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Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Bezirksvertreters Krems (SPD-Fraktion) betreffend Vorlage-Nr. 1772/2025

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2384/2025 vom 07.08.2025

Stand: Am 04.09.2025 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/613-1 Vorlagen-Nummer 2384/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Bezirksvertreters Krems (SPD-Fraktion) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 26.06.2025 betreffend Vorlage-Nr. 1772/2025 In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 26.06.2025 hat Bezirksvertreter Krems (SPD- Fraktion) mündlich nachfolgende Frage in Bezug auf die Vorlage-Nr. 1772/2025 gestellt: Liegt die von der Bezirksvertretung Kalk geforderte Untersuchung von verkehrlichen Auswir- kungen des Vorhabens auf den Stadtteil Rath/ Heumar und insbesondere die Eiler Straße in- zwischen vor und welche Ergebnisse hatte sie? Antwort der Verwaltung Vorbemerkung: Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Frage von Bezirksvertreter Krems auf das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel „Maarhäuser Weg / Hansestraße“ bezieht (siehe Vorlage-Nr. 0333/2023). Dieser vorhabenbezogene Be- bauungsplan wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren (mit Umweltbe- richt) aufgestellt mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für ein Logistikzentrum mit angegliedertem Verwaltungs-/Bürotrakt, Stellflächen für Pkw und Lkw sowie Nebenanlagen festzusetzen. Verwaltungsseitig wurde bereits ausgeführt, dass im Bebauungsplanverfahren neben einer Verkehrsuntersuchung auch ein Mobilitätskonzept erarbeitet wird. Die Verwaltung hatte zu- dem für den Fall, dass sich aus dem Verkehrsgutachten Erkenntnisse ergeben, dass der Stadtbezirk Kalk verkehrlich betroffen sein wird, zu gesichert, die Bezirksvertretung Kalk zu informieren (siehe Vorlage-Nr. 2052/2023). Der Umfang des Verkehrsgutachtens wurde mit den zuständigen Fachdienststellen vorabge- stimmt. In diesem Rahmen wurden auch Vorgaben für die Erschließung festgehalten. Eine Vorgabe ist die, dass die Verkehre möglichst schnell und auf dem kürzesten Weg in das über- geordnete Netz, hier die umliegenden Autobahnen, zu führen ist. Eine Führung Richtung Os- ten, also auch Richtung Rath/Heumar wurde dabei ausgeschlossen. Die Routen sind gemäß LKW-Führungskonzept zu wählen. Die genannte Verkehrsuntersuchung befindet sich momentan in der Überarbeitung und Ab- stimmung mit den verwaltungsseitigen zuständigen Fachdienststellen (Dezernat III – Mobili- tät).

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2025

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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