A-N/0023/2015
Verkehrsreduzierung auf dem Hermelinweg
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A-N-0023-2015-VerkehrsreduzierungaufdemHermelinweg
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A-N/0023/2015 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 14.08.2015 A n t r a g : Verkehrsreduzierung auf dem Hermelinweg Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Durchgangsverkehr auf dem Hermelinweg unterbunden bzw. deutlich reduziert werden kann. Zu prüfen sind unter anderen folgende Varianten, die nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen sind: • Umgestaltung zur Spielstraße mit entsprechender Parkflächenanordnung, • Sperrung an der Einmündung des Hermelinwegs in den Eichhornweg. Bei allen Optionen ist zu gewährleisten, dass sowohl Rettungs- als auch Entsorgungsverkehre die Straße möglichst problemlos weiterhin nutzen können. Es wird gebeten, die möglichen Alternativen in einem Bericht mit den dazu gehörenden Vor- und Nachteilen und den entstehenden Kosten aufzulisten . Begründung: Der Hermelinweg hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer Umfahrungsstraße entwickelt. Aufgrund der häufig verkehrlich belaste ten Einmündung des Eichhornwegs in die Königsberger Straße sowie Parksituation in diesem B ereich nutzen viele Autofahrer den Hermelinweg als Umfahrung. Dafür ist der Hermelinwe g allerdings aufgrund seiner Beschaffenheit, seines Ausbaus und der dort parkend en Fahrzeuge der Anwohner nicht geeignet. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Abbing Tebbe und Fraktion
A-N-0023-2015-Verkehrsreduzierung auf dem Hermelinweg
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og Be je 1 Kopie an: Re en 61.42.0017 K on BezIIRSODIGEIIE IR 19.11.2015 Frau Eink 2. Fraktionen: 6127 3. Einzeivertreter: 4. zur nächsten Sitzung P Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-Nord Bezirksverwaltung Nord Über Herrn Stadtdirektor u. „Verkehrsreduzierung auf dem Hermelinweg“ Antrag Ifd. Nr. A-N/0023/2015 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Nord vom 25.08.2015 Mit dem o.g. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und ggf. wie der Durchgangsverkehr auf dem Hermelinweg unterbunden bzw. deutlich reduziert werden kann. Der Hermelinweg befindet sich in einer Tempo 30-Zone und ist in die Kategorie der Wohnstraßen einzuordnen. Die Straße hat eine Gesamtlänge von ca. 180 m und weist einschließlich der Nebenanlagen eine Breite von ca. 6 m auf. Fahrbahn sowie Nebenanlagen sind gepflastert und niveaugleich ausgebaut. Vom 09. - 16. Juni 2015 wurde durch das Ordnungsamt der Stadt Münster eine Messung der Geschwindigkeit und WVerkehrsbelastung auf dem Hermelinweg mit dem Seitenradarmessgerät durchgeführt. Hier konnte eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 388 Kfz/24h und eine Durchschnittsgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge von 22 km/h festgestellt werden. Zusätzlich wurde am 12.11.2015 im Zeitraum von 7:00 - 9:00 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt, die das Ergebnis einer sehr geringen Verkehrsbelastung bestätigen konnte. Wohnstraßen können laut Richtlinie RASt 06 „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ eine Verkehrsstärke von bis zu 400 Kfz/h aufnehmen. Dieser Wert wird hier deutlich unterschritten, da weniger als 400 Kfz/24h den Hermelinweg befahren. Der komplette Bereich des Hermelinweges ist unfallunauffällig. Die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs („Spielstraße“) auf dem Hermelinweg ist eher nachteilig zu betrachten. Ziel eines verkehrsberuhigten Bereichs ist die Reduzierung der Geschwindigkeiten und Verkehrsstärken. Da bereits heute die ermittelte Verkehrsstärke als sehr gering einzustufen ist, kann durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs der Effekt einer Minderung der Verkehrsbelastung kaum noch erzielt werden. Auch zu hohe Geschwindigkeiten liegen hier nicht vor, was die durchgeführte Seitenradarmessung bestätigen kann. Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift geregelt. Danach müssen die. in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen, eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion erkennen lassen. Es muss erkennbar sein, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Das bloße Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen (Zeichen 325/326 StVO) reicht daher nicht aus, um den Verkehrsteilnehmern die Unterordnung des Verkehrs bewusst zu machen. Gerade in einem Verkehrstaum, den Fußgänger in ganzer Breite nutzen dürfen und in dem Kinderspiele überall erlaubt sind, ist ein solches Bewusstsein unabdingbare Voraussetzung. Als Voraussetzung für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs sind ein niveaugleicher Ausbau, Möblierungselemente (z.B. Grünflächen oder alternierendes Parken) und ein Nachweis von mind. 30% Besucherstellplätzen im Straßenraum erforderlich. Das Parken außerhalb gekennzeichneter Fläche ist nicht erlaubt. Alle Kraftfahrzeuge, sowie Rad-, Mofa- oder Motorradfahrer dürfen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren (7 km/h) und haben sich dem Fußgängerverkehr unterzuordnen. Mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs kann der Hermelinweg für den Durchgangsverkehr zwar unattraktiver gestaltet werden, Durchgangsfahrten sind aber weiterhin erlaubt. Der Vorschlag einer Sperrung der Einfahrt in den Hermelinweg kommend vom Eichhornweg oder die Einrichtung einer Einbahnstraße ist unverhältnismäßig gegenüber der vorgefundenen Verkehrssituation. Die Sperrung der Einfahrt setzt voraus, dass eine Wendeanlage am Ende des Hermelinweges errichtet wird. Die nötige Fläche für eine entsprechende Wendeanlage ist nicht vorhanden. Eine Einbahnstraße hat den Nachteil, dass mit höheren Geschwindigkeiten gerechnet werden muss, da keine entgegenkommenden Kraftfahrzeuge den Verkehr beeinträchtigen. Seitens der Verwaltung wird aufgrund der sehr schwachen Verkehrsbelastung und dem damit verbundenen geringen Durchgangsverkehr eine Umgestaltung des Hermelinweges zu einer „Spielstraße“ oder Stichstraße/ Einbahnstraße nicht befürwortet. u Schowe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Königsberger Straße
- Hermelinweg
- Guerickeweg 25
- Eichhornweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0023/2015
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 17.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37