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A-N/0023/2015

Verkehrsreduzierung auf dem Hermelinweg

Antrag an die BV Nord 17.08.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 25.08.2015, TOP 5.1

A-N-0023-2015-VerkehrsreduzierungaufdemHermelinweg

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A-N-0023-2015-Verkehrsreduzierung auf dem Hermelingweg

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A-N-0023-2015-Verkehrsreduzierung auf dem Hermelinweg

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A-N-0023-2015-VerkehrsreduzierungaufdemHermelinweg

2176 Zeichen

A-N/0023/2015  
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
Münster, 14.08.2015 
A n t r a g : 
 
 
 
Verkehrsreduzierung auf dem Hermelinweg  
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Durchgangsverkehr auf dem Hermelinweg 
unterbunden bzw. deutlich reduziert werden kann. 
 
Zu prüfen sind unter anderen folgende Varianten, die nicht als abschließende Aufzählung zu 
verstehen sind: 
 
• Umgestaltung zur Spielstraße mit entsprechender Parkflächenanordnung, 
• Sperrung an der Einmündung des Hermelinwegs in den Eichhornweg. 
 
Bei allen Optionen ist zu gewährleisten, dass sowohl Rettungs- als auch Entsorgungsverkehre 
die Straße möglichst problemlos weiterhin nutzen können. 
 
Es wird gebeten, die möglichen Alternativen in einem Bericht mit den dazu gehörenden Vor- 
und Nachteilen und den entstehenden Kosten aufzulisten 
. 
 
 
Begründung: 
 
Der Hermelinweg hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer Umfahrungsstraße 
entwickelt. Aufgrund der häufig verkehrlich belaste ten Einmündung des Eichhornwegs in die 
Königsberger Straße sowie Parksituation in diesem B ereich nutzen viele Autofahrer den 
Hermelinweg als Umfahrung. Dafür ist der Hermelinwe g allerdings aufgrund seiner 
Beschaffenheit, seines Ausbaus und der dort parkend en Fahrzeuge der Anwohner nicht 
geeignet. 
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 Bloch   Abbing  Tebbe   und Fraktion

A-N-0023-2015-Verkehrsreduzierung auf dem Hermelinweg

4589 Zeichen

og Be
je 1 Kopie an: Re en
61.42.0017 K on BezIIRSODIGEIIE IR 19.11.2015
Frau Eink 2. Fraktionen: 6127
3. Einzeivertreter:
4. zur nächsten Sitzung

P

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster-Nord

Bezirksverwaltung Nord

Über Herrn Stadtdirektor u.

„Verkehrsreduzierung auf dem Hermelinweg“

Antrag Ifd. Nr. A-N/0023/2015 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
Nord vom 25.08.2015

Mit dem o.g. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord wurde die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und ggf. wie der Durchgangsverkehr auf dem
Hermelinweg unterbunden bzw. deutlich reduziert werden kann.

Der Hermelinweg befindet sich in einer Tempo 30-Zone und ist in die Kategorie der
Wohnstraßen einzuordnen. Die Straße hat eine Gesamtlänge von ca. 180 m und weist
einschließlich der Nebenanlagen eine Breite von ca. 6 m auf. Fahrbahn sowie
Nebenanlagen sind gepflastert und niveaugleich ausgebaut.

Vom 09. - 16. Juni 2015 wurde durch das Ordnungsamt der Stadt Münster eine Messung
der Geschwindigkeit und WVerkehrsbelastung auf dem Hermelinweg mit dem
Seitenradarmessgerät durchgeführt. Hier konnte eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke von 388 Kfz/24h und eine Durchschnittsgeschwindigkeit der
Kraftfahrzeuge von 22 km/h festgestellt werden. Zusätzlich wurde am 12.11.2015 im
Zeitraum von 7:00 - 9:00 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt, die das Ergebnis einer
sehr geringen Verkehrsbelastung bestätigen konnte. Wohnstraßen können laut Richtlinie
RASt 06 „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ eine Verkehrsstärke von bis zu 400
Kfz/h aufnehmen. Dieser Wert wird hier deutlich unterschritten, da weniger als 400 Kfz/24h
den Hermelinweg befahren. Der komplette Bereich des Hermelinweges ist
unfallunauffällig.

Die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs („Spielstraße“) auf dem Hermelinweg
ist eher nachteilig zu betrachten. Ziel eines verkehrsberuhigten Bereichs ist die
Reduzierung der Geschwindigkeiten und Verkehrsstärken. Da bereits heute die ermittelte
Verkehrsstärke als sehr gering einzustufen ist, kann durch die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereichs der Effekt einer Minderung der Verkehrsbelastung kaum
noch erzielt werden. Auch zu hohe Geschwindigkeiten liegen hier nicht vor, was die
durchgeführte Seitenradarmessung bestätigen kann.

Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sind in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift geregelt.
Danach müssen die. in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch
geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen, eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion
erkennen lassen. Es muss erkennbar sein, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Das bloße Aufstellen der
entsprechenden Verkehrszeichen (Zeichen 325/326 StVO) reicht daher nicht aus, um den

Verkehrsteilnehmern die Unterordnung des Verkehrs bewusst zu machen. Gerade in
einem Verkehrstaum, den Fußgänger in ganzer Breite nutzen dürfen und in dem
Kinderspiele überall erlaubt sind, ist ein solches Bewusstsein unabdingbare
Voraussetzung. Als Voraussetzung für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs
sind ein niveaugleicher Ausbau, Möblierungselemente (z.B. Grünflächen oder
alternierendes Parken) und ein Nachweis von mind. 30% Besucherstellplätzen im
Straßenraum erforderlich. Das Parken außerhalb gekennzeichneter Fläche ist nicht
erlaubt. Alle Kraftfahrzeuge, sowie Rad-, Mofa- oder Motorradfahrer dürfen nur noch
Schrittgeschwindigkeit fahren (7 km/h) und haben sich dem Fußgängerverkehr
unterzuordnen. Mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs kann der
Hermelinweg für den Durchgangsverkehr zwar unattraktiver gestaltet werden,
Durchgangsfahrten sind aber weiterhin erlaubt.

Der Vorschlag einer Sperrung der Einfahrt in den Hermelinweg kommend vom
Eichhornweg oder die Einrichtung einer Einbahnstraße ist unverhältnismäßig gegenüber
der vorgefundenen Verkehrssituation. Die Sperrung der Einfahrt setzt voraus, dass eine
Wendeanlage am Ende des Hermelinweges errichtet wird. Die nötige Fläche für eine
entsprechende Wendeanlage ist nicht vorhanden. Eine Einbahnstraße hat den Nachteil,
dass mit höheren Geschwindigkeiten gerechnet werden muss, da keine
entgegenkommenden Kraftfahrzeuge den Verkehr beeinträchtigen.

Seitens der Verwaltung wird aufgrund der sehr schwachen Verkehrsbelastung und dem
damit verbundenen geringen Durchgangsverkehr eine Umgestaltung des Hermelinweges
zu einer „Spielstraße“ oder Stichstraße/ Einbahnstraße nicht befürwortet.

u
Schowe

Beratungsverlauf (1)

25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 4
  • Königsberger Straße
  • Hermelinweg
  • Guerickeweg 25
  • Eichhornweg

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Details

Aktenzeichen
A-N/0023/2015
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
17.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37