0066/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wasserwerk in Holweide als Jugendzentrum, Aktenzeichen 115/24
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 115/24 19.12.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Wasserwerk in Holweide als Jugendzentrum“, Aktenzeichen 115/24 B Sehr geehrter Herr , in meinem Schreiben vom 30.09.2024 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihre Bürger- eingabe vom 19.09.2024 an die Fachverwaltung weitergeleitet und um eine Stellung- nahme gebeten habe. Sie schlagen in Ihrer Bürgereingabe vor, ein Jugendzentrum in dem ehemaligen Wasserwerk in Köln-Holweide einzurichten. Inzwischen hat mir das Amt für Kinder, Jugend und Familie in einer Stellungnahme Folgendes mitgeteilt: „Es besteht aus fachlicher Sicht an diesem Standort kein Bedarf für ein Jugendzentrum. Es gibt dort fußläufig und leicht erreichbar in 600 Metern Ent- fernung die Jugendeinrichtung „Picco“, Piccoloministr. 528, 51067 Köln und ungefähr 1000 Meter entfernt den Kinder- und Jugendtreff „Dellchill“, Grafenmühlenweg 4, 51069 Köln. Darüber hinaus befindet sich am Kühzällerweg eine öffentliche Skatean- lage.“ Außerdem teilt die RheinEnergie AG mit: „Eigentümerin des Gebäudes ist die BEL- KAW GmbH, Betreiberin die RheinEnergie AG. Es ist zwar richtig, dass das Gelände und das Wasserwerksgebäude gerade außer Betrieb gesetzt sind. Hinsichtlich der zu- künftigen Weiterentwicklung der Wasserversorgung von Köln und Bergisch-Gladbach unter den sich ändernden Rahmenbedingungen (Klimawandel, Versorgungsicherheit) ist es allerdings ein wichtiger, weil zentral gelegener Standort mit guter Leitungsanbin- dung im rechtsrheinischen Versorgungsbereich. Daher muss der Standort aus betrieb- licher Sicht weiter für die RheinEnergie und BELKAW verfügbar sein und kann nicht für die gewünschte Nutzung zur Verfügung gestellt werden.“ Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder E-Mail Adresse: jugendamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleitung
Anlage 1 Eingabe
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Köln am 19.9.24 An Herrn Norbert Fuchs Bezirksbürgermeister Mülheim Sehr geehrter Herr Fuchs Sehr geehrte Bezirksvertreter/innen Von Mülheim Antrag ehemaliges Wasserwerk-Wasserentnahmestelle , Holweide-Umwandlung in ein Jugendzentrum es wird Beantragt die ehemalige Wasserentnahmestelle Holweide, Wasserwerk in der Wasserwerkstraße, umzuwandeln als Jugendzentrum , da es in Holweide und Dellbrück kein Jugendzentrum gibt, Da es von Bäumen umgeben ist, könnten da auch 1-2 Jugendbands Proberäume erhalten, eine ÖPNV Anbindung ist über den Haltepunkt Dellbrück Mauspfad gegeben , KVB -Linien 3 & 18. das Grundstück befindet sich im Besitz der BELKA W; einem Tochterunternehmen der Rheinenergie, laut Schild.: derzeit wächst das Grundstück ungenutzt leider zu. Es sind sicherlich Investitionen notwendig, aber über Förderprogramme der Stadt Köln Land NRW, oder der EU, sollte es im Interesse unser jugendlichen finanzierbar sein. Bei der Nutzung oder dem Nutzungskonzept, sollten die Jugendlichen mit ihren Wünschen einbezogen werden, so wäre denkbar eine Tischtennisplatte, oder auch eine Barrierefreie Skateranlage auf dem Grundstück möglich.
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0066/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wasserwerk in Holweide als Jugendzentrum, Aktenzeichen 115/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Wasserwerkstraße
- Ludwigstraße 8
- Piccoloministraße 528
- Grafenmühlenweg 4
- Kühzällerweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0066/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.01.2025
- Erstellt
- 08.01.2025 13:21