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RR 30/2026

Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.06.2026 zur Hochwasserrückhaltebecken Oberberg

Sitzungsvorlage RR 10.07.2026

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 10.07.2026, TOP 8.1

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.06.2026 zur Hochwasserrückhaltebecken Oberberg)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP Hochwasserrueckhaltebecken Oberberg)

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Sitzungsvorlage RR (Antwort_Anfrage_Dez.54B)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP Hochwasserrueckhaltebecken Oberberg)

2167 Zeichen

FDP-Fraktion im Regionalrat Köln   Breite Straße 159, 50667 Köln    Telefon: +49 221 25 37 26, Telefax: +49 221 25 37 24 Fraktionsvorsitzender: Reinhold Müller E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de  Fraktionsgeschäftsführer: Stefan Westerschulze Internet: www.fdp-regionalrat-koeln.de 
3. Sitzung des Regionalrats Köln am 10. Juli 2026  Sehr geehrter Herr Deppe,  die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Regionalrats zu setzen:  Aktueller Sachstand des Regen- und Hochwasserrückhaltebeckens im Leppetal im Oberbergischen Kreis  Nach den Hochwasserereignissen im Sommer 2021 haben sich vier ortsansässige Firmen im Leppetal im Oberbergischen Kreis mit dem Ziel auf den Weg gemacht, in Zusammenarbeit mit dem Aggerverband ein neues Regen- bzw. Hochwasserrückhaltebecken entstehen zu lassen. Der Aggerverband hat sich laut Medienberichten12 mit seiner fachlichen Expertise an diesem Projekt beteiligt, sich jedoch mittlerweile aufgrund einer negativer Förderfähigkeit zurückgezogen.   Zu diesem Vorgang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:    1. Was ist der Fachabteilung zu diesem Projekt bekannt bzw. was genau ist dort im Leppetal geplant und wie ist der Stand dieser Planungen?   2. Wie sehen die entsprechenden Fördermöglichkeiten aus?  3. Sieht die Bezirksregierung die Notwendigkeit, den Hochwasserschutz im Bereich des Leppetals im Oberbergischen Kreis (Gemeinden Engelskirchen, Lindlar und Marienheide) durch eine solche Maßnahme zu verbessern?  gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels und Fraktion 
	1 https://oberberg-aktuell.de/lokalmix/gemeinsam-gegen-das-n--chste-jahrhunderthochwasser-a-133492 2 https://www.oberberg-aktuell.de/lokalmix/kein-aus-f--r-ein-hochwasserr--ckhaltebecken-a-133549	
FDP-Fraktion im Regionalrat Köln · Breite Straße 159 · 50667 Köln  An den Vorsitzenden des Regionalrats Köln Herr Rainer Deppe Zeughausstr. 2-10 50667 Köln 
Köln, 18. Juni 2026   Reinhold Müller Fraktionsvorsitzender  info@fdp-regionalrat-koeln.de  www.fdp-regionalrat-koeln.de  FDP-Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159 50667 Köln  T: 0221 25 37-26 F: 0221 25 37 24

Sitzungsvorlage RR (Antwort_Anfrage_Dez.54B)

5863 Zeichen

Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle des Regionalrates und des Braunkohlenausschusses, 50606 Köln 
 
 
Datum: 03. Juli 2026 
Seite 1 von 3 
 
Aktenzeichen: 
  
 
 
Auskunft erteilt: 
Eda Sengül 
 
eda.senguel@bezreg-
koeln.nrw.de 
Zimmer:   
Telefon: (0221) 147 - 4020 , 
Fax: (0221) 147 - , 
 
Zeughausstraße 2-8, 
50667 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschäftsstelle des Regionalrates 
des Regierungsbezirkes Köln  
und des Braunkohlenausschusses 
Dezernat 54B 
 
 
Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion an den Regionalrat vom 
18.06.2026 im Kontext Vorbereitung der 3. Regionalratssitzung am 
10.07.2026 
hier: 
Aktueller Sachstand des Regen- und Hochwasserrückhaltebeckens im 
Leppetal im Oberbergischen Kreis 
 
Folgende Fragen nennt die Anfrage: 
1. Was ist der Fachabteilung zu diesem Projekt bekannt bzw. was 
genau ist dort im Leppetal geplant und wie ist der Stand dieser 
Planungen? 
2. Wie sehen die entsprechenden Fördermöglichkeiten aus? 
3. Sieht die Bezirksregierung die Notwendigkeit, den Hochwasser-
schutz im Bereich des Leppetals im Oberbergischen Kreis (Ge-
meinden Engelskirchen, Lindlar und Marienheide) durch eine sol-
che Maßnahme zu verbessern? 
 
 
Zu 1.: 
Bei dem Hochwasserereignis im Sommer 2021 konnte die bestehende 
unterirdische Vertunnelung der Leppe die ankommenden, großen Was-
sermassen nicht wie sonst ohne Überflutung der Betriebsgelände von vier 
Unternehmen in Kaiserau/Lindlar abführen. Somit kam es zu Hochwas-
serschäden der dort ansässigen Firmen - bis hin zu Betriebsstillständen. 
In der Folge haben sich die betroffenen vier Unternehmen im Leppetal 
zusammengeschlossen und gemeinsam mit der Fachakquise des Agger-
verbandes Überlegungen angestellt, wie künftig Hochwasserschäden 
besser vorgebeugt werden kann. 
 
Die vorhandene Vertunnelung kann nicht flexibel auf veränderte hydrolo-
gische Gegebenheiten reagieren, wie z.B. Starkregenereignissen, die zu 
entsprechend höheren Abflüssen in der Leppe führen. Daher wurde zu-
erst überprüft, ob die hydraulische Leistungsfähigkeit der Vertunnelung 
durch Maßnahmen erhöht werden kann. 
Eine maximale hydraulische Leistungsfähigkeit ist allerdings über die 
Maße des Abflussquerschnitts baulich fixiert und kann nur durch aufwän-
dige, aufweitende bauliche Maßnahmen vergrößert werden. Dies würde 
zu enormen baulichen Eingriffen auf den angrenzenden Firmengeländen 
führen und erschien letztlich als nicht umsetzbar. 
 
Als alternative Planungsidee wurde ein Hochwasserrückhaltebecken 
(HRB) vor dem Einlauf in die Vertunnelung weiterverfolgt. Über die

Datum: 03. Juli 2026 
Seite 2 von 3 
Geschäftsstelle des Regionalrates 
des Regierungsbezirkes Köln  
und des Braunkohlenausschusses 
Rückhaltung und Drosselwirkung des HRBs soll ein schadloser Hochwas-
serabfluss gewährleistet werden. 
Das HRB soll nach derzeitigem Planungsstand eine Staudammhöhe von 
über 8 m und ein Stauvolumen von etwa 300.000 m³ haben. Das HRB ist 
aufgrund seiner Dimensionen als Talsperre anzusehen. Die Bezirksregie-
rung Köln ist die zuständige Wasserbehörde für die Planfeststellung von 
Talsperren im Regierungsbezirk Köln. Der vorgesehene Standort des 
HRB liegt überwiegend auf Flächen im Eigentum des Aggerverbandes. 
Die hydraulische Untersuchung zu dieser Planungsidee hat mir der Ag-
gerverband im Oktober 2025 vorgestellt. Ein zugehöriger wasserrechtli-
cher Antrag für das HRB Leppetal liegt der Bezirksregierung bisher nicht 
vor. 
 
 
Zu 2.: 
In die Planungen zu einem HRB Leppetal wurde die Bezirksregierung 
Köln auch als potentielle Bewilligungsbehörde für Förderverfahren nach 
der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen-
richtlinie (FöRL HWRM/WRRL) frühzeitig einbezogen. Der Bezirksregie-
rung Köln liegt derzeit kein Förderantrag vor, da zunächst die wasser-
rechtliche Zulassung vorliegen muss.  
 
Fördermöglichkeiten ergeben sich auf Basis der FöRl HWRM/WRRL, die 
unter den Fördergegenständen auch Hochwasserrückhaltebecken auf-
führt. Förderung für Hochwasserschutz erfolgt grundsätzlich im Bereich 
der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Zuwendungsempfän-
ger des Privatrechtes können nur in dem Umfang gefördert werden, wie 
auch öffentliche Bereiche geschützt werden. 
Das HRB Leppetal soll vier hintereinanderliegende, private Firmen vor 
Schäden schützen, die durch die Vertunnelung der Leppe verursacht ist. 
In die einzelfallbezogene Abwägung zur Fragestellung des öffentlichen 
Hochwasserschutzes sind Erkenntnisse der hydraulischen Untersuchung 
einbezogen worden, wonach kaum Überflutungsflächen reduziert werden 
und die Schutzwirkung mit geringeren Wasserständen überwiegend al-
leine die hydraulische Leistungsfähigkeit zum schadlosen Hochwasser-
abfluss durch die vorhandene Vertunnelung betrifft. Die Bezirksregierung 
Köln sieht daher keine Fördermöglichkeit nach FöRL HWRM/WRRL. 
 
Zu 3.: 
Öffentlicher Hochwasserschutz im Sinne der Daseinsvorsorge ist Auf-
gabe der Kommunen. 
Im Fall des HRB Leppetal erkenne ich keine konkrete Betroffenheit des 
öffentlichen Hochwasserschutzes, da es um den Schutz von vier einzel-
nen privaten Firmen geht, die jeweils ihre Objekte schützen. Angesichts 
der zu erwartenden Schäden ist die Notwendigkeit eines Objektschutzes 
nachvollziehbar.

Datum: 03. Juli 2026 
Seite 3 von 3 
Geschäftsstelle des Regionalrates 
des Regierungsbezirkes Köln  
und des Braunkohlenausschusses 
 
Ferner weise ich auf die im ganzen Bundesgebiet geltende Allgemeine 
Sorgfaltspflicht gem. § 5 Abs. 2 WHG hin, wonach jede Person, die durch 
Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zu-
mutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz 
vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu 
treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen 
nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwas-
ser anzupassen.

Beratungsverlauf (1)

10.07.2026 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 8.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 30/2026
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
10.07.2026
Erstellt
19.06.2026 16:20