2958/2023
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Ausnahmezustand am Maximilian-Kolbe-Gymnasium Nachtigallenstraße, Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 22.09.2023 2958/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Ausnahmezustand am Maximilian-Kolbe-Gymnasium Nachtigallenstraße, Köln Anfrage an die Verwaltung: 1. Was sind die genauen Gründe für die erhebliche Verzögerung des Erweiterungsbaus des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums und ist die Inbetriebnahme für das letzte Quartal 2023 gesichert? 2. Warum gab es keine ausreichende Kontrolle vor der Lieferung der Container, die mit Formaldehyd belastet sind? 3. Warum dauert die Suche nach den Ursachen für die massiven Wasserschäden so lange und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu beheben? 4. Warum ist die neue Mensa auch vier Wochen nach Schulbeginn noch nicht vollständig ausgestattet, um eine optimale Versorgung der Schülerinnen und Schüler zu gewähr- leisten? 5. Angesichts der geplanten Umstellung auf die inklusive Bildung und der Aufnahme von Inklusionskindern ab 2024/2025: Wie gedenkt die Verwaltung die notwendigen Res- sourcen und Räume für eine erfolgreiche Umsetzung bereitzustellen und welche kon- kreten Schritte werden unternommen, um sicherzustellen, dass die Schule diese Her- ausforderung bewältigen kann? Antworten der Verwaltung: Zu 1.) Die Verzögerungen des Erweiterungsbaus kamen durch die Notwendigkeit einer Neuaus- schreibung der Heizungs- und Dachdichtungsarbeiten und der damit verbundenen neuen Auf- tragsvergabe zustande. Durch die Corona-Krise und den Krieg in der Ukraine kam es außer- dem zu erheblichen Verzögerungen und zeitweiligem Baustillstand. Hinzu kommen Liefereng- pässe von Baumaterialien und damit verbundene lange Lieferzeiten. 2 Nach derzeitigem Stand kann die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus nach den Weih- nachtsferien erfolgen. Zu 2.) Schadstoffmessungen können grundsätzlich nur in einem geschlossenen Raum erfolgen. Eine Schulklasse besteht aus 3 bis 4 einzelnen Modulelementen, die bis zur Verbindung an min- destens einer Seite offen sind. Daher ist eine Schadstoffmessung erst möglich, wenn der Modul-Bau vollständig zusammen- gesetzt ist. Die Nutzung der Modulklassen ist erst zum Schuljahr 2024/2025 vorgesehen. Zu 3.) Da sich auf dem Dach der Schule eine Photovoltaik-Anlage befindet, wurden zur Ortung der Fehlerquelle zunächst Untersuchungen vorgenommen, für welche die Photovoltaik-Anlage nicht zurückgebaut werden musste. Bei der Einsicht in das Dach mit Hilfe einer Kamera konnte zunächst kein Schaden festgestellt werden. Alle Dacheinläufe und Dachlüfter wurden neu abgedichtet. Eine Überprüfung zeigte, dass diese Maßnahmen die Ursache der Wasserschäden nicht beheben konnten. Der Investor der Photovoltaik Anlage wurde kontaktiert um die Anlage zurückzubauen. Am 05. September 2023 hat eine Dachöffnung stattgefunden und es wurde eine nicht fachmännisch ineinander gesteckte und nicht ordnungsgemäß abgedichtete Rohrleitung gefunden. Diese wurde beseitigt. Da das Wasser in das Holzständerwerk gelaufen ist, wurde von einem Statiker die Standsi- cherheit bestätigt. Weitere Untersuchungen finden aktuell statt. Der Schaden ist behoben aber in dem betroffenen Raum tropft es weiterhin aus der vollge- sogenen Dämmung. Die vollgesogene Dämmung wird in der Kalenderwoche 38 entfernt. Zu 4.) Die Ausstattung der Kücheneinrichtung der Mensa erfolgte im Rahmen der Baumaßnahme. Die Küchengeräte wurden entsprechend der Planung vollständig eingebaut und konnten zu Schuljahresbeginn in Betrieb genommen werden. Bis zu Beginn der Sommerferien war es nicht klar, ob die Mensa zu Beginn des laufenden Schuljahres überhaupt genutzt werden kann. Die Möbel waren bereits seit rund einem Jahr bestellt. Die Lieferung musste mehrmals abgesagt werden, da sich die Baufertigstellung ver- zögert hatte. Der Caterer war über die zeitlichen Abläufe informiert, hat dann erst unmittelbar nach der Inbetriebnahme mitgeteilt, welche Ausstattungsgegenstände (Tabletts, Geschirr et cetera) er noch benötigt. Alle Gegenstände wurden dann umgehend bestellt. Leider sind man- che Artikel nicht sofort lieferbar. Zu 5.) Durch den Einbau eines Aufzuges im Erweiterungsbau wird die Barrierefreiheit nahezu voll- ständig im gesamten Schulgebäude erreicht. Lediglich die beiden Klassenräume im Oberge- schoss einer Pavillonanlage sind nicht barrierefrei. Im geplanten Modulbau sind Differenzie- rungsflächen gemäß dem Schulraumprogramm berücksichtigt. Jedoch decken diese nur den 3 allgemeinen Bedarf an Differenzierungsräumen ab. Weder sind darüber hinaus spezielle Diffe- renzierungsräume noch ein Pflegebad für Inklusionsschüler*innen vorgesehen. Weitere bauli- che Anforderungen im Rahmen der Beschulung von Inklusionsschüler*innen sowie notwen- dige Ressourcen sind zurzeit nicht bekannt. In Abstimmung mit der Schulleitung wird versucht werden, je nach konkretem Bedarf notwendige Lösungen zu entwickeln. Die geforderte Bereitstellung von Räumen für eine erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens ist nur im Rahmen der bereits vorhandenen Räume möglich. Weitere Räume können gegenwärtig nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf eine sächliche und bauliche Ausstattung für Schüler*innen mit sonderpädago- gischem Förderbedarf kann durch den Schulträger eine erfolgreiche Umsetzung umfassend unterstützt werden. Die sächliche Ausstattung richtet sich einzelfallbezogen auf den jeweiligen Bedarf der Schü- ler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und reicht von der Beschaffung von Sound- fieldanlagen über Mikrofone, Medienschränke, Ipads, Tische, Stühle bis hin zu sonstigen Hilfs- mitteln. Eine Beschaffung der benötigten Hilfsmittel ist grundsätzlich problemlos möglich, um eine erfolgreiche Beschulung zu gewährleisten. Was die bauliche Ausstattung betrifft, sind dem Schulträger Grenzen gesetzt. Der Einbau ei- nes Pflegebads ist am Maximilian-Kolbe-Gymnasium nicht möglich. Dies bedeutet im Umkehr- schluss, dass Schüler*innen, welche den Bedarf an einem Pflegebad haben, an dieser Schule nicht aufgenommen werden können, weil diese baulich nicht geeignet ist. Sollten jedoch umsetzbare Baumaßnahmen wie zum Beispiel die Anbringung einer Rampe, Treppenstufenmarkierungen, Einbau elektrischer Türöffner, Warmwasseranschlüsse oder der Einbau einer Akustikdecke benötigt werden, ist dies grundsätzlich möglich. Vor Aufnahme an einer Schule im Gemeinsamen Lernen wird grundsätzlich die bauliche Eig- nung der Schule geprüft. Sollten die individuellen Bedarfe der jeweiligen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht gedeckt werden können, ist eine Beschulung an dieser Schule nicht möglich und es wird ein Platz an einer anderen Schule zur Verfügung ge- stellt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Nachtigallenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2958/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.09.2023
- Erstellt
- 12.09.2023 14:49