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V/0418/2013

Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2),

Vorlagen 31.05.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 26.06.2013, TOP 12.4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

8707 Zeichen

V/0418/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2);  
Prüfergebnis betr. Maßnahmevorschlag Nr. 220 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Anlass   
 
Maßnahmevorschlag Nr. 220 (Anlage 1a zur Vorlage V/0702/2012 ‚ Nachhaltige kommunale 
Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017’) beinhaltet, den Zuschuss an d ie Ber a-
tungsfachdienste für Menschen mit Migrationsvorgeschichte ab 2015 um 24.000 € auf jährlich 
71.650 € zu reduzieren. Der Rat hat im Ra hmen der Haushaltsberatungen am 12.12.2012 die 
Verwaltung beauftragt, vor einer Umsetzung des Vorschlags zu prüfen, ob und inwieweit dieses 
Angebot vom Jobcenter übernommen bzw. geleistet werden kann.  
 
 
2. Beratungsfachdienste für Menschen mit Migrationsvorgeschichte: Profilskizze 
 
Aufgrund der Beschlüsse des Ausländerbeirats am 04.02.2009 und des Ausschusses für Sozi a-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung am 18.02.2009 wurden die „Integrationshilfen für Aussie d-
ler“ in die „Integrationshilfen für arbeitsuche nde Menschen mit Migrationsvorgeschichte nach       
§ 16a SGB II“ umgewidmet (Vorlage V/1076/2008). Hintergrund war eine jährlich zurückgehende 
Zahl an Aussiedlerinnen und Aussiedlern in Münster und damit verbunden ein verringerter Bedarf 
an Beratung und Betreuung dieser Personengruppe. Das Beratungsangebot sollte sich zukünftig 
an arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte als Leistung nach § 16a SGB II richten 
(psychosoziale Betreuung).  
 
Die Verwaltung schloss daraufhin mit den vier Wohlfahrtsve rbänden1 ab dem 01.07.2009 Lei s-
tungsvereinbarungen über die Förderung der Integrationsfachdienste (jetzt: Beratungsfachdien s-
te) für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte gem. § 16a Ziff. 3 SGB II ab. Der 
Zuschuss an die vier Wohlfahrtsverbänd e für jeweils eine halbe Stelle (19,25 Wochenstunden) 
betrug in der Zeit vom 01.07.2009 bis 31.12.2011 jährlich 23.000, - € und wurde ab 01.01.2012 
um 1,75 % auf 22.597,50 € jährlich verringert 2. Die vier Beratungsfachdienste sollen insgesamt 
                                                
1  Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Caritasverband für die Stadt Münster e.V., Diak o-
nie Münster - Beratungs- und BildungsCentrum GmbH, Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Münster e.V. 
2  Mit Beschluss des Rates am 08.12.2010 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011  wurden die 
Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen und Verbände pauschal um 1,75 % gekürzt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0418/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Robert 
Ruf: 
492-5909 
E-Mail: 
Robert@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.05.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0418/2013 
 
mindestens 240 Personen in einem Jahr beraten und betreuen. Die Zuständigkeit ist stadtteilor i-
entiert ausgerichtet. Die Zuweisung der zu beratenden Personen erfolgt durch das Jobcenter 
Münster. Das Zuweisungsverfahren wurde Anfang 2012 konkretisiert und standardisiert. 
 
Aufgabe der Beratungsfachdienste ist die psychosoziale Betreuung erwerbsfähiger Leistungsbe-
rechtigter mit Migrationsvorgeschichte mit dem Ziel, psychosoziale Problemlagen abzubauen, die 
die Vermittlung in Arbeit erschweren. 
 
3. Aufgabenstellung der Beratungsfachdienste und des Jobcenters  
 
Sprachliche Barrieren und zum Teil heute noch bestehende stigmatisierende Vorurteile können 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte die Eingliederung in Arbeit erschweren. Auch das Z u-
rechtfinden Neuzugewanderter im hiesigen  (Rechts-)System und die Beantragung der Anerke n-
nung im Ausland erworbener Qualifikationen erfordern besondere Kenntnisse und das Wissen 
um Zuständigkeiten . Diese Situation kann zu Unsicherheiten führen und die psychosozialen 
Problemlagen der Menschen mit Migrationsvorgeschichte verstärken. Im Jahr 2012 hatten     
51,1 % der Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster eine Migrationsvorgeschichte. Die 
größte Gruppe bilden hierbei Ausländerinnen und Ausländer3.  
 
Die Beratungsfachdienste für arbeitsuchende M enschen mit Migrationsvorgeschichte bieten für 
diese Zielgruppe offene Sprechstunden und individuelle Beratung nach Terminvereinbarung an. 
Auch Hausbesuche und Begleitungen zu Ämtern sind bei Bedarf möglich. Die psychosoziale B e-
ratung erfolgt nach den Methoden des Case Managements und begegnet somit den gesetzlichen 
Vorgaben einer ganzheitlichen und umfassenden Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. 
Alle Mitarbeiterinnen der Beratungsdienste verfügen über ein abgeschlossenes Studium als Di p-
lom-Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialpädagogin, haben besondere Fremdsprachenkenntnisse und 
interkulturelle Kompetenzen und besitzen ein speziell auf diese Zielgruppe ausgerichtetes Fac h-
wissen. Sie profitieren in der Beratung auch von den fachdienstübergreifenden Ress ourcen ihres 
Verbandes. Der Beratungsrahmen ist strikt vertraulich, sodass in den Gesprächen häufig Vermitt-
lungshemmnisse thematisiert und bearbeitet werden können, die bisher nicht offen gelegt wu r-
den. Die Inanspruchnahme der Beratungsfachdienste ist freiwillig. Das Jobcenter erhält aufgrund 
der vorab von den Kundinnen bzw. Kunden gegebenen Entbindung von der Schweigepflicht l e-
diglich eine Rückmeldung über den Verfahrensprozess und ggf. über eine Arbeitsaufnahme. Wei-
tere Einzelheiten, die die persönliche S ituation betreffen, werden nicht übermittelt. Die Zahl der 
beratenen Personen lag im Jahr 2011 bei 262 und im Jahr 2012 bei 232 Personen und damit im 
vereinbarten Zielwertrahmen (s. Ziffer 2); die im ersten Halbjahr 2012 be obachtete Entwicklung4 
hat sich in der Folgezeit damit nicht fortgesetzt.  
 
Der Jobcoach des Jobcenters Münster berät den Kunden/die Kundin mit dem Ziel der Direktve r-
mittlung in Arbeit oder der Erreichung eines für die Eingliederung in Arbeit maßgeblichen Förde r-
ziels, wie der Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit, der Prozessfähigkeit oder der Stabilisierung 
der Erwerbsfähigkeit5. Im Fallsteuerungsprozess legt der Jobcoach das Ziel gemeinsam mit dem 
Kunden/der Kundin fest und setzt die arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Maßnahmen als 
Lotse zielgerichtet im Hinblick auf die Arbeitsaufnahme ein, ohne diese selber durchzuführen.  
 
Wird die Eingliederung in Arbeit durch persönliche oder familiäre Verpflichtungen oder Schwierig-
keiten im Lebensumfeld erschwert, kann der Kunde/die Kundin in Ab sprache mit dem Jobcoach 
die Unterstützung der Beratungsfachdienste für Menschen mit Migrationsvorgeschichte in A n-
spruch nehmen mit dem Ziel, die psychosoziale Problemlage zu lösen oder zu verbessern. Inso-
fern kann das Angebot der Beratungsfachdienste nich t durch die Arbeit des Jobcoach es des 
Jobcenters ersetzt werden, sondern ergänzt dieses sinnvoll und zielgerichtet. 
Würde die Stadt Münster diesen Fachdienst ganz oder teilweise selbst bereitstellen, müssten die 
dazu erforderlichen Ressourcen zusätzlich be reitgestellt bzw. die in Rede stehenden Zuschüsse 
                                                
3             Erster Bericht zum Integrationsmonitoring, Anlage zur Vorlage V/0136/2013. 
4  Anlage 1a zur Vorlage V/0702/2012, S. 119 
5  fa:z modell (s. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2013 des Jobcenters Münster, S. 7; Anlage zur Vorl a-
ge V/1000/2012).

3 
V/0418/2013 
 
insoweit innerhalb des Haushalts in städtische Personal - und Sachaufwendungen umgewandelt 
werden. Da es sich bei dem Angebot um eine kommunale Integrationsleistung handelt, besteht 
für die Finanzierung auch keine Aussicht einer Bundesbeteiligung. Angesichts der Anforderungen 
an die Aufgabenwahrnehmung bietet die Bereitstellung des Angebots durch freie Träger ferner 
Aussichten für mehr Akzeptanz, als dies bei einem inhaltsgleichen Angebot der Stadt selbst e r-
wartet werden könnte. Schließlich ist auch auf § 17 Sozialgesetzbuch II zu verweisen. Der darin 
geregelte Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet die Stadt nicht nur zur angemessenen Unte r-
stützung der Träger der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende, sondern verbietet auch die Rücknahme von Dritten erbrachter Leistu n-
gen. 
 
4. Fazit 
 
Die Übernahme der Aufgabe durch das Jobcenter erzeugte gegenüber der Angebotsbereitste l-
lung in freier Trägerschaft keine  finanziellen Vorteile für die Stadt Münster. Zudem trägt die g e-
genwärtige Arbeitsteilung im Aufgabenzusammenhang Arbeitsmarktintegration zwischen Jobcen-
ter und freien Trägern den jeweils aufgabenspezifischen Anforderungen Rechnung. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 12.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0418/2013
Typ
Vorlagen
Datum
31.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37