2060/2025
Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.Juni 2025 bezüglich der Erweiterung der Max-Ernst-Gesamtschule Tollerstraße 16
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 24.06.2025 2060/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.Juni 2025 bezüglich der Erweiterung der Max-Ernst- Gesamtschule Tollerstraße 16 Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 16. Juni 2025 wurden folgende mündlichen Nachfragen gestellt: Oliver Seeck (SPD) reicht folgende Fragen ein: Die argumentative Grundlage für die Erweiterung der Max-Ernst-Gesamtschule war der zu er- wartende Anstieg an Schülerzahlen. Der steigende Bedarf ist nicht eingetreten. Durch den Bau der weiteren Gesamtschule im Kölner Westen sind dementsprechend die Anmeldezahlen an den Schulen stark gesunken. 1.) Wie wird vor dem Hintergrund dieser Entwicklung die Erweiterung der Max-Ernst-Gesamt- schule neu bewertet? 2.) Inwieweit sind die Aufträge zum Erweiterungsbau vergeben und welche Möglichkeiten gibt es, Einfluss auf die geplanten Maßnahmen zu nehmen? Auf dem Schulgelände befindet sich im Bereich eines neu zu bauenden Gebäudes (Mensa / Aula) alter Baumbestand. Der Erhalt dieses Bestands ist allen am Schulleben Beteiligten (El- tern, Schülerschaft und Kollegium) sehr wichtig. Er dient als Ort des Rückzugs in den Pausen aber auch oder gerade vor dem ökologisch-klimatischen Hintergrund. Darüber hinaus gehört das Baugebiet zu dem Landschaftsschutzgebiet Äußerer Grüngürtel / Nüssenberger Busch. In Teilen ist das Baugebiet (Laut Stand 2024) noch nicht in Bauland umbenannt worden. 3.) Hat die Umbenennung des Gebiets in Bauland inzwischen stattgefunden? Falls nicht, wie werden die Bäume, die noch im Landschaftsschutzgebiet stehen bei den Baumaßnahmen ge- schützt? 4.) Sind Gutachten über den ökologischen Wert des Gebiets eingeholt worden? Wenn ja, wel- che? 5.) Welche Maßnahmen sind getroffen worden, damit dieser Bestand gesichert werden kann? 6.) Können die aktuellen Bebauungspläne des Erweiterungsbaus überdacht und Alternativen 2 entwickelt werden, die ressourcenschonend, ökologisch verantwortungsvoll sind und Belas- tungen der Schülerschaft so gering wie möglich halten? Die Max-Ernst-Gesamtschule nutzt zurzeit zwei Sporthallen, die durch den Erweiterungsbau an die Grundschule „Kunterbunt“ abgegeben werden sollen. Im Gegenzug müssen die Hallen der Großsportanlage genutzt werden, um den Unterricht gewährleisten zu können. Hier müs- sen bauliche Maßnahmen erfolgen. 7.) Welche Maßnahmen werden hier wann ergriffen? Die geplanten Neubauten sollen zeitlich gesehen parallel zueinander errichtet werden. Damit gibt es aus unserer Sicht keinen geeigneten Aufenthaltsbereich in den Pausen. 8.) Wo sollen sich die Schüler*innen während der Pausen aufhalten? Bislang sind ausschließlich die geplanten Neubauten vorgestellt worden. Umbauten und Sa- nierungsmaßnahmen an den Bestandgebäuden sind aus schultechnischer und energetischer Sicht (veraltetet Fenster und Türen, defekte Heizung, etc.) allerdings wichtig und auch nötig. 9.) Welche Maßnahmen sind hier geplant? 10.) Stefanie Ruffen (FDP) schließt sich der Nachfrage von Oliver Seeck an. Sie möchte wis- sen, ob die Mensa bei den rückläufigen Schülerzahlen in der geplanten Größe wirklich umge- setzt werden müsse. 11.) Bärbel Hölzing (Bündnis 90 / Die Grünen) fordert einen Zeitmaßnahmenplan, insbeson- dere auf Hinblick der bevorstehenden Rodungen des Baumbestandes. 12.) Heiner Kockerbeck (Die Linke) erwähnt, dass auf dem Schulgelände leerstehende Con- tainer beseitigt werden müssten. Diese würden Platz für den geplanten Bau schaffen. Er bittet um Prüfung. Antwort der Verwaltung: Zu 1. und 10.) • Die bisher geschaffenen zusätzlichen Gesamtschulplätze decken zum jetzigen Zeitpunkt stadtweit knapp den bereits bestehenden Bedarf. Der Mangel an infrage kommenden Potenzi- alflächen für den Schulbau hat zu einer konzentrierten Schaffung von Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld geführt, da hier kurzfristig Gesamtschulstandorte realisierbar waren, um auf den akuten stadtweiten Bedarf zu reagieren. Die Zahl der Aufnahmen an der Max-Ernst- Gesamtschule ging hierdurch in den letzten Jahren nicht zurück. Die Schule nutzt seit 2015 konstant ihre 5-Zügigkeit in den Eingangsklassen aus mit Aufnahmen zwischen 136 bis 146 Schülerinnen und Schülern. • Gleichzeitig zu berücksichtigen sind die massiven Wohnbauentwicklungen im Stadtteil Eh- renfeld, unter anderem im Kontext „Max-Becker-Areal“ sowie „Weststadt“, die zukünftig regio- nal einen Mehrbedarf an Schulplätzen nach sich ziehen wird – zunächst im Primarbereich und schließlich auch im Sekundarbereich. Durch die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine Zügigkeitserweiterung an der Max-Ernst-Gesamtschule kann perspektivisch ein Mehrbe- darf durch diese Wohnbauentwicklungen aufgefangen werden. Ob es zu Mehrbedarfen kom- men wird, kann mithilfe der aktualisierten Bevölkerungsprognose 2025 in der aktualisierten Schulentwicklungsplanung 2025/26 analysiert werden. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass es trotz der zusätzlichen, bis 2045 zu realisierenden 3700 Wohneinheiten in Ehrenfeld nicht zu Mehrbedarfen kommen sollte, muss die schulrechtliche Änderung in Form einer Zügigkeits- erweiterung nicht vollzogen werden. In diesem Fall profitiert die Schule rein vom zusätzlichen Platzangebot. Zu 2. und 6.) Das Projekt ist Teil des 2. GU/TU-Maßnahmenpakets. Sofern sich zum jetzigen Zeitpunkt Än- derungen am Auftrag des Bauprojekts entwickeln, ist mit Umsetzungsverzögerungen zu rech- nen, die für die Max-Ernst-Gesamtschule wenig bis keine, für die Grundschule Kunterbunt je- doch gravierende Konsequenzen nach sich zögen. Der schnellstmögliche Umzug der seit Jah- ren in Vogelsang ausgelagerten Grundschule ist unbedingt voranzutreiben, da einerseits die Grundschule und ihre gesamte Schulgemeinde davon profitieren werden, endlich in das neue Stammgebäude am ursprünglichen Schulstandort zurückzukehren. Andererseits würden 3 durch den „Rück-Umzug“ der Grundschule Kunterbunt Raumkapazitäten am Standort Kolk- rabenweg frei, die dringendst für die Förderschule Kolkrabenweg, Schwerpunkt Geistige Ent- wicklung, benötigt würden. Zu 8.) Gemäß dem Plan ist der Schulhof in Bauphase 7 mit 5.264 m² am kleinsten. Bei einer aktuel- len Normbelegung der Max-Ernst-Gesamtschule von 1.044 Schülerinnen (Maximalbelegung: 1.104) ergibt sich in dieser Bauphase eine verfügbare Schulhoffläche von mindestens 4,79 m² pro Schülerin, verteilt auf mehrere Teilflächen. Im innerstädtischen Kontext wird üblicherweise mit 5 m² pro Schüler*in im Regelbetrieb kalku- liert. Die Abweichung in Bauphase 7 würde demnach ca. 4 % unter dem angestrebten Wert liegen. Die geplante Flächenverteilung erscheint vor diesem Hintergrund trotz temporärer Unter- schreitung grundsätzlich vertretbar. Die Fragen 3.) bis 5.), 7.), 9.) und 11.) werden im Rahmen einer gesonderten Mitteilung nach- gereicht. Gez. Haack
Anlage 1 - erweiterte Neufassung
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2060/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Anlage 1 - DIESE ERWEITERTE NEUFASSUNG ERSETZT DIE UR- SPRÜNGLICHE ANTWORT – BITTE AUSTAUSCHEN! Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Beantwortung von mündlichen Anfragen aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.Juni 2025 bezüglich der Erweiterung der Max-Ernst- Gesamtschule Tollerstraße 16 Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 16. Juni 2025 wurden folgende mündlichen Nachfragen gestellt: Oliver Seeck (SPD) reicht folgende Fragen ein: Die argumentative Grundlage für die Erweiterung der Max-Ernst-Gesamtschule war der zu er- wartende Anstieg an Schülerzahlen. Der steigende Bedarf ist nicht eingetreten. Durch den Bau der weiteren Gesamtschule im Kölner Westen sind dementsprechend die Anmeldezahlen an den Schulen stark gesunken. 1.) Wie wird vor dem Hintergrund dieser Entwicklung die Erweiterung der Max-Ernst-Gesamt- schule neu bewertet? 2.) Inwieweit sind die Aufträge zum Erweiterungsbau vergeben und welche Möglichkeiten gibt es, Einfluss auf den geplanten Maßnahmen zu nehmen? Auf dem Schulgelände befindet sich im Bereich eines neu zu bauenden Gebäudes (Mensa / Aula) alter Baumbestand. Der Erhalt dieses Bestands ist allen am Schulleben Beteiligten (El- tern, Schülerschaft und Kollegium) sehr wichtig. Er dient als Ort des Rückzugs in den Pausen aber auch oder gerade vor dem ökologisch-klimatischen Hintergrund. Darüber hinaus gehört das Baugebiet zu dem Landschaftsschutzgebiet Äußerer Grüngürtel / Nüssenberger Busch. In Teilen ist das Baugebiet (Laut Stand 2024) noch nicht in Bauland umbenannt worden. 3.) Hat die Umbenennung des Gebiets in Bauland inzwischen stattgefunden? Falls nicht, wie werden die Bäume, die noch im Landschaftsschutzgebiet stehen bei den Baumaßnahmen ge- schützt? 4.) Sind Gutachten über den ökologischen Wert des Gebiets eingeholt worden? Wenn ja, wel- che? 5.) Welche Maßnahmen sind getroffen worden, damit dieser Bestand gesichert werden kann? 6.) Können die aktuellen Bebauungspläne des Erweiterungsbaus überdacht und Alternativen 2 entwickelt werden, die ressourcenschonend, ökologisch verantwortungsvoll sind und Belas- tungen der Schülerschaft so gering wie möglich halten? Die Max-Ernst-Gesamtschule nutzt zurzeit zwei Sporthallen, die durch den Erweiterungsbau an die Grundschule „Kunterbunt“ abgegeben werden sollen. Im Gegenzug müssen die Hallen der Großsportanlage genutzt werden, um den Unterricht gewährleisten zu können. Hier müs- sen bauliche Maßnahmen erfolgen. 7.) Welche Maßnahmen werden hier wann ergriffen? Die geplanten Neubauten sollen zeitlich gesehen parallel zueinander errichtet werden. Damit gibt es aus unserer Sicht keinen geeigneten Aufenthaltsbereich in den Pausen. 8.) Wo sollen sich die Schüler*innen während der Pausen aufhalten? Bislang sind ausschließlich die geplanten Neubauten vorgestellt worden. Umbauten und Sa- nierungsmaßnahmen an den Bestandgebäuden sind aus schultechnischer und energetischer Sicht (veraltetet Fenster und Türen, defekte Heizung, etc.) allerdings wichtig und auch nötig. 9.) Welche Maßnahmen sind hier geplant? 10.) Stefanie Ruffen (FDP) schließt sich der Nachfrage von Oliver Seeck an. Sie möchte wis- sen, ob die Mensa bei den rückläufigen Schülerzahlen in der geplanten Größe wirklich umge- setzt werden müsse. 11.) Bärbel Hölzing (Bündnis 90 / Die Grünen) fordert einen Zeitmaßnahmenplan, insbeson- dere auf Hinblick der bevorstehenden Rodungen des Baumbestandes. 12.) Heiner Kockerbeck (Die Linke) erwähnt, dass auf dem Schulgelände leerstehende Con- tainer beseitigt werden müssten. Diese würden Platz für den geplanten Bau schaffen. Er bittet um Prüfung. Antwort der Verwaltung: Zu 1.) und 10.) • Die bisher geschaffenen zusätzlichen Gesamtschulplätze decken zum jetzigen Zeitpunkt stadtweit knapp den bereits bestehenden Bedarf. Der Mangel an infrage kommenden Potenzi- alflächen für den Schulbau hat zu einer konzentrierten Schaffung von Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld geführt, da hier kurzfristig Gesamtschulstandorte realisierbar waren, um auf den akuten stadtweiten Bedarf zu reagieren. Die Zahl der Aufnahmen an der Max-Ernst- Gesamtschule ging hierdurch in den letzten Jahren nicht zurück. Die Schule nutzt seit 2015 konstant ihre 5-Zügigkeit in den Eingangsklassen aus mit Aufnahmen zwischen 136 bis 146 Schülerinnen und Schülern. • Gleichzeitig zu berücksichtigen sind die massiven Wohnbauentwicklungen im Stadtteil Eh- renfeld, unter anderem im Kontext „Max-Becker-Areal“ sowie „Weststadt“, die zukünftig regio- nal einen Mehrbedarf an Schulplätzen nach sich ziehen wird – zunächst im Primarbereich und schließlich auch im Sekundarbereich. Durch die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine Zügigkeitserweiterung an der Max-Ernst-Gesamtschule kann perspektivisch ein Mehrbe- darf durch diese Wohnbauentwicklungen aufgefangen werden. Ob es zu Mehrbedarfen kom- men wird, kann mithilfe der aktualisierten Bevölkerungsprognose 2025 in der aktualisierten Schulentwicklungsplanung 2025/26 analysiert werden. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass es trotz der zusätzlichen, bis 2045 zu realisierenden 3700 Wohneinheiten in Ehrenfeld nicht zu Mehrbedarfen kommen sollte, muss die schulrechtliche Änderung in Form einer Zügigkeits- erweiterung nicht vollzogen werden. In diesem Fall profitiert die Schule rein vom zusätzlichen Platzangebot. Zu 2.) und 6.) Das Projekt ist Teil des 2. GU/TU-Maßnahmenpakets und wurde bereits, nach einem aufwen- digen europaweitem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, an einen Totalunter- nehmer vergeben. Sofern sich zum jetzigen Zeitpunkt Änderungen am Auftrag des Baupro- jekts entwickeln, ist mit Umsetzungsverzögerungen, vergaberechtlichen Problemen aufgrund des bereits abgeschlossenen Verfahrens und enormen Kostensteigerungen zu rechnen, die 3 für die Max-Ernst-Gesamtschule wenig bis keine, für die Grundschule Kunterbunt jedoch gra- vierende Konsequenzen nach sich zögen. Der schnellstmögliche Umzug der seit Jahren in Vogelsang ausgelagerten Grundschule ist unbedingt voranzutreiben, da einerseits die Grund- schule und ihre gesamte Schulgemeinde davon profitieren werden, endlich in das neue Stammgebäude am ursprünglichen Schulstandort zurückzukehren. Andererseits würden durch den „Rück-Umzug“ der Grundschule Kunterbunt Raumkapazitäten am Standort Kolk- rabenweg frei, die dringendst für die Förderschule Kolkrabenweg, Schwerpunkt Geistige Ent- wicklung, benötigt würden. Zu 3.) Für das Schulgrundstück wurde der bestehende Bebauungsplan aufgrund von bauplanungs- rechtlichen Einschränkungen aufgehoben. Der Beschluss zur Einleitung des Teilaufhebungs- verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 mit dem Arbeitstitel „Schulbau Görlinger Zent- rum in Köln-Bocklemünd/Mengenich“ (Vorlage 1508/2023) wurde am 01. Juni 2023 im Stadt- entwicklungsausschuss und am 12. Juni 2023 von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlos- sen (Vorlagen-Nummer ). Nach Abschluss des Teilaufhebungsverfahrens hat der Rat in seiner Sitzung am 01. Oktober 2024 den hierzu erforderlichen Satzungsbeschluss gefasst (Vorlagen- Nummer ). Bereits mit der Erstellung des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 60499/03 ist das Landschaftsschutzgebiet in diesen Bereichen zurückgetreten. Auf dem Grundstück selbst befinden sich somit keine Flächen mit Schutzstatus. Es bleibt anzumerken, dass mit der Teil- aufhebung das Landschaftsschutzgebiet nicht automatisch reaktiviert wurde und somit das Landschaftsschutzgebiet auch weiterhin auf dem Schulgrundstück keine Wirkung hat. Ein ausreichender Abstand der Neubebauung zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet ist sichergestellt. Die dort befindlichen Bäume werden im Kronen- und Wurzelbereich gemäß den Vorgaben des Artenschutzgutachtens geschützt, um Beeinträchtigungen während der Bau- maßnahmen zu vermeiden. Zu 4.) Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Für die weitere Planungs- und Bauphase ist zudem eine ökologische Baubegleitung installiert, um den Schutz von Natur und Arten dauerhaft sicherzustellen. Zu 5.) Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Planung wurde darauf geachtet, Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand möglichst zu vermeiden. Wo dies nur in Teilen möglich war, sind Ersatzbepflanzungen vorgesehen. Darüber hinaus werden die im Artenschutzgutachten be- schriebenen Maßnahmen umgesetzt. Zu 7.) und 8.) Nach der aktuellen Planung weist der Schulhof während der Bauphase eine Größe von 5.264 m² aus. Bei einer aktuellen Normbelegung der Max-Ernst-Gesamtschule von 1.044 Schülerin- nen und Schülern (Maximalbelegung: 1.104 Personen) ergibt sich in dieser Bauphase eine verfügbare Schulhoffläche von mindestens 4,79 m² pro Schüler*in, verteilt auf mehrere Teilflä- chen. Im innerstädtischen Kontext wird üblicherweise mit 5 m² pro Schüler*in im Regelbetrieb kalku- liert. Die Abweichung in der Bauphase würde demnach circa 4 % unter dem angestrebten Wert liegen. Die geplante Flächenverteilung erscheint vor diesem Hintergrund trotz temporärer Unter- schreitung grundsätzlich vertretbar. Zu 9.) Es werden für Trakt H und Trakt E Umbaumaßnahmen durchgeführt, um den Wechsel von 5 auf 6 Züge zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Umbauten werden die betroffenen Räume ei- nem modernen baulichen und pädagogischen Standard zugeführt. Es sind keine vollumfängli- chen energetischen Sanierungen der Bestandsbauten vorgesehen. 4 Zu 11.) Die Baumfällungen werden entsprechend des Baufortschritts zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt. Laut aktuellem Bauzeitenplan ist ein kleiner Teil im 4. Quartal 2025 und der Hauptteil im 4. Quartal 2026 vorgesehen. Alle Rodungsarbeiten erfolgen schwerpunktmäßig im Herbst/Winter, außerhalb der Brutperiode, und unter Berücksichtigung der artenschutz- rechtlichen Vorgaben. 12.) Die Naturwissenschafts-Container sind im Zuge der Planung bereits in den Sommerferien 2024 an einen anderen Schulstandort verlagert worden. Der Platz ist für den Erweiterungsbau der Gesamtschule bereits mit eingeplant worden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2060/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 20.06.2025 07:02