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2907/2019

Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln – Projekt „Leitstelle 2020“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.9

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1. Schreiben vom Rechn....

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 2, Auszug Gesundheitsausschusses 28.01.2020 TOP 5.5

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Ansehen

Anlage 3, Auszug Finanzausschuss 03.02.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6468 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37/372 
 
Vorlagen-Nummer 
 2907/2019 
Freigabedatum 
 16.01.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln – Projekt „Leitstelle 2020„ 
Umsetzungsbeschluss Teil 2 – Notleitstelle für die Feuerwehr Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den notwendigen Maßnahmen zur künftigen Nutzung 
des Gebäudes Neusser Str. 676 in Köln -Weidenpesch als Notleitstelle der Feuerwehr Köln.  
Die Gesamtkosten betragen rund 1.247.000 €. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung  von  1.247.000 € 
im Teilfinanzplan 0212 - Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilplanzeile  9 - 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,  Finanzstelle 3701-0212-0-
0701 – Notleitstelle, Hj. 2020. 
 
Bauausschuss 27.01.2020 
Gesundheitsausschuss 28.01.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.247.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   62.350 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge    37.410 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
 
Begründung:  
Mit Grundsatzbeschluss Session-Nr. 3382/2016 vom 20.12.2016 sowie Umsetzungsbeschluss Sessi-
on-Nr. 0778/2018 vom 03.05.2018 (Teil 1 IT-Technik) wurde durch den Rat der Stadt Köln die Erneu-
erung der Leitstelle der Feuerwehr Köln beschlossen. Neben der Einführung eines neuen Einsatzleit-
systems inklusive aller erforderlichen IT-Gewerke sind hiermit auch bauliche Maßnahmen an der der-
zeitigen Leitstelle (Hauptleitstelle) am Standort Scheibenstr. 13 in Köln -Weidenpesch verknüpft. Zu-
dem wurde im betreffenden Grundsatzbeschluss unter Nr. 1 e. die Notwendigkeit zur Anpassung des 
Redundanzkonzeptes für die Leitstelle der Feuerwehr Köln auf Grundlage § 28 Abs. 1 BHKG b e-
schlossen. 
 
Im Umsetzungsbeschluss Session-Nr. 0778/2018 vom 03.05.2018 wird unter Nr. 4 darauf verwiesen, 
dass die erforderlichen Baukosten zum damaligen Zeitpunkt nicht planerisch abzuschätzen waren 
und die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen im Kostenrahmen des Grundsatzbeschlusses Session-
Nr. 3382/2016 vom 20.12.2016 in Höhe von 13.445.733 € angestrebt werden. 
 
Vorliegende Beschlussvorlage behandelt, basierend auf dem vorgenannten Grundsatz- sowie Umset-
zungsbeschluss, die notwendigen Maßnahmen zur Inbetriebnahme einer Notleitstelle als Redundanz 
zur Hauptleitstelle der Feuerwehr Köln. Die Titulierung erfolgt daher als Umsetzungsbeschluss Teil 2 
– Notleitstelle für die Feuerwehr Köln. Bauliche Maßnahmen an der Hauptleitstelle sind ausdrücklich 
nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage und werden anlassbezogen mit separater Beschlussvor-
lage unter fortlaufender Titulierung behandelt. 
 
Die Feuerwehr Köln verfügt derzeit über eine Notleitstelle auf der Feuer- und Rettungswache 2. Diese 
ist jedoch mit derzeit acht Plätzen nicht ausreichend, um die u.a. mit Einführung des Gesetzes über 
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) gestiegenen Anforderungen 
an einen Ausweichsitz bzw. eine Redundanz an die kritische Infrastruktur Leitstelle zu erfüllen. Eine 
Ertüchtigung der derzeitigen Notleitstelle im Bestand wurde geprüft, musste jedoch als unwirtschaft-
lich verworfen werden. Ebenso wurde eine Kooperation mit anderen Gebietskörperschaften geprüft.

3 
Diese kommt aber aufgrund der Größe und der besonderen Herausforderungen der Stadt Köln nicht 
in Frage. Um hier kurzfristig die minima len Anforderungen an einen Notbetrieb erfüllen zu können, 
soll das Gebäude Neusser Str. 676 entsprechend ertüchtigt werden. Diese Maßnahme stellt ein kurz-
fristig verfügbares, mittelfristiges Interim da, da auch hier im Bestand nicht alle Anforderungen erfüllt 
werden können. Mit der Baumaßnahme der Feuerwache 1 soll in Zukunft eine Ausweichleitstelle ent-
stehen, die alle Anforderungen an einen Ausweichstandort und den Leitstellenbetrieb erfüllt. Das Ge-
bäude Neusser Str. 676 kann danach u.a. für Schulungen der Leitstellendisponenten weiterverwendet 
werden. 
 
Bei dem stadteigenen Gebäude Neusser Str. 676 handelt es sich um ein ehemaliges Geschäftsg e-
bäude, welches zuletzt durch die niederländische Warenhauskette Zeeman genutzt wurde. Alle erfor-
derlichen Maßnahmen stellen eine Minimallösung hinsichtlich Bau- und Kostenaufwand zur Sicher-
stellung des Notbetriebes der Leitstelle dar und setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Herrichten und Erschließen    EUR       8.300 
Bauwerk-Baukonstruktion    EUR     89.667 
Bauwerk-Technische Anlagen   EUR   804.297 
Baunebenkosten     EUR   136.731 
Risikozuschlag 20 %     EUR   207.799 
Summe       EUR 1.246.794 (gerundet: EUR 1.247.000) 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investition sind im Haushaltsplan 2020 inklusive mittelfristi-
ger Finanzplanung im Teilfinanzplan 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst – ver-
anschlagt. Bei Finanzstelle 3701-0212-0-0700 – Leitstellenrechner steht in Teilplanzeile 9 – Auszah-
lung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen – eine  Ermächtigung in Höhe von 4.628.000 
EUR zur Verfügung.  
 
Zur Darstellung einer transparenten und nachvollziehbaren Mittelverwendung wird im Zuge einer ver-
waltungsinternen  Umbuchung ein Betrag in Höhe von 1.247.000 EUR bei neuer Finanzleitstelle 
3701-0212-0-0701 Notleitstelle bereitgestellt. 
 
Des Weiteren steht im gleichen Teilergebnisplan 2020 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan-
zeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 62.350 EUR 
bereit. Der Abschreibungsaufwand kann zu 60% über Rettungsdienstgebühren refinanziert werden, 
EUR 37.410 EUR. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Kostenrahmen geprüft und mit Schreiben vom 10.12.2019 in 
Höhe von rund 1.247.000 € als angemessen anerkannt (siehe Anlage 1).

Anlage 1. Schreiben vom Rechn....

2424 Zeichen

Anlage 1.

14
143

37 über Dez I

Umbau eines Gebäudes zur Notleitstelle der Stadt Köln
Neusser Str. 676, Köln-Weidenpesch

Vorlage der Vorplanungsunterlagen inkl. Kostenschätzung
RPA-Nr.: 2019/1625

Summe eingereicht (KG 200, 300, 400 und 700) rund 1,247 Mio. € brutto
Summe nach Prüfung (KG 200, 300, 400 und 700) rund 1,247 Mio. € brutto

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 25.11.2019 haben Sie die Vorplanungsunterlagen zu oben genanntem
Projekt zur Prüfung vorgelegt. Teil der bisherigen Planung ist eine Kostenschätzung, mit der
nunmehr der Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln erreicht werden soll. Ein Entwurf
der Beschlussvorlage lag den Unterlagen nicht bei.

Die geplante Notleitstelle übernimmt im Fall eines Teil- oder Totalausfalls der Hauptleitstelle
deren Betrieb und dient auch während der Erneuerung der Leitstellentechnik der Hauptleit-
stelle (sog. Projekt Leitstelle 2020) als Ausweichstandort. Für diese beiden geplanten Nut-
zungen ist es erforderlich, dass die hier betrachtete Realisierung in der Neusser Str. bis zum
Ende des 2. Quartals 2020 abgeschlossen ist.

Die nun vorgelegte Planung stellt eine Minimallösung dar, da einige Regelungen und Vor-
schriften nicht berücksichtigt wurden. (Anforderungen und Regelungen des BSI-
Grundschutzes (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) sowie der DIN EN
50518 zur Zertifizierung von Alarmempfangsstellen).

Die Realisierung des Projektes in der geplanten Form steht unter dem Vorbehalt, dass durch
-63- (Bauaufsicht) eine Genehmigung erfolgt. Dies ist bisher noch nicht geschehen.

Inhaltlich entsprechen die vorliegenden Unterlagen einer groben Kostenschätzung, da viele
notwendige Details, aber auch grundsätzliche Unterlagen wie die Baubeschreibung, Men-
genermittlungen etc. fehlen oder widersprüchlich sind.

In Bezug auf die Vergaben der auszuführenden Leistungen wird. darauf hingewiesen, dass
trotz hohem Zeitdruck die Vergaberichtlinien einzuhalten sind.

Die vorgelegten Ingenieurverträge enthalten einen Umbauzuschlag. Der Zuschlag sollte im

weiteren Projektverlauf nochmals geprüft werden, da große Teile des Gebäudes sich nahezu
im Rohbaubauzustand befinden.

12

==

Unter Berügksichtigung der vorgenannten Prüffeststellungen wird der Fortführung der Pla-
nung ag Der genannte Kostenrahmen ist angemessen.

Mit freundlichen Grüß n /

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Hans-Jochen Hemsi g
Leiter die Rechnungsprüfungsamtes

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3778 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37/372 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2907/2019
Stand: 18.05.2026 
Sachstandsbericht  
Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln – Projekt „Leitstelle 2020„ 
Umsetzungsbeschluss Teil 2 – Notleitstelle für die Feuerwehr Köln 
Beschluss: 
 
Beschluss in der Fassung des Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 (Anlage 2) 
und des Finanzausschusses vom 03.02.2020 (Anlage 3):  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:  
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den notwendigen Maßnahmen zur künftigen 
Nutzung des Gebäudes Neusser Str. 676 in Köln-Weidenpesch als Notleitstelle der 
Feuerwehr Köln. Die Gesamtkosten betragen rund 1.247.000 €.  
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung von 
1.247.000 € im Teilfinanzplan 0212 - Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 
bei Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, 
Finanzstelle 3701-0212-0-0701 – Notleitstelle, Hj. 2020.  
 
Zusätzlich wird der Verwaltung aufgegeben, den Prozess selbst, und auch nach dessen 
Abschluss, durch das Rechnungsprüfungsamt eng zu begleiten. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit dem Umsetzungsbeschluss – Teil 2 – Notleitstelle für die Feuerwehr Köln (Vorlage-Nr. 
2907/2019) beauftragte der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Ver-
waltung mit den notwendigen Maßnahmen zur baulichen Ertüchtigung eines Gebäudekom-
plexes an der Neusser Straße in Köln-Weidenpesch zu dem Zweck, eine als Redundanz 
für die Hauptleitstelle der Feuerwehr Köln dienende Notleitstelle einzurichten und in Betrieb 
zu nehmen. Die Notleitstelle übernimmt im Fall einer wesentlichen Betriebsstörung in der 
Hauptleitstelle deren Betrieb und dient auch während der Erneuerung der Leitstellentechnik 
der Hauptleitstelle im Rahmen des Projektes Leitstelle 2020 (Vorlagen Nr. 3382/2016, 
0778/2018) als Ausweichstandort. Als weiterer Synergieeffekt besteht in der Notleitstelle 
zudem die Möglichkeit, bei sehr hohem Notrufaufkommen weitere Kapazitäten zur Notruf-
bearbeitung bereitzustellen.  
 
Im Anschluss an die baulichen Maßnahmen erfolgte im Rahmen des Projektes Leitstelle

2 
 
2020 die Ausstattung mit moderner Leitstellentechnik sowie die anschließende Inbetrieb-
nahme durch verschiedene Auftragnehmer, so dass die Notleitstelle für die Migration im 
Projekt Leitstelle 2020, als Redundanzstandort für die Hauptleitstelle sowie für besondere 
Einsatzszenarien genutzt werden kann. Darüber hinaus steht die Notleitstelle als Schu-
lungsumgebung für die Aus- und Fortbildung von Leitstellenmitarbeitenden zur Verfügung. 
 
Im Februar 2021 konnten alle erforderlichen Baumaßnahmen zum Abschluss gebracht 
werden. Die Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Baufertigstellung erfolgte am 
21. Januar 2021 und wurde im April 2021 durch das Bauaufsichtsamt bescheinigt. Die 
Schlussabrechnung erfolgte im Oktober 2021. 
 
Mit Vorlage Nr. 0049/2022 (nicht öffentlich) erfolgte die Mitteilung über die Erhöhung der 
Investitionsauszahlungen für den Umsetzungsbeschluss Teil 2 – Notleitstelle für die Feuer-
wehr Köln. Die Gesamtkosten betragen 1.696.969 € statt 1.247.000 €. Die Erhöhung ist ab-
schließend, da die Baumaßnahme beendet und schlussabgerechnet ist. 
 
Eine Einzelfallprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurde mit Bericht vom 
08.08.2022 abgeschlossen. Die Dokumentation der gewählten Vorgehensweise sowie die 
Zusammenstellung der Kosten bzw. Kostenerhöhungen ist für das Rechnungsprüfungsamt 
nachvollziehbar und plausibel.  
 
Nächste Schritte: 
Weitere Schritte sind nicht geplant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht geplant.

Anlage 2, Auszug Gesundheitsausschusses 28.01.2020 TOP 5.5

1208 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
 Kohlhof 
Telefon:  (0221) 24831  
Fax       :  (0221) 26500 
E-Mail:  Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE 
Datum: 29.01.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 
öffentlich 
5.5 Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln – Projekt „Leitstelle 
2020“  
Umsetzungsbeschluss Teil 2 – Notleitstelle für die Feuerwehr Köln 
2907/2019 
 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den notwendigen Maßnahmen zur künf-
tigen Nutzung des Gebäudes Neusser Str. 676 in Köln -Weidenpesch als Not-
leitstelle der Feuerwehr Köln.  Die Gesamtkosten betragen rund 1.247.000 €. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Aus zahlungsermächtigung  
von  1.247 .000 € im Teilfinanzplan 0212 - Brand- und Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst bei Teilplanzeile  9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweg-
lichem Anlagevermögen ,  Finanzstelle 3701 -0212-0-0701 – Notleitstelle, Hj. 
2020. 
 
Zusätzlich wird de r Verwaltung aufgegeben, den Prozess selbst , und auch 
nach dessen Abschluss,  durch das Re chnungsprüfungsamt und Herrn Hem-
sing eng zu begleiten. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 3, Auszug Finanzausschuss 03.02.2020

1523 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 04.02.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 03.02.2020  
öffentlich 
10.24 Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln – Projekt „Leitstelle 
2020“  
Umsetzungsbeschluss Teil 2 – Notleitstelle für die Feuerwehr Köln 
2907/2019 
RM Frank schlägt vor, über den Beschluss in der Fassung des Gesundheitsaus-
schusses abzustimmen, ohne allerdings den Namen des Leiters des Rechnungsprü-
fungsamtes Herrn Hemsing zu nennen. 
Der Ausschuss ist damit einverstanden. 
Geänderter Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des fo lgenden Beschlussvor-
schlages: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den notwendigen Maßnahmen zur kün f-
tigen Nutzung des Gebäudes Neusser Str. 676 in Köln -Weidenpesch als Not-
leitstelle der Feuerwehr Köln.  Die Gesamtkosten betragen rund 1.247.000 €. 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer inve stiven Auszahlungsermächtigung 
von 1.247.000  € im Teilfinanzplan 0212 - Brand- und Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst bei Teilplanzeile  9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweg-
lichem Anlagevermögen,  Fina nzstelle 3701-0212-0-0701 – Notleitstelle, Hj. 
2020. 
Zusätzlich wird der Verwaltung aufgegeben, den Prozess selbst, und auch 
nach dessen Abschluss, durch das Rechnungsprüfungsamt eng zu begleiten.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (5)

27.01.2020 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.24 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2907/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.01.2020
Erstellt
21.08.2019 14:45