Mandari Insight

3337/2018

Parkverbot auf der Neusser Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.12.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.01.2019, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1981 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
13.12.2018 3337/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 
 
Parkverbot auf der Neusser Straße 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 09.11.2017, 
TOP 7.2.1 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
1. „Auf welcher Grundlage wurden Verwarnungen an dieser Stelle erteilt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Durch den Verkehrsdienst wurden und werden Verwarnungen im Bereich der bewirtschafteten Park-
plätze dann erteilt, wenn ein Parkschein nicht gut sichtbar ausliegt bzw. die Parkzeit überschritten 
worden ist. Für den Bereich des eingeschränkten Halteverbotes darf nur zum Zwecke des Ein- oder 
Aussteigens sowie zum Be- oder Entladen gehalten werden. Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, 
wurden und werden in diesem Bereich Verwarnungen durch den Verkehrsdienst erteilt. Außerhalb der 
mittels Beschilderung angegeben Zeiten ist das Parken in den genannten Bereichen kostenlos, eine 
Ahndung durch den Verkehrsdienst erfolgt dann nicht. 
 
2. „Wie ist das Parken auf dem Seitenstreifen zwischen Seydlitzstraße und Zietenstraße geregelt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zwischen der Seydlitzstraße und der Zietenstraße sind zwei eingeschränkte Haltverbote eingerichtet. 
Dazwischen befinden sich bewirtschaftete Parkplätze. 
 
Außerhalb der auf der Beschilderung angegebenen Zeiten ist das Parken in diesen Bereichen kosten-
los. 
 
 
3. „Kann diese Regelung besser verständlich dargestellt und übermittelt werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat die Beschilderung vor Ort überprüft. Die Beschilderung muss zwingend  den bun-
deseinheitlich geltenden Regeln entsprechen, um rechtssicher zu sein. Die Beschilderung ist nach 
den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung eindeutig. 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

31.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3337/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.12.2018
Erstellt
15.10.2018 11:09