Mehr Klarheit und Sichtbarkeit der Radverkehrsführung für Radfahrende auf der Kalker Hauptstraße stadtauswärts zwischen Eythstraße und Germaniastraße
Antrag nach § 3 BV8 (Grüne) AN/1931/2023 vom 22.11.2023
Stand: Am 23.11.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1931/2023 Stand: 14.11.2025 Sachstandsbericht Mehr Klarheit und Sichtbarkeit der Radverkehrsführung für Radfahrende auf der Kalker Hauptstraße stadtauswärts zwischen Eythstraße und Germaniastraße Beschluss: Die Verwaltung möge die Radbeschilderungsrichtungszeichen des gegenläufigen Radverkehres sowohl auf dem Belag als auch in Form einer umfänglichen Beschilde- rung errichten, so dass zu erkennen ist, von wo bis wo das gegenläufige Radfahren gestattet ist. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: In Bearbeitung. Nächste Schritte: Vorstellung der aktuellen Planung im RundenTischRadverkehr Kalk Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2026 -
Antrag nach § 3 (Grüne BV8)
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1931/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 Mehr Klarheit und Sichtbarkeit der Radverkehrsführung für Radfahrende auf der Kalker Hauptstraße stadtauswärts zwischen Eythstraße und Germaniastraße Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie um die Aufnahme des o.g. Antrags in die Ta- gesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 23. November 2023. Beschluss: Die Verwaltung möge die Radbeschilderungsrichtungszeichen des gegenläufigen Radver- kehres sowohl auf dem Belag als auch in Form einer umfänglichen Beschilderung errichten, so dass zu erkennen ist, von wo bis wo das gegenläufige Radfahren gestattet ist. Begründung: Auf dem Belag sehen die Verkehrsteilnehmenden nur noch zwei schwach erkennbare Rück- stände der ehemaligen aufgetragenen Bebilderung im Bereich des Tunnels, die das gegen- läufige Fahren erlaubt (siehe Bild 1). Der Farbauftrag existiert nur in diesem Bereich und so dünn, dass das im Fahren nicht zu erkennen ist. Ab der Ampelkreuzung in der Diesel- straße/Kalker Hauptstraße sind auf dem Boden zudem eine Haltelinie und eine Verkehrsam- pel für Radfahrende zu erkennen (siehe Bild 2), aus der jedoch nicht resultiert, wie weit da- vor gegenläufig gefahren werden darf. Die Sichtbarkeit des Verkehrsverlaufs muss für alle Verkehrsteilnehmenden daher sichtbarer werden. Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Mobil: 0179 310 27 67 manuela.grube@stadt -koeln.de Stephanie Gallerach stellv. Fraktionsvorsitzende stephanie.gallerach@stadt -koeln.de Mit freundlichen Grüßen Manuela Grube Fraktionsvorsitzende -
Photos zu Antrag AN 1931 2023
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Photoergänzung zum Antrag 7.6
Beratungsverlauf
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