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AN/0997/2017

Nutzung des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag

Gem. Dringlichkeitsantrag BV1 (SPD) 28.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 5.2.15

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV1)

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Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV1)

3060 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Fraktion Die Linke 
in der Bezirksvertretung Innenstadt 
 
 
Köln, 28.06.2017 
 
 
Antrag nach § 12 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln zu 1737/2017:  
Nutzung des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern  
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, eine Öffnung des Panor a-
mawegs und der Treppenanlage des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern wie zu 
zukünftigen vergleichbaren Veranstaltungen zu ermöglichen. 
Dabei soll durch eine Kartenvergabe an in Köln besonders ehrenamtliche Engagierte 
(z.B. Ehremamtler*innen im Bereich der Flüchtenden - und Wohnungslosenarbeit, in der 
Hospizarbeit, Pflegefamilien, Bahnhofsmission etc.) der Zugang auf der einen Seite reg u-
liert werden, der Rheinboulevard auf der anderen Seite als ein im Grundsatz offener Ort 
erscheinen, der für alle da und zugänglich ist. 
Eine kommerzialisierte Öffnung des Rheinboulevards zu den genannten Veranstaltu n-
gen lehnt die Bezirksvertretung Innenstadt ab. 
 
Begründung 
In der Beantwortung einer Anfrage zur Öffnung des Rheinboulevards zu den Kölner 
Lichtern 2017 teilt die Verwaltung mit, dass eine Nutzung der Treppenanlage des 
Rheinboulevards während der Kölner Lichter aus Sicherheitsgründen als problemat isch 
und gefährlich zu beurteilen sei. Daher beabsichtigt die Verwaltung, die Treppenanlage, 
große Teile des Panoramaweges, die als Zugang zu den Sitzstufen dienen, und den nör d-
lichen Teil des Boulevards vor der Außengastronomie des Hyatt -Hotels zu den Köl ner 
Lichtern 2017 zu sperren. Die gesperrten Bereiche sollen abgesichert und durch Siche r-
heitskräfte überwacht werden (1737/2017).  
 
Der Rheinboulevard ist aber eine der ersten Adressen für Freizeitgestaltung und Erh o-
lung der Menschen in unserer Stadt. Dur ch seine herausragende Gestaltung besitzt er 
überregionale Bedeutung. Deshalb muss daran gelegen sein, den Rheinboulevard auch

- 2 - 
 
zu Veranstaltungen wie den Kölner Lichtern oder Silvester offen und zugänglich zu ha l-
ten. 
Selbstverständlich ist gerade bei solch en Ereignissen die Sicherheit der Menschen, die 
diesen Ort besuchen, zu gewährleistet. In diesem Sinne ist durch die Sicherheitskräfte, 
die sowieso von der Verwaltung für die Überwachung des Rheinboulevards eingeplant 
sind, der Zugang zum Rheinboulevard zu  regulieren. Dabei soll über Eintrittskarten, die 
an Personen kostenfrei abgegeben werden, die sich in Köln in besonderer Weise ehre n-
amtlich engagieren und so einen Beitrag zum Leben unserer Stadt leisten, der Zugang 
zum Rheinboulevard gesteuert werden. 
Bereits in der Silvesternacht 2016/2017 hat ein regulierter Zugang zur Domplatte stat t-
gefunden. Eine ähnliche Zugangsregulierung, die eine Balance zwischen grundsätzlicher 
Offenheit und notwendiger Sicherheit herstellt, soll und muss auch für den Rheinboul e-
vard möglich sein. 
 
 
Dr. Regina Börschel Antje Kosubek  Ralf Uerlich  Michael Scheffer 
SPD-Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion  Fraktion Die Linke

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Domplatte

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Details

Aktenzeichen
AN/0997/2017
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV1 (SPD)
Datum
28.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27