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0488/2019

Kennzeichnung und Register von Videoüberwachung - wie weit ist die KVB AG?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.06.2019

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Nächste Beratung: Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, Sitzung am 17.06.2019, TOP 1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5974 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer  13.06.2019 
 0488/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 17.06.2019 
 
Kennzeichnung und Register von Videoüberwachung - wie weit ist die KVB AG? 
Anfrage der Ratsgruppe Bunt im Unterauschuss Digitale Kommunikation und Organisation in 
der Sitzung vom 26.06.2017, AN/0942/2017 
Fragen 
 
1. Wie weit ist die KVB AG mit der Umsetz ung des Antrags (AN/1486/2016) vom 12.09.2016 und 
dem Ausbau der Videoüberwachung in Kölner Stadtbahnhaltestellen?  
 
2. Wie viele Kameras, betrieben durch die KVB, überwachen in Köln die Verkehrsmittel, Bahnhöfe 
oder andere Bereiche des öffentlich zugänglichen Raums? (Bitte aufschlüsseln nach Standort der 
Kamera, überwachtem Objekt, Zweck der Videoüberwachung und Linien) 
 
3. Welche technischen Eigenschaften besitzen die Kameraanlagen der KVB AG? (Bitte aufschlü s-
seln nach Standort der Kamera, Auflösung, Kameratyp (z.B. Dome-Kamera, fest ausgerichtetes 
System), zentralem (im Gebäude) oder dezentralem (in einer andernorts angesiedelten Zentrale) 
Überwachungssystem, Echtzeitüberwachung oder Aufzeichnung, Tonaufnahmen und softwar e-
gestützter Analyse (Gesichtserkennung). 
 
4. Wie haben sich die jährlichen Kosten für die Videoüberwachung der KVB AG seit der Antwort 
(Vorlagen-Nummer 1664/2015 und 1206/2015) entwickelt, und wie hoch waren die Investition s-
kosten für die neuen Anlagen? Wie viele Mitarbeiter sind für die Wartung, I nstallation, Beobach-
tung und Überprüfung zurzeit tätig?  
 
5. Wie viele Videodaten wurden in den Jahren 2014 bis heute mit welchen Ergebnissen von der Po-
lizei angefordert?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Fragen wurden zur Stellungnahme an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) weitergege-
ben. Nachfolgend sind die Antworten der KVB AG dargestellt: 
 
zu 1.) 
 
Bislang wurden die Zwischenebenen der Haltestellen Rudolfplatz und Friesenplatz mit Kameras 
ausgestattet. Einhergehend mit der Installation der Kameras mussten Sanierungsarbeiten an den 
Standorten vorgenommen werden, die vorher nicht bekannt waren. Dies wird auch bei einem großen 
Teil der zukünftig zu installierenden Kameras in Zwischenebenen ebenfalls der Fall sein. Weitere 
Verzögerungen gab es durch eine notwendig gewordene Aufhebung der entsprechenden 
Ausschreibung.

2 
 
 
zu 2.) 
 
Mit der Installation von Innenraumüberwachungskameras in Stadtbahnfahrzeugen wurde vor über 
zehn Jahren begonnen. Mittlerweile sind – mit Ausnahme von vier Fahrzeugen – alle Stadtbahnfahr-
zeuge und alle Busse der KVB AG mit Videoüberwachungsanlagen ausgestattet. 
 
Die Bahnsteige der U-Bahn-Haltestellen sind vollständig mit Videokameras ausgerüstet. Im Regelfall 
befinden sich an den Haltestellen zwei Kameras, eine gerichtet auf den gesamten Bahnsteig, eine 
gerichtet auf die Umgebung der Notrufsäule. 
 
In den mit Videoüberwachungsanlagen ausgestatteten Zwischenebenen der U-Bahnhaltestellen (der-
zeit Neumarkt, Appellhofplatz und Dom/Hbf) wird darauf geachtet, dass – soweit erforderlich – nur der 
Gang selbst, nicht aber die angrenzenden Geschäfte videoüberwacht werden. Ebenso wird an oberir-
dischen Haltestellen dafür Sorge getragen, dass nur der Bereich der Haltestelle, nicht aber umliegen-
de Häuser sowie dort befindliche Wohnungen oder Büros von der Videoüberwachung erfasst werden. 
 
Soweit sich an den Haltestellen noch Kameras mit analoger Technik befinden, ist bei Zuschaltung 
durch die Leitstelle eine Beobachtung möglich, jedoch keine dauerhafte Aufzeichnung. Im Rahmen 
der Umstellung der Stellwerke auf Digitaltechnik wurden seit dem Jahr 2006 auch die Überwachungs-
kameras von analoger auf digitale Technik umgestellt. Mit der digitalen Technik ist eine Speicherung 
der Videoaufzeichnungen möglich. Im Innenstadtbereich sind mittlerweile alle Bahnsteigkameras mit 
digitaler Technik ausgestattet. Es wurde ein internes „Videoüberwachungskataster“ eingerichtet, in 
welchem die einzelnen Kamerastandorte mit Angabe zur vorhandenen Technik (digital oder analog) 
aufgelistet sind. 
 
Eine Veröffentlichung dieses Katasters ist aus Gründen der Vandalismusprävention nicht vorgesehen. 
 
 
zu 3.) 
 
Alle Kameras sind auf ein zentrales Videomanagementsystem aufgeschaltet. Die Live-Bilder können 
ausschließlich in der KVB-Leitstelle zum Zwecke der Betriebssteuerung eingesehen werden. Zusätz-
lich werden alle Kamerabilder 48 Stunden aufgezeichnet und dann automatisch gelöscht. Tonauf-
nahmen bzw. der Zugriff auf das ggf. in der Kamera vorhandene Mikrofon sind technisch nicht mög-
lich. Ebenso findet keine automatische Bildauswertung (z.B. Gesichtserkennung, „stehengebliebener 
Koffer“ oder Bewegungsanalysen) statt.  
 
Im oberirdischen Bereich werden, gemäß Vorgabe des Datenschutzbeauftragten, nur festausgerichte-
te FIX-Kameras eingesetzt. Im unterirdischen Bereich kommen sowohl FIX als auch DOM-Kameras 
zum Einsatz. In allen Einsatzfällen finden sowohl ältere Analogkameras als auch moderne IP-
Kameras Verwendung.  
 
 
Zu 4.) 
 
Aufgeschlüsselte Jahreskosten für die Videoüberwachung liegen nicht vor. Jedoch ist der Personal-
bestand für die Wartung, Installation, Beobachtung und Beobachtung seit 2015 konstant geblieben. 
Pro Kamera sind, je nach Standort, örtlicher Gegebenheit und Anzahl, Installationskosten zwischen 
1.500 und 6.000 € anzusetzen. 
 
 
zu 5.) 
 
Vorfall/Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 
Gesamt 822 1322 1430 1505 1125

3 
 
Fahrzeuginnenraum 698 1116 1125 1186 871 
Haltestelle 124 206 305 319 254 
Diebstahl 515 919 821 859 647 
Sachbeschädigung 15 29 48 47 42 
Sexualdelikt  47 58 103 102 70 
Körperverletzung 122 197 275 304 266 
Überfall  27 27 40 23 
Todesfolge (Unfall) 12 5 10 33 in 7 
Fällen 
 
Sonstiges (Unfall, Drogen-
handel, etc.) 
111 87 146 120 
 
74 
 
Für 2014 sind die Informationen erst ab Mai noch verfügbar. 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

17.06.2019 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

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Details

Aktenzeichen
0488/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.06.2019
Erstellt
08.02.2019 07:27