1297/2022
Mitteilung zu TOP 8.20 der Sitzung der BV Porz vom 09.12.2021
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer 1297/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 Mitteilung zu TOP 8.20 der Sitzung der BV Porz vom 09.12.2021 hier: Festlegung weiterer Parkflächen in Porz Die Verwaltung wird aufgefordert in Porz zusätzlich zu dem in Porz seit langen Jahren beschlossenen Stadtgarten auf dem derzeitigen Schulareal in Porz-Mitte eine weitere geeignete Fläche für die Anla- ge eines Stadtparks mit verschiedenen Elementen (Erlebnisraum Natur, Erholung, Freizeit, Gastro- nomie, essbare Stadt...) zu identifizieren und der BV zum Beschluss vorzulegen. Vergleichbare Stadtparks im linksrheinischen sollen hierbei als Vorbild und Maßstab dienen. 1.) Sachstand: Stadtgarten Schulareal Die Anlage eines Stadtparks auf dem derzeitigen Schulareal ist Bestandteil des ISEK Porz-Mitte. Das ISEK aus 2018 wurde mit Prüfaufträgen an die Verwaltung beschlossen. Schulareal Zu diesen Prüfaufträgen zählte unter anderem die Weiterentwicklung des sogenannten Schulareals mit Grundschule, Berufskolleg und Musikschule nördlich der Karlstraße. Inzwischen ist beschlossen, dass die Grundschule als erweiterte 4-zügige Schule am Standort verbleiben und neu gebaut werden soll. Die Musikschule soll ebenfalls am heutigen Standort verbleiben. Das Berufskolleg (BK 10) hin- gegen soll perspektivisch an den neuen Standort Campus Deutz, verlagert werden. Die Verlagerung wird nach jetzigem Stand nach 2030 erfolgen.“ Auszug aus dem ISEK (Seite 78/79) 7.4. Machbarkeitsstudie Schulareal Insgesamt umfasst das sogenannte Schulareal etwa 3,3 Hektar und befindet sich im Zentrum der Porzer Innenstadt. Mit der Carl-Stamitz-Musikschule, der Grundschule GGS Hauptstraße (Porz Mitte) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene Areal über ein breites bildungsorientiertes Angebot in zentraler Lage. Der schlechte Gebäudezustand der GGS Hauptstraße begründet den geplanten Abriss des bestehenden Schulgebäudes und den Neubau der Grundschule am gleichen Standort. Die Carl-Stamitz-Musikschule benötigt über den Bestand hinaus- gehende Ressourcen, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 soll langfristig in den Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Dies wird nach jetzigem Stand erst für einen Zeitraum nach 2030 erfolgen, da die notwendigen Gebäude am Stand- ort Deutz noch errichtet und in die Campusstruktur integriert werden müssen. Das Plangebiet umfasst die Fläche mit dem Gebäude des Berufskollegs, den Bereich der autofreien Innenhöfe, einen ausgiebigen alten Baumbestand und einen etwa 10 m breiten Grünstreifen entlang der Karlstraße. Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Programmgebiet. 2 Für dieses Plangebiet soll in den kommenden Jahren eine Planungsgrundlage geschaffen werden. Zur Klärung der Aufgabenstellung soll zunächst ein Update des Nutzungskonzeptes aus 2010 für diesen sowie angrenzende Bereiche vorgenommen werden, da in den angrenzenden Teilen des Pro- grammgebiets eine Vielzahl von neuen Entwicklungen vorliegen. Diese Neuentwicklungen machen eine Nutzungsprüfung und Neuordnung erforderlich. In einem nächsten Schritt ist eine städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung des Plangebietes vorzusehen. Die vorhandenen Grünflächen sowie der Baumbestand sollen aufgrund der voranschreitenden Erwärmung in Folge des Klimawandels und der fehlenden Grünbereiche im Zent- rum berücksichtigt und die Möglichkeiten einer Erweiterung des Grünbereichs geprüft werden. Von vielen Bürger*innen ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Wunsch geäußert worden, auf dem Areal einen „Stadtgarten“ zu realisieren und das Bestandsgrün zu erhalten. Die städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung des beschriebenen Areals orientiert sich zeitlich am Beginn der Planungen für die Grundschule, für die ebenfalls zunächst eine Machbar- keitsstudie durchgeführt wird. Diese ist derzeit noch nicht konkret terminiert. Die Durchführung der städtebaulichen Studie soll mit einer breit angelegten Beteiligung der Bürger*innen, Vereine sowie Politiker*innen durchgeführt werden.“ 2.) Sachstand: Neuer Park Porz Der Rat hat die Verwaltung Anfang 2021 beauftragt einen gesamtstädtischen Masterplan Stadtgrün zu erarbeiten. „Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Grün Köln mit den folgenden Maßgaben aufzustel- len. 1. Der Masterplan Grün dient der Sicherung der vorhandenen Grüngürtel, der Grünzüge sowie der Komplettierung der grünen Strukturen in Köln (Grün-system) und einer damit einherge- henden Verbesserung des Stadtklimas-von Mikroklima sowie der Aufenthalts- und Erholungs- funktion für die Kölner Bürger*innen. 2. In einem ersten Schritt soll das vorhandene Kölner Grünsystem in Hinblick auf seine pla- nungsrechtliche Absicherung und mit seinen unterschiedlichen bestehender Planungskonzep- te Planungsständen (vgl. ÄGG/IGG) und vorhandenen Qualitäten erfasst, sowie – so nicht vorhanden - durch notwendige Maßnahmen (Landschaftsplan, Flächennutzungsplan, Bebau- ungsplan, Denkmalschutz etc.) gesichert und qualifiziert werden. 3. In einem weiteren Schritt sollen die bereits in den unter Berücksichtigung der Vorgaben der Kölner Perspektiven 2030 sowie im und des Agglomerationskonzept die wesentlichen Funkti- onen der unterschiedlichen Teilflächen des Grünsystem identifizierten Flächen (insbesondere wichtige Bestandteile des Grünsystems mit sehr intensiver Nutzung wie den bestehenden In- neren Grüngürtel) gesichert und aufgezeigt werden. Hierbei sollen die Potenziale für eine öko- logische Aufwertung (Biotopverbund), für natürliche Retentions- und Regenwasserneubildung (City-Polder) sowie die stadtklimatische Bedeutung (Stadt- und Lokalklima) dargestellt und in das zu er-stellendes Gesamtkonzept eingebunden werden, sowie unter Berücksichtigung öko- logischer, stadtklimatischer, städtebaulicher sowie gesellschaftlicher Aspekte qualifiziert wer- den und ihre Weiterentwicklung konzipiert werden (vgl. ÄGG: Grüngürtel Impuls). 4. Um die Funktionsfähigkeit des Grünsystems zu sichern und weiter auszubauen Bei der Identifizierung von stadträumlich relevanten Flächen sind nicht mehr notwendige Verkehrsflä- chen auf ihre Entsiegelungsmöglichkeiten hin zu überprüfen und im Masterplan entsprechend zu kennzeichnen. Zur sinnvollen Ergänzung von wichtigen Grünflächen sollen bebaute Flächen auf die Möglich- keit für einen städtischen Ankauf und ihre Integration in die Grünstruktur durch Abriss und Entsiegelung überprüft werden (vgl. Streubebauung im Inneren Grüngürtel). 3 Unterversorgte Stadträume sind bei der Planung von grünen Korridoren in die Region zu be- rücksichtigen. 5. Für den Masterplan Grün werden alle bisher erarbeiten Konzepte (Landschaftsplan, Kölner Perspektiven 2030, Masterplan für die Kölner Innenstadt, Grüngürtel Impuls, Agglomerations- konzept) überprüft und ggfs. angepasst.“ Bis zum Sommer 2022 wird die erste Phase der gesamtstädtischen Bearbeitung des Masterplan Stadtgrün abgeschlossen sein. Diese Phase baut zunächst auf einer Erfassung der Ist-Situation des gesamten Stadtgrüns auf. In einem weiteren Schritt werden den verschiedenen Stadtgrün-Flächen je nach Ausbildung und Ausge- staltung unterschiedliche Grünfunktionen zugewiesen (Erholung, Klima, Biodiversität usw.). Aufbau- end auf der Gesamtbewertung dieser Grünfunktionen wird ein Leitbild Grünsystem Köln (Grüne Infra- struktur) formuliert. Nach dem Beschluss des gesamtstädtischen Masterplans Stadtgrün wird in einer zweiten Phase eine Fortschreibung und Konkretisierung der Ziele auf Ebene der Stadtbezirke erfolgen. Hierzu wird im Vorfeld eine Bewertung nach bestimmten Kriterien (Versorgung mit Grünflächen, klimawirksamen Grünflächen, Anzahl Straßenbäume etc.) für jeden Stadtbezirk durchgeführt. Diese Bewertung leitet in die zweite Phase über, in der für jeden Stadtbezirk eine weitere Konkretisie- rung der Ziele ausgearbeitet wird. Im Vordergrund stehen Fragestellungen wie: -wo können Grünflächen neu geschaffen werden -wo gibt es Defizite -wo gibt es Entsiegelungspotenzial -usw. Diese Phase soll mit einer Bürgerbeteiligung begleitet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Karlstraße
- Eitorfer Straße
- Hauptstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1297/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.04.2022
- Erstellt
- 14.04.2022 12:50