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AN/1707/2021

Antrag der Fraktionen CDU ud Bündnis 90/Die Grünen "Planungbeschluss für den Bau eines Gehweges mit Parkbuchten für die Wohnbebauung Wahn, Frankfurter Straße 298 - 316"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 31.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2021, TOP 8.33

Sachstandsbericht BV

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Antrag CDU-Grüne - Frankfurter Strasse Fußweg

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Sachstandsbericht BV

1273 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1707/2021 
 Stand: 31.10.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag der Fraktionen CDU ud Bündnis 90/Die Grünen "Planungbeschluss für den Bau eines 
Gehweges mit Parkbuchten für die Wohnbebauung  Wahn, Frankfurter Straße 298 - 316" 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, für das Teilstück der Frankfurter Straße 298 bis 
316 zwischen dem Kreisverkehr an der Nachtigallenstraße und der Einmündung des vom Schulzent-
rum und Schwimmbad kommenden und von den Schulkindern genutzten Fußweges beim SSZ Wahn 
einen Gehweg und einen Fahrradweg zu planen und nach Beratung und Abstimmung in der Bezirks-
vertretung Porz zu realisieren. Für die Weiterführung in Richtung Urbach ist auf Höhe des SSZ eine 
Querungshilfe vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde in das Arbeitsprogramm aufgenommen und wird in Abhängigkeit der personel-
len Kapazitäten bearbeitet. 
Nächste Schritte: 
Sobald die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird mit der Bearbeitung begonnen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
2025

Antrag CDU-Grüne - Frankfurter Strasse Fußweg

4071 Zeichen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz: 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021 
hier: Planungbeschluss für den Bau eines Geh- und Radweges für die Wohnbebauung in Köln 
Wahn, Frankfurter Straße 298 - 316  
 
 
Beschlussentwurf: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, für das Teilstück der Frankfurter Straße 
298 bis 316 zwischen dem Kreisverkehr an der Nachtigallenstraße und der Einmündung des vom 
Schulzentrum und Schwimmbad kommenden und von den Schulkindern genutzten Fußweges 
beim SSZ Wahn einen Gehweg und einen Fahrradweg zu planen und nach Beratung und 
Abstimmung zu realisieren. Für die Weiterführung in Richtung Urbach ist auf Höhe des SSZ eine 
Querungshilfe vorzusehen. 
 
 
Begründung:  
Beim Bau der Reihenhausanlage haben die Eigentümer einen ca. 1,5 Meter breiten Grünstreifen 
zwischen Garagenzeile und Frankfurter Straße zum Bau eines Gehweges an die Stadt Köln 
abgetreten. Der Bau des Gehweges wurde allerdings nicht vollzogen.  
 
Der Grünstreifen wird unkontrolliert zur Abstellung von Fahrzeugen genutzt. Aufgrund der vollen 
Rastanlage auf der Autobahn in zunehmendem Maße auch von LKW`s.  
Köln -Porz, den 31.08.202 1
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus, 50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich -Ebert -Ufer 64 -70, 51143 Köln  
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz   
Bezirksrathaus Porz – Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 – 51143 Köln

Diese Parker verstellen nicht nur die Sicht bei Ausfahrt aus dem Garagenhof zur Einfahrt in die 
Frankfurter Straße, sondern lassen vermehrt auch nachts zum Betrieb von Klimageräten die 
Dieselmotoren laufen. Damit ist weiterer Schmutz und Lärm für die Anwohner verbunden. 
 
Die vom Schulzentrum kommenden Kinder stoßen in Höhe des SSZ Wahn vom Fußweg kommend 
auf die Frankfurter Straße. Der Gehweg befindet sich auf der anderen Straßenseite, eine Querung 
ist aufgrund des dichten Verkehrs, der durch den Kreisverkehr kaum unterbrochen wird, nicht 
möglich. Die Kinder laufen deshalb auf der vielbefahrenen Frankfurter Straße in Richtung der 
Wohnhäuser. 
 
Die für die Wohnanlage vorgesehenen Bushaltepunkte befinden sich in der Nachtigallenstraße. 
Eine Querung für Fußgänger ist am Kreisverkehr vorgesehen, allerdings endet der Fußweg nach 
wenigen Metern am Grünstreifen. 
 
Insgesamt ist damit die Zugangssituation für Fußgänger und Radfahrer nicht geregelt. Der beim 
Bau der Wohnanlage vorgesehene Fußweg, für den die Abtretung der Nutzungsrechte an die Stadt 
Köln erfolgt ist, wurde nicht realisiert und soll mit dieser Maßnahme nun nachgeholt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Werner Marx                                                  Dieter Redlin 
Fraktionsvorsitzender CDU    Fraktionsvorsitzender 
       Bündnis 90 Die Grünen

ANLAGE: Fotodokumentation zum Antrag „Fußweg Frankfurter Straße“ 
Flurkarte (rechte Straßenseite Hausnummern 300 - 316)

Flurkarte mit rot eingezeichnetem Fußweg 
 
 
 
 
Ausfahrt Garagenhof – Blickrichtung links

Ansicht in Richtung Kreisverkehr von der Ausfahrt des Garagenhofes gesehen. Die Zickzack-Markierung 
wird oftmals mit großen LKW`s zugeparkt, so dass eine Einfahrt in die Frankfurter Straße keine Sicht 
besteht und durch den lückenlosen Verkehr stark erschwert ist. 
 
 
 
 
 
 
Ausfahrt Garagenhof – Rechte Seite

Gleiche Situation wie auf der linken Seiten. PKW und LKW mit ausländischen Kennzeichen. 
Fußweg? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aus diesem Feldweg treffen die Kinder von der Schule kommend auf die Frankfurter Straße und biegen 
nach links ab um nach Hause zu kommen.

Der bestehende Fußweg vor Haus Nr. 316 wird meistens zugeparkt und verdrängt Fußgänger auf die 
Fahrbahn der Frankfurter Straße.

Fußweg 
 
 
 
 
Diesen Weg laufen die Kinder zur und von der Schule nach Hause. Durch den Dreck und den Pützen wird 
dabei meist der schmale Streifen auf der Straße genutzt.

Fußweg

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.33 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Frankfurter Straße 298
  • Nachtigallenstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
AN/1707/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
31.08.2021
Erstellt
20.08.2021 07:05