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3456/2025

Anregung der Bezirksvertretung Porz zu "Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs"

Beschlussvorlage Ausschuss 04.12.2025

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 20.01.2026, TOP 2.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2026

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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 1 - BV Porz 05.12.2024 Auszug BP TOP 8.3 (AN_1625_2024)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2026

1360 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3456/2025
Stand: 08.06.2026 
Sachstandsbericht  
Anregung der Bezirksvertretung Porz zu "Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und 
Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs" 
Beschluss: 
 
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sit-
zung am 05.12.2024, TOP 8.3 (Anlage 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 
der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Erlaubnis zur Aufstellung von Hinweis-
schildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer Leinpfad auf eigene Kosten zu er-
teilen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung 0446/2026, die dem Mobilitätsausschuss und der 
BV Porz zur Kenntnis gegeben wurde. Wie dort bereits ausgeführt, sieht die Verwaltung keine 
Möglichkeit, die Erlaubnis zu erteilen, da die Flächen überwiegend nicht im Eigentum der 
Stadt Köln stehen. Ein Flächenankauf ist aufgrund der Haushaltslage nicht möglich, da es sich 
hier um eine freiwillige Aufgabe handelt. Davon unbenommen steht es der Bürgerinitiative frei, 
sich eigeninitiativ und bilateral mit den Grundstückseigentümer*innen in Verbindung zu setzen 
und die erforderliche Gestattung einzuholen.  
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung

2085 Zeichen

Anlage 2 
 
Anregung der Bezirksvertretung Porz zu "Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und 
Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs" 
Hier: Stellungnahme der Verwaltung 
3456/2025 
 
Eine Ortstafel ist ein Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung (StVO, Zeichen 
310). Die Aufstellung eines solchen Schildes ist im Rahmen des verkehrsrechtlichen 
Anordnungsprozesses zu bewerten und abzuwägen. Dabei ist die 
Verkehrsbeschilderung auf das notwendige Maß zu beschränken, um den 
Anforderungen der Übersichtlichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen. 
 
Die Aufstellung von Ortstafeln erfolgt entsprechend der Straßenverkehrsordnung 
ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Baulast in der Regel zu Beginn der 
geschlossenen Ortschaft. Diese definiert sich durch eine geschlossene Bebauung 
mindestens auf einer Seite der Straße. Neben der Information zum Ortsnamen wird 
mit der Ortstafel der „Innerorts-Bereich“ definiert, in dem die entsprechenden 
Verkehrsregeln gelten. 
 
Der Leinpfad ist ein Fuß- und Radweg, der nicht für den allgemeinen Kfz-Verkehr 
freigegeben ist. Der Hinweis auf innerörtlich geltende Verkehrsregeln ist in diesem 
Bereich nicht erforderlich.  
Das Engagement der Porzer Bürgervereine wird grundsätzlich positiv aufgenommen. 
Dennoch kann eine Erlaubnis zur Aufstellung von Hinweisschildern im öffentlichen 
Straßenland grundsätzlich nicht erteilt werden. Der Aufstellung von Hinweisschildern 
durch private Interessengemeinschaften steht die Stadtverwaltung daher äußerst 
kritisch gegenüber.  
 
Darüber hinaus dürfen nach § 33 StVO keine Einrichtungen angebracht werden, die 
Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden oder 
deren Wirkung beeinträchtigen können. 
 
Bei den hier in Frage kommenden Flächen handelt sich nicht um gewidmetes 
Straßenland und einige der Flurstücke entlang dieses Pfades müssten noch 
erworben werden, da sie sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befinden. Vor diesem 
Hintergrund kann die Installation von zusätzlichen Elementen im Straßenraum nicht 
befürwortet werden.

Anlage 1 - BV Porz 05.12.2024 Auszug BP TOP 8.3 (AN_1625_2024)

864 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 06.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 05.12.2024 
öffentlich 
8.3 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Grüne "Ortst eilbeschilderung an 
Leinpfad und Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Ver- 
kehrs" 
AN/1625/2024 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln zu 
beschließen, dass die Verwaltung der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Er- 
laubnis zur Aufstellung von Hinweisschildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer 
Leinpfad auf eigene Kosten erteilt.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krämer (parteilos) und von Herrn 
Hallmann (Die PARTEI) zugestimmt .

Beschlussvorlage Ausschuss

1812 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3456/2025 
Freigabedatum 
04.12.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Porz zu "Ortsteilbeschilderung an Leinpfad und 
Fußwegen im Rahmen der Gleichberechtigung des Verkehrs"  
Beschlussorgan 
Mobilitätsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sit-
zung am 05.12.2024, TOP 8.3 (Anlage 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 
der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Erlaubnis zur Aufstellung von Hinweis-
schildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer Leinpfad auf eigene Kosten zu er-
teilen. 
 
 
Alternative: 
 
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sit-
zung am 05.12.2024, TOP 8.3 (Anlage 1) zur Kenntnis. 
 
 
Mobilitätsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 unter dem TOP 8.3 ei-
nen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen fol-
genden Beschluss gefasst: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln zu 
beschließen, dass die Verw altung der Vernetzung der Porzer Bürgervereine die Er-
laubnis zur Aufstellung von Hinw eisschildern mit den Stadtteilgrenzen auf dem Porzer 
Leinpfad auf eigene Kosten erteilt. 
 
 
Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Porz wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäfts-
ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

20.01.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3456/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.12.2025
Erstellt
03.12.2025 10:36