0056/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus der Sitzung vom 11.12.2025 (AN 1467/2025) betreffend „Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Chorweiler“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 0056/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus der Sitzung vom 11.12.2025 (AN 1467/2025) betreffend „Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Chorweiler„ Die Verwaltung beantwortet die schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grü- nen aus der Sitzung vom 11.12.2025 (AN 1467/2025) wie folgt: 1. Hat die Stadt konkrete Zahlen zu wohnungs - und obdachlosen Menschen in einzelnen Stadtbezirken wie Chorweiler, wie haben sich diese im Zeitverlauf entwickelt, wie hoch ist die vermutliche Dunkelziffer und falls solche Zahlen nicht existieren, wäre eine Zählung wie in Dortmund durch eine wissenschaft- liche Studiengruppe denkbar? Konkrete Zahlen zu wohnungs- oder obdachlosen Menschen in Chorweiler bzw. zu einzelnen Kölner Stadtteilen liegen nicht vor, da keine Erfassung nach einzelnen Stadtteilen stattfindet. Eine Zählung durch eine wissenschaftliche Studiengruppe ist denkbar, jedoch auf die Aussagefähigkeit einer solchen Studie, bezogen auf einen einzelnen Kölner Stadtteil, zu hinterfragen. Obdachlose Menschen weisen eine erheb- liche Mobilität auf und wechseln im Verlauf eines Jahres öfter ihre Aufenthaltsorte. Die Ergebnisse einer solchen Erhebung haben insofern keine länger anhaltende Aussage- kraft. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation wäre die Durchfüh- rung einer solchen Studie ohne nennenswerten Mehrwert in Frage zu stellen. 2. Welche Angebote existieren auf Stadtbezirksebene, warum werden beste- hende Angebote im Stadtgebiet von vielen nicht genutzt und plant die Stadt, bestehende Hilfsangebote stärker für Menschen unterschiedlicher Nationali- tät zu öffnen, was gerade im vielfältigen Stadtbezirk Chorweiler von Relevanz ist? Im Stadtbezirk Chorweiler wird im Rahmen der Leistungen nach § 67 SGB XII – Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten das präventive Angebot „Ber- Mico (Beratung und Mietcoaching)“ durch den SKM Köln e. V. vorgehalten. Primäres Ziel des Angebotes ist der Erhalt des vorhandenen Wohnraums. Das Angebot richtet sich an alle von Wohnungsverlust bedrohten Personen im Stadtbezirk Chorweiler, un- abhängig ihrer Nationalität, die (noch) nicht durch die Abteilung Wohnungsnotfälle, Fachstelle Wohnen, unterstützt werden, Beratung und Unterstützung an. Im Zuge ei- 2 ner engen Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern werden Be- troffene, bestenfalls vor erfolgter Kündigung durch den Vermietenden, hinsichtlich der Annahmebereitschaft von Hilfen erreicht und motivierend unterstützt. Ziel der Bera- tungs- und Unterstützungsleistungen von „BerMico“ sind die Stabilisierung der Wohn- situation als auch die Herbeiführung einer Veränderung der persönlichen und sozialen Situation. Durch die Erschließung von weiterführenden und bedarfsgerechten Hilfen, unter Berücksichtigung des im Einzelfall vielschichtigen Hilfebedarfes, wird eine nach- haltige Sicherung der Wohnung angestrebt. Darüber hinaus sind insgesamt 6 Streetworker*innen der kooperierenden Träger Dia- konie Michaelshoven e. V. und OASE Benedikt Labre e. V. (4 Streetworker*innen nach § 67 SGB XII und 2 Streetworker*innen Humanitäre Hilfen) stadtweit tätig. Im Rahmen des Streetwork wird insbesondere den straßenobdachlosen Menschen ein aufsuchendes und niedrigschwelliges Beratungs- und Begleitungsangebot unterbrei- tet. Ergänzend sind in der Wohnungslosenhilfe ein*e Streetworker*in für das von der Katholischen Wohnungslosenseelsorge im Stadtdekanat Köln betriebene Angebot „GUBBIO Obdachlosen-Seelsorge“ und ein*e Streetworker*in im Rahmen der durch den SkF Köln e.V. umgesetzten Prostituiertenhilfe für das Angebot „Rahab“ in der auf- suchenden Arbeit tätig. Ferner wird derzeit der Einsatz eines*r Streetworker*in für das Streetwork plus (Deut- sches Rotes Kreuz) erprobt, welches die Lücke zwischen der aufsuchenden Arbeit nach § 67 SGB XII und dem bestehenden Hilfesystem für psychiatrisch erkrankte Menschen schließt. Alle Streetworker*innen arbeiten gut vernetzt mit den Streetwor- ker*innen anderer Ämter wie dem ASC (Aufsuchendes Suchtclearing) des Gesund- heitsamtes als auch denen des Jugendamtes zusammen. Ein kontinuierlicher Aus- tausch ist sichergestellt. 3. Wohin können sich Betroffene mit akuten Gesundheits- oder Suchtproblemen im Stadtbezirk Chorweiler wenden? Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und das Gesundheitsamt der Stadt Köln betreuen über die Streetwork-Teams stadtweit obdachlose Menschen mit und ohne Suchtproblematik. Hierbei stehen die Ämter koordinierend im engen Austausch mit meldenden Bürger*innen und dem Ordnungsamt. Somit ist ein umgehendes Aufsu- chen der Menschen an ihren Schlaf-/Aufenthaltsplätzen gesichert. Mittels aufsuchen- der Sozialarbeit werden die Menschen durch die Streetworker auf Hilfe- und Unterstüt- zungsangebote hingewiesen und motiviert, diese Hilfen anzunehmen. Diese sind im Kölner Stadtgebiet verteilt und werden nicht in allen 86 Kölner Stadtteilen vorgehalten. Eine Vielzahl betreuter Wohnprojekte, Notschlafstellen und Wohnheime stehen in Köln zur Verfügung. Über die vorhandenen 10 Kontakt und Beratungsstellen können wohnungslose Menschen eine Grundversorgung erhalten. Diese besteht aus Hygiene- (WC, Duschen) und Essensangeboten sowie Kleiderkammern und dem Angebot me- dizinischer Grundversorgung, was einer Verelendung dieser Menschen entgegenwir- ken soll. Neben dieser Grundversorgung besteht ein Beratungsangebot, um weitere Perspektiven, z.B. eine Unterbringung oder sozialarbeiterische Unterstützungsleistun- gen anzubieten. Hierbei gibt es spezielle Angebote für Drogenabhängige, psychisch Kranke und alkoholabhängige Menschen. Die Kölner Streetworker*innen arbeiten hierbei eng mit sämtlichen zuständigen Institutionen zusammen. Stadtweit richten sich die Angebote des Gesundheitsamtes, wie Kontaktläden und MMD (Mobile Medizini- sche Dienst), an die Versorgung von obdachlosen Suchterkrankten. 4. Wie sollten Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk auf obdachlose Menschen reagieren, die starker Kälte ausgesetzt sind oder hilflos wirken, wer ist dann 3 jeweils der geeignete Ansprechpartner und welche Kommunikationswege ste- hen zur Verfügung? Während der Winterhilfezeit, 1. November bis Ende März des Folgejahres, steht spe- ziell das Winterhilfetelefon des SKM Köln e.V. 24/7 zur Verfügung. Unter 0221/56097310 sowie per E-Mail an winterhilfetelefon@skm-koeln.de werden Hin- weise zu obdachlosen Menschen entgegengenommen, die sich bei winterlichen Tem- peraturen im Freien aufhalten. Die gemeldeten Orte bzw. Personen werden im Rah- men der folgenden Kältegänge sowie zeitnah vom stadtweit tätigen Streetworkteam aufgesucht, um die Menschen über sämtliche Hilfsangebote der Winterhilfe zu infor- mieren. Bei akut gefährdeten Menschen werden die Bürger*innen gebeten, sich an den Rettungsdienst unter 112 zu wenden. Sofern die Bürger*innen eigeninitiativ rea- gieren möchten, ist auf bedachte und freundliche Herangehensweise auf Augenhöhe zu achten. Gerne kann auch auf die im Rahmen der Winterhilfe angebotene Über- nachtungsmöglichkeit und Tagesaufenthalt in der Ostmerheimer Straße 220 hingewie- sen werden. Die Stadt Köln bietet in enger Kooperation mit dem SKM Köln e.V. und dem SkF Köln e.V. die Möglichkeit eines ganztägigen Aufenthaltes zum Schutz vor Winterkälte für obdachlose Menschen an. 5. Sieht die Stadt Köln es als akzeptablen Dauerzustand, die Akutversorgung obdachloser Menschen mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs so stark auf ehrenamtliche Strukturen wie die Tafel (in Chorweiler) und andere aufzubauen? Die Stadt Köln und das Jobcenter Köln erbringen Leistungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Diese staatliche Unterstützung zielt darauf ab, das Existenzminimum einer Person zu sichern, um ein Leben in Würde zu ermöglichen. Leistungsberechtigte Personen erhalten den soge- nannten Regelsatz. Eine alleinstehende Person erhält 2025 einen Regelsatz von 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft erhält 1.012 Euro. Der Regelsatz umfasst die Kosten für Bedarfe des täglichen Lebens, vor allem für Ernährung, Klei- dung, Hausrat und Strom. Zusätzlich werden die Kosten der Unterkunft übernommen. Dinge des täglichen Bedarfs und Lebensmitteln werden somit nicht auf ehrenamtliche Strukturen verlagert, sondern sind mit der Regelleistung bereits abgedeckt. Die weiteren Hilfsmöglichkeiten im Kölner System können dem beigefügten Link ent- nommen werden. Wohnungslos in Köln – Hilfe und Angebote für wohnungslose Menschen in Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0056/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.01.2026
- Erstellt
- 08.01.2026 10:16