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Demokratieklausel in Mietverträgen städtischer Gebäude
AfD Antrag nach § 3 AN/0205/2023 vom 27.01.2023
Stand: Am 09.02.2023 im Rat endgültig abgelehnt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2023 AN/0205/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 09.02.2023 Demokratieklausel in Mietverträgen städtischer Gebäude Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eine Demokratieklausel in die Mietverträge von städtischen Immobilien verankert und rechtssicher in die Mietverträge aufgenom- men werden kann. Das gilt gleichermaßen für städtische Unternehmen und Gesellschaften sowie von der Stadt angemietete Immobilien, die die Stadt an Dritte untervermietet. Die Demokratieklausel soll ein Bekenntnis zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung (FDGO) umfassen. Die Stadt Köln soll eine entsprechende Musterklausel dem Rat in der nächsten Sitzung vorlegen. Begründung: Erfolgt mündlich gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf
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