von weniger als 2 % gerechtfertigt war. Zwischenzeitlich wurden am Bau Kos-
tensteigerungen von 10 % und mehr realisiert. In der aktuellen Kostenprognose wurde 
deshalb mit einer Preisteigerungsrate von 6,5 % gerechnet. Aufgrund bestehender 
Verträge mussten in der Vergangenheit nicht alle Preissteigerungen bedient werden. 
Für die nach der Havarie 2015 im Projekt verbliebenen Firmen wurde jedoch die Inde-
xierung ihrer Preise vereinbart. Die Fortsetzung der Zusammenarbeit wäre für diese 
Firmen anders nicht möglich gewesen. Mit dem Nachlauf von einem Jahr wurden auch 
die Preise der neu gewonnenen Firmen der Haustechnik indexiert. Die Firmen hätten 
sonst ggf. ein Kündigungsrecht aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ge-
habt. 
  
2. Risiken haben sich ganz oder teilweise realisiert: Verschiedene Risiken sind im Laufe 
der Zeit ganz oder teilweise eingetreten. So hat sich z.B. das Risiko ‚Insolvenz eines 
Schlüsselgewerkes‘ in den Fällen der Firma, die die Klinkerfassade noch nacharbeiten 
und vervollständigen muss, und einer Firma der Medientechnik realisiert. In beiden 
Fällen müssen die Leistungen mit erheblichem Aufwand und zu aktuellen Bedingun-
gen neu ausgeschrieben werden. Auch das Risiko ‚Verschlechterung der halbfertigen 
Bauleistung‘ ist in einigen Fällen eingetreten. Auch planerische Risiken haben sich 
realisiert, so ist - trotz guter Planung - auch das Risiko ‚nicht erkannte Differenzen zwi-
schen Planung und Bestand‘ punktuell eingetreten. 
  
3. Neue Aufgaben auf der Baustelle: Vereinzelt entstehen auf der Baustelle neue Aufga-
ben, die ungeplant und auch nur bedingt in der Risikobetrachtung berücksichtigt sind. 
So musste die blaue Decke im oberen Foyer des Opernhauses noch einmal geöffnet 
werden. Die Arbeiten an der Decke waren abgeschlossen, aus der vorliegenden Do-
kumentation der durchgeführten Arbeiten ergaben sich keine Anhaltspunkte für die 
Notwendigkeit weiterer Arbeiten. Auf Wunsch der Feuerwehr wurden jedoch zusätzli-
che Revisionsöffnungen geschaffen, dadurch wurde deutlich, dass dort bis 2015 zu 
hohe Brandlasten verbaut wurden. Die Schächte der Rauchschutzdruckanlage, die 
zum Teil noch aus dem Altbestand des Opernhauses - aber auch aus 2014/2015 neu 
gemauerten und betonierten Bauteilen - bestehen, müssen ertüchtigt werden. Sie kön-
nen ansonsten dem auftretenden Druck nicht standhalten. Die Entwässerung der 
Schächte der Feuerwehraufzüge reicht im Brandfalle nicht aus, hier muss im Bestand 
nachgearbeitet werden. 
 
Zusammenfassend ist aber festzuhalten, dass für die Kostensteigerung gegenüber der Kos-
tenprognose vom 31.12.2020 überwiegend (zu ca. 2/3) die mit Beginn des Jahres 2022 einge-
tretenen immensen Preissteigerungen verantwortlich sind. Diese Entwicklung der Preise war 
zum Zeitpunkt 31.12.2020 nicht vorhersehbar.

4 
 
Bau- und Planungsfortschritt am Offenbachplatz 
 
Seit Anfang 2021 wird auf der Baustelle wieder in großem Umfang gearbeitet. Die Bühnen-
technik ist weitgehend fertiggestellt, hier laufen bereits die ersten Abnahmen. Die Grobmon-
tage der Haustechnik ist ebenfalls weitgehend abgeschlossen, die Feinmontage wird in Ab-
stimmung mit den Ausbaugewerken sukzessive umgesetzt. Der Beginn der Inbetriebnahme 
der haustechnischen Anlagen ist für den Herbst 2023 terminiert. Alle Ausbaugewerke sind 
beauftragt, ihre Arbeiten werden planmäßig in den Bauablauf integriert. Der Termin der 
Schlüsselübergabe bleibt auf den 22.03.2024 festgesetzt. Über den Baufortschritt wird weiter-
hin monatlich berichtet. 
 
Kostensteuerung und Controlling 
 
Das Controlling der Kosten und Termine wird kontinuierlich durch die externe Projektsteue-
rung wahrgenommen. Neben der laufenden Kostenbeobachtung finden dazu monatliche Ab-
stimmungstermine mit den Objektüberwachern statt. Das Risikomanagement wird durch vier-
teljährliche Abstimmungen der einzelnen Risikofaktoren zwischen allen am Projekt Beteiligten 
gewährleistet. Der Betriebsausschuss Bühnen, der Finanzausschuss sowie der Rechnungs-
prüfungsausschuss werden über die aktuellen Entwicklungen regelmäßig auf der Grundlage 
von Monatsberichten informiert.  
 
Finanzierung der Bühnensanierung 
 
Der Rat hat am 12.05.2015 (1034/2015) ein Finanzierungskonzept zur Bühnensanierung be-
schlossen. Das Konzept wurde auf Grundlage des Baubeschlusses des Rates vom 
24.11.2011 von der Betriebsleitung der Bühnen Köln im Einvernehmen mit der Kämmerei und 
unter Beteiligung eines externen Experten für die Kommunalfinanzierung von Großprojekten 
erstellt.  
 
Die benötigten Finanzmittel für die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz werden gemäß 
Ratsbeschluss in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt und gemäß weiterem Rats-
beschluss vom 07.06.2018 (1209/2018) aufgeteilt in die Teilbereiche Spielbetrieb 
(Oper/Schauspiel/Tanz) und Interim sowie Aufwendungen für Sanierung (Zin-
sen/Abschreibungen) dargestellt. Die Refinanzierung der aufgenommenen Fremdmittel erfolgt 
durch die von der Stadt Köln gewährten Betriebskostenzuschüsse. 
Ausgehend von einem Zielwert der Planungs- und Baukosten von 664,9 Mio. € besteht für die 
Bühnen unter Einschluss der mitzufinanzierenden Bauzeitzinsen der Jahre 2011 bis 2024 bei 
vollständiger Fremdfinanzierung ein Kreditbedarf von ca. 715,0 Mio. € auf der Grundlage von 
kalkulierten bilanziellen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 714,4 Mio. €. 
Die im Zeitpunkt der aktuellen Kostenprognose vereinbarten Darlehen bzw. kalkulatorisch ein-
gerechneten zusätzlichen Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Bühnensanierung weisen 
folgende Konditionen auf: 
      
 
Laufzeit 
in Jah- 
ren  
 Zins-  Zinsbindung in 
Jahren  
Datum  Darlehens -     
satz  Abruf  beträge  
 % p.a.   
EUR 
Darlehensgeber:      Europäische Investitionsbank (I) 23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00 
NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,9380 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00 
Kfw  Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre bis 18.10.2018 24.027.027,00 15.11.2025 
Kfw  Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00 
Europäische Investitionsbank (II) 24 0,5520 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen V 40 0,9800 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00 
PLAN: Diverse (Schuldscheindar-
lehen VI) 40 3,0000 ges. Laufzeit 31.05.2023 60.000.000,00

5 
PLAN: Diverse (Schuldscheindar-
lehen VII) 40 3,5000 ges. Laufzeit 30.11.2023 100.000.000,00 
PLAN: Diverse (Schuldscheindar-
lehen VIII)/ Restfinanzierung 40 4,0000 ges. Laufzeit 01.04.2024 58.446.920,00 
Summe      
715.000.000 
       
Auf Basis dieser Finanzierungsstruktur wurden Finanzierungskosten über die gesamte Lauf-
zeit der Darlehen in Höhe von rd. 317 Mio. € ermittelt, wobei bei den noch ausstehenden Kre-
ditaufnahmen die derzeit hohe Volatilität im Bereich der Zinsen für langfristige Darlehensfinan-
zierungen zu berücksichtigen ist.   
 
Mit dem Ratsbeschluss (2664/2021) vom 16.09.2021 wurden die Bühnen bislang ermächtigt, 
Kredite bis zur Höhe eines Finanzierungsbedarfs von 642,7 Mio. € in Anspruch zu nehmen. In 
diesem Rahmen sind die Bühnen im Zusammenhang mit der Sanierung bislang Darlehensver-
pflichtungen in Höhe 496,6 Mio. € eingegangen. 
  
Berücksichtigung der Risiken 
 
In jedem Großprojekt gibt es nicht unerhebliche Risiken. Dies gilt insbesondere, wenn es, wie 
bei den Bühnenbauten am Offenbachplatz, um die Sanierung von denkmalgeschützten Be-
standsgebäuden mit einer komplexen Haustechnik sowie einer sehr speziellen Nutzertechnik - 
in diesem Fall der Bühnentechnik - geht. Diese Risiken werden im Sanierungsprojekt seit 
2016 differenziert betrachtet, wenn notwendig, wird gegen den Eintritt dieser Risiken gearbei-
tet. Es ist trotzdem nicht auszuschließen, dass einzelne Risiken ganz oder teilweise eintreten 
werden. Dabei werden gegen die Risiken auch Chancen gerechnet, hier der Schadensaus-
gleich aus der abgeschlossenen Bau-Risk-All-in-One Versicherung. Die betrachtete Risiko-
summe stellt somit den Saldo aus Chancen und Risiken dar.   
 
Die Hauptrisiken liegen nach wie vor in der Komplexität der Aufgabe, so kann auch nach sorg-
fältigster Überprüfung der Planung nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass einzelne 
technische Lösungen aufgrund unzureichend berücksichtigter Rahmenbedingungen auf der 
Baustelle nicht wie geplant umgesetzt werden können. Das Risiko der Insolvenz eines betei-
ligten Unternehmens besteht über die gesamte Bauzeit, aber auch mangelnde Kapazitäten 
bei den für die Abnahme der Arbeiten unverzichtbaren Sachverständigen stellen ein Risiko 
dar. Auch die Finanzierung kann ein Risiko darstellen, wie es sich im Fall der kurzfristig ange-
legten Beträge bei der Greensill-Bank gezeigt hat.  
 
Um diese Risiken abzufedern, soll das Budget um den am 31.03.2023 ermittelten Risikobe-
trag (als Saldo aus Chancen und Risiken) in Höhe von 7,3 Mio. € erhöht werden. Die Höhe 
der benötigten Verpflichtungs- und Kreditermächtigung steigt damit auf 672,2 Mio. €.  
 
Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss 
Bei dem Berechnungsergebnis ist zunächst zu beachten, dass in den bilanziellen Anschaf-
fungs- bzw. Herstellungskosten von 714,4 Mio. € nicht nur die Baukosten von 664,9 Mio. €, 
sondern auch die Bauzeitzinsen und die Kosten der Machbarkeitsstudie von 2010 enthalten 
sind (siehe hierzu auch die Darstellung im Wirtschaftsplan 2017/18 (0581/2017)).  
Die Finanzierung der Sanierungsinvestition mit Fremdmitteln von insgesamt 715,0 Mio. € wirkt 
sich in den nächsten Jahren auf den Haushaltsplan der Stadt Köln und den Betriebskostenzu-
schuss der Bühnen aus. Aus der als Anlage anliegenden Berechnung der Wirtschaft-
sprüfungskanzlei Kremer Boddenberg & Partner PartGmbB, Köln, vom 25.01.2023 ergibt sich 
eine durchschnittliche jährliche Mehrbelastung für den städtischen Haushalt von 25,4 Mio. € 
für vierzig Jahre. Diese übersteigt die in 2021 im Zusammenhang mit dem Ratsbeschluss vom 
16.09.2021 vorgelegte jährliche Mehrbelastungsrechnung um 4,9 Mio. € vor allem als Folge 
gestiegener Baukosten sowie höherer Zinssätze für langfristige Fremdfinanzierungen. Die 
durchschnittliche Belastung verteilt sich allerdings ungleichmäßig über die kommenden Jahre. 
Kosten für notwendige Reinvestitionen werden in dieser Rechnung nicht betrachtet.

6 
Sollten nicht nur die Baukosten von 664,9 Mio. €, sondern auch die Risikokosten und somit 
ein Gesamtbudget in Höhe von 672,2 Mio. € in Anspruch genommen werden müssen, so er-
höhen sich die jährlichen Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss um ca. 1,2 %. 
 
Neustart der Bühnen am Offenbachplatz 
 
Nach der Schlüsselübergabe des Gebäudeensembles an die Sparten stehen der Umzug an 
den Offenbachplatz aus den Interimsstandorten, die Einrichtung der rund 2.200 Räume und 
der Probenbetrieb in den vier neuen Spielstätten an. Nach dann 12 Jahren Interimsspielbe-
trieb wird die Spielzeit 2024/25 inhaltlich mehr einen Neustart am Offenbachplatz - und weni-
ger eine Wiedereröffnung - darstellen. Da für die Mitarbeiter*innen der Bühnen auf allen Ebe-
nen erhebliche Veränderungen anstehen, wurde dieser Veränderungsprozess bereits einge-
leitet.  
 
Hinweis 
 
Auf Basis der Beratungen im Arbeitskreis actori liegt dem Rat parallel zu dieser Vorlage eine 
Entscheidungsvorlage zu den Fragen der inhaltlichen Ausrichtung der Bühnen am Offenbach-
platz vor. Darüber hinaus kann auf dieser Grundlage über die langfristige Nutzung des Depots 
und den Betrieb einer eigenen Tanzcompany entschieden werden. Die Ergebnisse der Be-
rechnungen zu den Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss sind in beiden Vorlagen 
synchronisiert. 
 
 
Anlage 
 
Ausführliche Darstellung der Berechnungen zum Abschreibungsverlauf und zu den Finanzie-
rungskosten der Wirtschaftsprüfungskanzlei Kremer Boddenberg & Partner PartGmbB vom 
25.01.2023

Anlage 1 Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten

46862 Zeichen

Sanierung der Bühnen der Stadt Köln 
 
Berechnungen zum Abschreibungsverlauf  
und zu den Finanzierungskosten (Aktualisierung) 
(Basis: Planungs- u. Baukosten 664,9 Mio. Euro) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand 25.01.2023

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                
Stand: 25.01.2023
Seite 1 
1. Zeitplanung (für die Berechnungen) Erl. Zeitbezug
Projektlaufzeit insgesamt (1) Q3/2010 - 2024
Erste Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2010 - Q2/2012
Erste Sanierungsphase (1) Q2/2012 - Q3/2015
Zweite Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2015 - Q2/2021
Zweite Sanierungsphase (1) 3/2021 - Ende Q1/2024
Fertigstellung Bühnentechnik (Obermaschinerie) (1) 9/2020
voraussichtliche Fertigstellung sonstige Bühnentechnik (1) Ende Q1/2024
voraussichtliche Fertigstellung sonstige Betriebsanlagen (1) Ende Q1/2024
voraussichtliche Übergabe Opernhaus/Kinderoper, Schauspielhaus und Studiobühne (1) Ende Q1/2024
Schlussabwicklung / Abrechnung (1) Q2/2024 - Q4/2024
2. Mittelabfluss der Sanierungsinvestitionen Erl. vor 2018/2019 2018/2019 2019/2020 2020/2021
EUR EUR EUR EUR
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 229.500 0 0 0
Kosten Machbarkeitsstudie (3) 1.028.128 0 0 0
Planungs- und Baukosten
Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 1.893.876 150.617 192.927 250.821
Baukonstruktion (KG 300) (4) 102.156.060 8.516.696 10.443.555 13.577.495
Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 93.650.061 11.082.262 9.882.991 12.848.714
Außenanlagen (KG 500) (4) 4.263.975 479.920 447.654 581.988
Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 1.380.400 363.300 164.543 213.920
Baunebenkosten (KG 700) (4) 110.162.451 12.619.379 11.586.219 15.063.054
313.506.824 33.212.174 32.717.889 42.535.992
Bauzeitzinsen (5) 12.778.312 4.910.230 5.038.110 5.672.995
Summe 327.542.764 38.122.404 37.755.999 48.208.987
Erl. 2021/2022 2022/2023 nach 31.8.2023 Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 0 0 0 229.500
Kosten Machbarkeitsstudie (3) 0 0 0 1.028.128
Planungs- und Baukosten
Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 413.480 741.959 277.026 3.920.706
Baukonstruktion (KG 300) (4) 22.382.549 40.163.802 14.996.023 212.236.180
Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 21.181.151 38.007.983 14.191.102 200.844.264
Außenanlagen (KG 500) (4) 959.409 1.721.588 642.793 9.097.327
Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 352.647 632.799 236.269 3.343.878
Baunebenkosten (KG 700) (4) 24.831.498 44.558.255 16.636.788 235.457.644
70.120.734 125.826.386 46.980.001 664.900.000
Bauzeitzinsen (5) 5.867.768 7.562.933 6.386.922 48.217.270
Summe 75.988.502 133.389.319 53.366.923 714.374.898

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
Stand: 25.01.2023
Seite 2
3. Bilanzielle Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten der Sanierungsinvestitionen (geschätzte Aufteilung)
Abschreibungs- (Rest-) Nutzungs-
beginn dauer in Jahren
EUR EUR
Grundstück (6)(7) - 0 1.244.070
Gebäude (einschließlich 
gebäudetechnische Anlagen) (6)(7) 1.4.2024 40 526.187.710
Bühnentechnik (6)(7) 1.4.2024 25 101.207.700
(6)(7) 1.9.2020 20 7.785.126 108.992.826
betriebstechnische Anlagen (6)(7) 1.4.2024 20 19.922.965
1.4.2024 15 27.289.914
1.4.2024 12 4.375.368
1.4.2024 10 1.145.058 52.733.305
Einrichtungen und Ausstattungen (6)(7) laufend 12 902.478
laufend 10 2.258.607
laufend 7,5 3.322.200
laufend 5 6.759.253 13.242.538
Außenanlagen (6)(7) 1.4.2024 20 11.262.161
1.4.2024 10 712.288 11.974.449
Summe 714.374.898
4. Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen
Erl. Darlehens-   
beträge Laufzeit in Jahren tilgungs-          
freie Jahre
Zinsbindung in 
Jahren Zinssatz gleichbleibende 
Tilgungsraten
Datum                        
Abruf
Datum Til-   
gungsbeginn
EUR % p.a.
Darlehensgeber
Europäische Investitionsbank (I) (8) 30.000.000,00 23 3 ges. Laufzeit 0,8640 quartalsmäßig 02.05.2016 01.05.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen I) (8) 65.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 30.06.2016 31.08.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen II) (8) 100.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,2910 jährlich 30.09.2016 31.08.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen III) (8) 35.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 12.10.2016 31.08.2019
NRW.Bank (8) 10.000.000,00 10 1 ges. Laufzeit 0,1600 quartalsmäßig 19.12.2016 01.12.2017
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) (8) 100.000.000,00 40 5 ges. Laufzeit 1,9375 jährlich 22.09.2017 31.08.2022
Kfw Bankengruppe (I) (8) 24.027.027,00 17 0 10 Jahre bis 
15.11.2025 0,0500 quartalsmäßig 18.10.2018 15.02.2019
Kfw Bankengruppe (II) (8) 7.526.053,00 10 2 ges. Laufzeit 0,0500 quartalsmäßig 21.11.2018 15.11.2020
Europäische Investitionsbank (II) (9) 25.000.000,00 24 4 ges. Laufzeit 0,5520 quartalsmäßig 16.12.2019 30.11.2023
Diverse (Schuldscheindarlehen V) (9) 100.000.000,00 40 4,67 ges. Laufzeit 0,9800 jährlich 28.12.2020 31.08.2025
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) (9) 60.000.000,00 40 1,25 ges. Laufzeit 3,0000 jährlich 31.05.2023 31.08.2024
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VII) (9) 100.000.000,00 40 0,75 ges. Laufzeit 3,5000 jährlich 30.11.2023 31.08.2024
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VIII / 
Restfinanzierung) (9) 58.446.920,00 40 0 ges. Laufzeit 4,0000 jährlich 01.04.2024 31.08.2024
Summe 715.000.000
Erl. Herstellungs- / 
Anschaffungskosten

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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Erl. Abstimm- 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019
summen EUR EUR EUR EUR EUR
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710 0 0 0 0 0
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131 0 0 0 0 0
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538 -84.173 -725.642 -912.108 -921.364 -1.081.171
Außenanlagen (10) -11.974.449 0 0 0 0 0
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828 -84.173 -725.642 -912.108 -921.364 -1.081.171
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243 0 0 0 0 0
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614 0 0 0 0 0
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481 0 0 0 0 0
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288 0 0 0 0 0
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626 0 0 0 0 0
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454 -84.173 -725.642 -912.108 -921.364 -1.081.171
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000 0 0 0 -833.340 -2.891.119
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828 0 0 0 833.340 2.891.119
Restzahlung am Planungsende 1.869.172 0 0 0 0 0
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 0 0 0 0 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - 0 0 0 0 0
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538
Außenanlagen (10) -11.974.449
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828
Restzahlung am Planungsende 1.869.172
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 9/2023-3/2024
EUR EUR EUR EUR EUR
0 -4.687.900 -324.870 0 0
0 -389.257 -389.256 -389.256 -227.066
-981.434 -240.304 -283.722 -266.009 -143.523
0 0 0 0 0
-981.434 -5.317.461 -997.848 -655.265 -370.589
0 0 0 -682.886 -990.357
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 -682.886 -990.357
-981.434 -5.317.461 -997.848 -1.338.151 -1.360.946
-981.434 -5.317.461 -997.848 -655.265 -370.589
981.434 5.317.461 997.848 655.265 370.589
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538
Außenanlagen (10) -11.974.449
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828
Restzahlung am Planungsende 1.869.172
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
4-8/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027 2027/2028
EUR EUR EUR EUR EUR
-5.428.906 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373
-3.221.733 -7.732.160 -7.732.160 -7.732.160 -7.732.160
-530.347 -1.251.431 -1.238.848 -1.178.752 -1.136.167
-264.307 -634.337 -634.337 -634.337 -634.337
-9.445.293 -22.647.301 -22.634.718 -22.574.622 -22.532.037
-5.504.659 -12.875.773 -12.758.920 -12.444.715 -12.043.984
-987.983 -1.901.401 -1.801.981 -1.702.562 -1.603.142
-79.845 -333.507 -390.148 -439.433 -463.167
-6.572.487 -15.110.681 -14.951.049 -14.586.710 -14.110.293
-16.017.780 -37.757.983 -37.585.768 -37.161.332 -36.642.330
-17.429.749 -24.060.176 -24.060.176 -23.226.756 -22.949.037
9.445.293 22.647.301 22.634.718 22.574.622 22.532.037
0 0 0 0 0
-7.984.456 -1.412.875 -1.425.458 -652.134 -417.000
-7.984.456 -9.397.331 -10.822.788 -11.474.922 -11.891.922

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538
Außenanlagen (10) -11.974.449
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828
Restzahlung am Planungsende 1.869.172
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2028/2029 2029/2030 2030/2031 2031/2032 2032/2033
EUR EUR EUR EUR EUR
-13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373
-7.732.160 -7.732.160 -7.732.160 -7.732.160 -7.732.160
-844.524 -547.104 -535.996 -144.744 -109.153
-634.337 -634.337 -634.337 -634.337 -634.337
-22.240.394 -21.942.974 -21.931.866 -21.540.614 -21.505.023
-11.643.369 -11.242.765 -10.842.160 -10.441.555 -10.040.950
-1.503.722 -1.404.303 -1.304.883 -1.205.463 -1.106.044
-482.451 -512.522 -551.627 -594.977 -650.421
-13.629.543 -13.159.589 -12.698.669 -12.241.995 -11.797.415
-35.869.937 -35.102.564 -34.630.536 -33.782.610 -33.302.438
-22.917.812 -22.917.812 -22.917.812 -22.917.812 -22.917.812
22.240.394 21.942.974 21.931.866 21.540.614 21.505.023
0 0 0 0 0
-677.418 -974.838 -985.946 -1.377.197 -1.412.789
-12.569.339 -13.544.177 -14.530.123 -15.907.320 -17.320.109

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538
Außenanlagen (10) -11.974.449
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828
Restzahlung am Planungsende 1.869.172
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2033/2034 2034/2035 2035/2036 2036/2037 2037/2038
EUR EUR EUR EUR EUR
-13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373
-7.684.449 -7.617.654 -7.465.731 -7.253.040 -7.253.040
-68.123 -11.303 -6.593 0 0
-604.658 -563.108 -563.108 -563.108 -563.108
-21.386.604 -21.221.438 -21.064.806 -20.845.521 -20.845.521
-9.640.346 -9.239.741 -8.852.585 -8.487.842 -8.123.098
-1.006.624 -907.204 -807.785 -708.365 -608.945
-841.845 -963.770 -1.032.614 -1.056.283 -1.088.175
-11.488.815 -11.110.715 -10.692.984 -10.252.490 -9.820.219
-32.875.418 -32.332.153 -31.757.790 -31.098.011 -30.665.740
-22.917.812 -22.917.768 -21.483.360 -21.483.360 -21.483.360
21.386.604 21.221.438 21.064.806 20.845.521 20.845.521
0 0 0 0 0
-1.531.208 -1.696.330 -418.554 -637.838 -637.838
-18.851.317 -20.547.647 -20.966.201 -21.604.039 -22.241.878

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 25.01.2023
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summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538
Außenanlagen (10) -11.974.449
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828
Restzahlung am Planungsende 1.869.172
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2038/2039 2039/2040 2040/2041 2041/2042 2042/2043
EUR EUR EUR EUR EUR
-13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373
-6.494.987 -5.433.717 -5.044.456 -5.044.456 -5.044.456
0 0 0 0 0
-563.108 -563.108 -563.108 -563.108 -563.108
-20.087.468 -19.026.199 -18.636.938 -18.636.938 -18.636.938
-7.758.355 -7.401.611 -7.049.668 -6.697.724 -6.345.781
-509.526 -410.106 -310.686 -211.267 -111.847
-1.124.913 -1.175.566 -1.229.216 -1.297.463 -1.365.710
-9.392.793 -8.987.283 -8.589.570 -8.206.454 -7.823.338
-29.480.262 -28.013.482 -27.226.508 -26.843.392 -26.460.276
-21.112.990 -20.001.878 -20.001.878 -20.001.878 -20.001.878
20.087.468 19.026.199 18.636.938 18.636.938 18.636.938
0 0 0 0 0
-1.025.521 -975.680 -1.364.941 -1.364.941 -1.364.941
-23.267.399 -24.243.079 -25.608.019 -26.972.960 -28.337.900

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538
Außenanlagen (10) -11.974.449
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828
Restzahlung am Planungsende 1.869.172
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2043/2044 2044/2045 2045/2046 2046/2047 2047/2048
EUR EUR EUR EUR EUR
-13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373
-4.629.394 -4.048.308 -4.048.308 -4.048.308 -4.048.308
0 0 0 0 0
-328.480 0 0 0 0
-17.987.248 -17.077.682 -17.077.682 -17.077.682 -17.077.682
-5.995.115 -5.649.561 -5.304.432 -4.959.304 -4.614.175
-18.641 0 0 0 0
-1.414.969 -1.399.245 -1.359.451 -1.319.658 -1.279.865
-7.428.726 -7.048.805 -6.663.884 -6.278.962 -5.894.040
-25.415.974 -24.126.487 -23.741.565 -23.356.643 -22.971.722
-17.833.205 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.819
17.987.248 17.077.682 17.077.682 17.077.682 17.077.682
0 0 0 0 0
154.043 795.863 795.863 795.863 795.863
-28.183.858 -27.387.995 -26.592.133 -25.796.270 -25.000.407

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5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538
Außenanlagen (10) -11.974.449
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828
Restzahlung am Planungsende 1.869.172
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2048/2049 2049/2050 2050/2051 2051/2052 2052/2053
EUR EUR EUR EUR EUR
-13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373
-2.361.513 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
-15.390.887 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373
-4.269.046 -3.923.918 -3.578.789 -3.233.660 -2.888.532
0 0 0 0 0
-1.261.157 -1.335.223 -1.497.845 -1.660.467 -1.823.089
-5.530.203 -5.259.140 -5.076.634 -4.894.127 -4.711.621
-20.921.090 -18.288.514 -18.106.007 -17.923.501 -17.740.995
-16.281.819 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.819 -16.281.819
15.390.887 13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373
0 0 0 0 0
-890.932 -3.252.445 -3.252.445 -3.252.445 -3.252.445
-25.891.340 -29.143.785 -32.396.231 -35.648.676 -38.901.122

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538
Außenanlagen (10) -11.974.449
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828
Restzahlung am Planungsende 1.869.172
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2053/2054 2054/2055 2055/2056 2056/2057 2057/2058
EUR EUR EUR EUR EUR
-13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
-13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373
-2.543.403 -2.198.274 -1.840.905 -1.508.017 -1.239.476
0 0 0 0 0
-1.985.712 -2.148.334 -2.310.956 -2.407.789 -2.272.531
-4.529.115 -4.346.608 -4.151.861 -3.915.806 -3.512.006
-17.558.488 -17.375.982 -17.181.234 -16.945.179 -16.541.380
-16.281.819 -16.281.819 -16.281.815 -11.018.653 -8.240.883
13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373
0 0 0 0 0
-3.252.445 -3.252.445 -3.252.441 2.010.721 4.788.491
-42.153.567 -45.406.013 -48.658.454 -46.647.734 -41.859.243

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -526.187.710
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -161.726.131
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -13.242.538
Außenanlagen (10) -11.974.449
5.1. Abschreibungen gesamt -713.130.828
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -1.673.243
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -246.234.614
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -20.132.481
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -48.582.288
5.2. Finanzierungskosten gesamt -316.622.626
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.029.753.454
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -715.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 713.130.828
Restzahlung am Planungsende 1.869.172
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2058/2059 2059/2060 2060/2061 2061/2062 2062-2063 9/2063-3/2064
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
-13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -7.600.468
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
-13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -13.029.373 -7.600.468
-1.018.474 -800.612 -582.751 -392.111 -201.471 -56.986
0 0 0 0 0 0
-2.033.106 -1.793.682 -1.519.535 -1.141.221 -743.677 -201.125
-3.051.580 -2.594.294 -2.102.285 -1.533.332 -945.149 -258.111
-16.080.954 -15.623.668 -15.131.659 -14.562.706 -13.974.522 -7.858.579
-8.240.883 -8.240.883 -5.463.105 -5.463.105 -3.924.644 -1.424.644
13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373 13.029.373 7.600.468
0 0 0 0 0 1.869.172
4.788.491 4.788.491 7.566.268 7.566.268 9.104.730 8.044.996
-37.070.753 -32.282.262 -24.715.994 -17.149.726 -8.044.996 0

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
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7. Erläuterungen / Berechnungsgrundlagen
7.1. Allgemeine Berechnungsgrundlagen
-
-
-
-
-
-
-
-
Einzelheiten zu den von den Bühnen in Auftrag gegebenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Berechnungen sowie den Auftragsgrundlagen/-bedingungen ergeben
sich aus der von den Bühnen erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung vom 23.1.2019 und den Ergänzungen vom 15.7.2019, 15.3.2021 sowie vom 19.1.2023. Für die Durchführung
dieses Auftrages und die Verantwortlichkeit des Erstellers sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.1.2017 maßgebend, die den Bühnen vorliegen.
Berechnet wurden die zusätzlichen städtischen Zuschussmittel, die aufgrund der Sanierung der Bühnen der Stadt Köln am Offenbachplatz zum Ausgleich von Abschreibungen und
Finanzierungskosten als Folge der getätigten Investitionen im Rahmen des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses nach heutigem Kenntnisstand und auf Basis der
nachfolgenden Berechnungsgrundlagen erforderlich würden. Die Berechnungen beziehen sich auf einen Planungszeitraum bis 3/2064, der durch die von den Bühnen vorgegebene
(Rest-)nutzungsdauer der zu sanierenden bzw. zu errichtenden Gebäude / Gebäudeteile Opernhaus, Schauspielhaus, Studiobühne sowie Kinderoper nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahmen bestimmt wird. Erhöhungen des Betriebskostenzuschusses werden dabei als Negativbeträge ausgewiesen. Mit den Sanierungsmaßnahmen ggf. verbundene
weitere Kosten, Kosteneinsparungen oder Zusatzerlöse wurden auftragsgemäß nicht berücksichtigt. Ebenso wurden Kosten im Zusammenhang mit dem künftigen Betrieb der
Bühnenwerkstätten, des Orchesterprobezentrums und externer Probebühnen nicht in die Berechnungen einbezogen.
Die Berechnungen gehen von einer vollständigen Fremdfinanzierung des Projekts durch die Bühnen aus. Sie basieren dabei auf den von den Bühnen bereits getroffenen
Finanzierungsvereinbarungen bzw. von diesen geplanten bzw. kalkulierten weiteren Finanzierungsmaßnahmen. Aussagen zur gewählten bzw. geplanten Art der Finanzierung, der
Finanzierungsstruktur sowie zum zeitlichen Ablauf des Einsatzes weiterer Fremdfinanzierungsmittel waren nicht Gegenstand des Auftrages. Sofern aus dem kalkulierten
Abschreibungsverlauf Rahmenbedingungen für die weitere Finanzierungsstruktur abgeleitet werden, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Bühnen.
Auch denkbare, bei den Bühnen als Projektträger verbleibende Risiken in der Ausführung einzelner Gewerke bzw. übergeordnete Projektrisiken wurden auftragsgemäß in den
Berechnungen nicht berücksichtigt. Ebenso blieben mögliche Schadenersatzansprüche der Bühnen aus werkvertraglichen Mängelrechten außer Betracht. Anpassungen der ermittelten
Herstellungskosten durch zwischenzeitlich durchgeführte Abbruchmaßnahmen einzelner Bauteile im Verlauf der Sanierungsarbeiten wurden in Höhe von EUR 5.012.770 in die
Berechnungen einbezogen.
Den Berechnungen liegen nominale Größen zugrunde. Zukünftig erwartbare Preissteigerungen wurden auskunftsgemäß im Rahmen der Kostenprognose berücksichtigt. Bei den
Kostenansätzen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt es sich um Bruttobeträge. Nur soweit die Kostenansätze auf den späteren Gastronomiebereich entfallen (gemäß Stand
12/2017: 5,77% der Objektgesamtflächen), wurden Nettowerte kalkuliert, da die Bühnen in Höhe dieses Anteils Vorsteuerbeträge aus den Planungs- bzw. Baukosten geltend machen
können.
Die Berechnungen basieren auf der ursprünglichen Kostenprognose des von den Bühnen beauftragten Projektsteuerers zum 31.5.2019 vom 9.7.2019; der Aktualisierung der
Berechnung vom 25.1.2023 liegt eine pauschale und unspezifierte Schätzung eines Anstiegs der Planungs- und Baukosten von 618,000 Mio. EUR um 46,900 Mio. EUR auf 664,900
Mio. EUR zugrunde. Die aktualisierten Planungs- und Baukosten von 664,900 Mio. EUR basieren auf der Mittelabflussplanung des Projektsteuerers ohne Einbezug von Risiken, Stand
31.12.2022.
Ein mögliches Ausfallrisiko bezogen auf den von den Bühnen bei der zwischenzeitlich insolventen Bremer Greensill Bank angelegten Betrag von 15,0 Mio. EUR aus ausgezahlten und
im Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht unmittelbar benötigten Darlehensmitteln wurde in der vorliegenden Berechnung nicht berücksichtigt. Der Aufwand aus einem solchen
Ausfallrisiko würde die Finanzierungskosten nachträglich erhöhen.
Auftragsgemäß wurden die finanziellen Auswirkungen von Folgeinvestitionen, die innerhalb der Abschreibungsdauer der sanierten Gebäude bei wirtschaftlichem Verbrauch einzelner
betriebstechnischer Anlagen sowie Einrichtungen und Ausstattungen anfallen und erneut finanziert werden müssen, nicht  in die Berechnungen einbezogen.

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
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7.2. Einzelerläuterungen
(1) Gemäß Rahmenterminplan des Projektsteuerers aus Dezember 2020, aktualisiert im Dezember 2022.
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
 -
-
-
-
-
- Die Herstellungskosten der Außenanlagen betreffen Planungs- und Baukosten sowie die Kosten der Möblierung des Offenbachplatzes.
-
Bei den Kosten für das Grundstück handelt es sich um Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen, die zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Grund und Boden
(alternativ: laufender Aufwand) führen können.
Aus dem Bereich der Planungsmaßnahmen der vorherigen Sanierungs- und Neubauvarianten sind nach derzeitiger Beurteilung Leistungen im Gesamtwert von EUR 229.500 noch für
das aktuelle Sanierungsprojekt verwendbar. Diese Kosten wurden in die Herstellungskosten eingerechnet.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.4.2010 wurde für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu dem aktuellen Sanierungsprojekt ein Betrag von EUR 1.300.000
genehmigt. Die in diesem Zusammenhang insgesamt aufgewendeten Kosten von EUR 1.028.128 wurden in die Herstellungskosten eingerechnet.
Ausgewiesen werden die voraussichtlichen Mittelabflüsse für Planungs- und Baukosten im Rahmen der Sanierungsinvestitionen nach Kostengruppen gemäß der Kostenprognose des
Projektsteuerers nach DIN 276. Die Verteilung der prognostizierten Gesamtkosten auf den Planungs- und Bauzeitraum erfolgte auf der Grundlage des Zahlungsplans des technischen
Betriebsleiters der Bühnen aus 2019, die mittels Schätzung auf Basis der Mitelabflussplanung (ohne Einbezug der Risiken), Stand 31.12.2022, aktualisiert wurde.
Die Bauzeitzinsen im Rahmen der Gesamtherstellung wurden mit bereits abgerechneten bzw. erwartbaren Zinssätzen zwischen 0,050% und 3,500% p.a. kalkuliert und als
Herstellungskosten aktiviert (§ 255 Abs. 3 S. 2 HGB), soweit sie zu Auszahlungen führen und auf den Zeitraum der Herstellung (10/2010 - 3/2024) entfallen. Für die Berechnung der
Bauzeitzinsen (wie auch der übrigen Zinsen für Investitionskredite) wurde modellhaft davon ausgegangen, dass sich die Investitionsausgaben gleichmäßig über das jeweilige Jahr
verteilen. Die Bauzeitzinsen sollten nicht über den Betriebskostenzuschuss finanziert, sondern im Rahmen der Gesamtherstellungskosten in die endgültige Projektfinanzierung
einbezogen werden. Soweit die Bauzeitzinsen auf die bereits fertig gestellte Bühnentechnik entfallen, wurden sie zeitanteilig bis zu deren Fertigstellung (September 2020)
eingerechnet. 
Die nach Kostengruppen sortierten Planungs- und Baukosten der Kostenprognose wurden auf bilanzielle Anlagegruppen der Sanierungsinvestitionen aufgeteilt, soweit dies auf der
Grundlage der erteilten Auskünfte bzw. Betextungen der einzelnen Kostenarten bzw. Gewerke möglich war. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Aufteilung auf Basis
des im Juli 2019 ausgewerteten und sodann pauschal fortgeschriebenen Daten- und Informationstands sowie infolge der üblichen Prognoseungenauigkeiten nur schätzungsweise
vorgenommen werden konnte. Eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Anlagegruppen bzw. Anlagegütern der Bühnen kann erst nach Abschluss und Abrechnung des Gesamtprojekts
erfolgen. Zur Kostenaufteilung werden folgende Hinweise gegeben:
Die Aufteilung der Planungs- und Baukosten der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen (i.W. Kostengruppen 300 und 400) auf das Opernhaus, das Schauspielhaus, die
Kinderoper und die Studiobühne erfolgte in einem ersten Schritt anhand der konkreten Bezeichnungen der Gewerke bzw. Investitionsmaßnahmen. Soweit eine solche Zuordnung
nicht möglich war, wurden die Kosten auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts (BRI) des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils verteilt. Vom Projektsteuerer wurde hier ein BRI-
Schlüssel von 69% (Opernhaus), 22% (Schauspielhaus), 4% (Studiobühnen) und 5% (Kinderoper) vorgegeben.
Bei den Kosten für die Bühnentechnik handelt es sich i.W. um die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ober- und Untermaschinerie, der Antriebe, des Bühnenholzes und der
Druckstationen in den einzelnen Spielstätten. Nachdem die Herstellung der Obermaschinerie im September 2020 abgeschlossen wurde, soll die restliche Bühnentechnik nach
aktuellen Auskünften zum Ende von Q1/2024 fertiggestellt werden.
Die betriebstechnischen Anlagen entfallen vor allem auf festeingebaute Beleuchtungsanlagen und -vorrichtungen, Beschallungs- und Medienanlagen, Verkabelung etc.. 
Die Anschaffungskosten für Einrichtungen und Ausstattungen entstammen i.W. der Kostengruppe 600, teilweise auch der Kostengruppe 400 (Werkstatt- und Lagereinrichtung,
Transportsysteme, Scheinwerfer, bewegliche Ton- und Medientechnik, Kücheneinrichtungen etc.).
Die Baunebenkosten (i.W. Kostengruppe 700) wurden den direkt zurechenbaren Kosten der jeweiligen Anlagegruppe prozentual zugeschlagen. Dabei wurde ein Kostenblock auf
alle hergestellten Anlagen (Grundstück, Gebäude und gebäudetechnische Anlagen, Bühnentechnik und Außenanlagen) und ein weiterer Kostenblock nur auf die Anlagen ohne
Grundstück und Außenanlagen verrechnet.

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
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Für 2023 und 2024 wurden drei weitere Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 60.000.000, EUR 100.000.000 sowie bzw. EUR 58.446.920 (Restfinanzierungsbetrag bei
Vollfinanzierung) mit Laufzeiten von 40 Jahren sowie entsprechender Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von 3,0% bis 4,0% einkalkuliert. 
Die berechneten planmäßigen Abschreibungen führen über einen Zeitraum von 40 Jahren (prognostizierte (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude) über die jährlichen
Betriebskostenzuschüsse zu einem Mittelzufluss bei den Bühnen von insgeamt EUR 713.130.828. Dies entspricht den gesamten Anschaffungs- / Herstellungskosten
(EUR 714.374.898) abzüglich des Kostenanteils für das Grundstück (EUR 1.244.070).
Ausgewiesen werden die Darlehenszinsen, die auf die Finanzierung der innerhalb der Planungs- und Bauphase vorzeitig fertiggestellten Anlagegüter entfallen. Diese Zinsen können
nicht  als Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten einbezogen werden und müssen dementsprechend unmittelbar über den städtischen Betriebskostenzuschuss finanziert werden.  
Es handelt sich um die Darlehenszinsen, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende
vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind und die ab 4/2024 laufend über den städtischen Betriebskostenzuschuss zu finanzieren sind.
Soweit Tilgungsraten auf die von den Bühnen vereinbarten Darlehen vor der Fertigstellung des Gesamtprojekts zu zahlen sind (insgesamt EUR 61.756.884) und noch nicht durch
Rückflüsse von Abschreibungsbeträgen (EUR 7.034.285) bzw. Kosten von notwendigen Gebäudeabbruchmaßnahmen (EUR 5.012.770) über Betriebskostenzuschüsse ausgeglichen
werden können, wurde dieser Finanzierungsbedarf (EUR 49.709.829) auf der Grundlage einer Darlehenskreditierung ab 4/2024 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem kalkulierten
festen Zinssatz von 4,0% p.a. in die Berechnungen einbezogen. Sollte im Zeitpunkt der jeweiligen Kreditaufnahme eine Finanzierung auf anderem Wege mit günstigeren Konditionen
verbunden sein, würden die Bühnen eine derartige Finanzierung vornehmen.
Die jeweiligen Nutzungsdauern als Grundlage für die jährlichen Abschreibungen der einzelnen Anlagegruppen nach der linearen Methode wurden sachgerecht anhand von
Abschreibungstabellen bzw. den bisherigen Abschreibungsverläufen bei den Bühnen geschätzt. Nach Vorgaben der Bühnen soll bezüglich der (Rest-)nutzungsdauer der Gebäude und
gebäudetechnischen Anlagen von einem Zeitraum von 40 Jahren nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ausgegangen werden. Dies wäre die unveränderte (Rest-)
Nutzungsdauer, die den Berechnungen zu den Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf den städtischen Betriebskostenzuschuss, Stand 21.11.2011, auf der Grundlage der
damaligen Erkenntnisse und Kostenplanungen zugrunde gelegt wurde. Die gegenüber der früheren Planung aktuell erheblich gestiegenen Kosten sollen sich auskunftsgemäß nicht
dergestalt auf die (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude bzw. gebäudetechnischen Anlagen auswirken, dass dies zu einer Änderung der Abschreibungsdauer führen würde. Die neue
Bühnentechnik soll vor dem Hintergrund des Funktionsumfangs, der Qualität und technischen Leistungsfähigkeit der eingebauten Anlagen ca. 20 bis 25 Jahre nutzbar sein. Die
betriebstechnischen Anlagen, die Außenanlagen und die Einrichtungen und Ausstattungen wurden mit Nutzungsdauern von 5 bis 20 Jahren veranschlagt.
Im Rahmen der Finanzierungsstruktur werden hier zunächst alle Darlehen einschließlich Darlehenskonditonen ausgewiesen, welche die Bühnen zum aktuellen Zeitpunkt vertraglich
vereinbart haben (EUR 496.553.080). 
Der Gesamtbetrag der aktuell geschätzten Mehrkosten von 46,900 Mio. EUR (siehe Anmerkung 7.1, 3.Spiegelstrich) wurde pauschal auf der Basis der zuvor berechneten
Kostenanteile auf alle Kostengruppen bzw. Gewerke  verteilt.
Der Abschreibungsverlauf auf Basis der dargestellten bilanziellen Aufteilung der Anlageinvestitionen, die zeitlichen Verzögerungen im Projektablauf und damit im Abschreibungsbeginn
sowie der frühzeitige Tilgungsbeginn der Finanzierungsdarlehen zwecks Sicherung langfristig günstiger Zinskonditionen führen dazu, dass die von den Bühnen zu zahlenden jährlichen
Tilgunsgraten über einen längeren Zeitraum über den jährlichen Abschreibungsbeträgen liegen, welche über den Betriebskostenzuschuss an die Bühnen zurückfließen. Unabhängig
von der Frage, ob und in welcher Höhe in diesem Zusammenhang für die Bühnen ein tatsächlicher Finanzierungsbedarf (vgl. dazu Abschnitt 6 der Berechnungsübersichten) entstehen
wird, wurde ein kalkulatorischer zusätzlicher Finanzierungsbedarf in die Berechnungen einbezogen. Hierbei wurde von Zinssätzen von 4,0% p.a. (2023 - 2033) bzw. nachfolgend ab
2034 von 5,0% p.a. ausgegangen. Sollte im Zeitpunkt der jeweiligen Kreditaufnahme eine Finanzierung auf anderem Wege mit günstigeren Konditionen verbunden sein, würden die
Bühnen eine derartige Finanzierung vornehmen.

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Es handelt sich um die Tilgungsraten, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende
vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind.
Ausgewiesen werden die Tilgungsteilbeträge pro Spielzeit sowie kummuliert, die im Verlauf des Planungszeitraums zunächst nicht durch Abschreibungsgegenwerte kompensiert und
später überdeckt werden. Die auf diesen Finanzierungsbedarf entfallenden Zinsaufwendungen wurden im Rahmen der Finanzierungskosten der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt
5.2. der Berechnungsübersichten bzw. Erläuterung Tz. 14) berücksichtigt. Mit dem Ziel, den künftigen Abschreibungsverlauf näher an den Liquiditätsbedarf aus den Darlehenstilgungen
heranzuführen, könnten im weiteren Projektverlauf ggf. verschiedene Alternativen analysiert werden (z.B. Veränderung des Abschreibungsverlaufs auf die Gebäude durch Anwendung
von Komponentenabschreibung, Vereinbarung alternativer Tilgungsverläufe bezüglich der noch einzugehenden Darlehensverpflichtungen, Reduzierung des
Fremdfinanzierungsbedarfs durch Einbezug von Eigenkapital der Bühnen).
Auf der Grundlage der dargestellten Berechnungsprämissen führen die Berechnungen zu den Sanierungsinvestitionen (ohne Folgeinvestitionen, siehe Abschnitt 7.1.) zu einer
Erhöhung des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses zum Ausgleich von Abschreibungen und Zinsen um durchschnittlich rd. EUR 25.440.000, in der Spitze um rd. EUR
37.758.000 (2024/2025).

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8. Zusammenfassung der Ergebnisse
EUR
8.1. Gesamtkosten der Sanierung nach Kostengruppen
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante 229.500
Kosten Machbarkeitsstudie 1.028.128
Planungs- und Baukosten 664.900.000
Bauzeitzinsen 48.217.270
Summe 714.374.898
8.2. Bilanzielle Herstellungskosten der Sanierung (Rest-) Nutzungs-
dauer in Jahren
Grundstück - 1.244.070
Gebäude (einschließlich gebäudetechnische Anlagen) 40 526.187.710
Bühnentechnik 20 - 25 108.992.826
betriebstechnische Anlagen 10 - 20 52.733.305
Einrichtungen und Ausstattungen 5 - 12 13.242.538
Außenanlagen 10 - 20 11.974.449
Summe 714.374.898
8.3. Finanzierungsstruktur der Sanierung
Laufzeit in 
Jahren Zinssatz Zinsbindung in 
Jahren
Datum                        
Abruf
Darlehens-   
beträge
% p.a. EUR
Darlehensgeber:
Europäische Investitionsbank (I) 23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00
NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,9375 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00
Kfw Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre bis 
15.11.2025 18.10.2018 24.027.027,00
Kfw Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00
Europäische Investitionsbank (II) 24 0,5520 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen V) 40 0,9800 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) 40 3,0000 ges. Laufzeit 31.05.2023 60.000.000,00
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VII) 40 3,5000 ges. Laufzeit 30.11.2023 100.000.000,00
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VIII) / 
Restfinanzierung 20 4,0000 ges. Laufzeit 01.04.2024 58.446.920,00
Summe 715.000.000
8.4. Mehrbelastungen des jährlichen Betriebskostenzuschusses EUR
aus den Sanierungsinvestitionen (ohne Reinvestitionen):
   maximale Zusatzbelastung (in der Spielzeit 2024/2025) rd. 37.758.000
   durchschnittliche Zusatzbelastung pro Spielzeit rd. 25.440.000

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1540 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1056/2023
Stand: 10.04.2024 
Sachstandsbericht  
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und 
Kreditermächtigungen 
I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der Fraktion Die 
FRAKTION 
Beschluss: 
Der Beschlusstest wird ergänzt: 
Der ausgewiesene Darlehensbetrag verringert sich um den Erlösbetrag der bei den 
Forderungsabtretungsverhandlungen aus dem Greensill-Verlust erzielten Betrag. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION und von RM Gabriel 
(KLIMA FREUNDE) bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion abgelehnt. 
II. Abstimmung über die Ursprungsvorlage 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens Sanie-
rung der Bühnen am Offenbachplatz Verpflichtungen eingehen dürfen, die das 
bisher genehmigte Budget von 642,7 Mio. € überschreiten. Um dieses zu ermög-
lichen, wird das Budget um 29,5 Mio. € auf 672,2 Mio. € angehoben. 
2. Der Rat verzichtet auf eine Bedarfsfeststellung, ein Vergabevorbehalt wird nicht 
ausgesprochen. 
3. Der Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 672,2 Mio. € für 
die Planungs- und Baukosten aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Bühnen dar-
über hinaus, Kredite für Bauzeitzinsen in Anspruch zu nehmen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Vorlage 1056/2023 wurde durch die Vorlage 0223/2024 ersetzt. Dieser Vorlage 
wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 12.03.24 zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

11.05.2023 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1056/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.04.2023
Erstellt
27.03.2023 20:12