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1297/2022

Mitteilung zu TOP 8.20 der Sitzung der BV Porz vom 09.12.2021

Mitteilung BV 14.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.06.2022, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

8331 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 1297/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 
 
Mitteilung zu TOP 8.20 der Sitzung der BV Porz vom 09.12.2021 
hier: Festlegung weiterer Parkflächen in Porz 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert in Porz zusätzlich zu dem in Porz seit langen Jahren beschlossenen 
Stadtgarten auf dem derzeitigen Schulareal in Porz-Mitte eine weitere geeignete Fläche für die Anla-
ge eines Stadtparks mit verschiedenen Elementen (Erlebnisraum Natur, Erholung, Freizeit, Gastro-
nomie, essbare Stadt...) zu identifizieren und der BV zum Beschluss vorzulegen. Vergleichbare 
Stadtparks im linksrheinischen sollen hierbei als Vorbild und Maßstab dienen. 
 
 
1.) Sachstand: Stadtgarten Schulareal 
 
Die Anlage eines Stadtparks auf dem derzeitigen Schulareal ist Bestandteil des ISEK Porz-Mitte. Das 
ISEK aus 2018 wurde mit Prüfaufträgen an die Verwaltung beschlossen. 
 
Schulareal 
Zu diesen Prüfaufträgen zählte unter anderem die Weiterentwicklung des sogenannten Schulareals 
mit Grundschule, Berufskolleg und Musikschule nördlich der Karlstraße. Inzwischen ist beschlossen, 
dass die Grundschule als erweiterte 4-zügige Schule am Standort verbleiben und neu gebaut werden 
soll. Die Musikschule soll ebenfalls am heutigen Standort verbleiben. Das Berufskolleg (BK 10) hin-
gegen soll perspektivisch an den neuen Standort Campus Deutz, verlagert werden. Die Verlagerung 
wird nach jetzigem Stand nach 2030 erfolgen.“ 
 
Auszug aus dem ISEK (Seite 78/79) 
 
7.4. Machbarkeitsstudie Schulareal 
 
Insgesamt umfasst das sogenannte Schulareal etwa 3,3 Hektar und befindet sich im Zentrum der 
Porzer Innenstadt. Mit der Carl-Stamitz-Musikschule, der Grundschule GGS Hauptstraße (Porz Mitte) 
und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene Areal über ein 
breites bildungsorientiertes Angebot in zentraler Lage. Der schlechte Gebäudezustand der GGS 
Hauptstraße begründet den geplanten Abriss des bestehenden Schulgebäudes und den Neubau der 
Grundschule am gleichen Standort. Die Carl-Stamitz-Musikschule benötigt über den Bestand hinaus-
gehende Ressourcen, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 
soll langfristig in den Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Dies wird nach 
jetzigem Stand erst für einen Zeitraum nach 2030 erfolgen, da die notwendigen Gebäude am Stand-
ort Deutz noch errichtet und in die Campusstruktur integriert werden müssen. 
 
Das Plangebiet umfasst die Fläche mit dem Gebäude des Berufskollegs, den Bereich der autofreien 
Innenhöfe, einen ausgiebigen alten Baumbestand und einen etwa 10 m breiten Grünstreifen entlang 
der Karlstraße. Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Programmgebiet.

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Für dieses Plangebiet soll in den kommenden Jahren eine Planungsgrundlage geschaffen werden. 
Zur Klärung der Aufgabenstellung soll zunächst ein Update des Nutzungskonzeptes aus 2010 für 
diesen sowie angrenzende Bereiche vorgenommen werden, da in den angrenzenden Teilen des Pro-
grammgebiets eine Vielzahl von neuen Entwicklungen vorliegen. Diese Neuentwicklungen machen 
eine Nutzungsprüfung und Neuordnung erforderlich. 
 
In einem nächsten Schritt ist eine städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung des 
Plangebietes vorzusehen. Die vorhandenen Grünflächen sowie der Baumbestand sollen aufgrund der 
voranschreitenden Erwärmung in Folge des Klimawandels und der fehlenden Grünbereiche im Zent-
rum berücksichtigt und die Möglichkeiten einer Erweiterung des Grünbereichs geprüft werden. Von 
vielen Bürger*innen ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Wunsch geäußert worden, auf 
dem Areal einen „Stadtgarten“ zu realisieren und das Bestandsgrün zu erhalten. 
 
Die städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung des beschriebenen Areals orientiert 
sich zeitlich am Beginn der Planungen für die Grundschule, für die ebenfalls zunächst eine Machbar-
keitsstudie durchgeführt wird. Diese ist derzeit noch nicht konkret terminiert. Die Durchführung der 
städtebaulichen Studie soll mit einer breit angelegten Beteiligung der Bürger*innen, Vereine sowie 
Politiker*innen durchgeführt werden.“ 
 
 
2.) Sachstand: Neuer Park Porz 
 
Der Rat hat die Verwaltung Anfang 2021 beauftragt einen gesamtstädtischen Masterplan Stadtgrün 
zu erarbeiten.  
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Grün Köln mit den folgenden Maßgaben aufzustel-
len. 
 
1. Der Masterplan Grün dient der Sicherung der vorhandenen Grüngürtel, der Grünzüge sowie 
der Komplettierung der grünen Strukturen in Köln (Grün-system) und einer damit einherge-
henden Verbesserung des Stadtklimas-von Mikroklima sowie der Aufenthalts- und Erholungs-
funktion für die Kölner Bürger*innen. 
 
2. In einem ersten Schritt soll das vorhandene Kölner Grünsystem in Hinblick auf seine pla-
nungsrechtliche Absicherung und mit seinen unterschiedlichen bestehender Planungskonzep-
te Planungsständen (vgl. ÄGG/IGG) und vorhandenen Qualitäten erfasst, sowie – so nicht 
vorhanden - durch notwendige Maßnahmen (Landschaftsplan, Flächennutzungsplan, Bebau-
ungsplan, Denkmalschutz etc.) gesichert und qualifiziert werden. 
 
3. In einem weiteren Schritt sollen die bereits in den unter Berücksichtigung der Vorgaben der 
Kölner Perspektiven 2030 sowie im und des Agglomerationskonzept die wesentlichen Funkti-
onen der unterschiedlichen Teilflächen des Grünsystem identifizierten Flächen (insbesondere 
wichtige Bestandteile des Grünsystems mit sehr intensiver Nutzung wie den bestehenden In-
neren Grüngürtel) gesichert und aufgezeigt werden. Hierbei sollen die Potenziale für eine öko-
logische Aufwertung (Biotopverbund), für natürliche Retentions- und Regenwasserneubildung 
(City-Polder) sowie die stadtklimatische Bedeutung (Stadt- und Lokalklima) dargestellt und in 
das zu er-stellendes Gesamtkonzept eingebunden werden, sowie unter Berücksichtigung öko-
logischer, stadtklimatischer, städtebaulicher sowie gesellschaftlicher Aspekte qualifiziert wer-
den und ihre Weiterentwicklung konzipiert werden (vgl. ÄGG: Grüngürtel Impuls). 
 
4. Um die Funktionsfähigkeit des Grünsystems zu sichern und weiter auszubauen Bei der 
Identifizierung von stadträumlich relevanten Flächen sind nicht mehr notwendige Verkehrsflä-
chen auf ihre Entsiegelungsmöglichkeiten hin zu überprüfen und im Masterplan entsprechend 
zu kennzeichnen. 
Zur sinnvollen Ergänzung von wichtigen Grünflächen sollen bebaute Flächen auf die Möglich-
keit für einen städtischen Ankauf und ihre Integration in die Grünstruktur durch Abriss und 
Entsiegelung überprüft werden (vgl. Streubebauung im Inneren Grüngürtel).

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Unterversorgte Stadträume sind bei der Planung von grünen Korridoren in die Region zu be-
rücksichtigen. 
 
5. Für den Masterplan Grün werden alle bisher erarbeiten Konzepte (Landschaftsplan, Kölner 
Perspektiven 2030, Masterplan für die Kölner Innenstadt, Grüngürtel Impuls, Agglomerations-
konzept) überprüft und ggfs. angepasst.“ 
 
Bis zum Sommer 2022 wird die erste Phase der gesamtstädtischen Bearbeitung des Masterplan 
Stadtgrün abgeschlossen sein. 
Diese Phase baut zunächst auf einer Erfassung der Ist-Situation des gesamten Stadtgrüns auf. In 
einem weiteren Schritt werden den verschiedenen Stadtgrün-Flächen je nach Ausbildung und Ausge-
staltung unterschiedliche Grünfunktionen zugewiesen (Erholung, Klima, Biodiversität usw.). Aufbau-
end auf der Gesamtbewertung dieser Grünfunktionen wird ein Leitbild Grünsystem Köln (Grüne Infra-
struktur) formuliert. 
 
Nach dem Beschluss des gesamtstädtischen Masterplans Stadtgrün wird in einer zweiten Phase eine 
Fortschreibung und Konkretisierung der Ziele auf Ebene der Stadtbezirke erfolgen. Hierzu wird im 
Vorfeld eine Bewertung nach bestimmten Kriterien (Versorgung mit Grünflächen, klimawirksamen 
Grünflächen, Anzahl Straßenbäume etc.) für jeden Stadtbezirk durchgeführt.  
 
Diese Bewertung leitet in die zweite Phase über, in der für jeden Stadtbezirk eine weitere Konkretisie-
rung der Ziele ausgearbeitet wird. Im Vordergrund stehen Fragestellungen wie: 
 
-wo können Grünflächen neu geschaffen werden 
-wo gibt es Defizite 
-wo gibt es Entsiegelungspotenzial 
-usw. 
 
Diese Phase soll mit einer Bürgerbeteiligung begleitet werden.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Karlstraße
  • Eitorfer Straße
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
1297/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.04.2022
Erstellt
14.04.2022 12:50