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V/0143/2021

Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2021 Teil 1

Vorlagen 05.02.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 24.02.2021, TOP 6.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6316 Zeichen

V/0143/2021 
V/0143/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie 
Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2021 Teil 1 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.02.2021 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Sportausschuss stimmt den in den Punkten 1 - 3 der Begründung dargestellten, im Jahr 
2021 vorgesehenen neuen Maßnahmen innerhalb des „Budgets zum Ausbau und Erhalt der 
Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlage-
rung von Sportanlagen)“ zu.  
 
Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass mit Bereitstellung der Ermächtigungsübertra-
gungen aus dem Jahr 2020 sich der Bericht über den gesamtjährlichen Maßnahmenkatalog 
für das laufende Jahr in Form einer weiteren Vorlage anschließt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die in den Punkten 1 - 3 der Begründung dargestellten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
 
 
  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 462.000  
 
 
Sportamt 
 
23.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zerbe 
Telefon: 492-5224 
Zerbe@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0143/2021 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
 
 
  
Investitionsmaßnah-
me 
0400 Bauk. städt. SpA 2021 2.400.000  
 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Entwurf zum Haushaltsplan 2021 
bei der Produktgruppe 0801 veranschlagt. 
 
Der Sportausschuss nimmt dabei zur Kenntnis, dass die finanziellen Mittel für alle geplanten Maß-
nahmen de s Jahres 2021 unter dem Vorbeh alt der Zustimmung des Rates zur  Haushaltssatzung 
2021 stehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung plant für das Jahr 2021 die im Folgenden aufgelisteten neuen Maßnahmen, welche 
durch erläuternde Hinweise dargestellt werden.  
 
 
1. Sportanlage Im Draum/SC Sprakel (Umwandlung Tenne in Kunstrasen)  
 
Der vorhandene Tennenplatz an der Sportanlage Im Draum, Heimstätte des SC Sprakel 1930 e.V. 
wurde zuletzt im Jahr 2000 teilweise saniert. Der Platz weist u. a. altersbedingt eine schlechte Ent-
wässerung auf. Dies betrifft sowohl die Oberflächenentwässerung als auch die Entwässerung des 
Platzes durch die Dränage-Leitungen. Der Schichtenaufbau des Platzes entspricht nicht den Anforde-
rungen der entsprechenden DIN–Normen.  
Im Arbeitskreis Kunstrasen am 17.08.20 wurde sich, vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen 
Mittel, auf die Durchführung dieser Baumaßnahme in Sprakel, verständigt. 
Für die Durchführung der Baumaßnahme werden Mittel i.H.v. 675.000 EUR zur Verfügung gestellt. 
Der Verein soll einen Eigenanteil in Höhe von 53.000 Euro tragen (vgl. Vorlage V/0023/2021).     
 
2. Sportanlage Feldstiege/SC Nienberge (Umwandlung Tenne in Kunstrasen)  
 
Der vorhandene Tennenplatz an der Sportanlage Feldstiege, Heimstätte des DJK SC Nienberge e.V. 
wurde, wie der Platz in Sprakel, zuletzt im Jahr 2000 teilweise saniert. Bei diesem Tennenplatz fällt 
ebenfalls die schlechte Entwässerung auf. Der vorhandene Schichtenaufbau des Platzes entspricht 
nicht den Anforderungen der entsprechenden DIN–Normen. Darunter ist eine Schicht, die laut Bo-
dengutachten als wasserundurchlässig einzustufen ist. Die Entwässerung des Platzes nach starken 
Regenfällen ist somit nicht in einer zumutbaren Zeit möglich. 
Im Arbeitskreis Kunstrasen am 17.08.20 wurde sich, vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen 
Mittel, auf die Durchführung dieser Baumaßnahme in Nienberge verständigt. 
Für die Durchführung der Baumaßnahme werden Mittel i.H.v. 718.000 EUR zur Verfügung gestellt. 
Der Verein soll einen Eigenanteil in Höhe von 53.000 Euro tragen (vgl. Vorlage V/0023/2021). 
 
Zum Hintergrund: Mit den eben genannten zwei Umwandlungen von „Tenne in Kunstrasen“ wird dem 
Ziel aus der Vorlage V/0742/2011 - Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstra-
senplätze, hier: Ergebnis der Nutzwertanalyse" unter Beschlusspunkt 6 - Der Sportausschuss stimmt 
zu, dass die Verwaltung das Ziel verfolgt, ab 2012 auf Grundlage der Auswertungsergebnisse der 
Nutzwertanalyse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mindestens ein Tennen-
spielfeld pro Jahr in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln –entsprochen.

- 3 - 
V/0143/2021 
 
 
 
Ansatz 2021 Verfügbare Mittel 
 
2.400.000,00 2.400.000,00 
1. SpA Im Draum (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 675.000,00 1.725.000,00 
2. SpA Feldstiege (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 718.000,00 1.007.000,00 
 
 
3. Sanierung Umkleidegebäude Sportanlage Schifffahrter Damm (V/0095/2021) 
 
Unabhängig von der langfristigen Lösung zur Unterbringung des 1. AFC Münster Mammuts e.V. 
(Sportart American Football) ist eine Übergangslösung notwendig. Um die Interimsunterbringung auf 
der Sportanlage am Schifffahrter Damm zu gewährleisten, sind Sanierungen am bestehenden Um-
kleidegebäude notwendig. Durch den Verein DJK SV Mauritz 1906 e.V. wurden in Zusammenarbeit 
mit dem Büro plan.werk GmbH Kosten ermittelt, welche als außerplanmäßiger Zuschuss getragen 
werden sollen. Die Höhe beträgt 210.740 EUR. 
 
 
 
 
Ansatz 2021 Verfügbare Mittel 
 
462.000,00 462.000,00 
3. Sanierung Umkleidegebäude Sportanlage Schiff-Damm 210.740,00 251.260,00 
 
 
Die über die hier erfassten Maßnahmen hinaus vorhandenen Finanzmittel werden im Zuge der Vorla-
ge zum Maßnahmenkatalog des Jahres 2021 fixiert. Um nunmehr fristgerecht innerhalb der öffentli-
chen Vergabezeiträume zu bleiben und die erforderlichen Vorarbeiten in ausreichendem Detaillie-
rungsgrad zu entwickeln, werden die o.g. neuen Maßnahmen losgelöst von der Gesamtjahresplanung 
betrachtet. Durch diese Handlungsweise werden die notwendigen Sperrzeiten der kommunalen 
Sportflächen so gering wie möglich gehalten und die Auswirkungen auf den Trainings- und Meister-
schaftsbetrieb auf ein Mindestmaß begrenzt. Die Vereine erhalten Planungssicherheit, denn die Be-
spielbarkeit der umzuwandelnden bzw. zu erweiternden Sportflächen zu Beginn der Saison werden 
sichergestellt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Anlage A

1067 Zeichen

Anlage A zur V/0143/2021 
 
 
Kurzüberblick 
Um die öffentlichen Vergabezeiträume fristgerecht einhalten zu können werden in dieser Vorlage 
die neuen Maßnahmen des Jahres 2021 behandelt. Der gesamtjährliche Maßnahmenkatalog der 
Sportverwaltung wird gemäß dem Antrag „Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt entwickeln 
Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Le-
bens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot“ 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beratungsverlauf (1)

24.02.2021 Sportausschuss
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schifffahrter Damm
  • Feldstiege
  • Im Draum

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Details

Aktenzeichen
V/0143/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.02.2021
Erstellt
05.02.2021 10:49