1846/2022
Auswirkungen der Zinswende auf den Haushalt der Stadt Köln - Beantwortung der Anfrage AN/1144/2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2065 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 01.06.2022 1846/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 13.06.2022 Auswirkungen der Zinswende auf den Haushalt der Stadt Köln - Beantwortung der Anfrage AN/1144/2022 Seitens der AfD-Fraktion wurden folgende Fragen zu Auswirkungen der Zinswende auf den Haushalt der Stadt Köln an die Verwaltung gerichtet: 1. Welche Auswirkungen ergeben sich aus Sicht der Kämmerei für die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre aus der sich abzeichnenden Zinswende für die Stadt Köln? 2. Mit welcher Schuldenaufnahme plant die Stadt Köln für die Jahre 2023 bis 2027? 3. Mit welchem Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung (Stand 2022: 2,8 Mrd. €) plant die Kämmerei ab dem Jahr 2023 und wie hoch sind die Finanzierungskosten hierfür? 4. Welche Finanzierungsinstrumente (Zinscaps, Floor, Collar etc.) und in welchem Umfang hat die Kämmerei genutzt, um sich gegen steigende Zinsen abzusichern und wie werden diese in den kommenden Jahren aus Sicht Kämmerei sich auf die konkreten Finanzierungkosten der Stadt Köln auswirken? Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Die Zinswende wird tendenziell zu erhöhten Zinsaufwendungen führen. 2. Die Höhe der für die Jahre 2023-2027 geplanten Schuldenaufnahme wird derzeit im Rahmen der Erstellung der Haushaltssatzung 2023/2024 kalkuliert und den politischen Gremien mit dieser vorgelegt werden. Aus dem Haushaltsplan werden sich auch die geplanten Kosten er- geben. 3. Die notwendige Höhe der Kredite zur Liquiditätssicherung wird derzeit ebenfalls im Rahmen der Erstellung der Haushaltssatzung 2023/2024 kalkuliert und den politischen Gremien mit dieser vorgelegt werden. Aus dem Haushaltsplan werden sich auch die geplanten Kosten er- geben. 4. Die Kämmerei schließt wegen der potentiellen Verlustrisiken aus grundsätzlichen Erwägungen bereits seit vielen Jahren keine Zinsderivate mehr ab. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1846/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.06.2022
- Erstellt
- 31.05.2022 12:50