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0753/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 10.02.2026 betreffend "Olympia-Bewerbung"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.03.2026

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 18.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4851 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 16.03.2026 
 0753/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 18.03.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 10.02.2026 
betreffend "Olympia-Bewerbung" 
Die Verwaltung nimmt zur Anfrage AN/0255/2026 „Olympia-Bewerbung“ der Fraktion Die 
Linke vom 10.02.2026 wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1 
Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen und Kosten sind für die Austragungsorte bzw. 
Bewerberstädte erforderlich, z. B. für eigene Event-Orte bzw. Veranstaltungen? 
 
In der aktuellen Bewerbungsphase liegen noch keine detaillierten, objektscharfen Sicherheits- 
und Einsatzkonzepte vor, aus denen zusätzliche städtische Kosten belastbar abgeleitet wer-
den könnten. 
 
Grundsätzlich gilt: 
 Sicherheitskosten innerhalb der Wettkampfstätten sind Teil des Durchführungsbudgets 
(Games Organising Budget) und vom Organisationskomitee zu tragen. 
 Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Raum (z. B. Verkehrssicherung, Ordnungs-
dienste, polizeiliche Gefahrenabwehr) werden, wie bei anderen Großveranstaltungen, 
im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten durch Bund, Land und Kommunen wahr-
genommen. 
In den Finanzmodellen des DOSB wird allgemein davon ausgegangen, dass solche staatli-
chen Aufgaben aus öffentlichen Mitteln zu leisten sind; konkrete, stadtbezogene Beträge für 
KölnRheinRuhr liegen in dieser frühen Phase jedoch noch nicht vor. 
 
Zu Frage 2 
Welche weiteren, stadtweiten Infrastrukturmaßnahmen, die sich im Rahmen einer Durchfüh-
rung Olympischer Sommerspiele durch ein großes Personenaufkommen ergeben, sind in Köln 
grundsätzlich notwendig? 
 
Das Konzept KölnRheinRuhr setzt vorrangig auf die Nutzung bestehender, erprobter 
Sport- und Veranstaltungsinfrastruktur sowie der dazugehörigen Verkehrskonzepte. Stadt-
weite Maßnahmen, die ausschließlich und spezifisch für Olympische und Paralympische 
Spiele vorgesehen wären, sieht das Konzept derzeit nicht vor; vielmehr wird auf die reguläre 
Weiterentwicklung des ÖPNV und des Radverkehrs bis zu einem möglichen Austragungsjahr 
(z. B. 2044) abgestellt. 
Unabhängig von Olympischen und Paralympischen Spielen geplante Investitionen in die Ver-
kehrs- und Stadtinfrastruktur – etwa der Ausbau der Bahn-, Straßen- und Radwegeinfrastruk-
tur oder die Ertüchtigung einzelner Knotenpunkte – werden im Rahmen der regulären Stadt-
entwicklungs- und Verkehrsplanung vorbereitet. Eine mögliche Austragung der Spiele könnte

2 
 
hier als zusätzlicher Impuls wirken; konkrete, ausschließlich Olympia-bezogene stadtweite 
Projekte sind in der aktuellen Bewerbungsphase jedoch noch nicht definiert. 
 
Zu Frage 3 
Mit welchem Zeitrahmen rechnet die Verwaltung für An- und Abfahrt mit dem ÖPNV vom 
Hauptbahnhof Köln und von einem möglichen Olympischen Dorf aus zu den jeweiligen Wett-
kampfstätten? 
 
Zum heutigen Zeitpunkt können für die Jahre 2036/2040/2044 keine verbindlichen Fahrzeiten 
des ÖPNV angegeben werden, da Fahrpläne, Kapazitäten und Infrastrukturzustände von viel-
fältigen Entwicklungen abhängen, unter anderem von bereits unabhängig von Olympischen 
und Paralympischen Spielen geplanten und in Umsetzung befindlichen Infrastrukturmaßnah-
men für eine leistungsfähige Bahn-, Straßen- und Radwegeinfrastruktur. 
Bereits heute hat jedoch die unabhängige Prüfung des DOSB ergeben, dass nach den gelten-
den Kriterien die vorgesehenen Wettkampfstätten vom geplanten Olympischen und Paralym-
pischen Dorf aus innerhalb von maximal 60 Minuten erreicht werden können. Diese Prüfung 
ist Grundlage dafür, dass KölnRheinRuhr die sportfachlichen und operativen Anforderungen 
an Erreichbarkeit im nationalen Bewerbungsverfahren erfüllt. 
 
Zu Frage 4 
Welche konkreten Planungen und Projekte gibt es für den sogenannten „Olympia-Shuttle“ für 
Sportlerinnen, Trainerinnen und Funktionärinnen in Köln? 
 
Konkrete, ausformulierte Shuttle-Projekte (z. B. Linienführungen, Takte, Depot-/Aufstellflä-
chen, Betriebs- und Sicherheitskonzepte) liegen in der aktuellen Bewerbungsphase noch nicht 
vor. Dies hängt auch damit zusammen, dass die tatsächlichen Anforderungen in den Jahren 
2036/2040/2044 – inklusive Detailvorgaben des IOC, der internationalen Fachverbände und 
des DOSB – derzeit noch nicht final bekannt sind. 
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass für Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainer so-
wie Offizielle im Falle einer Durchführung akkreditierungsbasierte Transportkonzepte entwi-
ckelt werden, die auf der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, Straßen- und ggf. Son-
derverkehre) aufsetzen und in späteren Planungsphasen detailliert ausgearbeitet werden. Da-
bei wird auf Erfahrungen anderer Austragungsorte und auf die einschlägigen Vorgaben des 
DOSB und des IOC zurückgegriffen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

18.03.2026 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0753/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.03.2026
Erstellt
12.03.2026 17:04