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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.04.2023 (AN/0600/2023) betreffend „Radverkehrsinfrastruktur im Bezirk Köln-Mülheim“
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3841/2023 vom 10.01.2024
Stand: Am 29.01.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 3841/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.04.2023 (AN/0600/2023) betreffend „Radverkehrsinfrastruktur im Bezirk Köln-Mülheim„ Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 4600 Radfahrer*innen nahmen vor zwei Jahren am Fahrradklimatest des ADFC teil und be- scherten Köln in der bundesweiten Rangordnung von Städten über 500.000 Einwohner*innen den letzten Platz. https://www.adfc.de/artikel/adfc-fahrradklima-test-2020-2 Die Auswertung des Fahrradklimatests 2022 wird in diesem Monat veröffentlicht werden und man darf gespannt sein, ob es Köln gelungen ist, sich innerhalb der letzten zwei Jahre in sei- ner Fahrradfreundlichkeit zu verbessern. Ansätze dazu sind sicherlich zu sehen. Es bleibt aber dennoch bei vielen Fahrradfahrenden das Gefühl „ Es dauert einfach zu lange.“ Auch stellen sich Fahrradfahrende bei Neuerungen im Straßenbild durchaus die Frage: „Warum wurde die Maßnahme zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur in dieser Art und Weise um- gesetzt, warum nicht anders?“ In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. „Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Fahrradfahrenden die Sicherheit von aufgeweiteten Radaufstellstreifen zu ermöglichen?“ 2. „Wie breit sollen die Radfahrstreifen oder Schutzstreifen sein, die vor einer Ampel , ei- ner Kreuzung usw. für eine sichtbare Trennung zwischen der Aufstellfläche der Autos und die der Fahrräder sorgen?“ 3. „Wie sieht die detaillierte Vorgehensweise von der Planung bis hin zur Umsetzung der beispielhaft genannten Maßnahmen aus?“ 4. „Ist geplant die Öffentlichkeit mehr in Maßnahmen der Verbesserung der Fahrradinfra- struktur im Bezirk Köln – Mülheim einzubinden wie es beim Radverkehrskonzept Eh- renfeld oder Innenstadt der Fall war?“ 5. „Wenn dem so ist, wann wird dies erfolgen und wenn nein, was sind die Gründe da- für?“ 2 Antwort der Verwaltung Zu 1: Für die erstmalige Einrichtung von aufgeweiteten Aufstellstreifen an einem Knotenpunkt ist die Anpassung der Ampelsteuerung an die neue Positionierung der Haltelinien zwingend erforderlich. Bei älteren Anlagen ist die Anpassung der Steuerung teilweise nicht möglich. Da ältere Anlagen im Stadtgebiet sukzessive erneuert werden, prüft die Stadt Köln bei jeder Er- neuerung ob die Einrichtung aufgeweiteter Aufstellstreifen oder vorgezogener Haltelinien in- frage kommt. Zu 2: Für die Neuplanung von Hinführungen zu aufgeweiteten Aufstellstreifen wird ein Min- destmaß von 1,50 m angesetzt. Zu 3: Im Falle einer LSA-Erneuerung werden die relevanten Dienststellen in die Planung mit- einbezogen. Diese prüfen die Umsetzbarkeit von aufgeweiteten Aufstellstreifen und anderen Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr. Zu 4: Für das Radverkehrshauptnetz Mülheim ist keine grundsätzliche Öffentlichkeitsbeteili- gung vorgesehen. Seit September 2022 werden jedoch alle Vorlagen mit einem Mobilitäts- thema als Gegenstand mit einer Anlage zur empfohlenen Durchführung bzw. Nicht-Durchfüh- rung einer Öffentlichkeitsbeteiligung versehen. Das bedeutet, dass die Verwaltung zur jeder Vorlage mit dem Thema Mobilität eine Empfehlung aussprechen wird über die die Politik ent- scheiden kann. Zu 5: siehe 4
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