0753/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 10.02.2026 betreffend "Olympia-Bewerbung"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4851 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 16.03.2026 0753/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 18.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 10.02.2026 betreffend "Olympia-Bewerbung" Die Verwaltung nimmt zur Anfrage AN/0255/2026 „Olympia-Bewerbung“ der Fraktion Die Linke vom 10.02.2026 wie folgt Stellung: Zu Frage 1 Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen und Kosten sind für die Austragungsorte bzw. Bewerberstädte erforderlich, z. B. für eigene Event-Orte bzw. Veranstaltungen? In der aktuellen Bewerbungsphase liegen noch keine detaillierten, objektscharfen Sicherheits- und Einsatzkonzepte vor, aus denen zusätzliche städtische Kosten belastbar abgeleitet wer- den könnten. Grundsätzlich gilt: Sicherheitskosten innerhalb der Wettkampfstätten sind Teil des Durchführungsbudgets (Games Organising Budget) und vom Organisationskomitee zu tragen. Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Raum (z. B. Verkehrssicherung, Ordnungs- dienste, polizeiliche Gefahrenabwehr) werden, wie bei anderen Großveranstaltungen, im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten durch Bund, Land und Kommunen wahr- genommen. In den Finanzmodellen des DOSB wird allgemein davon ausgegangen, dass solche staatli- chen Aufgaben aus öffentlichen Mitteln zu leisten sind; konkrete, stadtbezogene Beträge für KölnRheinRuhr liegen in dieser frühen Phase jedoch noch nicht vor. Zu Frage 2 Welche weiteren, stadtweiten Infrastrukturmaßnahmen, die sich im Rahmen einer Durchfüh- rung Olympischer Sommerspiele durch ein großes Personenaufkommen ergeben, sind in Köln grundsätzlich notwendig? Das Konzept KölnRheinRuhr setzt vorrangig auf die Nutzung bestehender, erprobter Sport- und Veranstaltungsinfrastruktur sowie der dazugehörigen Verkehrskonzepte. Stadt- weite Maßnahmen, die ausschließlich und spezifisch für Olympische und Paralympische Spiele vorgesehen wären, sieht das Konzept derzeit nicht vor; vielmehr wird auf die reguläre Weiterentwicklung des ÖPNV und des Radverkehrs bis zu einem möglichen Austragungsjahr (z. B. 2044) abgestellt. Unabhängig von Olympischen und Paralympischen Spielen geplante Investitionen in die Ver- kehrs- und Stadtinfrastruktur – etwa der Ausbau der Bahn-, Straßen- und Radwegeinfrastruk- tur oder die Ertüchtigung einzelner Knotenpunkte – werden im Rahmen der regulären Stadt- entwicklungs- und Verkehrsplanung vorbereitet. Eine mögliche Austragung der Spiele könnte 2 hier als zusätzlicher Impuls wirken; konkrete, ausschließlich Olympia-bezogene stadtweite Projekte sind in der aktuellen Bewerbungsphase jedoch noch nicht definiert. Zu Frage 3 Mit welchem Zeitrahmen rechnet die Verwaltung für An- und Abfahrt mit dem ÖPNV vom Hauptbahnhof Köln und von einem möglichen Olympischen Dorf aus zu den jeweiligen Wett- kampfstätten? Zum heutigen Zeitpunkt können für die Jahre 2036/2040/2044 keine verbindlichen Fahrzeiten des ÖPNV angegeben werden, da Fahrpläne, Kapazitäten und Infrastrukturzustände von viel- fältigen Entwicklungen abhängen, unter anderem von bereits unabhängig von Olympischen und Paralympischen Spielen geplanten und in Umsetzung befindlichen Infrastrukturmaßnah- men für eine leistungsfähige Bahn-, Straßen- und Radwegeinfrastruktur. Bereits heute hat jedoch die unabhängige Prüfung des DOSB ergeben, dass nach den gelten- den Kriterien die vorgesehenen Wettkampfstätten vom geplanten Olympischen und Paralym- pischen Dorf aus innerhalb von maximal 60 Minuten erreicht werden können. Diese Prüfung ist Grundlage dafür, dass KölnRheinRuhr die sportfachlichen und operativen Anforderungen an Erreichbarkeit im nationalen Bewerbungsverfahren erfüllt. Zu Frage 4 Welche konkreten Planungen und Projekte gibt es für den sogenannten „Olympia-Shuttle“ für Sportlerinnen, Trainerinnen und Funktionärinnen in Köln? Konkrete, ausformulierte Shuttle-Projekte (z. B. Linienführungen, Takte, Depot-/Aufstellflä- chen, Betriebs- und Sicherheitskonzepte) liegen in der aktuellen Bewerbungsphase noch nicht vor. Dies hängt auch damit zusammen, dass die tatsächlichen Anforderungen in den Jahren 2036/2040/2044 – inklusive Detailvorgaben des IOC, der internationalen Fachverbände und des DOSB – derzeit noch nicht final bekannt sind. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass für Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainer so- wie Offizielle im Falle einer Durchführung akkreditierungsbasierte Transportkonzepte entwi- ckelt werden, die auf der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, Straßen- und ggf. Son- derverkehre) aufsetzen und in späteren Planungsphasen detailliert ausgearbeitet werden. Da- bei wird auf Erfahrungen anderer Austragungsorte und auf die einschlägigen Vorgaben des DOSB und des IOC zurückgegriffen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0753/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.03.2026
- Erstellt
- 12.03.2026 17:04