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Grundstücke für Wohnungsbau in Alt-Niehl
Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1660/2018 vom 20.11.2018
Stand: Am 06.12.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1660/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Grundstücke für Wohnungsbau in Alt-Niehl - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten 1. zu prüfen, welche brachliegenden, auch ehemals gewerblich genutzten, Grundstücke in Alt-Niehl für bezahlbare Wohnbebauung genutzt werden könnten. 2. zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Investoren, die bereits ein Grundstück für Wohnbebauung erworben haben zu bewegen, auf dem Grundstück noch befindliche heruntergekommene Gebäude innerhalb kürzester Zeit abzureißen. 3. zu prüfen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, um die alten Häuser im Kernbereich von Alt-Niehl durch eine Milieuschutzsatzung zu bewahren. 4. die erarbeiteten Möglichkeiten konsequent zu nutzen und anzuwenden. 5. die BV5 über die Ergebnisse zu informieren. - 2 - Begründung: Bei einem Rundgang durch Alt-Niehl konnten wir auch durch Hinweise aus der Bevölkerung feststellen, dass es einige schon seit vielen Jahren brachliegende ehemals gewerblich genutzte Grundstücke gibt, die für den dringend notwendigen Neubau von insbesondere preisgünstigen Wohnungen genutzt werden könnten. Als Beispiel sei das Gelände Merkenicher Str. (ehemaliges Toilettenhaus) neben der Alten Schule (Künstlerhaus) genannt. Feststellen mussten wir ebenfalls, dass auf Grundstücken, die von Investoren bereits gekauft und für hochpreisige Wohnbebauung vorgesehen sind, die schon längst nicht mehr genutzten ehemaligen Gebäude als Ruinen noch jahrelang weiter vor sich hingammeln und das Stadtbild in Alt-Niehl verschandeln. Von dem alten „Fischerdorf“ am Rhein bleibt nicht mehr viel übrig. Deshalb halten wir es für nötig, die kleinen „Fischerhäuschen“ zwischen Sebastianstr. und Niehler Damm durch eine Milieuschutzsatzung zu bewahren. gez. Baumann gez. Steinbach
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