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V/0489/2023

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz

Vorlagen 21.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.10.2023, TOP 5.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1328 Zeichen

Anlage A zur V/0489/2023 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-St. Mauritz. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2247 Zeichen

V/0489/2023 
V/0489/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird gewählt: 
 
Frau Eleonore van Lier. 
 
Frau van Lier ist 59 Jahre alt und wohnt im Bezirk St.Mauritz. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Smidt ist seit Februar 2021 stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Münster-St.Mauritz. Aus 
persönlichen Gründen hat Herr Smidt im Februar 2022 einen Antrag auf vorzeitige Amtsniederlegung 
gestellt. Diesem Antrag wird das Amtsgericht Münster stattgeben, sobald eine neue Stellvertretung 
gewählt worden ist.  
Eine bereits im vergangenen Jahr vorliegende Bewerbung wurde kurzfristig zurückgezogen, so dass 
es zu Verzögerungen bei der Neubesetzung dieses Ehrenamtes gekommen ist. 
Frau Eleonore van Lier hat sich nun um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wahl durch die 
Bezirksvertretung Münster-Ost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
29.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0489/2023 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Frau van Lier erfüllt. 
 
 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0489/2023
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2023
Erstellt
21.08.2023 13:35