RR 30/2026
Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.06.2026 zur Hochwasserrückhaltebecken Oberberg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP Hochwasserrueckhaltebecken Oberberg)
2167 Zeichen
FDP-Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159, 50667 Köln Telefon: +49 221 25 37 26, Telefax: +49 221 25 37 24 Fraktionsvorsitzender: Reinhold Müller E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de Fraktionsgeschäftsführer: Stefan Westerschulze Internet: www.fdp-regionalrat-koeln.de 3. Sitzung des Regionalrats Köln am 10. Juli 2026 Sehr geehrter Herr Deppe, die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Regionalrats zu setzen: Aktueller Sachstand des Regen- und Hochwasserrückhaltebeckens im Leppetal im Oberbergischen Kreis Nach den Hochwasserereignissen im Sommer 2021 haben sich vier ortsansässige Firmen im Leppetal im Oberbergischen Kreis mit dem Ziel auf den Weg gemacht, in Zusammenarbeit mit dem Aggerverband ein neues Regen- bzw. Hochwasserrückhaltebecken entstehen zu lassen. Der Aggerverband hat sich laut Medienberichten12 mit seiner fachlichen Expertise an diesem Projekt beteiligt, sich jedoch mittlerweile aufgrund einer negativer Förderfähigkeit zurückgezogen. Zu diesem Vorgang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Was ist der Fachabteilung zu diesem Projekt bekannt bzw. was genau ist dort im Leppetal geplant und wie ist der Stand dieser Planungen? 2. Wie sehen die entsprechenden Fördermöglichkeiten aus? 3. Sieht die Bezirksregierung die Notwendigkeit, den Hochwasserschutz im Bereich des Leppetals im Oberbergischen Kreis (Gemeinden Engelskirchen, Lindlar und Marienheide) durch eine solche Maßnahme zu verbessern? gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels und Fraktion 1 https://oberberg-aktuell.de/lokalmix/gemeinsam-gegen-das-n--chste-jahrhunderthochwasser-a-133492 2 https://www.oberberg-aktuell.de/lokalmix/kein-aus-f--r-ein-hochwasserr--ckhaltebecken-a-133549 FDP-Fraktion im Regionalrat Köln · Breite Straße 159 · 50667 Köln An den Vorsitzenden des Regionalrats Köln Herr Rainer Deppe Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Köln, 18. Juni 2026 Reinhold Müller Fraktionsvorsitzender info@fdp-regionalrat-koeln.de www.fdp-regionalrat-koeln.de FDP-Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159 50667 Köln T: 0221 25 37-26 F: 0221 25 37 24
Sitzungsvorlage RR (Antwort_Anfrage_Dez.54B)
5863 Zeichen
Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle des Regionalrates und des Braunkohlenausschusses, 50606 Köln Datum: 03. Juli 2026 Seite 1 von 3 Aktenzeichen: Auskunft erteilt: Eda Sengül eda.senguel@bezreg- koeln.nrw.de Zimmer: Telefon: (0221) 147 - 4020 , Fax: (0221) 147 - , Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln Geschäftsstelle des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln und des Braunkohlenausschusses Dezernat 54B Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion an den Regionalrat vom 18.06.2026 im Kontext Vorbereitung der 3. Regionalratssitzung am 10.07.2026 hier: Aktueller Sachstand des Regen- und Hochwasserrückhaltebeckens im Leppetal im Oberbergischen Kreis Folgende Fragen nennt die Anfrage: 1. Was ist der Fachabteilung zu diesem Projekt bekannt bzw. was genau ist dort im Leppetal geplant und wie ist der Stand dieser Planungen? 2. Wie sehen die entsprechenden Fördermöglichkeiten aus? 3. Sieht die Bezirksregierung die Notwendigkeit, den Hochwasser- schutz im Bereich des Leppetals im Oberbergischen Kreis (Ge- meinden Engelskirchen, Lindlar und Marienheide) durch eine sol- che Maßnahme zu verbessern? Zu 1.: Bei dem Hochwasserereignis im Sommer 2021 konnte die bestehende unterirdische Vertunnelung der Leppe die ankommenden, großen Was- sermassen nicht wie sonst ohne Überflutung der Betriebsgelände von vier Unternehmen in Kaiserau/Lindlar abführen. Somit kam es zu Hochwas- serschäden der dort ansässigen Firmen - bis hin zu Betriebsstillständen. In der Folge haben sich die betroffenen vier Unternehmen im Leppetal zusammengeschlossen und gemeinsam mit der Fachakquise des Agger- verbandes Überlegungen angestellt, wie künftig Hochwasserschäden besser vorgebeugt werden kann. Die vorhandene Vertunnelung kann nicht flexibel auf veränderte hydrolo- gische Gegebenheiten reagieren, wie z.B. Starkregenereignissen, die zu entsprechend höheren Abflüssen in der Leppe führen. Daher wurde zu- erst überprüft, ob die hydraulische Leistungsfähigkeit der Vertunnelung durch Maßnahmen erhöht werden kann. Eine maximale hydraulische Leistungsfähigkeit ist allerdings über die Maße des Abflussquerschnitts baulich fixiert und kann nur durch aufwän- dige, aufweitende bauliche Maßnahmen vergrößert werden. Dies würde zu enormen baulichen Eingriffen auf den angrenzenden Firmengeländen führen und erschien letztlich als nicht umsetzbar. Als alternative Planungsidee wurde ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) vor dem Einlauf in die Vertunnelung weiterverfolgt. Über die Datum: 03. Juli 2026 Seite 2 von 3 Geschäftsstelle des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln und des Braunkohlenausschusses Rückhaltung und Drosselwirkung des HRBs soll ein schadloser Hochwas- serabfluss gewährleistet werden. Das HRB soll nach derzeitigem Planungsstand eine Staudammhöhe von über 8 m und ein Stauvolumen von etwa 300.000 m³ haben. Das HRB ist aufgrund seiner Dimensionen als Talsperre anzusehen. Die Bezirksregie- rung Köln ist die zuständige Wasserbehörde für die Planfeststellung von Talsperren im Regierungsbezirk Köln. Der vorgesehene Standort des HRB liegt überwiegend auf Flächen im Eigentum des Aggerverbandes. Die hydraulische Untersuchung zu dieser Planungsidee hat mir der Ag- gerverband im Oktober 2025 vorgestellt. Ein zugehöriger wasserrechtli- cher Antrag für das HRB Leppetal liegt der Bezirksregierung bisher nicht vor. Zu 2.: In die Planungen zu einem HRB Leppetal wurde die Bezirksregierung Köln auch als potentielle Bewilligungsbehörde für Förderverfahren nach der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen- richtlinie (FöRL HWRM/WRRL) frühzeitig einbezogen. Der Bezirksregie- rung Köln liegt derzeit kein Förderantrag vor, da zunächst die wasser- rechtliche Zulassung vorliegen muss. Fördermöglichkeiten ergeben sich auf Basis der FöRl HWRM/WRRL, die unter den Fördergegenständen auch Hochwasserrückhaltebecken auf- führt. Förderung für Hochwasserschutz erfolgt grundsätzlich im Bereich der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Zuwendungsempfän- ger des Privatrechtes können nur in dem Umfang gefördert werden, wie auch öffentliche Bereiche geschützt werden. Das HRB Leppetal soll vier hintereinanderliegende, private Firmen vor Schäden schützen, die durch die Vertunnelung der Leppe verursacht ist. In die einzelfallbezogene Abwägung zur Fragestellung des öffentlichen Hochwasserschutzes sind Erkenntnisse der hydraulischen Untersuchung einbezogen worden, wonach kaum Überflutungsflächen reduziert werden und die Schutzwirkung mit geringeren Wasserständen überwiegend al- leine die hydraulische Leistungsfähigkeit zum schadlosen Hochwasser- abfluss durch die vorhandene Vertunnelung betrifft. Die Bezirksregierung Köln sieht daher keine Fördermöglichkeit nach FöRL HWRM/WRRL. Zu 3.: Öffentlicher Hochwasserschutz im Sinne der Daseinsvorsorge ist Auf- gabe der Kommunen. Im Fall des HRB Leppetal erkenne ich keine konkrete Betroffenheit des öffentlichen Hochwasserschutzes, da es um den Schutz von vier einzel- nen privaten Firmen geht, die jeweils ihre Objekte schützen. Angesichts der zu erwartenden Schäden ist die Notwendigkeit eines Objektschutzes nachvollziehbar. Datum: 03. Juli 2026 Seite 3 von 3 Geschäftsstelle des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln und des Braunkohlenausschusses Ferner weise ich auf die im ganzen Bundesgebiet geltende Allgemeine Sorgfaltspflicht gem. § 5 Abs. 2 WHG hin, wonach jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zu- mutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwas- ser anzupassen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 30/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 10.07.2026
- Erstellt
- 19.06.2026 16:20