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Barrierrefreiheit für mobilitätseingeschränkte Senioren

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1373/2017 vom 06.06.2017

Stand: Am 29.06.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1373/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 Barrierrefreiheit für mobilitätseingeschränkte Senioren hier: Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2017, TOP 7.2.2 Die FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Fragen: 1. „Aus welchem Grund verweigert die Verwaltung das Absenken der Bordsteinkante oder die Anlage einer Rampe an der abgepollerten Stelle? 2. Was meint die Verwaltung damit, dass das Absenken der Bordsteinkante oder die Anlage ei- ner Rampe an der abgepollerten Stelle „einen Präzedenzfall darstellen würde“? 3. Weshalb wird hier nicht im Sinne des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik gehandelt?“ Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-3: Die Petentin plant die Anschaffung eines Elektromobils zur Erleichterung ihrer täglichen Wege und beabsichtigt, mit dem Elektromobil die Straße zu befahren. Um diese ungehindert erreichen zu kön- nen, fordert die Petentin von der Verwaltung, den Bordstein vor ihrem Haus abzusenken oder eine Rampe auf die Straße anzulegen. Elektromobile fallen jedoch unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle, das heißt, mit ihnen darf überall dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Nur wenn keine Gehwege oder ähnliches vorhanden sind, dürfen Elektromobile auch auf der Fahrbahn benutzt werden. Die Fahrgeschwindigkeit muss dann den Fahrbahnbedingungen und dem Verkehr angepasst werden. Die Straße, in der die Petentin wohnt, verfügt zu beiden Seiten über Gehwege. Diese sind - auch bei einer teilweisen Nutzung durch parkende Fahrzeuge - grundsätzlich in einer ausreichenden Breite freizuhalten, so dass einer Nutzung mit einem Elektromobil nichts ent- gegensteht. Regelmäßige Ortsbesichtigungen in den vergangenen Monaten haben ergeben, dass generell keine Behinderungen durch parkende Fahrzeuge bestehen. Um der Petentin ein mögliches Rangieren beim Verlassen bzw. Erreichen des Hauses zu erleichtern und das teilweise unerlaubte Gehwegparken im unmittelbaren Bereich des Hauszugangs zu unter- binden, wurden in Höhe des Hauszugangs zwei Absperrpfosten installiert. Der Bereich wird zudem verstärkt durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln überwacht. Sollte die Überwachung in absehbarer Zukunft nicht zum Erfolg führen, werden zur Vermeidung des halbseitigen Gehwegpar- kens Absperrpfosten auf dem Gehweg gesetzt. Sofern ein Verlassen der Gehwege notwendig ist, etwa zum Überqueren der Straße, kann dies an geeigneter Stelle - beispielsweise an den abgesenkten Bordsteinen benachbarter Grundstückzufahr- ten oder den nahegelegenen Einmündungsbereichen querender Straßen - erfolgen. Die Verwaltung lehnt die geforderten Umbaumaßnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Vorhandensein von 2 Gehwegen) sowie aus rechtlichen Gründen ab.

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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