2006/2025
Rahmenvertrag für externe Unterstützung bei der Haushaltskonsolidierung
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Anlage 1 - Organigramm
636 Zeichen
0986/2025 – Anlage 3 Haushaltskonsolidierung 2025/2026 bei der Stadt Köln OB (Auftraggeber*in) Einbindung/ Abstimmung OB und VV Lenkungskreis Überprüfung und Bewertung durch 202/6 Durch externe Beratungsunternehmen Vorschläge durch 202 Durch Dezernate und Dienststellen Entwicklung neuer Konso-Maßnahmen Controlling und Berichterstattung durch 202/6 Aktualisierung und Umsetzung durch die Dezernate und Dienststellen Bereits beschl. Konso- Maßnahmen des Rates vom 13.02.2025 inkl. Begleitbeschlüsse Einbindung Gremien/ Öffentlichkeit Haushalts- konsolidierung (Koordination durch 202/6)
Anlage 2 - Stellungnahme externe DL Haushaltskonsolidierung
1193 Zeichen
14 17.06.2025 142 Dez. II Rahmenvertrag für externe Unterstützung bei der Haushaltskonsolidierung (Session-Nr. 2006/2025) Maximales Auftragsvolumen: 993.075,20 EUR netto / 1.181.759,49 EUR brutto RPA-Nr.: 142/00/01/25 Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Diemert, am 16.06.2025 hat das Rechnungsprüfungsamt die oben näher bezeichnete Beschlussvorlage/Bedarfsfeststellung zur Stellungnahme erhalten. Die darin begründete Einbindung externer Beratung zur Haushaltskonsolidierung kann auch aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes entscheidende Vorteile bieten. Externe Expertinnen und Experten bringen einen neutralen Blick auf bestehende Strukturen mit und verfügen über fundiertes Fachwissen sowie Erfahrung aus ver- gleichbaren Konsolidierungsprozessen durch Unterstützung bei der Identifikation von Einsparpotenzialen und Effizienzsteigerungen. Zudem können sie politische Ent- scheidungsträger*innen durch fundierte Analysen und Szenarienberatung in ihrer Verantwortung stärken und zu einer sachlichen Diskussion beitragen. Insoweit kann ich die Bedarfsbegründung in vollem Umfang nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Beschlussvorlage Ausschuss
20110 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
II/II
Vorlagen-Nummer
2006/2025
Freigabedatum
18.06.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Rahmenvertrag für externe Unterstützung bei der Haushaltskonsolidierung
Beschlussorgan
Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Finanzausschuss erkennt den Bedarf zum Abschluss eines Rahmenvertrages für externe
Unterstützung bei der weiteren Haushaltskonsolidierung in Höhe von maximal 1.181.759,49 €
über eine Laufzeit vom 01. August 2025 bis zum 31. Dezember 2028 (mit dem einseitigen Op-
tionsrecht zur Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31. Dezember 2029 durch die Stadt Köln) an.
Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages kann eine kontinuierliche externe Unterstützung des
weiteren Haushaltskonsolidierungsprozesses sichergestellt werden, deren Umfang flexibel an
die Anforderungen der Auftraggeberin angepasst wird.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den für die Beauftragung des Rahmenvertrages not-
wendigen Umsetzungsschritten.
Die Mittel stehen im Haushalt 2025 im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe
0110 Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung in Teilplanzeile
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Das in 2026 benötigte Budget wird bedarfsorientiert durch Umschic htungen im Rahmen der
flexiblen Mittelbewirtschaftung bereitgestellt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, weitergehende Ansätze zur Verbesserung der Ertragsba-
sis durch eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes insbesondere durch Identifikation und Abbau
von Investitionshemmnissen zu entwickeln und den Gremien dazu kurzfristig ein entsprechen-
des Konzept vorzulegen.
Finanzausschuss 30.06.2025
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme max.
332.956,05 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen
etc. 848.803,44
€
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
I. Ausgangslage
Es ist bekannt, dass sich die Haushaltslage der Stadt Köln massiv verschlechtert hat. Nach
mehreren Jahren, in denen die Jahresabschlüsse - teilweise auch ohne Berücksichtigung der
Isolierung von Corona - und Ukraine-Belastungen - positive Jahresergebnisse auswiesen,
konnte ein Abrutschen in die Haushaltssicherung zuletzt nur durch frühzeitig ergriffene Gegen-
steuerungsmaßnahmen verhindert werden. Der aktuelle Doppelhaushalt enthält bereits Konso-
lidierungsmaßnahmen im Umfang von etwa 100 Mio. € jährlich, die in einem intensiven und
langwierigen Prozess von Verwaltung und Politik erarbeitet worden sind.
Dennoch konnte die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts nur durch Nutzung der mit dem 3.
NKF-CUIG erweiterten bzw. neu geschaffenen Instrumente des Globalen Minderaufwands (in
3
Höhe von 45 Mio. Euro in 2026 und 130 Mio. Euro ab 2027) sowie eines Vortrags von Verlusten
in die Folgejahre (sog. Verlustvortrag) in Höhe von 218 Mio. Euro in 2026 und 118 Mio. Euro in
2028 erreicht werden.
Die Haushalte der kommenden Jahre werden trotzdem ausweislich der Haushaltsplanung
2025/2026 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 durchgängig hohe, dreistellige Fehl-
beträge ausweisen.
Im Zeitraum von 2025-2029 wird ausweislich dieser Planung aktuell mit jährlichen Fehlbeträgen
im mittleren dreistelligen Millionenbereich gerechnet. Allein auf dieser Planung würde die Stadt
Köln bis zum Jahr 2029 rund ein Drittel ihres aktuell vorhandenen Eigenkapitals verzehren.
Haushaltsjahr 2025 2026 2027 2028 2029
Plan Plan Plan Plan Plan
Ergebnishaushalt in Mio. €
Ordentliche Erträge 5.897,1 6.041,1 6.183,3 6.332,3 6.491,8
Ordentliche Aufwendungen 6.288,0 6.498,0 6.564,2 6.702,9 6.851,5
Ordentliches Ergebnis -390,9 -457,0 -380,9 -370,6 -359,7
Finanzergebnis -8,4 -31,8 -86,0 -75,3 -69,2
Jahresergebnis (22 und 25) -399,3 -488,8 -466,9 -445,9 -428,9
Globaler Minderaufwand 0,0 45,0 130,0 130,0 135,0
Jahresergebnis nach
globalem Minderaufwand
-399,3 -443,8 -336,9 -315,9 -293,9
Verlustvortrag 0,0 -218,0 0,0 -118,0 0,0
Verringerung der
Allgemeinen Rücklage in %
-7,70% -4,99% -7,83% -4,99% -7,80%
Die am 31.3.2025 erteilte Genehmigung des Doppelhaushalts durch die Bezirksregierung Köln
hat daher zutreffend unterstrichen, dass die bisher eingeleiteten Konsolidierungsnotwendigkei-
ten bei Weitem nicht ausreichen und weitere Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen sind.
Weiter sind alle zusätzlichen, bisher nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthaltenen Auf-
wendungen im Doppelhaushalt 2025/2026 mittels neuer zusätzlicher Konsolidierungsmaßnah-
men zu kompensieren. Welche Herausforderungen damit einhergehen, zeigt sich aus der Fort-
schreibung des zweiten GU/TU-Pakets (2196/2025) und den weiteren Schulbau- und Schulsa-
nierungsmaßnahmen, für die sich schon jetzt jährliche Mehraufwendungen in dreistelliger Milli-
onenhöhe abzeichnen. Diese werden nicht allein im zuständigen Schuldezernat kompensiert
werden können. Soweit diese Mehrbelastungen derzeit beziffert werden können, wurden diese
daher bei der nachfolgenden Abschätzung des Konsolidierungsbedarfs berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt rein exemplarisch, welche Konsolidierungsvolumina insgesamt
erzielt werden müssen, wenn der Haushaltsausgleich bei im Übrigen unveränderten Rahmen-
bedingungen bis 2035 aus eigener Kraft gelingen soll, indem das rechnerische Jahresergebnis
sukzessive bis zu einem Haushaltsausgleich in 2035 verbessert werden soll (siehe letzte Ta-
bellenzeile). Dabei wird deutlich, dass neben dem globalen Minderaufwand und zusätzlicher
Konsolidierung zur Kompensation für die erhöhten Schulmieten auch erhebliche sonstige zu-
sätzliche Ergebnisverbesserungen umgesetzt werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen.
Das gesamte Konsolidierungsvolumen beliefe sich demnach in dieser Abschätzung für 2027
auf rd. 307 Mio. Euro und würde auf über 500 Mio. Euro in 2035 ansteigen.
Jahr 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
4
Globaler Min-
deraufwand 45,0 130,0 130,0 135,0 135,0 135,
0
135,
0
135,
0
135,
0
135,
0
Kompensation
Schulmieten 0,0 57,3 109,4 109,4 109,4 109,
4
109,
4
109,
4
109,
4
109,
4
sonstige Er-
gebnisverbes-
serung
0,0 120,0 140,0 160,0 180,0 200,
0
220,
0
240,
0
260,
0
300,
0
Summe der
erforderli-
chen Konso-
lidierung
45,0 307,3 379,4 404,4 424,4 444,
4
464,
4
484,
4
504,
4
544,
4
rechneri-
sches Jah-
resergebnis
unter Be-
rücksichti-
gung der
Konsolidie-
rungsmaß-
nahmen
-443,8 -216,9 -175,9 -133,9 -113,9 -93,9 -73,9 -53,9 -33,9 6,1
Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass in den o.g. Zahlen leider noch nicht alle Risiken
enthalten sind. Insbesondere die Entwicklung der Steuererträge ist derzeit mit erheblichen Un-
sicherheiten verbunden und kann den Konsolidierungsbedarf daher nochmals erheblich ver-
stärken:
So prognostiziert die jüngste Mai-Steuerschätzung deutliche Steuerrückgänge, die sich alleine
im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung auf rd. 247,6 Mio. Euro belaufen (s. Vorlage
1574/2025) und den Konsolidierungsbedarf erhöhen können, sofern mit der November-Steuer-
schätzung nicht eine Trendumkehr sichtbar wird.
Aktuell haben die Bundesregierung und die regierungstragenden Fraktionen am 04.06.2025
außerdem einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionsprogramm zur S tärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Insbesondere die
kurzfristig wirksamen Maßnahmen sind mit sehr hohen Steuerausfällen für die kommunale
Ebene verbunden. Eine Kompensation der Steuerausfälle ist im Gesetzentwurf aktuell weder
für die kommunale Ebene noch für die Länder vorgesehen, so dass die Stadt hier doppelt be-
troffen wäre: über massive Verluste bei den eigenen Steuererträgen (insb. bei der Gewerbe-
steuer und dem Einkommensteueranteil), aber auch über mittelbare Kürzungen beim kommu-
nalen Finanzausgleich, da dieser landesseitig aus den dortigen Steueranteilen dotiert wird.
Zwar hat der Deutsche Städtetag eine vollständige Kompensation der Steuerausfälle gefordert
und dazu auch kluge Instrumente vorgeschlagen, derzeit kann aber nicht ausgeschlossen wer-
den, dass sich diese Risiken gleichwohl realisieren und den städtischen Haushalt zusätzlich
unter Druck setzen werden.
Die finanziellen Risiken wurden daher anhand einer vom Deutschen Städtetag am 05.06.2025
zur Verfügung gestellten Methodik grob abgeschätzt, wobei gegenläufige Konjunkturimpulse
selbstredend noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Auf dieser Basis muss auf folgende Steuerertragsrisiken hingewiesen werden:
(in Mio. €) 2025 2026 2027 2028 2029
Summe 2025-
2029
5
Abweichungen durch die Mai-Steuer-
schätzung
-
35,5
-
35,5 -46,2 -56,5 -73,8 -247,5
Minderung bei unverändertem Gesetzes-
beschluss des steuerlichen Investitions-
programms
-5,4 -
35,7 -82,3 -
105,5 -63,0 -291,9
Summe der Abweichungen gegenüber
den Ansätzen in HPl+MiFriFi
-
40,9
-
71,2 -128,5 -
162,0
-
136,8 -539,4
Dies alles zeigt, dass über den globalen Minderaufwand und die aktuell bekannte Unterdeckung
hinaus weitere Haushaltsverschlechterungen drohen, denen im Rahmen der anstehenden Kon-
solidierungsmaßnahmen Rechnung zu tragen ist.
II. Zielsetzung und Struktur des weiteren Konsolidierungsprozesses
Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung intensiv mit der Frage befasst, wie eine erfolg-
reiche Fortsetzung und Weiterentwicklung des Prozesses der Haushaltskonsolidierung gelin-
gen kann.
Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, ist einerseits die konsequente Umsetzung der bereits
beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen des Rates vom 13. Februar 2025 sowie der ent-
sprechenden Begleitbeschlüsse erforderlich. Verantwortlich dafür sind die jeweiligen Dezernate
und Dienststellen. Das Controlling und die Berichterstattung, die gegenüber der Kommunalauf-
sicht zu erfolgen hat, werden durch die Kämmerei sichergestellt.
Andererseits ist - wie die oben genannten Zahlen verdeutlichen - die Entwicklung neuer Konso-
lidierungsmaßnahmen unabdingbar. Dabei ist zu beachten:
Die bisher ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen haben - mit Ausnahme der verworfenen
Fortschreibung des bisherigen Grundsteuerhebesatzes - die kurzfristig möglichen Konsolidie-
rungspotentiale innerhalb des Kernhaushalts weitestgehend ausgeschöpft. Dazu zählten auch
Maßnahmen zur Begrenzung des zuletzt stark gestiegenen Personalkörpers. Darüber hinaus
wurden die Beteiligungen der Stadt Köln in die Betrachtungen mit einbezogen und in Teilberei-
chen entsprechende Reduzierungen bei den Betriebskostenzuschüssen sowie erhöhte Aus-
schüttungen beschlossen.
Um den oben dargestellten Konsolidierungserfordernissen und den notwendigen Volumina ge-
recht zu werden, bedarf es daher weitergehender, auch struktureller Maßnahmen sowie Pro-
zessanalysen, Aufgabenkritik und Organisationsveränderungen. Der dafür erforderliche Pro-
zess kann von der Kämmerei sowie dem Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement mit
den hier vorhandenen Personal- und Fachressourcen allein nicht strukturiert und gesteuert wer-
den, sondern erfordert vielmehr eine externe Konsolidierungsunterstützung der Verwaltung
samt weitergehender Betrachtung (wie z.B. Struktur- und Kostenanalysen auf Basis weiterge-
hender interkommunaler Vergleiche) sowie die Einbindung entsprechender Konsolidierungs-
und Sanierungsexpertise.
Um den notwendigen Konsolidierungsprozess möglichst zügig voranzutreiben, damit das
nächste Aufstellungsverfahren rechtzeitig und ohne Verzögerungen eingeleitet werden kann,
und um eine passgenaue Beratung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der öffentlichen
Hand sicherzustellen, beabsichtigt die Verwaltung, hiermit die PD – Berater der öffentlichen
Hand GmbH zu beauftragen. Da die Stadt Köln Gesellschafterin der PD ist, kann die Beauftra-
gung ausschreibungsfrei als Inhouse-Vergabe erfolgen, was einen erheblichen Zeitgewinn be-
deutet. Darüber hinaus verfügt die PD mit ihrem Beraterteam über Konsolidierungserfahrung
und -expertise aus anderen Großstädten, was eine externe Analyse auch auf Basis eines inter-
kommunalen Vergleichs erleichtert. Sinnvoll erscheint ein Rahmenvertrag, der eine sukzessive
und bedarfsabhängige Begleitung ermöglicht (s. dazu ausführlich unten).
Parallel zur externen Analyse werden die Dezernate und Dienststellen auch weiterhin gefordert
6
bleiben, eigene Impulse und Vorschläge für den Prozess zu entwickeln. Die Dezernate und
Dienststellen sind bereits aufgefordert worden, entsprec hende Vorschläge und Maßnahmen
vorzulegen, welche durch die Kämmerei überprüft, bewertet und danach in den verwaltungsin-
ternen Entscheidungsprozess zur Vorbereitung der Aufstellung des kommenden Haushalts ein-
gebracht werden sollen.
Auch von Seiten der Kämmerei selbst werden eigene Konsolidierungsvorschläge erarbeitet und
eingebracht.
Um den Gesamtprozess zu bündeln und zu steuern, wird verwaltungsintern ein Lenkungsaus-
schuss gebildet, dem das Dezernat OB sowie die Querschnittsdezernate I (Personal und Orga-
nisation), II (Finanzen) und IX (Digitalisierung) angehören werden. Der Lenkungsausschuss be-
richtet der Oberbürgermeisterin und dem Verwaltungsvorstand, stellt deren Einbindung sicher
und führt bei Bedarf die erforderliche Abstimmung herbei. Der Finanzausschuss des Rates der
Stadt Köln wird über die wesentlichen Meilensteine informiert.
Um diesen Prozess aus einer Hand begleiten und unterstützen zu können, wurde in der Käm-
merei in der Abteilung Zentrale Finanzsteuerung eine Stabsstelle eingerichtet. Die Stabsstelle
bereitet Konzepte und Strategien zur Haushaltskonsolidierung vor, sie übernimmt das Control-
ling und Berichtswesen und ist für die Geschäftsführung des Lenkungsausschusses zustän-
dig. Im Weiteren überwacht die Stabsstelle die Umsetzung der aus dem Begleitbeschluss III.,
3.-6. zum Beschluss des Haushaltes in der Sitzung des Rates vom 13.02.2025 resultierenden
Maßnahmen.
Eine Darstellung des geplanten Haushaltskonsolidierungsprozesses findet sich in Anlage 1.
Externer Unterstützungsbedarf und Rahmenvertrag
Folgende Aufgaben soll PD als externer Berater im Konsolidierungsprozess insbesondere über-
nehmen:
- Fachliche Begleitung, u. a. bei der inhaltlichen und methodischen Gestaltung des Kon-
solidierungsprozesses, sowie Unterstützung bei der Prozesssteuerung.
- Mitwirkung bei der Erarbeitung, Prüfung und Bewertung der Konsolidierungsvorschläge
aus den Dezernaten und Dienststellen, bevor diese in den Lenkungsausschuss einge-
bracht werden.
Am Anfang wird zunächst eine Ist-Analyse und eine Validierung der Konsolidierungsziele statt-
finden. Dabei wird auch die Realisierbarkeit der Konsolidierungsvolumina unter Einbeziehung
von neuen finanziellen Entwicklungen sowie von haushaltswirksamen Chance n und Risiken
betrachtet werden. Auf dieser Grundlage soll sodann als ein Schwerpunkt eine umfassende
Produkt- und Aufgabenkritik stattfinden. Diese umfasst sowohl eine Zweck- als auch eine Voll-
zugskritik, in die alle Aufwandspositionen einbezogen werden. Auch die Senkung von Stan-
dards bei pflichtigen Aufgaben samt Prozess- und Organisationsfragen soll dazu gehören. Wei-
terhin werden Möglichkeiten der Ertragssteigerung berücksichtigt.
Ein weiterer Schwerpunkt soll das Investitionsprogramm der Stadt Köln mit seinen finanziellen
Folgewirkungen für die Stadt sein. Schwerpunkt werden hier die Verfahren zur Priorisierung von
Investitionen, die Analyse der Belastbarkeit des Haushaltes durch bereits beschlossene Inves-
titionen, die Definition einer Obergrenze für die Finanzierbarkeit von Investitionen und alterna-
tive Finanzierungsmodelle für Bauinvestitionen sein.
Diese genannten Aufgaben wird PD kontinuierlich in einem vertraglich vereinbarten Umfang
wahrnehmen.
7
Darüber hinaus soll PD bei Bedarf spezifische Untersuchungs- bzw. Prüfungsaufträge in ein-
zelnen Fachbereichen übernehmen, deren Zahl oder Umfang zum heutigen Zeitpunkt noch
nicht feststehen. Diese werden durch den Lenkungsausschuss festgelegt und danach entspre-
chend dessen inhaltlichen und methodischen Vorgaben durch PD umgesetzt.
Daher wird der Rahmenvertrag sowohl Regelungen für die kontinuierlichen Tätigkeiten von PD
als auch Rahmenbedingungen für die spezifische Beauftragung enthalten. Der Beginn der Lauf-
zeit der Dienstleistung der PD ist voraussichtlich zum 1. August 2025 vorgesehen.
Insgesamt wurde für den gesamten Beratungszeitraum ein maximales Beratungsvolumen von
1.181.759,49 € kalkuliert. Als Mindestberatungsvolumen wird ein Betrag von 293.063,68€ als
erforderlich erachtet.
Nach derzeitiger Kalkulation verteilt sich das o. g. Maximalvolumen voraussichtlich wie folgt auf
die Haushaltsjahre:
2025 2026 2027 2028
Summe netto 279.795,00 € 587.175,42 € 63.052,39 € 63.052,39 €
Summe brutto 332.956,05 € 698.738,75 € 75.032,35 € 75.032,35 €
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Beauftragung von PD betragen für den Zeitraum 01.08.2025 –
31.12.2028 somit voraussichtlich 1.181.759,49 € brutto
Die Mittel stehen im Haushalt 2025 im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe
0110 Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung in Teilplanzeile
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Es sollen die im Rahmen des
Beratungsprozesses als Risikovorsorge Haushalt vorgesehenen Mittel zweckentsprechend ein-
gesetzt werden.
Das in 2026 benötigte Budget wird bedarfsorientiert durch Umschichtungen im Rahmen der
flexiblen Mittelbewirtschaftung bereitgestellt.
Für die Jahre 2027 und 2028 wird das Dezernat II - Finanzen und Recht im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erfor-
derlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Weitergehende Maßnahmen insbesondere zur Stärkung der Ertragskraft
Neben diesem Haushaltskonsolidierungsprozess werden weitergehende Anstrengungen ver-
waltungsseitig unternommen, um die Situation zu verbessern:
Aus den oben dargestellten Zahlen wird deutlich, welche Bedeutu ng beispielsweise die Ent-
wicklung der Steuerertragskraft der Stadt Köln für den städtischen Haushalt hat. Vor diesem
Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, in einem separaten, intensivierten und vom Wirt-
schaftsdezernat strukturierten Prozess zu erarbeiten, welche Maßnahmen städtischerseits er-
griffen werden können, um den Wirtschaftsstandort Köln weiter zu stärken und mögliche Inves-
titionshemmnisse zu identifizieren und erforderlichenfalls abzubauen.
Die dazu bestehenden Vorüberlegungen sollen im Rahmen eines Konzepts ausgearbeitet und
den Gremien vorgelegt werden (siehe Beschlussziffer 3).
8
Beachtung der Vorgaben zur Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung
2025/2026
Der Konsolidierungsprozess hat gesamtstädtisch hohe Priorität und ist aufgrund der Vorgaben
der Kommunalaufsicht zwingend durchzuführen. Eine zeitliche Verschiebung ist nicht möglich.
Aufgrund mangelnder Ressourcen ist eine alleinige Bewältigung mit städtischen Kräften aus
qualitativen und quantitativen Gründen nicht realisierbar. Die Beauftragung ist daher mit der
Bewirtschaftungsverfügung vereinbar und wäre darüber hinaus unabweisbar im Sinne des § 82
GO NRW.
Anlage 1 - Organigramm
Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2006/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 17:22