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AN/0859/2025

Gedenkstätte „Krankensammellager“ im Gremberger Wäldchen entwickeln

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 11.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 24.06.2025, TOP 3.1

Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

7929 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Volt im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe Klima Freunde & Gut 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur 
Frau Elfi Scho-Antwerpes 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.06.2025 
 
AN/0859/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 
 
Gedenkstätte „Krankensammellager„ im Gremberger Wäldchen entwickeln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sit-
zung des Ausschusses für Kunst und Kultur zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Das eingetragene Bodendenkmal im Gremberger Wäldchen, als Zeugnis des einzi-
gen im Rheinland nachweisbaren „Krankensammellagers“ für Zwangsarbeiter*innen, 
bleibt erhalten und darf keinen Bauarbeiten zum Opfer fallen. Er liegt rund 2 bis 5 Me-
ter von der Autobahn A4 entfernt neben der Brücke am Gremberger Ring, wo die Auf-
fahrt vom Kreuz Gremberg auf die A4 in Richtung Süden trifft. 
 
2. Die Verwaltung möge prüfen, wie die Ausgestaltung eines würdigen Gedenkortes 
aussehen könnte und wie hoch die Kosten für die Herrichtung und das Betreiben 
sind.  
Dabei sind unbedingt zwei Aspekte zu berücksichtigen:

- 2 - 
 
A) Die räumliche Lage des „Krankensammellagers“ soll zur Gänze kenntlich ge-
macht werden 
B) Der Ort soll zu einer Gedenkstätte entwickelt werden, die die Menschen begehen, 
und dessen Geschichte sie dort erfahren können. 
 
3. Zur Vermeidung möglicher Zielkonflikte wird die Verwaltung beauftragt, frühzeitig das 
Benehmen mit der zuständigen Stelle des Landes „Straßen.NRW“ und der Autobahn 
GmbH herzustellen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sowohl die Planungen zum 
Ausbau der A4 als auch die Entwicklung einer Gedenkstätte konstruktiv aufeinander 
abgestimmt werden können. 
 
4. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Ausschuss für Kunst und Kultur zeitnah vor-
gelegt.  
 
 
Begründung: 
Gedenkstätten sind maßgebliche Bezugspunkte der historisch-politischen Bildungsarbeit um 
Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus sowie Antiziganismus und Rechtsextremismus 
entgegenzuwirken. Bald werden die letzten Zeitzeugen des Nationalsozialismus verstorben 
sein. Umso wichtiger ist es nun, die letzten noch nicht gesicherten (Orts-)Quellen zu erhal-
ten.  
Im Gremberger Wäldchen befand sich zwischen 1942 bis 1945 das einzige „Krankensam-
mellager“ für Zwangsarbeiter*innen im Rheinland. Dieser Ort ist in der heutigen Stadtgesell-
schaft kaum bis gar nicht bekannt und nur wenig erforscht. Sein Erhalt und weitere For-
schungen dazu würden der Stadtgeschichte Kölns eine weitere wichtige Facette hinzufügen. 
Schließlich gibt es zahlreiche Bemühungen der Stadt Köln und vieler ihrer Bewohner*innen, 
die Geschichte der Zwangsarbeiter*innen in Köln aufzuarbeiten und das ihnen angetane Un-
recht anzuerkennen.  
Auch zum „Krankensammellager“ gibt es Aktivitäten aus der Stadtgesellschaft. Die Initiative 
„AG Bodendenkmal“ hat den Erhalt des Bodendenkmals und die Einrichtung einer Gedenk-
stätte zum Ziel. In Kooperation mit dem NS-Dok führte sie im April 2025 zwei Veranstaltun-
gen zu dem Thema durch.  
Bis Kriegsende mussten rund 13,5 Millionen Menschen als Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge 
oder zivile Arbeiter*innen in Deutschland Zwangsarbeit leisten. Allein in Köln waren, wenn 
man eine gewisse Fluktuation berücksichtigt, während der Jahre 1939 bis 1945 schätzungs-
weise 100.000 ausländische Arbeitskräfte eingesetzt. 
Das „Krankensammellager“ wurde vom Landesarbeitsamt Rheinland betrieben. Aufgrund der 
schlechten medizinischen Versorgung und der sich rasch verbreitenden Seuchen war dieses 
Lager bald als »Sterbelager« berüchtigt.

- 3 - 
 
Das Lager wies einen hinteren und vorderen Teil auf. Während im vorderen Teil die weniger 
schweren Krankheitsfälle untergebracht waren, waren die hinteren Baracken für schwerst-
kranke und aufgrund einer Tuberkulose- und Typhus-Erkrankung zumeist hochansteckenden 
Insassen bestimmt, die dort in aller Regel, auch wegen der mangelhaften Versorgung, star-
ben. Diese Menschen wurden auf dem „Slawenfeld“ (Westfriedhof) verscharrt, da gemäß der 
NS-Ideologie die als „Untermenschen“ bezeichneten Slawen nicht zusammen mit den Toten 
der „Herrenrasse“ begraben werden sollten. 
Den Nachforschungen des NS-Dokumentationszentrums ist es zu verdanken, dass wir wis-
sen, dass dieses Lager über eine Entbindungsstation verfügte und hier 77 Kinder geboren 
wurden. 
Zwangsarbeiterinnen, die während ihres Einsatzes in Deutschland schwanger wurden, wur-
den anfangs in ihre Heimat zurückgeschickt. Später wurden eigene Stellen für Entbindungen 
von Zwangsarbeiterinnen eingerichtet. Schätzungsweise ein Viertel der Schwangerschaften 
von Polinnen und anderen Ostarbeiterinnen wurde durch Zwangsabtreibungen beendet. 
Das Reichssicherheitshauptamt veranlasste im Juni 1943, dass solche Kinder, die sich nach 
ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht erkennbar von deutschen Kindern unterschieden oder 
ein Elternteil „germanischen Volkstums“ besaßen, nach der Stillzeit in besondere Pflege-
heime kämen, um sie dort als deutsche Kinder zu erziehen und für die Adoption durch deut-
sche Paare vorzubereiten. 
Kinder, die nicht auf diese Weise als „gutrassig“ beurteilt worden waren, kamen in „Auslän-
derkinder-Pflegestätten“, in denen sie vorsätzlich unterernährt wurden, und in denen die 
Sterblichkeitsrate zwischen 25 und 50 %, in einigen Fällen sogar bei 90 % lag. Zehntau-
sende Säuglinge und Kleinkinder verhungerten auf diese Weise qualvoll. 
Am 8. April 1945 kam es zu einem Tag des Grauens im Gremberger Wäldchen. Die amerika-
nischen Truppen erreichten am 5. März 1945 Köln und besetzten die linksrheinischen Stadt-
teile. Erst Wochen später erfolgte die Besetzung des rechtsrheinischen Kölns. In dieser Zeit 
versuchten die Nationalsozialisten alle Spuren ihrer Gräueltaten zu verwischen und räumten 
auch das Lager im Gremberger Wäldchen am 8. April 1945 wegen angeblicher „Seuchenge-
fahr“. 
Ein Mob aus NS-Funktionären, Männern aus dem Volkssturm und der Hitlerjugend feuerte 
wahllos in die Baracken. Akten der britischen Armee belegen, dass ein 17-Jähriger Hitler-
junge direkt unter Krankenbetten Feuer legte. Ein Gleichaltriger tötete Häftlinge des Lagers 
durch Genickschuss. 
Dem Massaker fielen zahlreiche Menschen zum Opfer. Es ist davon auszugehen, dass diese 
an Ort und Stelle verscharrt wurden. Exakte Zahlen zu den Opfern liegen nicht vor. Erst am 
12. April 1945 befreiten die Amerikaner die Überlebenden. 
Die Leichen konnten zu dieser Zeit nicht mehr zum Westfriedhof gebracht werden, da sämtli-
che Brücken zerstört waren. Sie sind aller Wahrscheinlichkeit nach im oder unmittelbar am 
Lager verscharrt worden.

- 4 - 
 
In der Nähe des ehemaligen „Krankensammellagers“ befindet sich ein eingefriedeter Be-
reich, der seit den 1980er Jahren als Mahnmal für die Toten des Lagers gestaltet ist. Sowohl 
in deutscher wie auch kyrillischer Schrift ist hier zu lesen: „Hier sind 74 sowjetische Bürger 
begraben, die während ihrer Gefangenschaft unter dem Faschismus in den Jahren 1941 bis 
1945 ermordet wurden“. Dieses Mahnmal ist wichtig, gibt aber wenig Auskunft über die grau-
envolle Geschichte des „Krankensammellagers“. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Lino Hammer  
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Niklas Kienitz 
Fraktionsgesschäftsführer 
gez. 
Lucas Sickmöller 
Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. 
Thomas Breustedt 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez.  
Karina Syndicus,  
Ratsgruppenvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gremberger Ring

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Details

Aktenzeichen
AN/0859/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
Datum
11.06.2025
Erstellt
11.06.2025 11:45