Mandari Insight

1846/2022

Auswirkungen der Zinswende auf den Haushalt der Stadt Köln - Beantwortung der Anfrage AN/1144/2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.06.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.06.2022, TOP 4.4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2065 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer 01.06.2022 
 1846/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 13.06.2022 
 
Auswirkungen der Zinswende auf den Haushalt der Stadt Köln - Beantwortung der Anfrage 
AN/1144/2022 
Seitens der AfD-Fraktion wurden folgende Fragen zu Auswirkungen der Zinswende auf den Haushalt 
der Stadt Köln an die Verwaltung gerichtet: 
 
1. Welche Auswirkungen ergeben sich aus Sicht der Kämmerei für die Haushaltsplanungen der 
kommenden Jahre aus der sich abzeichnenden Zinswende für die Stadt Köln? 
2. Mit welcher Schuldenaufnahme plant die Stadt Köln für die Jahre 2023 bis 2027? 
3. Mit welchem Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung (Stand 2022: 2,8 Mrd. €) plant 
die Kämmerei ab dem Jahr 2023 und wie hoch sind die Finanzierungskosten hierfür? 
4. Welche Finanzierungsinstrumente (Zinscaps, Floor, Collar etc.) und in welchem Umfang hat 
die Kämmerei genutzt, um sich gegen steigende Zinsen abzusichern und wie werden diese in 
den kommenden Jahren aus Sicht Kämmerei sich auf die konkreten Finanzierungkosten der 
Stadt Köln auswirken? 
 
 
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
1. Die Zinswende wird tendenziell zu erhöhten Zinsaufwendungen führen.  
 
2. Die Höhe der für die Jahre 2023-2027 geplanten Schuldenaufnahme wird derzeit im Rahmen 
der Erstellung der Haushaltssatzung 2023/2024 kalkuliert und den politischen Gremien mit 
dieser vorgelegt werden. Aus dem Haushaltsplan werden sich auch die geplanten Kosten er-
geben. 
 
3. Die notwendige Höhe der Kredite zur Liquiditätssicherung wird derzeit ebenfalls im Rahmen 
der Erstellung der Haushaltssatzung 2023/2024 kalkuliert und den politischen Gremien mit 
dieser vorgelegt werden. Aus dem Haushaltsplan werden sich auch die geplanten Kosten er-
geben. 
 
4. Die Kämmerei schließt wegen der potentiellen Verlustrisiken aus grundsätzlichen Erwägungen 
bereits seit vielen Jahren keine Zinsderivate mehr ab.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 4.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1846/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.06.2022
Erstellt
31.05.2022 12:50