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2958/2023

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Ausnahmezustand am Maximilian-Kolbe-Gymnasium Nachtigallenstraße, Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6855 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 22.09.2023 
 2958/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Ausnahmezustand am 
Maximilian-Kolbe-Gymnasium Nachtigallenstraße, Köln 
Anfrage an die Verwaltung: 
1. Was sind die genauen Gründe für die erhebliche Verzögerung des Erweiterungsbaus 
des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums und ist die Inbetriebnahme für das letzte Quartal 
2023 gesichert? 
2. Warum gab es keine ausreichende Kontrolle vor der Lieferung der Container, die mit 
Formaldehyd belastet sind? 
3. Warum dauert die Suche nach den Ursachen für die massiven Wasserschäden so 
lange und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu beheben? 
4. Warum ist die neue Mensa auch vier Wochen nach Schulbeginn noch nicht vollständig 
ausgestattet, um eine optimale Versorgung der Schülerinnen und Schüler zu gewähr-
leisten? 
5. Angesichts der geplanten Umstellung auf die inklusive Bildung und der Aufnahme von 
Inklusionskindern ab 2024/2025: Wie gedenkt die Verwaltung die notwendigen Res-
sourcen und Räume für eine erfolgreiche Umsetzung bereitzustellen und welche kon-
kreten Schritte werden unternommen, um sicherzustellen, dass die Schule diese Her-
ausforderung bewältigen kann? 
Antworten der Verwaltung: 
Zu 1.)  
Die Verzögerungen des Erweiterungsbaus kamen durch die Notwendigkeit einer Neuaus-
schreibung der Heizungs- und Dachdichtungsarbeiten und der damit verbundenen neuen Auf-
tragsvergabe zustande. Durch die Corona-Krise und den Krieg in der Ukraine kam es außer-
dem zu erheblichen Verzögerungen und zeitweiligem Baustillstand. Hinzu kommen Liefereng-
pässe von Baumaterialien und damit verbundene lange Lieferzeiten.

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Nach derzeitigem Stand kann die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus nach den Weih-
nachtsferien erfolgen. 
Zu 2.)  
Schadstoffmessungen können grundsätzlich nur in einem geschlossenen Raum erfolgen. Eine 
Schulklasse besteht aus 3 bis 4 einzelnen Modulelementen, die bis zur Verbindung an min-
destens einer Seite offen sind. 
Daher ist eine Schadstoffmessung erst möglich, wenn der Modul-Bau vollständig zusammen-
gesetzt ist. Die Nutzung der Modulklassen ist erst zum Schuljahr 2024/2025 vorgesehen. 
Zu 3.) 
Da sich auf dem Dach der Schule eine Photovoltaik-Anlage befindet, wurden zur Ortung der 
Fehlerquelle zunächst Untersuchungen vorgenommen, für welche die Photovoltaik-Anlage 
nicht zurückgebaut werden musste.  
Bei der Einsicht in das Dach mit Hilfe einer Kamera konnte zunächst kein Schaden festgestellt 
werden. Alle Dacheinläufe und Dachlüfter wurden neu abgedichtet. Eine Überprüfung zeigte, 
dass diese Maßnahmen die Ursache der Wasserschäden nicht beheben konnten.  
Der Investor der Photovoltaik Anlage wurde kontaktiert um die Anlage zurückzubauen. Am 05. 
September 2023 hat eine Dachöffnung stattgefunden und es wurde eine nicht fachmännisch 
ineinander gesteckte und nicht ordnungsgemäß abgedichtete Rohrleitung gefunden. Diese 
wurde beseitigt.  
Da das Wasser in das Holzständerwerk gelaufen ist, wurde von einem Statiker die Standsi-
cherheit bestätigt. Weitere Untersuchungen finden aktuell statt. 
Der Schaden ist behoben aber in dem betroffenen Raum tropft es weiterhin aus der vollge-
sogenen Dämmung. Die vollgesogene Dämmung wird in der Kalenderwoche 38 entfernt. 
Zu 4.)  
Die Ausstattung der Kücheneinrichtung der Mensa erfolgte im Rahmen der Baumaßnahme. 
Die Küchengeräte wurden entsprechend der Planung vollständig eingebaut und konnten zu 
Schuljahresbeginn in Betrieb genommen werden.  
Bis zu Beginn der Sommerferien war es nicht klar, ob die Mensa zu Beginn des laufenden 
Schuljahres überhaupt genutzt werden kann. Die Möbel waren bereits seit rund einem Jahr 
bestellt. Die Lieferung musste mehrmals abgesagt werden, da sich die Baufertigstellung ver-
zögert hatte. Der Caterer war über die zeitlichen Abläufe informiert, hat dann erst unmittelbar 
nach der Inbetriebnahme mitgeteilt, welche Ausstattungsgegenstände (Tabletts, Geschirr et 
cetera) er noch benötigt. Alle Gegenstände wurden dann umgehend bestellt. Leider sind man-
che Artikel nicht sofort lieferbar.  
Zu 5.) 
Durch den Einbau eines Aufzuges im Erweiterungsbau wird die Barrierefreiheit nahezu voll-
ständig im gesamten Schulgebäude erreicht. Lediglich die beiden Klassenräume im Oberge-
schoss einer Pavillonanlage sind nicht barrierefrei. Im geplanten Modulbau sind Differenzie-
rungsflächen gemäß dem Schulraumprogramm berücksichtigt. Jedoch decken diese nur den

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allgemeinen Bedarf an Differenzierungsräumen ab. Weder sind darüber hinaus spezielle Diffe-
renzierungsräume noch ein Pflegebad für Inklusionsschüler*innen vorgesehen. Weitere bauli-
che Anforderungen im Rahmen der Beschulung von Inklusionsschüler*innen sowie notwen-
dige Ressourcen sind zurzeit nicht bekannt. In Abstimmung mit der Schulleitung wird versucht 
werden, je nach konkretem Bedarf notwendige Lösungen zu entwickeln. 
Die geforderte Bereitstellung von Räumen für eine erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen 
Lernens ist nur im Rahmen der bereits vorhandenen Räume möglich. Weitere Räume können 
gegenwärtig nicht zur Verfügung gestellt werden.  
Im Hinblick auf eine sächliche und bauliche Ausstattung für Schüler*innen mit sonderpädago-
gischem Förderbedarf kann durch den Schulträger eine erfolgreiche Umsetzung umfassend 
unterstützt werden. 
Die sächliche Ausstattung richtet sich einzelfallbezogen auf den jeweiligen Bedarf der Schü-
ler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und reicht von der Beschaffung von Sound-
fieldanlagen über Mikrofone, Medienschränke, Ipads, Tische, Stühle bis hin zu sonstigen Hilfs-
mitteln. Eine Beschaffung der benötigten Hilfsmittel ist grundsätzlich problemlos möglich, um 
eine erfolgreiche Beschulung zu gewährleisten.  
Was die bauliche Ausstattung betrifft, sind dem Schulträger Grenzen gesetzt. Der Einbau ei-
nes Pflegebads ist am Maximilian-Kolbe-Gymnasium nicht möglich. Dies bedeutet im Umkehr-
schluss, dass Schüler*innen, welche den Bedarf an einem Pflegebad haben, an dieser Schule 
nicht aufgenommen werden können, weil diese baulich nicht geeignet ist. 
Sollten jedoch umsetzbare Baumaßnahmen wie zum Beispiel die Anbringung einer Rampe, 
Treppenstufenmarkierungen, Einbau elektrischer Türöffner, Warmwasseranschlüsse oder der 
Einbau einer Akustikdecke benötigt werden, ist dies grundsätzlich möglich. 
Vor Aufnahme an einer Schule im Gemeinsamen Lernen wird grundsätzlich die bauliche Eig-
nung der Schule geprüft. Sollten die individuellen Bedarfe der jeweiligen Schüler*innen mit 
sonderpädagogischem Förderbedarf nicht gedeckt werden können, ist eine Beschulung an 
dieser Schule nicht möglich und es wird ein Platz an einer anderen Schule zur Verfügung ge-
stellt. 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nachtigallenstraße

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Details

Aktenzeichen
2958/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.09.2023
Erstellt
12.09.2023 14:49