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AN/1660/2018

Grundstücke für Wohnungsbau in Alt-Niehl

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 20.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 06.12.2018, TOP 8.1.2

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2191 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1660/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Grundstücke für Wohnungsbau in Alt-Niehl 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten 
 
1. zu prüfen, welche brachliegenden, auch ehemals gewerblich genutzten, Grundstücke  in 
Alt-Niehl für bezahlbare Wohnbebauung genutzt werden könnten. 
 
2. zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Investoren, die bereits ein Grundstück für 
Wohnbebauung erworben haben zu bewegen, auf dem Grundstück noch befindliche 
heruntergekommene Gebäude innerhalb kürzester Zeit abzureißen. 
 
3. zu prüfen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, um die alten Häuser im Kernbereich 
von Alt-Niehl durch eine Milieuschutzsatzung zu bewahren. 
 
4. die erarbeiteten Möglichkeiten konsequent zu nutzen und anzuwenden. 
 
5.         die BV5  über die Ergebnisse zu informieren.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
Bei einem Rundgang durch Alt-Niehl konnten wir auch durch Hinweise aus der Bevölkerung 
feststellen, dass es einige schon seit vielen Jahren brachliegende ehemals gewerblich genutzte 
Grundstücke gibt, die für den dringend notwendigen Neubau von insbesondere preisgünstigen 
Wohnungen genutzt werden könnten. Als Beispiel sei das Gelände Merkenicher Str. (ehemaliges 
Toilettenhaus) neben der Alten Schule (Künstlerhaus) genannt. Feststellen mussten wir ebenfalls, 
dass auf Grundstücken, die von Investoren bereits gekauft und für hochpreisige Wohnbebauung 
vorgesehen sind, die schon längst nicht mehr genutzten ehemaligen Gebäude als Ruinen noch 
jahrelang weiter vor sich hingammeln und das Stadtbild  in Alt-Niehl verschandeln. Von dem alten 
„Fischerdorf“ am Rhein bleibt nicht mehr viel übrig.  
 
Deshalb halten wir es für nötig, die kleinen „Fischerhäuschen“ zwischen Sebastianstr. und Niehler 
Damm durch eine  Milieuschutzsatzung zu bewahren. 
 
 
 
 
gez.  Baumann                                                                                                       gez. Steinbach

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1660/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
20.11.2018
Erstellt
20.11.2018 14:59