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Nutzung des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag

Gem. Dringlichkeitsantrag BV1 (SPD) AN/0997/2017 vom 28.06.2017

Stand: Am 29.06.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV1)

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    SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Innenstadt Köln, 28.06.2017 Antrag nach § 12 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln zu 1737/2017: Nutzung des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, eine Öffnung des Panor a- mawegs und der Treppenanlage des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern wie zu zukünftigen vergleichbaren Veranstaltungen zu ermöglichen. Dabei soll durch eine Kartenvergabe an in Köln besonders ehrenamtliche Engagierte (z.B. Ehremamtler*innen im Bereich der Flüchtenden - und Wohnungslosenarbeit, in der Hospizarbeit, Pflegefamilien, Bahnhofsmission etc.) der Zugang auf der einen Seite reg u- liert werden, der Rheinboulevard auf der anderen Seite als ein im Grundsatz offener Ort erscheinen, der für alle da und zugänglich ist. Eine kommerzialisierte Öffnung des Rheinboulevards zu den genannten Veranstaltu n- gen lehnt die Bezirksvertretung Innenstadt ab. Begründung In der Beantwortung einer Anfrage zur Öffnung des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern 2017 teilt die Verwaltung mit, dass eine Nutzung der Treppenanlage des Rheinboulevards während der Kölner Lichter aus Sicherheitsgründen als problemat isch und gefährlich zu beurteilen sei. Daher beabsichtigt die Verwaltung, die Treppenanlage, große Teile des Panoramaweges, die als Zugang zu den Sitzstufen dienen, und den nör d- lichen Teil des Boulevards vor der Außengastronomie des Hyatt -Hotels zu den Köl ner Lichtern 2017 zu sperren. Die gesperrten Bereiche sollen abgesichert und durch Siche r- heitskräfte überwacht werden (1737/2017). Der Rheinboulevard ist aber eine der ersten Adressen für Freizeitgestaltung und Erh o- lung der Menschen in unserer Stadt. Dur ch seine herausragende Gestaltung besitzt er überregionale Bedeutung. Deshalb muss daran gelegen sein, den Rheinboulevard auch - 2 - zu Veranstaltungen wie den Kölner Lichtern oder Silvester offen und zugänglich zu ha l- ten. Selbstverständlich ist gerade bei solch en Ereignissen die Sicherheit der Menschen, die diesen Ort besuchen, zu gewährleistet. In diesem Sinne ist durch die Sicherheitskräfte, die sowieso von der Verwaltung für die Überwachung des Rheinboulevards eingeplant sind, der Zugang zum Rheinboulevard zu regulieren. Dabei soll über Eintrittskarten, die an Personen kostenfrei abgegeben werden, die sich in Köln in besonderer Weise ehre n- amtlich engagieren und so einen Beitrag zum Leben unserer Stadt leisten, der Zugang zum Rheinboulevard gesteuert werden. Bereits in der Silvesternacht 2016/2017 hat ein regulierter Zugang zur Domplatte stat t- gefunden. Eine ähnliche Zugangsregulierung, die eine Balance zwischen grundsätzlicher Offenheit und notwendiger Sicherheit herstellt, soll und muss auch für den Rheinboul e- vard möglich sein. Dr. Regina Börschel Antje Kosubek Ralf Uerlich Michael Scheffer SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Fraktion Die Linke

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.15, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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