V/0143/2021
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2021 Teil 1
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Beschlussvorlage
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V/0143/2021 V/0143/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2021 Teil 1 Beratungsfolge 24.02.2021 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Sportausschuss stimmt den in den Punkten 1 - 3 der Begründung dargestellten, im Jahr 2021 vorgesehenen neuen Maßnahmen innerhalb des „Budgets zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlage- rung von Sportanlagen)“ zu. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass mit Bereitstellung der Ermächtigungsübertra- gungen aus dem Jahr 2020 sich der Bericht über den gesamtjährlichen Maßnahmenkatalog für das laufende Jahr in Form einer weiteren Vorlage anschließt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die in den Punkten 1 - 3 der Begründung dargestellten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 462.000 Sportamt 23.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zerbe Telefon: 492-5224 Zerbe@stadt-muenster.de - 2 - V/0143/2021 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Investitionsmaßnah- me 0400 Bauk. städt. SpA 2021 2.400.000 Die zur Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Entwurf zum Haushaltsplan 2021 bei der Produktgruppe 0801 veranschlagt. Der Sportausschuss nimmt dabei zur Kenntnis, dass die finanziellen Mittel für alle geplanten Maß- nahmen de s Jahres 2021 unter dem Vorbeh alt der Zustimmung des Rates zur Haushaltssatzung 2021 stehen. Begründung: Die Verwaltung plant für das Jahr 2021 die im Folgenden aufgelisteten neuen Maßnahmen, welche durch erläuternde Hinweise dargestellt werden. 1. Sportanlage Im Draum/SC Sprakel (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) Der vorhandene Tennenplatz an der Sportanlage Im Draum, Heimstätte des SC Sprakel 1930 e.V. wurde zuletzt im Jahr 2000 teilweise saniert. Der Platz weist u. a. altersbedingt eine schlechte Ent- wässerung auf. Dies betrifft sowohl die Oberflächenentwässerung als auch die Entwässerung des Platzes durch die Dränage-Leitungen. Der Schichtenaufbau des Platzes entspricht nicht den Anforde- rungen der entsprechenden DIN–Normen. Im Arbeitskreis Kunstrasen am 17.08.20 wurde sich, vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel, auf die Durchführung dieser Baumaßnahme in Sprakel, verständigt. Für die Durchführung der Baumaßnahme werden Mittel i.H.v. 675.000 EUR zur Verfügung gestellt. Der Verein soll einen Eigenanteil in Höhe von 53.000 Euro tragen (vgl. Vorlage V/0023/2021). 2. Sportanlage Feldstiege/SC Nienberge (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) Der vorhandene Tennenplatz an der Sportanlage Feldstiege, Heimstätte des DJK SC Nienberge e.V. wurde, wie der Platz in Sprakel, zuletzt im Jahr 2000 teilweise saniert. Bei diesem Tennenplatz fällt ebenfalls die schlechte Entwässerung auf. Der vorhandene Schichtenaufbau des Platzes entspricht nicht den Anforderungen der entsprechenden DIN–Normen. Darunter ist eine Schicht, die laut Bo- dengutachten als wasserundurchlässig einzustufen ist. Die Entwässerung des Platzes nach starken Regenfällen ist somit nicht in einer zumutbaren Zeit möglich. Im Arbeitskreis Kunstrasen am 17.08.20 wurde sich, vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel, auf die Durchführung dieser Baumaßnahme in Nienberge verständigt. Für die Durchführung der Baumaßnahme werden Mittel i.H.v. 718.000 EUR zur Verfügung gestellt. Der Verein soll einen Eigenanteil in Höhe von 53.000 Euro tragen (vgl. Vorlage V/0023/2021). Zum Hintergrund: Mit den eben genannten zwei Umwandlungen von „Tenne in Kunstrasen“ wird dem Ziel aus der Vorlage V/0742/2011 - Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstra- senplätze, hier: Ergebnis der Nutzwertanalyse" unter Beschlusspunkt 6 - Der Sportausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung das Ziel verfolgt, ab 2012 auf Grundlage der Auswertungsergebnisse der Nutzwertanalyse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mindestens ein Tennen- spielfeld pro Jahr in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln –entsprochen. - 3 - V/0143/2021 Ansatz 2021 Verfügbare Mittel 2.400.000,00 2.400.000,00 1. SpA Im Draum (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 675.000,00 1.725.000,00 2. SpA Feldstiege (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 718.000,00 1.007.000,00 3. Sanierung Umkleidegebäude Sportanlage Schifffahrter Damm (V/0095/2021) Unabhängig von der langfristigen Lösung zur Unterbringung des 1. AFC Münster Mammuts e.V. (Sportart American Football) ist eine Übergangslösung notwendig. Um die Interimsunterbringung auf der Sportanlage am Schifffahrter Damm zu gewährleisten, sind Sanierungen am bestehenden Um- kleidegebäude notwendig. Durch den Verein DJK SV Mauritz 1906 e.V. wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro plan.werk GmbH Kosten ermittelt, welche als außerplanmäßiger Zuschuss getragen werden sollen. Die Höhe beträgt 210.740 EUR. Ansatz 2021 Verfügbare Mittel 462.000,00 462.000,00 3. Sanierung Umkleidegebäude Sportanlage Schiff-Damm 210.740,00 251.260,00 Die über die hier erfassten Maßnahmen hinaus vorhandenen Finanzmittel werden im Zuge der Vorla- ge zum Maßnahmenkatalog des Jahres 2021 fixiert. Um nunmehr fristgerecht innerhalb der öffentli- chen Vergabezeiträume zu bleiben und die erforderlichen Vorarbeiten in ausreichendem Detaillie- rungsgrad zu entwickeln, werden die o.g. neuen Maßnahmen losgelöst von der Gesamtjahresplanung betrachtet. Durch diese Handlungsweise werden die notwendigen Sperrzeiten der kommunalen Sportflächen so gering wie möglich gehalten und die Auswirkungen auf den Trainings- und Meister- schaftsbetrieb auf ein Mindestmaß begrenzt. Die Vereine erhalten Planungssicherheit, denn die Be- spielbarkeit der umzuwandelnden bzw. zu erweiternden Sportflächen zu Beginn der Saison werden sichergestellt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Anlage A
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Anlage A zur V/0143/2021 Kurzüberblick Um die öffentlichen Vergabezeiträume fristgerecht einhalten zu können werden in dieser Vorlage die neuen Maßnahmen des Jahres 2021 behandelt. Der gesamtjährliche Maßnahmenkatalog der Sportverwaltung wird gemäß dem Antrag „Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Le- bens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot“ Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schifffahrter Damm
- Feldstiege
- Im Draum
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Details
- Aktenzeichen
- V/0143/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.02.2021
- Erstellt
- 05.02.2021 10:49