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AN/1931/2023

Mehr Klarheit und Sichtbarkeit der Radverkehrsführung für Radfahrende auf der Kalker Hauptstraße stadtauswärts zwischen Eythstraße und Germaniastraße

Antrag nach § 3 BV8 (Grüne) 22.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.11.2023, TOP 7.6

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV8)

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Sachstandsbericht BV

771 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1931/2023
Stand: 14.11.2025 
Sachstandsbericht  
Mehr Klarheit und Sichtbarkeit der Radverkehrsführung für Radfahrende auf der Kalker 
Hauptstraße stadtauswärts zwischen Eythstraße und Germaniastraße 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung möge die Radbeschilderungsrichtungszeichen des gegenläufigen 
Radverkehres sowohl auf dem Belag als auch in Form einer umfänglichen Beschilde-
rung errichten, so dass zu erkennen ist, von wo bis wo das gegenläufige Radfahren 
gestattet ist. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In Bearbeitung. 
Nächste Schritte: 
Vorstellung der aktuellen Planung im RundenTischRadverkehr Kalk 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
2026

Photos zu Antrag AN 1931 2023

29 Zeichen

Photoergänzung zum Antrag 7.6

Antrag nach § 3 (Grüne BV8)

2053 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1931/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
 
Mehr Klarheit und Sichtbarkeit der Radverkehrsführung für Radfahrende auf der 
Kalker Hauptstraße stadtauswärts zwischen Eythstraße und Germaniastraße 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie um die Aufnahme des o.g. Antrags in die Ta-
gesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 23. November 2023. 
 
Beschluss:  
Die Verwaltung möge die Radbeschilderungsrichtungszeichen des gegenläufigen Radver-
kehres sowohl auf dem Belag als auch in Form einer umfänglichen Beschilderung errichten, 
so dass zu erkennen ist, von wo bis wo das gegenläufige Radfahren gestattet ist. 
  
Begründung:  
Auf dem Belag sehen die Verkehrsteilnehmenden nur noch zwei schwach erkennbare Rück-
stände der ehemaligen aufgetragenen Bebilderung im Bereich des Tunnels, die das gegen-
läufige Fahren erlaubt (siehe Bild 1). Der Farbauftrag existiert nur in diesem Bereich und so 
dünn, dass das im Fahren nicht zu erkennen ist. Ab der Ampelkreuzung in der Diesel-
straße/Kalker Hauptstraße sind auf dem Boden zudem eine Haltelinie und eine Verkehrsam-
pel für Radfahrende zu erkennen (siehe Bild 2), aus der jedoch nicht resultiert, wie weit da-
vor gegenläufig gefahren werden darf. Die Sichtbarkeit des Verkehrsverlaufs muss für alle 
Verkehrsteilnehmenden daher sichtbarer werden. 
  
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende  
Mobil: 0179 310 27 67 
manuela.grube@stadt -koeln.de 
 
 
Stephanie Gallerach 
stellv. Fraktionsvorsitzende  
stephanie.gallerach@stadt -koeln.de

Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1931/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (Grüne)
Datum
22.11.2023
Erstellt
07.11.2023 19:08