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V/0497/2017

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münsster-West

Vorlagen 31.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 29.06.2017, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Richtlinien Zuschussgewährung

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Beschlussvorlage

2620 Zeichen

V/0497/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-West 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münsster-West 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs-
se in folgender Höhe gewährt: 
 
Verein Zweck Zuschusshöhe 
Volkstanzgruppe Albachten 25-jähriges Vereinsjubiläum 
 
100,00 € 
Freiwillige Feuerwehr  
Albachten 
Tag der offenen Tür zum Ortsjubi-
läum 
600,00 € 
BSV Roxel Anschaffung von Medien- und 
Lichttechnik im Schulungsraum 
und Vereinsheim  
4.400,00 € 
Forum Roxel e. V. Installation neuer Ortseingangs-
schilder 
3.000,00 € 
 
3. Den nachfolgend aufgeführten Vereinen und Institutionen wird für den beantragten Zweck kein 
Zuschuss gewährt: 
 
Verein Zweck 
DJK Wacker Mecklenbeck e. V. 
 
Ausbau der Tribüne am Platz 1 
St. Sebastian Schützenbruderschaft 
Nienberge von 1893 e. V. 
Umbau des ehemaligen Filterraumes 
BSV Roxel Übernahme der Mitgliedsbeiträge für erwachsene 
Flüchtlinge 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0497/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Vennemann 
Ruf: 
02534/58854-15 
E-Mail: 
Vennemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.06.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0497/2017 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2017   
Zeile 15 Transferaufwendungen  8.100,00 Zuschüsse an 
Vereine 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksverwaltungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be-
darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des 
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 04.05.2017 ausgesprochen. Diese sollen nun 
von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West

Anlage 1 - Richtlinien Zuschussgewährung

2966 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West

Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein-
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Insti-
tutionen.

Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einzelnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.

Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West

beschlossen.

1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster- West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.

2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.

3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des $ 37 ‚Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit $ 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse

» für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
« Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.

Die Anträge müssen begründet werden.

4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.

5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn

« der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht
« eine Einzeiförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
« Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.

6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.

7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.

Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online
{www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann.

10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft,

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0497/2017
Typ
Vorlagen
Datum
31.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37