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V/0280/2007

Kanalerschließung Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld

Vorlagen 05.04.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.05.2007, TOP 4.18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2359 Zeichen

V/0280/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.04.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Ingenieurbüro Hahm / Osnabrück aufgestellten Entwurf, dem Bau und der Übernahme 
der Kanalisationsanlagen wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 498 vom 13.04.2006 und der am 31.10.2006 abgeschlossene Durchfüh-
rungsvertrag mit der Vorhabenträgerin. 
 
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Beihilfe-
maßnahme. 
Investitionskosten fallen für die Stadt gemäß dem o.g. Vertrag nicht an. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zur entwässerungstechnischen Erschließung der rd. 1,5 ha großen Erweiterung des Gewerbege-
bietes Nottulner Landweg ist die Verlegung von Schmutz- und Regenwasserkanälen erforderlich. 
 
Der geplante Schmutzwasserkanal schließt an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation im 
Nottulner Landweg an. 
 
Die Niederschlagsentwässerung erfolgt in zwei Richtungen. Die entlang des Fließgewässers am 
Nordrand des Baugebietes gelegenen Gewerbegrundstücke entwässern die gering verschmutzten 
Niederschlagsabflüsse (Dachflächen) über private Rückhaltemulden neben dem Gewässerprofil. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0280/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.04.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0280/2007 
Die potenziell verschmutzten befestigten Grundstücksflächen (z. B. Kfz-Stellplätze) werden an den 
Regenwasserkanal angeschlossen. 
 
Alle übrigen Grundstücke werden direkt an den Regenwasserkanal in der Planstraße angeschlos-
sen.  
Zum Ausgleich der zusätzlichen Wassermengen wird der neue Regenwasserkanal als Kanalstau-
raum ausgebildet. Nach der als Computersimulation ausgeführten hydraulischen Berechnung wird 
dadurch die Überflutungssicherheit des vorhandenen Kanalnetzes nicht verringert.  
 
Wasserrechtliche Genehmigungen liegen vor. 
 
Die Vorhabenträgerin will die Baumaßnahme in der 2. Jahreshälfte 2007 durchführen.  
 
I.V.  
 
gez. 
 
Schultheiß 
(Stadtdirektor)

Beratungsverlauf (2)

26.04.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nottulner Landweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0280/2007
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37