V/0497/2017
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münsster-West
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Beschlussvorlage
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V/0497/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münsster-West Beratungsfolge 29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 2. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs- se in folgender Höhe gewährt: Verein Zweck Zuschusshöhe Volkstanzgruppe Albachten 25-jähriges Vereinsjubiläum 100,00 € Freiwillige Feuerwehr Albachten Tag der offenen Tür zum Ortsjubi- läum 600,00 € BSV Roxel Anschaffung von Medien- und Lichttechnik im Schulungsraum und Vereinsheim 4.400,00 € Forum Roxel e. V. Installation neuer Ortseingangs- schilder 3.000,00 € 3. Den nachfolgend aufgeführten Vereinen und Institutionen wird für den beantragten Zweck kein Zuschuss gewährt: Verein Zweck DJK Wacker Mecklenbeck e. V. Ausbau der Tribüne am Platz 1 St. Sebastian Schützenbruderschaft Nienberge von 1893 e. V. Umbau des ehemaligen Filterraumes BSV Roxel Übernahme der Mitgliedsbeiträge für erwachsene Flüchtlinge II. Finanzielle Auswirkungen: Vorlagen-Nr.: V/0497/2017 Auskunft erteilt: Frau Vennemann Ruf: 02534/58854-15 E-Mail: Vennemann@stadt-muenster.de Datum: 13.06.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0497/2017 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2017 Zeile 15 Transferaufwendungen 8.100,00 Zuschüsse an Vereine Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksverwaltungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be- darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 04.05.2017 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West
Anlage 1 - Richtlinien Zuschussgewährung
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Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein-
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einzelnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster- West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des $ 37 ‚Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit $ 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
» für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
« Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn
« der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht
« eine Einzeiförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
« Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online
{www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0497/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37