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2462/2021

Luftreiniger in Klassenräumen Anfrage Ratsgruppe GUT Köln AN/0740/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 30.08.2021, TOP 3.1.14

Anlage 1 Mitteilung HA 2573 Schuitzkonzept

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 Mitteilung HA 2573 Schuitzkonzept

7851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer  19.07.2021 
 2573/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 19.07.2021 
 
Sicherstellung des Kita- und Schulbetriebs nach den Ferien 
Die weitere pandemische Entwi cklung ist nicht vorherzusehen. Insbesondere die veränderte Infekti-
onsdynamik durch die Delta -Variante des SARS-CoV-2-Virus erfordert bereits jetzt im Rahmen der 
Gefahrenabwehr zu handeln.  
Die bisherigen Erfahrungen in der Pandemie zeigen, dass für Kinder , Jugendliche und Familien die 
Öffnung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegen und Schulen entscheidend ist, um Scha-
den für die körperliche und geistige Entwicklung zu verhindern. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln 
ein umfangreiches Schutzkonzept  entwickelt. Der Krisenstab hat dieses in seiner Sitzung vom 
09.07.2021 beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung seiner Komponenten beauftragt. Es 
beruht auf fünf Säulen, die synergetisch zusammenwirken.  
 
 
 
1. Testkonzept an Kölner Schulen und Kitas 
Die in der Vergangenheit bereits eingeführten Testmöglichkeiten werden nach den Sommerferien 
sowohl in den Schulen als auch in den Kitas fortgesetzt. Hierzu hat die Stadt neben dem bestehen-
den Testkonzept des Landes in Schulen zusammen mit der Universitätsklinik Köln das Lolli-Test Ver-
fahren entwickelt. Dieses Angebot der kindgerechten PCR -Pooltestung wird auch nach den Ferien 
weiter fortgesetzt.

2 
 
 
 
2. Angebot an ergänzenden mobilen Luftreinigungsgeräten  
Entscheidend für die Luftqualität ist das regelmäßige Lüften von Räumen. Um dieses zu unterstützen 
wurden bzw. werden für alle Schulen und Kitas Co2-Ampeln angeschafft. Darüber hinaus wurden die 
Klassen- und Unterrichtsräume in den Schulen, die nicht zu lüften sind, mit Luftfiltergeräten ausge-
stattet. Die momentane Forschungslage zu dem Thema ergibt kein einheitliches Bild, trotzdem sieht 
die Stadt Köln hier aufgrund der Ausbreitung der Delta-Variante und u. U. zukünftiger weiterer Mutati-
onen die Notwendigkeit des Handelns, um größtmögliche Sicherheit für  die Aufnahme des Präsen-
zunterrichts und der Kitabetreuung zu schaffen.  
 
Eine Refinanzierung durch Landes- bzw. Bundesprogramme wird entsprechend geprüft. 
 
Die Stadt Köln wird prüfen, inwieweit das Thema Luftreinigung in den städtischen Bau- und Qualitäts-
anforderungen (BQA) künftig mit berücksichtigt werden kann. 
 
Um dem aktuellen Bedarf und den Nachfragen gerecht zu werden, wird ein kurzfristiges zweistufiges 
Ausstattungsprogramm aufgelegt. Hierzu sind Qualitätsstandards definiert worden, die solche Geräte 
erfüllen müssen.  
Aufgrund der eingeschränkten Marktlage wird in einem ersten Schritt ein Verhandlungsverfahren oh-
ne öffentliche Bekanntgabe durchgeführt. Eine erste Marktanalyse hat ergeben, dass auf dem Markt 
derzeit 250 bis 300 mobile Geräte des definierten Qualitätsstandards direkt abrufbar sind. Diese wer-
den mit Hilfe einer Angebotsheranziehung von 3 Anbietern bezogen. Diese Geräte können zuerst von 
Grundschulen abgerufen werden, da die Schüler*innen der Grundschulen aufgrund ihres Alters der-
zeit nicht geimpft werden können. Die Priorisierung der einzelnen Grundschulen richtet sich nach den 
Parametern, die bereits für die Impfungen in den vulnerablen Sozialräumen herangezogen wurden. 
In einem zweiten Schritt wird es eine EU-weite Ausschreibung eines Rahmenvertrags im offenen Ver-
fahren geben. Die Angebotsfrist kann wegen der sich aus der Gefährdungslage ergebenden Dring-
lichkeit auf 15 Tage verkürzt werden. Ausgeschrieben werden soll ein Rahmenvertrag, der zum Abruf 
von maximal 10.000 mobilen Geräten berechtigt. Diese können dann in den nächsten Monaten durch 
städtische Kindertageseinrichtungen und Schulen abgerufen werden, wenn es den Wunsch vor Ort 
gibt und sowohl die statischen Voraussetzungen als auch die entsprechende Stabilität der Elektro -
Leitungen erfüllt sind. Beide Prüfungen werden kurzfristig beauftragt.  
Dort, wo es technisch und baulich möglich sowie seitens der Einrichtung ein Bedarf formuliert ist, 
können in den nächsten Monaten durch städtische Kindertageseinrichtungen und Schulen Geräte aus 
dem Rahmenvertrag abgerufen werden. Die Inbetriebnahme von Luftfilteranlagen in städtischen Kitas 
unterliegt der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Fachdienststellen werden zeitnah Kontakt 
zu Schulen und Kitas aufnehmen, um sie über die Anlagen und deren Betrieb zu informieren und den 
Bedarf zu ermitteln. Die Akzeptanz der Beteiligten vor Ort ist zwingende Voraussetzung für die Be-
schaffung der Luftreinigungsgeräte. 
Für die Kitas der freien Träger wird ein analoges Förderprogramm aufgelegt, hier lie gt die Beschaf-
fung des Luftfiltergerätes beim Träger. 
 
3. Angebot auf Schutzimpfungen 
Da es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für Kinder bis einschließlich 11 Jah-
ren gibt, ist der beste Schutz dieser Gruppen deshalb die möglichst vollständige Impfung der Erwach-
senen. Die Impfkampagne mit allen verfügbaren Impfstoffen wird deshalb fortgesetzt. 
Zur Gefahrenabwehr einer 4. Pandemiewelle ist insbesondere die Corona-Schutzimpfung ein erfolg-
reiches Mittel. Deshalb hat sich die Ethikkommission  des Kölner Krisenstabes mit Votum vom 
08.07.2021, das vom Krisenstab am 09.07.2021 bestätigt worden ist, für die Schaffung von freiwilli-
gen Impfmöglichkeiten für Jugendliche ab 12 Jahren, mit dem für diese Gruppe zugelassenen Impf-
stoff (Comirnaty), auf freiwilliger Basis, unabhängig von einer Vorerkrankung ausgesprochen.  
Jugendliche ab 12 Jahren können sich demnach impfen lassen, wenn sie dies ausdrücklich wün-
schen, sie darüber ärztlich unter Einräumung von ausreichender Bedenkzeit aufgeklärt wurden, ihre 
Erziehungsberechtigten zustimmen und ausreichend Impfstoff vorhanden ist. In Analogie zur Schutz-
impfung bei Erwachsenen ist damit zu rechnen, dass geimpfte Jugendliche ab 12 Jahren sich zwar 
nach wie vor mit den Varianten von SARS-CoV-2 anstecken können, sie aber weniger zum allgemei-
nen Ansteckungsgeschehen beitragen.

3 
 
Die Stadt Köln wird Möglichkeiten dafür schaffen, dass Jugendliche ab 12 Jahren ergänzend zu den 
bereits stattfindenden Impfungen in den Kinderarztpraxen auch bei Engpässen eine Schutzimpfun g 
im Impfzentrum erhalten können.  
 
4. Weiterführung der AHA-L Regeln 
Die bereits eingeführten AHA-L Regelungen werden fortgeführt und bei Bedarf erweitert. Hierfür not-
wendige Schutzmaterialien wie Desinfektionsmittel, Masken, Lüftungskonzepte u. ä. werden  auch 
weiterhin zur Verfügung gestellt und stetig an den Bedarf angepasst. Im Bereich der Kindertagesein-
richtungen wird die Stadt Köln das Programm der Alltagshelfer (kommunal) weiterführen, um hier dem 
besonderen Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Maskenpflicht in den Kindertageseinrichtungen 
nicht möglich ist. 
 
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat angekündigt, das Helferprogramm für 
die Offenen Ganztagsschulen und die Ganztagsförderschulen zur personellen Stärkung der Ganz-
tagsangebote auch im kommenden Schuljahr fortzuführen und weiterzuentwickeln. Dafür sollen den 
Schulträgern aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zusätzli-
che Mittel zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, müsste ge-
prüft werden, ob kommunale Mittel eingebracht werden können.  
 
5. Niederschwellige Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von psycho-
logischen Problemen aus der Pandemie  
Um psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen, die ursächlich den Pandemieeinschrän-
kungen zugerechnet werden können, besser zu erkennen bzw. diese Personengruppe besser zu un-
terstützen, werden zusätzliche Maßnahmen entwickelt und im Jugendhilfeausschuss am 07.09.2021 
vorgestellt. 
 
 
 
Gez. Reker

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7174 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2021 
 2462/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 
 
Luftreiniger in Klassenräumen    Anfrage Ratsgruppe GUT Köln AN/0740/2021 
Anfrage der Ratsgruppe GUT (AN/0740/2021): 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
am 19. April 2021. 
 
In Corona-Pandemie-Zeiten trägt die Stadt Köln als Schulträgerin gegenüber den meist minderjährigen Schü-
ler*innen (und deren Eltern) sowie den Lehrkräften eine besondere Verantwortung. 
Neben dem Tragen von Masken und regelmäßigen Testungen kommt auch einer Verringerung einer möglichen 
Virenkonzentration der Innenraumluft eine besondere Bedeutung zu. Eine „Verdünnung“ der Virenkonzentra-
tion soll durch regelmäßiges Lüften erreicht werden. Quer- und Stoßlüften erscheinen sinnvoll. Allerdings ist in 
den meisten Kölner Klassenräume keine Querlüftung möglich – Querlüftung bedeutet freie Lüftung durch ge-
genüberliegende Fenster (vgl. DIN EN 12792:2004-01) und wird umgangssprachlich auch Durchzug genannt. 
Das Quer- wie Stoßlüften zur Senkung der Virenlast ist stark von der Wetterlage abhängig. Bei zu geringem 
Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenluft und bei geringem Wind oder Windstille ist ein effizien-
ter Luftaustausch nicht annähernd möglich. 
Professionelle Luftreinigungsgeräte hingegen könnten unseres Erachtens nach ein weiterer Baustein zur Si-
cherheit in Innenräumen sein. 
Die Stadt Köln möchte jedoch vor einer möglichen Anschaffung einer größeren Anzahl von Luftreinigern die 
Ergebnisse einer Studie (in Zusammenarbeit mit der TH Köln) zum infektionsgerechten Lüften abwarten. In 
einer Pressemitteilung1 vom 22. Februar 2021 werden Ergebnisse der Studie für Mitte März 2021 angekündigt, 
weiter steht dort: „Aus Sicht des Gesundheitsamtes stellt wirksames Lüften, insbesondere regelmäßiges Quer-
lüften, die beste Form der Luftreinigung dar.“ – Regelmäßiges Querlüften ist jedoch in den meisten Unter-
richtsräumen nicht möglich. 
 
Vor diesem Hintergrund beschloss der Ausschuss Schule und Weiterbildung am 1. März 2021 unter TOP 2.1 
unter anderem folgenden Punkt einstimmig: 
„Unter Einbeziehung der Gebäudewirtschaft müssen die Räume, in denen eine Querlüftung nicht möglich ist, 
unmittelbar nach Ende der Praxistestphase mit passenden Luftfiltergeräten ausgestattet werden.“ 2 
 
In einem Offenen Brief vom 11. April 2021 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel benennt die Gesellschaft für 
Aerosolforschung (GAeF) goldene Regeln zur Infektionsvermeidung. Daraus zitiert Regel Nummer 5: 
„Raumluftreiniger und Filter sind überall dort zu installieren, wo Menschen sich länger in geschlossenen Räu-
men aufhalten müssen (Wohnheime, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Betreuungseinrichtungen, Büros und 
andere Arbeitsplätze).“ 3+4

2 
 
Zahlreiche Eltern sind bereit die Anschaffung von Luftreinigern mit zu finanzieren. Dabei wäre natürlich auf 
eine stadtweit gerechte Verteilung solcher Geräte zu achten. Zwar zeigt sich die Stadt, nach anfänglicher Ab-
lehnung, bereitwilliger die private Anschaffung solcher Geräte zuzulassen, die Voraussetzungen und bürokrati-
schen Hürden werden jedoch als hoch empfunden. So haben manche Eltern das Gefühl, dass die zuständigen 
Schulleitungen von der Verwaltung eher zum Ausbremsen, denn zur Unterstützung angehalten werden. 
 
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen: 
 
 
 
1. Welche (Zwischen-) Ergebnisse der Studie und aus dem Praxistest der angeschafften Luftreiniger, sind 
bereits bekannt? 
2. Welche Vorbereitungen hat die Verwaltung bezüglich der Umsetzung des oben zitierten Beschlusses 
vom 1. März 2021 getroffen? 
3. Was empfiehlt die Verwaltung bei Wetterlagen, die ein wirksames Lüften nicht ermöglichen? 
4. Hält die Verwaltung Präsenzunterricht in Klassenräumen für verantwortbar, die nicht quergelüftet 
werden können und nicht mit Luftfiltern ausgestattet sind?  
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Hilfsangebote zur Beschaffung von Luftreinigern besser 
anzunehmen und zu koordinieren? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 19.04. 2021 wurde zu den verschiede-
nen Anfragen zum Thema Luftreinigungsgeräten und des gemeinsamen Projektes mit der Techni-
schen Hochschule Köln auf den in der Sitzung am 07.06.2021 vorgesehenen Vortrag zu den bisher 
vorliegenden Erkenntnissen (Zwischenergebnis) hingewiesen. 
In der Sitzung am 07.06. 2021 hat Herr Prof, Dr. Lechleuthner im Rahmen seines Vortrages umfäng-
lich zu den Zwischenergebnissen und den Luftreinigungsgeräten Stellung genommen. Nachfragen 
der Ausschussmitglieder konnten direkt beantwortet werden. Die Verwaltung verweist auf die Nieder-
schrift der Sitzung vom 07.06.2021.  
 
Eine nach der Sitzung des Ausschusses Schule und Bildung der Verwaltung übermittelte Nachfrage 
erfasst die derzeit durch den Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel für raumlufttechnische Anla-
gen. 
Diese Fördermittel erfassen nicht, wie leider sehr oft irrtümlich angenommen wird, die Beschaffung 
von Luftreinigungsgeräten. Die Bundesmittel stehen für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) 
zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um festeingebaute Lüftungsanlagen für das gesamte Schulge-
bäude, wie sie in den großen Schulzentren insbesondere der 70er und 80er Jahre zu finden sind oder 
wie sie heute in neue Schulgebäude mit Niedrigenergiestandard eingebracht werden. Ein nachträgli-
cher Einbau solcher Anlagen in bestehenden Gebäuden ist baulich sehr aufwendig, zeitintensiv und 
erfasst das gesamte Schulgebäude. In vielen bestehenden Schulgebäuden wird ein Einbau technisch 
nicht möglich sein. 
 
In der Sitzung des Krisenstabes am 09.07. 2021 wurde das Schutzkonzept Schule und Kita beschlos-
sen. Demnach wird den Schulen die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten angeboten. Das Schutz-
konzept mit der Darstellung der Ausgestaltung wurde dem Hauptausschuss der Stadt Köln mit der DS 
2573/2021 am 19.07.2021 vorgestellt (s.Anlage 1). 
 
Eine entsprechende Angebotsbeiziehung zur Beschaffung der ersten bis zu 300 Geräte wird derzeit 
vorbereitet. Die Ausschreibung eines Rahmenvertrages, aus dem nach Vergabe weitere Geräte (bis 
zu 10.000 Geräte) beschafft werden können, wird zur Zeit vorbereitet. Insgesamt wird bei voller Aus-
schöpfung des jetzt vorgesehenen Gerätekontingentes mit einem Kostenvolumen von mehr als 25 
Mio € zur rechnen sein. Die Beschaffung der  
Luftreinigungsgeräte ist nach derzeitiger Rechtslage weder durch Landes- noch Bundesmittel förder-
fähig. Die Landesförderung zur Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für Räume, die nicht ausrei-
chend gelüftet werden können, wurde bereits bei der Beschaffung von 108 Luftreinigungsgeräten, wie

3 
 
berichtet, ausgeschöpft.  
 
Nachdem die Form und Art der Beschaffung abgestimmt war, wurden die Schulen am 12.08.2021 
informiert und um Rückmeldung gebeten.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

30.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2462/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.08.2021
Erstellt
30.06.2021 15:16