3456/2025
Anregung der Bezirksvertretung Porz zu "Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs"
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2026
1360 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
3456/2025
Stand: 08.06.2026
Sachstandsbericht
Anregung der Bezirksvertretung Porz zu "Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und
Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs"
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sit-
zung am 05.12.2024, TOP 8.3 (Anlage 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Erlaubnis zur Aufstellung von Hinweis-
schildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer Leinpfad auf eigene Kosten zu er-
teilen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung 0446/2026, die dem Mobilitätsausschuss und der
BV Porz zur Kenntnis gegeben wurde. Wie dort bereits ausgeführt, sieht die Verwaltung keine
Möglichkeit, die Erlaubnis zu erteilen, da die Flächen überwiegend nicht im Eigentum der
Stadt Köln stehen. Ein Flächenankauf ist aufgrund der Haushaltslage nicht möglich, da es sich
hier um eine freiwillige Aufgabe handelt. Davon unbenommen steht es der Bürgerinitiative frei,
sich eigeninitiativ und bilateral mit den Grundstückseigentümer*innen in Verbindung zu setzen
und die erforderliche Gestattung einzuholen.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung
2085 Zeichen
Anlage 2 Anregung der Bezirksvertretung Porz zu "Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs" Hier: Stellungnahme der Verwaltung 3456/2025 Eine Ortstafel ist ein Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung (StVO, Zeichen 310). Die Aufstellung eines solchen Schildes ist im Rahmen des verkehrsrechtlichen Anordnungsprozesses zu bewerten und abzuwägen. Dabei ist die Verkehrsbeschilderung auf das notwendige Maß zu beschränken, um den Anforderungen der Übersichtlichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen. Die Aufstellung von Ortstafeln erfolgt entsprechend der Straßenverkehrsordnung ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Baulast in der Regel zu Beginn der geschlossenen Ortschaft. Diese definiert sich durch eine geschlossene Bebauung mindestens auf einer Seite der Straße. Neben der Information zum Ortsnamen wird mit der Ortstafel der „Innerorts-Bereich“ definiert, in dem die entsprechenden Verkehrsregeln gelten. Der Leinpfad ist ein Fuß- und Radweg, der nicht für den allgemeinen Kfz-Verkehr freigegeben ist. Der Hinweis auf innerörtlich geltende Verkehrsregeln ist in diesem Bereich nicht erforderlich. Das Engagement der Porzer Bürgervereine wird grundsätzlich positiv aufgenommen. Dennoch kann eine Erlaubnis zur Aufstellung von Hinweisschildern im öffentlichen Straßenland grundsätzlich nicht erteilt werden. Der Aufstellung von Hinweisschildern durch private Interessengemeinschaften steht die Stadtverwaltung daher äußerst kritisch gegenüber. Darüber hinaus dürfen nach § 33 StVO keine Einrichtungen angebracht werden, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden oder deren Wirkung beeinträchtigen können. Bei den hier in Frage kommenden Flächen handelt sich nicht um gewidmetes Straßenland und einige der Flurstücke entlang dieses Pfades müssten noch erworben werden, da sie sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befinden. Vor diesem Hintergrund kann die Installation von zusätzlichen Elementen im Straßenraum nicht befürwortet werden.
Anlage 1 - BV Porz 05.12.2024 Auszug BP TOP 8.3 (AN_1625_2024)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 06.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 05.12.2024 öffentlich 8.3 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Grüne "Ortst eilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Ver- kehrs" AN/1625/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln zu beschließen, dass die Verwaltung der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Er- laubnis zur Aufstellung von Hinweisschildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer Leinpfad auf eigene Kosten erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krämer (parteilos) und von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zugestimmt .
Beschlussvorlage Ausschuss
1812 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 3456/2025 Freigabedatum 04.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Porz zu "Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs" Beschlussorgan Mobilitätsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sit- zung am 05.12.2024, TOP 8.3 (Anlage 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Erlaubnis zur Aufstellung von Hinweis- schildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer Leinpfad auf eigene Kosten zu er- teilen. Alternative: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sit- zung am 05.12.2024, TOP 8.3 (Anlage 1) zur Kenntnis. Mobilitätsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 unter dem TOP 8.3 ei- nen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen fol- genden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln zu beschließen, dass die Verw altung der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Er- laubnis zur Aufstellung von Hinw eisschildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer Leinpfad auf eigene Kosten erteilt. Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung Porz wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäfts- ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3456/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 03.12.2025 10:36