V/0489/2023
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz
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Anlage A
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Anlage A zur V/0489/2023 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-St. Mauritz. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0489/2023 V/0489/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz Beratungsfolge 19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird gewählt: Frau Eleonore van Lier. Frau van Lier ist 59 Jahre alt und wohnt im Bezirk St.Mauritz. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Smidt ist seit Februar 2021 stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Münster-St.Mauritz. Aus persönlichen Gründen hat Herr Smidt im Februar 2022 einen Antrag auf vorzeitige Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wird das Amtsgericht Münster stattgeben, sobald eine neue Stellvertretung gewählt worden ist. Eine bereits im vergangenen Jahr vorliegende Bewerbung wurde kurzfristig zurückgezogen, so dass es zu Verzögerungen bei der Neubesetzung dieses Ehrenamtes gekommen ist. Frau Eleonore van Lier hat sich nun um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Ost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 29.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0489/2023 dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Frau van Lier erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0489/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2023
- Erstellt
- 21.08.2023 13:35