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1616/2019

Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung bis 2024

Mitteilung Ausschuss 16.05.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 20.05.2019, TOP 2.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5561 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/4 
 
Vorlagen-Nummer  16.05.2019 
 1616/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 20.05.2019 
 
Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung bis 2024 
Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist es gelungen, durch frühzeitige und gestraffte Planung die 
rechtzeitige Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in den Rat und somit auch das Inkrafttreten der 
Haushalte zu Jahresbeginn zu gewährleisten. Die Verwaltung beabsichtigt, dieses ehrgeizige Ziel 
auch in den Folgejahren umzusetzen, die Einbringung des Doppelhaushalts 2020/2021 ist erneut 
unmittelbar nach der Sommerpause vorgesehen. Den ersten Schritt im Haushaltsplanaufstellungsver-
fahren stellte wie in Vorjahren die Eckwerteermittlung dar. Die daraus resultierende Festlegung des 
verbindlichen Finanzrahmens bildete die Basis für die sich anschließende Detailplanung der Dezerna-
te und Dienststellen. 
 
Nachstehend informiert die Verwaltung über die wesentlichen Festlegungen und den aktuellen Pla-
nungsstand. 
 
 
1. Ausgangslage: 
 
Gegenüber der ursprünglichen Planung konnte die Stadt Köln im Haushaltsjahr 2017 den Fehlbetrag 
erheblich reduzieren, und auch für das Jahr 2018 zeichnen sich Verbesserungen gegenüber dem 
geplanten Defizit von rd. 124,6 Mio. Euro ab. Diese positiven Entwicklungen sind jedoch zu einem 
großen Teil auf die gute Konjunkturentwicklung und das niedrige Zinsniveau in den Jahren 2017 und 
2018 zurückzuführen, die zu erheblichen Verbesserungen im Bereich der allgemeinen Finanzwirt-
schaft geführt haben. Hierbei handelt es sich um Einflussfaktoren, die sich im Sinne einer seriösen 
Planung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, 
nicht ohne weiteres in die Folgejahre fortschreiben lassen. 
 
Dementsprechend schwierig gestaltet sich die Beibehaltung der Zielsetzung, die Haushaltsfehlbeträ-
ge kontinuierlich weiter abzusenken, um den bereits in der aktuellen Mittelfristplanung für das im 
Haushaltsjahr 2022 prognostizierten Haushaltsausgleich auch tatsächlich erreichen zu können. 
 
 
2. Fortgeschriebenes Finanzziel nach Eckwerteermittlung: 
 
Die Eckwerteermittlung endete zunächst mit einem deutlichen Mehrbedarf in den Planungen der 
Fachdezernate in allen Haushaltsjahren. Gleichzeitig führte die Vorabkalkulation der Zentralansätze 
(insbesondere Personal) zu weiteren Mehrbelastungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. 
Diese konnten im Gegensatz zu den vorhergehenden Haushaltsplanungen aufgrund der bereits er-
wähnten reduzierten Konjunkturerwartungen nicht mehr durch die Ansatzfortschreibungen im Bereich 
der allgemeinen Finanzwirtschaft - zumindest teilweise  - kompensiert werden. Die Berechnungen im 
Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – basieren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung 
noch auf den Werten der Steuerschätzung von November 2018, die Ergebnisse der aktuellen Steuer-
schätzung von Mai 2019 werden derzeit ausgewertet und bei der Weiterplanung im Hpl.-

2 
 
Aufstellungsprozess berücksichtigt. 
 
Um das Ziel eines Haushaltsausgleich im Jahr 2022 zu erreichen und so die Stadt für zukünfti-
ge Aufgaben in finanzieller Hinsicht zu wappnen, hat sich der Verwaltungsvorstand darauf 
verständigt, die Fehlbeträge und damit den Vermögensverzehr in den Jahren 2020 und 2021 
weiter zu reduzieren. Als Zielgrößen wurden Fehlbeträge von rd. 100 Mio. Euro für 2020 und rd. 
50 Mio. Euro für 2021 festgelegt. Somit kann rechnerisch in 2022 ein Haushaltsausgleich er-
reicht werden, ab 2023 wäre dann ein Aufbau des in der Vergangenheit verzehrten Vermögens 
möglich. 
 
 
3. Aktueller Planungsstand: 
 
Im Nachgang zur Eckwerteplanung wurde daher das vorläufige Planwerk in Abstimmung zwischen 
dem Finanz- und den Fachdezernaten eingehend überprüft und analysiert. Im Rahmen der Analyse 
stellte sich heraus, dass die deutlichen Aufstockungen in vielen Bereichen einer recht vorsichtigen 
Planung geschuldet waren, welche in der Detailbetrachtung zwar nachvollziehbar erschienen, in 
Summe jedoch zu erheblich überzogenen Fehlbeträgen führten. In den sich anschließenden Ge-
sprächsrunden auf Dezernentenebene wurden auf Basis dieser Erkenntnisse die noch vorhandenen 
Planungsreserven identifiziert. Die entsprechenden Verbesserungspotentiale bildeten die verbindliche 
Vorgabe für die bis Ende April durchzuführende Detailplanung der Dienststellen. Aktuell findet die 
nachgehende Prüf- und Abstimmungsphase statt. 
 
 
4. Weiteres Vorgehen 
 
Insbesondere die Planungen in der allgemeinen Finanzwirtschaft unterliegen aktuell noch erheblichen 
Risiken. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf Basis der zu erwartenden Fortschreibungser-
kenntnisse aus der Steuerschätzung noch weitere Haushaltsbelastungen ergeben. Weiterhin liegt 
noch nicht der endgültige Planungsstand bei den Zentralansätzen vor, auch die vereinbarten Einspar-
vorgaben wurden noch nicht in allen Bereichen in voller Höhe umgesetzt. 
Sofern die Prüfungen Konsolidierungserfordernisse zum Erreichen der Zielvorgaben ergeben, ist die 
Hebung von Konsolidierungspotentialen unabdingbar. Auch wenn sich signifikante Veränderungen 
bei der Aufwands- und Ertragsplanung ergeben sollten, gilt als oberste Prämisse, dass diese nicht in 
die Kernbereiche der städtischen Daseinsvorsorge eingreifen dürfen. 
 
Die Verwaltung arbeitet weiterhin mit Hochdruck daran, den Termin zur Einbringung des Haushalts-
plan-Entwurfes 2020/2021 am 28.08.2019 einzuhalten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1616/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.05.2019
Erstellt
07.05.2019 14:20