1616/2019
Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung bis 2024
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/4 Vorlagen-Nummer 16.05.2019 1616/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 20.05.2019 Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung bis 2024 Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist es gelungen, durch frühzeitige und gestraffte Planung die rechtzeitige Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in den Rat und somit auch das Inkrafttreten der Haushalte zu Jahresbeginn zu gewährleisten. Die Verwaltung beabsichtigt, dieses ehrgeizige Ziel auch in den Folgejahren umzusetzen, die Einbringung des Doppelhaushalts 2020/2021 ist erneut unmittelbar nach der Sommerpause vorgesehen. Den ersten Schritt im Haushaltsplanaufstellungsver- fahren stellte wie in Vorjahren die Eckwerteermittlung dar. Die daraus resultierende Festlegung des verbindlichen Finanzrahmens bildete die Basis für die sich anschließende Detailplanung der Dezerna- te und Dienststellen. Nachstehend informiert die Verwaltung über die wesentlichen Festlegungen und den aktuellen Pla- nungsstand. 1. Ausgangslage: Gegenüber der ursprünglichen Planung konnte die Stadt Köln im Haushaltsjahr 2017 den Fehlbetrag erheblich reduzieren, und auch für das Jahr 2018 zeichnen sich Verbesserungen gegenüber dem geplanten Defizit von rd. 124,6 Mio. Euro ab. Diese positiven Entwicklungen sind jedoch zu einem großen Teil auf die gute Konjunkturentwicklung und das niedrige Zinsniveau in den Jahren 2017 und 2018 zurückzuführen, die zu erheblichen Verbesserungen im Bereich der allgemeinen Finanzwirt- schaft geführt haben. Hierbei handelt es sich um Einflussfaktoren, die sich im Sinne einer seriösen Planung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, nicht ohne weiteres in die Folgejahre fortschreiben lassen. Dementsprechend schwierig gestaltet sich die Beibehaltung der Zielsetzung, die Haushaltsfehlbeträ- ge kontinuierlich weiter abzusenken, um den bereits in der aktuellen Mittelfristplanung für das im Haushaltsjahr 2022 prognostizierten Haushaltsausgleich auch tatsächlich erreichen zu können. 2. Fortgeschriebenes Finanzziel nach Eckwerteermittlung: Die Eckwerteermittlung endete zunächst mit einem deutlichen Mehrbedarf in den Planungen der Fachdezernate in allen Haushaltsjahren. Gleichzeitig führte die Vorabkalkulation der Zentralansätze (insbesondere Personal) zu weiteren Mehrbelastungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Diese konnten im Gegensatz zu den vorhergehenden Haushaltsplanungen aufgrund der bereits er- wähnten reduzierten Konjunkturerwartungen nicht mehr durch die Ansatzfortschreibungen im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft - zumindest teilweise - kompensiert werden. Die Berechnungen im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – basieren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung noch auf den Werten der Steuerschätzung von November 2018, die Ergebnisse der aktuellen Steuer- schätzung von Mai 2019 werden derzeit ausgewertet und bei der Weiterplanung im Hpl.- 2 Aufstellungsprozess berücksichtigt. Um das Ziel eines Haushaltsausgleich im Jahr 2022 zu erreichen und so die Stadt für zukünfti- ge Aufgaben in finanzieller Hinsicht zu wappnen, hat sich der Verwaltungsvorstand darauf verständigt, die Fehlbeträge und damit den Vermögensverzehr in den Jahren 2020 und 2021 weiter zu reduzieren. Als Zielgrößen wurden Fehlbeträge von rd. 100 Mio. Euro für 2020 und rd. 50 Mio. Euro für 2021 festgelegt. Somit kann rechnerisch in 2022 ein Haushaltsausgleich er- reicht werden, ab 2023 wäre dann ein Aufbau des in der Vergangenheit verzehrten Vermögens möglich. 3. Aktueller Planungsstand: Im Nachgang zur Eckwerteplanung wurde daher das vorläufige Planwerk in Abstimmung zwischen dem Finanz- und den Fachdezernaten eingehend überprüft und analysiert. Im Rahmen der Analyse stellte sich heraus, dass die deutlichen Aufstockungen in vielen Bereichen einer recht vorsichtigen Planung geschuldet waren, welche in der Detailbetrachtung zwar nachvollziehbar erschienen, in Summe jedoch zu erheblich überzogenen Fehlbeträgen führten. In den sich anschließenden Ge- sprächsrunden auf Dezernentenebene wurden auf Basis dieser Erkenntnisse die noch vorhandenen Planungsreserven identifiziert. Die entsprechenden Verbesserungspotentiale bildeten die verbindliche Vorgabe für die bis Ende April durchzuführende Detailplanung der Dienststellen. Aktuell findet die nachgehende Prüf- und Abstimmungsphase statt. 4. Weiteres Vorgehen Insbesondere die Planungen in der allgemeinen Finanzwirtschaft unterliegen aktuell noch erheblichen Risiken. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf Basis der zu erwartenden Fortschreibungser- kenntnisse aus der Steuerschätzung noch weitere Haushaltsbelastungen ergeben. Weiterhin liegt noch nicht der endgültige Planungsstand bei den Zentralansätzen vor, auch die vereinbarten Einspar- vorgaben wurden noch nicht in allen Bereichen in voller Höhe umgesetzt. Sofern die Prüfungen Konsolidierungserfordernisse zum Erreichen der Zielvorgaben ergeben, ist die Hebung von Konsolidierungspotentialen unabdingbar. Auch wenn sich signifikante Veränderungen bei der Aufwands- und Ertragsplanung ergeben sollten, gilt als oberste Prämisse, dass diese nicht in die Kernbereiche der städtischen Daseinsvorsorge eingreifen dürfen. Die Verwaltung arbeitet weiterhin mit Hochdruck daran, den Termin zur Einbringung des Haushalts- plan-Entwurfes 2020/2021 am 28.08.2019 einzuhalten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1616/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.05.2019
- Erstellt
- 07.05.2019 14:20