V/0280/2007
Kanalerschließung Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld
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Beschlussvorlage
2359 Zeichen
V/0280/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld Beratungsfolge 26.04.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Ingenieurbüro Hahm / Osnabrück aufgestellten Entwurf, dem Bau und der Übernahme der Kanalisationsanlagen wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 498 vom 13.04.2006 und der am 31.10.2006 abgeschlossene Durchfüh- rungsvertrag mit der Vorhabenträgerin. Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Beihilfe- maßnahme. Investitionskosten fallen für die Stadt gemäß dem o.g. Vertrag nicht an. Begründung: Zur entwässerungstechnischen Erschließung der rd. 1,5 ha großen Erweiterung des Gewerbege- bietes Nottulner Landweg ist die Verlegung von Schmutz- und Regenwasserkanälen erforderlich. Der geplante Schmutzwasserkanal schließt an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation im Nottulner Landweg an. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt in zwei Richtungen. Die entlang des Fließgewässers am Nordrand des Baugebietes gelegenen Gewerbegrundstücke entwässern die gering verschmutzten Niederschlagsabflüsse (Dachflächen) über private Rückhaltemulden neben dem Gewässerprofil. Vorlagen-Nr.: V/0280/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 05.04.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0280/2007 Die potenziell verschmutzten befestigten Grundstücksflächen (z. B. Kfz-Stellplätze) werden an den Regenwasserkanal angeschlossen. Alle übrigen Grundstücke werden direkt an den Regenwasserkanal in der Planstraße angeschlos- sen. Zum Ausgleich der zusätzlichen Wassermengen wird der neue Regenwasserkanal als Kanalstau- raum ausgebildet. Nach der als Computersimulation ausgeführten hydraulischen Berechnung wird dadurch die Überflutungssicherheit des vorhandenen Kanalnetzes nicht verringert. Wasserrechtliche Genehmigungen liegen vor. Die Vorhabenträgerin will die Baumaßnahme in der 2. Jahreshälfte 2007 durchführen. I.V. gez. Schultheiß (Stadtdirektor)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Nottulner Landweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0280/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37