V/0247/2009
Sichere Radverkehrsführung auf der Albrecht-Thaer-Str. durch die Anlage von Schutzstreifen
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Beschlussvorlage
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V/0247/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Sichere Radverkehrsführung auf der Albrecht-Thaer-Str. durch die Anlage von Schutzstreifen Beratungsfolge 16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Anregung wird insoweit gefolgt, als dass eine gesicherte Radverkehrsführung auf der Albrecht-Thaer-Str. mittels der Anlage von Schutzstreifen durch Markierungsarbeiten auf der Fahrbahn umgesetzt wird. 2. Zur verkehrssicheren Gestaltung und Anbindung an das Geh- und Radwegenetz bedarf es zusätzlich ergänzender baulicher Maßnahmen, sowohl in den Nebenanlagen, als auch im Umfeld der Albrecht-Thaer-Straße. 3. Die Anregung Nr. 156/2008 gem. §24 GO NRW vom 03.11.2008 ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von insgesamt 26.000 € entstehen. Hiervon entfallen 10.000 € auf die Markierungsarbeiten. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Finanzierung der Maßnahme ist im aktuellen Haushalt nicht berücksichtigt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2010 anzumelden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2009 – 2013 stehen. Begründung: Die Anregung benennt den Mangel einer gesicherten Radverkehrsführung auf der Albrecht-Thaer- Str., indem auf die Schaffung von Radwegen abgezielt wird. Der Anregung kann insofern nicht gefolgt werden, da die Errichtung von Radwegen einen Komplettumbau der ausgebauten und mit begleitenden Straßenbäumen ausgestatteten Straße beinhalten würde. Hierbei müsste der Längs- parkstreifen zu Lasten der Fahrbahn um mind. 2m versetzt oder ganz aufgegeben werden, die Baumstandorte aufgegeben und neu angelegt werden. Vorlagen-Nr.: V/0247/2009 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 05.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0247/2009 Beide Varianten würden der Bedeutung der Albrecht-Thaer-Str. als zentrale Erschließungsachse der angrenzenden großflächigen Büro- und Geschäftsnutzungen widersprechen und zudem einen erheblichen Mitteleinsatz erfordern, der einem kompletten Neuausbau der Straße nahe kommt. Die Verwaltung unterstützt insofern den zentralen Ansatz dieser Anregung, die eine erstmalige Herstellung einer sicheren Radverkehrsführung auf der Albrecht-Thaer-Str. vorsieht: Die Albrecht-Thaer-Str. ist der letzte Straßenabschnitt der existierenden Hauptstraßen im Zentrum- Nord, der keine Radverkehrsführung aufweist, sobald die Fertigstellung von Radwegen in den Ne- benanlagen aus Richtung Innenstadt im Jahr 2009 umges etzt ist. Es stehen zwar alternative Rad- verkehrsanbindungen im und zum Zentrum Nord zur Verfügung. Sie verlaufen jedoch entweder abgesetzt parallel oder diametral zur vorhanden Erschließung des Kfz-Verkehrs und ermöglichen keine gesicherte Anfahrt von Zielen auf der Albrecht-Thaer-Straße. Die Albrecht-Thaer-Str. ist seit ihrer Entstehung fertig ausgebaut. Sie weist 2 bis 2,50m breite Gehwege, sowie durch Baumanpflanzungen aufgelockerte beidseitige Längsparkstreifen in 2,50m Breite auf. Der Fahrbahnbereich ist überwiegend durch eine unterbrochene Mittelmarkierung gegliedert. Die- se trägt nicht dazu bei, den Fahrverkehr hinreichend zu führen oder ein angemessenes innerörtli- ches Geschwindigkeitsniveau zu unterstützen. Ausschlaggebend hierfür ist die stark variierende Fahrbahnbreite zwischen 7,20 und 10,70m im Zweirichtungsverkehr: Selbst vereinzelt abbiegende Fahrzeuge führen nicht dazu, dass der übrige Fahrverkehr abge- bremst wird, da stets ausreichend Fahrraum zur Verfügung steht, um mit unvermittelter Geschwin- digkeit passieren zu können. Hieraus resultiert eine nicht unerhebliche Verunsicherung und Gefährdung sowohl von querenden Verkehrsteilnehmern, als auch von Radfahrern, die sich im Fahrbahnbereich fortbewegen müssen. Die Planung: Aus diesem Grund wird von der Verwaltung die Anlage von Schutzstreifen zur gesicherten Füh- rung des Radverkehrs auf der Fahrbahn der Albrecht-Thaer-Str. zwischen der Anton-Bruchausen- Str. und der Straße Nevinghoff favorisiert. Diese Führungsform verdeutlicht den erforderlichen Schutzraum des Radfahrers auf der Fahrbahn, indem der zur Verfügung stehende Bewegungs- raum für den Kfz-Verkehr visuell eingeengt und die Mittelmarkierung entfernt wird. Der Schutzstrei- fen kann im Bedarfsfall von Großfahrzeugen überfahren werden und unterstreicht die Belange des Radverkehrs im Straßenraum zusätzlich. Die Anlage von Schutzstreifen stellt für den Kfz-Verkehr keine bedeutende funktionale Einschränkung des existierenden Gewerbe- und Berufsverkehrs auf der Albrecht-Thaer-Str. dar. Die Planung ist gekennzeichnet durch die stark mäandrierenden Fahrbahnbreiten zwischen ca. 10,70m in der Geraden und bis zu 7,20m in der Geraden und der Kurve. Das Minimalmaß ist aus- schlaggebend für die durchgehende Radverkehrsführung mittels Schutzstreifen. Selbst dessen Breite muss aufgrund dieser ungünstigen Rahmenbedingung zwischen 1,25m und 1,70m variieren. Die Aufweitung auf 1,70m liegt allerdings in der Integration der Fahrbahnrandhaltestellen im Ein- mündungsbereich der Str. Nevinghoff begründet. Das variierende Maß verdeutlicht zugleich auch den existierenden trichterförmigen Straßenverlauf für alle Verkehrsteilnehmer bis zur Einmündung der Joseph-König-Straße. Diese erhält dort erst- malig eine für den zunehmenden Fußgängerverkehr angemessene Anbindung, einschließlich Que- rungshilfe, durch die Anlage beidseitiger Vorschuhungen im Bereich des Längsparkstreifens. Im überwiegenden Bereich kann jedoch eine durchgehende Breite des Schutzstreifens im Kurven- bereich bis zum Abzweig des Bahnhaltepunktes von 1,35m und im südlichen Anschluss bis zur Anton-Bruchausen-Str. von i.d.R. 1,50m umgesetzt werden. Das Fahrzeugaufkommen ist mit einem DTV von 2300 Kfz als gering zu bezeichnen, der Schwer- lastanteil beläuft sich auf lediglich ca. 5 - 10%, inkl. der Linienverkehre. Die sehr breiten Fahrbahn- breiten weisen heute lediglich eine Mittelmarkierung auf, woraus ein hohes Unbehagen für Radfah- rer resultiert, die heute auf der Fahrbahn fahren und von Fahrzeugen mit unverminderter Ge- - 3 - V/0247/2009 schwindigkeit überholt werden. Derzeit befahren in der Spitzenstunde lediglich 16 bzw. 20 Radfah- rer die Albrecht-Thaer-Str., was auch darin begründet liegt, dass das zugrundeliegende Radver- kehrsnetz zumindest nördlich des Abzweiges zum Bahnhaltepunkt eine alternative Wegeführung durch das eigentliche Zentrum ermöglicht. Um eine Beeinträchtigung des Schutzstreifens durch parkende Fahrzeuge in zweiter Reihe auszu- schließen ist grundsätzlich die Aufstellung des absoluten Halteverbotes durch Z. 283 StVO erfor- derlich. Um die hieraus erwachsene Schilderflut durch das notwendige Wiederholen des Verkehrs- zeichens zu vermeiden, plädiert die Verwaltung dafür, die Parksituation im Rahmen eines Ver- suchszeitraumes zu beobachten und auf die Beschilderung zunächst zu verzichten. Die bestehenden Parkmöglichkeiten in den vorhanden 2,50m breiten Parkbuchten bleiben unver- ändert erhalten. Die Albrecht-Thaer-Str. stellt nach Fertigstellung der Nebenanlagen mit separaten Radwegen in der Gartenstraße (2009) und der Anton-Bruchausen-Str. einer der letzten Lückenschlüsse im münsterschen Radwegenetz innerhalb des innerstädtischen Hauptwegenetzes dar. Gerade die zunehmende Verdichtung im Zentrum Nord spricht für die zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme, die im unmittelbaren Anschluss der bereits beschlossenen Errichtung einer behindertengerechten Querungshilfe auf Höhe des Abzweigs zum Bahnhaltepunkt (vgl. Vorlage V/0731/2008) im Jahr 2010 vorgesehen werden sollte. Aufwendungen, Kosten und Beiträge Neben der anforderungsgerechten Herstellung der nördlichen Querungsstelle von der Joseph- König-Straße über die Albrecht-Thaer-Str., ist auch die Radverkehrsanbindung in die Straße Ne- vinghoff durch Errichtung der erforderlichen Auf- und Abfahrten auf den dortigen Radweg erforder- lich. Die hierfür erforderlichen Kosten belaufen sich auf ca. 16.000€, während die notwendigen Markierungskosten mit ca. 10.000€ veranschlagt werden. Bei dem geplanten Ausbau handelt es sich um eine Teileinrichtung der erstmaligen Herstellung der Straße nach BauGB. Die Maßnahme wurde bereits von den Anliegern durch vertragliche Ablöse- vereinbarungen nach dem BauGB vorfinanziert. Beiträge nach BauGB fallen daher jetzt nicht mehr an. Die erforderlichen Finanzmittel sind von der BV -Mitte im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2010 zu berücksichtigen und entsprechend einzubringen. In Vertretung Gez. Schultheiß (Stadtdirektor) Anlagen: Anlage 1, Blätter 1-4 : Planung Albrecht-Thaer-Str., Anlage eines Schutzstreifens vom Januar 2009 Anlage 2: Anregung Nr. 156/2008 gem. §24 GO vom 03.11.2008
Anlage 1, Blatt 4 - Albr-Th-Str, Bereich südl. der Bezirksregierung
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Anlage 1 Blatt 4 zur Vorlage V/0247/2009 gepl. Zu- und Ausfahrt 202
Anlage 2, Antrag_§24GO
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Anlage 2 zur Vorlage V/0247/2009 Anregung Nr. 156/2008 Münster, 03.11.2008 [Der Oberbürgermeisiei An den l& > Rat der Stadt Münster 4 a NOV. ‚2008 Klemensstraße 10 j Afüy wsu vier Miro 48143 Münster TARCTTE, Antrag auf Schaffung eines Radweges entlang der Albrecht-Thaer-Straße gemäß $ 24 Gemeindordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Damen und Herren, regelmäßig fahre ich mit meinem Fahrrad die Albrecht-Thaer-Straße in Richtung Innenstadt. In dieser Fahrtrichtung gibt es auch einen Radweg, zwar beginnt dieser erst hinter der Bezirksregierung, aber immerhin existiert ein Radweg. Fahre ich die Albrecht-Thaer-Straße in Richtung Norden, wird das Befahren der Straße gefährlicher, weil in dieser Fahrtrichtung kein Radweg angelegt worden ist und ich als Radfahrer gezwungen bin, auf die Straße auszuweichen. Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens im Zentrum Nord und eines voraussichtlichen Anstiegs des Individualverkehrs durch die weitere Ansiedlung bzw. Niederlassung von neuen Unternehmen halte ich es für dringend notwendig, einen Radweg auch in nördlicher Richtung zu schaffen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1, Blatt 3 - Albr-Th-Str, Bereich nördl. der Bezirksregierung
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\Mı RR \ I N . -König-Straße I ı Geh- GRadwegverindung useP? 0) jERERE. ! ! \ 1 nn. ef ) ab w ! Ni Anlage 1 Blatt 3 zur Vorlage V/0247/2009 eg N r 121 zn | _ | ! \ \ \ \ \ \ \ \ \ | \ i <A > DB 8 > a \ \ 134 \ \ 1} ı ©; Io a \ R oa 2 \ 11) | \ \ all l& 150 \ \ I R Nr aa ® ! \ 158 Iypı ‚a'Ek Sn Y, 7
Anlage 1, Blatt 2 - Albr-Th-Str, Bereich Kurve / Fliesengeschäft
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SUSE X >. [I \ - >. - =. Er N SS Sn S —— > N S\ S S S SET SS iR N 2% N latt 2 zur Vo \V/0247/2009 124 NUT N Ss N) \ \ I \ \ \ \ ı I \ \ \ \ \ I ı \ I \ I | \% 07 7 / al
Anlage 1, Blatt 1 - Albr-Th-Str, Bereich Nevinghoff / Kurve
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187 Neu: Fußläufige Anbindung | | ı& Fläche plattieren | \ Hochbord absenken | _— ! Fläche unbebaut \ RN a? _- ee hpten „000 Fahrbahn Staatliches Umweltamt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Albrecht-Thaer-Straße
- Klemensstraße 10j
- Anton-Bruchausen-Straße
- Gartenstraße
- Joseph-König-Straße
- Nevinghoff
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0247/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37