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0056/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus der Sitzung vom 11.12.2025 (AN 1467/2025) betreffend „Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Chorweiler“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.01.2026, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

8830 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 
 0056/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus der 
Sitzung vom 11.12.2025 (AN 1467/2025) betreffend „Wohnungs- und Obdachlosigkeit in 
Chorweiler„ 
Die Verwaltung beantwortet die schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grü-
nen aus der Sitzung vom 11.12.2025 (AN 1467/2025) wie folgt: 
 
1. Hat die Stadt konkrete Zahlen zu wohnungs - und obdachlosen Menschen in 
einzelnen Stadtbezirken wie Chorweiler, wie haben sich diese im Zeitverlauf 
entwickelt, wie hoch ist die vermutliche Dunkelziffer und falls solche Zahlen 
nicht existieren, wäre eine Zählung wie in Dortmund durch eine wissenschaft-
liche Studiengruppe denkbar? 
 
Konkrete Zahlen zu wohnungs- oder obdachlosen Menschen in Chorweiler bzw. zu 
einzelnen Kölner Stadtteilen liegen nicht vor, da keine Erfassung nach einzelnen 
Stadtteilen stattfindet. Eine Zählung durch eine wissenschaftliche Studiengruppe ist 
denkbar, jedoch auf die Aussagefähigkeit einer solchen Studie, bezogen auf einen 
einzelnen Kölner Stadtteil, zu hinterfragen. Obdachlose Menschen weisen eine erheb-
liche Mobilität auf und wechseln im Verlauf eines Jahres öfter ihre Aufenthaltsorte. Die 
Ergebnisse einer solchen Erhebung haben insofern keine länger anhaltende Aussage-
kraft. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation wäre die Durchfüh-
rung einer solchen Studie ohne nennenswerten Mehrwert in Frage zu stellen. 
 
2. Welche Angebote existieren auf Stadtbezirksebene, warum werden beste-
hende Angebote im Stadtgebiet von vielen nicht genutzt und plant die Stadt, 
bestehende Hilfsangebote stärker für Menschen unterschiedlicher Nationali-
tät zu öffnen, was gerade im vielfältigen Stadtbezirk Chorweiler von Relevanz 
ist? 
 
Im Stadtbezirk Chorweiler wird im Rahmen der Leistungen nach § 67 SGB XII – Hilfen 
zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten das präventive Angebot „Ber-
Mico (Beratung und Mietcoaching)“ durch den SKM Köln e. V. vorgehalten. Primäres 
Ziel des Angebotes ist der Erhalt des vorhandenen Wohnraums. Das Angebot richtet 
sich an alle von Wohnungsverlust bedrohten Personen im Stadtbezirk Chorweiler, un-
abhängig ihrer Nationalität, die (noch) nicht durch die Abteilung Wohnungsnotfälle, 
Fachstelle Wohnen, unterstützt werden, Beratung und Unterstützung an. Im Zuge ei-

2 
 
ner engen Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern werden Be-
troffene, bestenfalls vor erfolgter Kündigung durch den Vermietenden, hinsichtlich der 
Annahmebereitschaft von Hilfen erreicht und motivierend unterstützt. Ziel der Bera-
tungs- und Unterstützungsleistungen von „BerMico“ sind die Stabilisierung der Wohn-
situation als auch die Herbeiführung einer Veränderung der persönlichen und sozialen 
Situation. Durch die Erschließung von weiterführenden und bedarfsgerechten Hilfen, 
unter Berücksichtigung des im Einzelfall vielschichtigen Hilfebedarfes, wird eine nach-
haltige Sicherung der Wohnung angestrebt. 
 
 
Darüber hinaus sind insgesamt 6 Streetworker*innen der kooperierenden Träger Dia-
konie Michaelshoven e. V. und OASE Benedikt Labre e. V. (4 Streetworker*innen 
nach § 67 SGB XII und 2 Streetworker*innen Humanitäre Hilfen) stadtweit tätig. Im 
Rahmen des Streetwork wird insbesondere den straßenobdachlosen Menschen ein 
aufsuchendes und niedrigschwelliges Beratungs- und Begleitungsangebot unterbrei-
tet. Ergänzend sind in der Wohnungslosenhilfe ein*e Streetworker*in für das von der 
Katholischen Wohnungslosenseelsorge im Stadtdekanat Köln betriebene Angebot 
„GUBBIO Obdachlosen-Seelsorge“ und ein*e Streetworker*in im Rahmen der durch 
den SkF Köln e.V. umgesetzten Prostituiertenhilfe für das Angebot „Rahab“ in der auf-
suchenden Arbeit tätig. 
Ferner wird derzeit der Einsatz eines*r Streetworker*in für das Streetwork plus (Deut-
sches Rotes Kreuz) erprobt, welches die Lücke zwischen der aufsuchenden Arbeit 
nach § 67 SGB XII und dem bestehenden Hilfesystem für psychiatrisch erkrankte 
Menschen schließt. Alle Streetworker*innen arbeiten gut vernetzt mit den Streetwor-
ker*innen anderer Ämter wie dem ASC (Aufsuchendes Suchtclearing) des Gesund-
heitsamtes als auch denen des Jugendamtes zusammen. Ein kontinuierlicher Aus-
tausch ist sichergestellt. 
 
3. Wohin können sich Betroffene mit akuten Gesundheits- oder Suchtproblemen 
im Stadtbezirk Chorweiler wenden? 
 
Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und das Gesundheitsamt der Stadt Köln 
betreuen über die Streetwork-Teams stadtweit obdachlose Menschen mit und ohne 
Suchtproblematik. Hierbei stehen die Ämter koordinierend im engen Austausch mit 
meldenden Bürger*innen und dem Ordnungsamt. Somit ist ein umgehendes Aufsu-
chen der Menschen an ihren Schlaf-/Aufenthaltsplätzen gesichert. Mittels aufsuchen-
der Sozialarbeit werden die Menschen durch die Streetworker auf Hilfe- und Unterstüt-
zungsangebote hingewiesen und motiviert, diese Hilfen anzunehmen. Diese sind im 
Kölner Stadtgebiet verteilt und werden nicht in allen 86 Kölner Stadtteilen vorgehalten. 
Eine Vielzahl betreuter Wohnprojekte, Notschlafstellen und Wohnheime stehen in 
Köln zur Verfügung. Über die vorhandenen 10 Kontakt und Beratungsstellen können 
wohnungslose Menschen eine Grundversorgung erhalten. Diese besteht aus Hygiene- 
(WC, Duschen) und Essensangeboten sowie Kleiderkammern und dem Angebot me-
dizinischer Grundversorgung, was einer Verelendung dieser Menschen entgegenwir-
ken soll. Neben dieser Grundversorgung besteht ein Beratungsangebot, um weitere 
Perspektiven, z.B. eine Unterbringung oder sozialarbeiterische Unterstützungsleistun-
gen anzubieten. Hierbei gibt es spezielle Angebote für Drogenabhängige, psychisch 
Kranke und alkoholabhängige Menschen. Die Kölner Streetworker*innen arbeiten 
hierbei eng mit sämtlichen zuständigen Institutionen zusammen. Stadtweit richten sich 
die Angebote des Gesundheitsamtes, wie Kontaktläden und MMD (Mobile Medizini-
sche Dienst), an die Versorgung von obdachlosen Suchterkrankten. 
 
4. Wie sollten Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk auf obdachlose Menschen 
reagieren, die starker Kälte ausgesetzt sind oder hilflos wirken, wer ist dann

3 
 
jeweils der geeignete Ansprechpartner und welche Kommunikationswege ste-
hen zur Verfügung? 
 
Während der Winterhilfezeit, 1. November bis Ende März des Folgejahres, steht spe-
ziell das Winterhilfetelefon des SKM Köln e.V. 24/7 zur Verfügung. Unter 
0221/56097310 sowie per E-Mail an winterhilfetelefon@skm-koeln.de werden Hin-
weise zu obdachlosen Menschen entgegengenommen, die sich bei winterlichen Tem-
peraturen im Freien aufhalten. Die gemeldeten Orte bzw. Personen werden im Rah-
men der folgenden Kältegänge sowie zeitnah vom stadtweit tätigen Streetworkteam 
aufgesucht, um die Menschen über sämtliche Hilfsangebote der Winterhilfe zu infor-
mieren. Bei akut gefährdeten Menschen werden die Bürger*innen gebeten, sich an 
den Rettungsdienst unter 112 zu wenden. Sofern die Bürger*innen eigeninitiativ rea-
gieren möchten, ist auf bedachte und freundliche Herangehensweise auf Augenhöhe 
zu achten. Gerne kann auch auf die im Rahmen der Winterhilfe angebotene Über-
nachtungsmöglichkeit und Tagesaufenthalt in der Ostmerheimer Straße 220 hingewie-
sen werden. Die Stadt Köln bietet in enger Kooperation mit dem SKM Köln e.V. und 
dem SkF Köln e.V. die Möglichkeit eines ganztägigen Aufenthaltes zum Schutz vor 
Winterkälte für obdachlose Menschen an. 
 
5. Sieht die Stadt Köln es als akzeptablen Dauerzustand, die Akutversorgung 
obdachloser Menschen mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen 
Bedarfs so stark auf ehrenamtliche Strukturen wie die Tafel (in Chorweiler) 
und andere aufzubauen?  
 
Die Stadt Köln und das Jobcenter Köln erbringen Leistungen im Rahmen gesetzlicher 
Bestimmungen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Diese staatliche 
Unterstützung zielt darauf ab, das Existenzminimum einer Person zu sichern, um ein 
Leben in Würde zu ermöglichen. Leistungsberechtigte Personen erhalten den soge-
nannten Regelsatz. Eine alleinstehende Person erhält 2025 einen Regelsatz von  
563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft erhält 1.012 Euro. Der Regelsatz 
umfasst die Kosten für Bedarfe des täglichen Lebens, vor allem für Ernährung, Klei-
dung, Hausrat und Strom. Zusätzlich werden die Kosten der Unterkunft übernommen. 
Dinge des täglichen Bedarfs und Lebensmitteln werden somit nicht auf ehrenamtliche 
Strukturen verlagert, sondern sind mit der Regelleistung bereits abgedeckt. 
Die weiteren Hilfsmöglichkeiten im Kölner System können dem beigefügten Link ent-
nommen werden. 
 
Wohnungslos in Köln – Hilfe und Angebote für wohnungslose Menschen in Köln

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0056/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.01.2026
Erstellt
08.01.2026 10:16