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AN/0205/2023

Demokratieklausel in Mietverträgen städtischer Gebäude

AfD Antrag nach § 3 27.01.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023, TOP 3.1.3

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

1304 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Frau Reker 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396  
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2023 
AN/0205/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 09.02.2023 
 
Demokratieklausel in Mietverträgen städtischer Gebäude 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen: 
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eine Demokratieklausel in die 
Mietverträge von städtischen Immobilien verankert und rechtssicher in die Mietverträge aufgenom-
men werden kann. Das gilt gleichermaßen für städtische Unternehmen und Gesellschaften sowie 
von der Stadt angemietete Immobilien, die die Stadt an Dritte untervermietet.  
 
Die Demokratieklausel soll ein Bekenntnis zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung (FDGO) 
umfassen.  
 
Die Stadt Köln soll eine entsprechende Musterklausel dem Rat in der nächsten Sitzung vorlegen. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
gez. Matthias Büschges  
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

09.02.2023 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0205/2023
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
27.01.2023
Erstellt
27.01.2023 11:54