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1373/2017

Barrierrefreiheit für mobilitätseingeschränkte Senioren

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.06.2017, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3071 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 1373/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 
 
Barrierrefreiheit für mobilitätseingeschränkte Senioren 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2017, 
TOP 7.2.2 
Die FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Fragen: 
 
1. „Aus welchem Grund verweigert die Verwaltung das Absenken der Bordsteinkante oder die 
Anlage einer Rampe an der abgepollerten Stelle? 
 
2. Was meint die Verwaltung damit, dass das Absenken der Bordsteinkante oder die Anlage ei-
ner Rampe an der abgepollerten Stelle „einen Präzedenzfall darstellen würde“? 
 
3. Weshalb wird hier nicht im Sinne des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik gehandelt?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-3: 
 
Die Petentin plant die Anschaffung eines Elektromobils zur Erleichterung ihrer täglichen Wege und 
beabsichtigt, mit dem Elektromobil die Straße zu befahren. Um diese ungehindert erreichen zu kön-
nen, fordert die Petentin von der Verwaltung, den Bordstein vor ihrem Haus abzusenken oder eine 
Rampe auf die Straße anzulegen.  
Elektromobile fallen jedoch unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle, das heißt, 
mit ihnen darf überall dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit gefahren 
werden. Nur wenn keine Gehwege oder ähnliches vorhanden sind, dürfen Elektromobile auch auf der 
Fahrbahn benutzt werden. Die Fahrgeschwindigkeit muss dann den Fahrbahnbedingungen und dem 
Verkehr angepasst werden. Die Straße, in der die Petentin wohnt, verfügt zu beiden Seiten über 
Gehwege. Diese sind - auch bei einer teilweisen Nutzung durch parkende Fahrzeuge - grundsätzlich 
in einer ausreichenden Breite freizuhalten, so dass einer Nutzung mit einem Elektromobil nichts ent-
gegensteht. Regelmäßige Ortsbesichtigungen in den vergangenen Monaten haben ergeben, dass 
generell keine Behinderungen durch parkende Fahrzeuge bestehen.  
Um der Petentin ein mögliches Rangieren beim Verlassen bzw. Erreichen des Hauses zu erleichtern 
und das teilweise unerlaubte Gehwegparken im unmittelbaren Bereich des Hauszugangs zu unter-
binden, wurden in Höhe des Hauszugangs zwei Absperrpfosten installiert. Der Bereich wird zudem 
verstärkt durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln überwacht. Sollte die Überwachung 
in absehbarer Zukunft nicht zum Erfolg führen, werden zur Vermeidung des halbseitigen Gehwegpar-
kens Absperrpfosten auf dem Gehweg gesetzt.  
Sofern ein Verlassen der Gehwege notwendig ist, etwa zum Überqueren der Straße, kann dies an 
geeigneter Stelle - beispielsweise an den abgesenkten Bordsteinen benachbarter Grundstückzufahr-
ten oder den nahegelegenen Einmündungsbereichen querender Straßen - erfolgen. Die Verwaltung 
lehnt die geforderten Umbaumaßnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Vorhandensein von

2 
 
Gehwegen) sowie aus rechtlichen Gründen ab.

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1373/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27