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2419/2018

Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium und eine Grundschule in Köln-Ossendorf

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 10.25

Anlage 3 -Raumliste Gymnasium 5-7-Züge

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Ansehen

Anlage 2 - Luftbild

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Anlage 1 - Lageplan

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Anlage 6, Vorabauszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 TOP 4.1 Ossendorf

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Anlage 10 Vorlage Ossendorf

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Anlage 7 Auszug Beschlussprotokoll BA Gebäudewirtschaft 12.11.2018 2419

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Anlage 9 Auszug aus dem Beschlussprotokoll FA 19.11.18

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Anlage 8 Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 11, Auszug aus der BV 4 vom 03.12.2018

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Ansehen

Anlage 5 - Raumliste Grundschule

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Anlage 4 - Raumliste Gymnasium 6-8-Züge

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Ansehen

Anlage 3 -Raumliste Gymnasium 5-7-Züge

2989 Zeichen

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 3 
Schulbauvorhaben Neubau Gymnasium Ossendorf 
Standardraumprogramm 
5 Züge SEK I - 7 Züge SEK II 
Ganztagsschule 
Bereich Raumbezeichnung 
m² m² m² 
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 
4.672 
AU Klassenräume SEK I 10 72 720 0 0 720 
AU Klassenräume SEK I, inkl. 1 x VK 21 64 1.344 0 0 1.344 
AU Kursräume SEK II 7 64 448 0 0 448 
AU Kursräume SEK II 7 56 392 0 0 392 
AU Kursräume SEK II 7 48 336 0 0 336 
AU Informatik SEK I 2 84 168 0 0 168 
AU Informatik SEK II 1 64 64 0 0 64 
AU Mehrzweckraum SEK I 1 72 72 0 0 72 
AU Mehrzweckraum SEK II 2 56 112 0 0 112 
AU Gruppen-Differenzierungsräume SEK I 15 36 540 0 0 540 
AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel SEK I + SEK II 1 116 0 1 16 0 116 
AU Inklusion 5 72 360 0 0 360 
1.200 
NW Chemie/gr. NW Raum SEK I 2 96 192 0 0 192 
NW Chemie/gr. NW Raum SEK II 6 64 384 0 0 384 
NW NW (Physik/Biologie) SEK I 3 72 216 0 0 216 
NW Vorbereitung/Sammlung NW (NR) SEK I 1 264 0 264 0 264 
NW Vorbereitung/Sammlung NW (NR) SEK II 1 144 0 144 0 144 
414 
TMS Kunstraum SEK I 2 72 144 0 0 144 
TMS Kunstraum SEK II 2 56 112 0 0 112 
TMS Nebenraum Kunst/Werken 1 20 0 20 0 20 
TMS Brennofenraum 1 10 0 10 0 10 
TMS Musikraum SEK I 1 72 72 0 0 72 
TMS Musikraum SEK II 1 56 56 0 0 56 
1.090 
PZ Forum / Aula 1 475 0 0 475 475 
PZ Nebenräume PZ 10 20 0 0 200 200 
PZ Schüleraufenthaltsraum SEK II 1 80 0 0 80 80 
PZ Bibliothek/Mediothek/Selbstlernzentr. 1 335 0 0 335 335
812 
GT Küche 1 80 0 80 0 80 
GT Lagerraum 1 40 0 40 0 40 
GT Speiseraum 1 300 0 300 0 300 
GT Aufenthaltsräume 5 72 0 360 0 360 
GT Büro 1 16 0 16 0 16 
GT Personaltoilette mit Vorraum 2 8 0 16 0 16 
756 
BLV Lehrer inkl. Garderobe u. Teeküche 1 364 0 0 364 364 
BLV Lehrerstation 1 60 0 0 60 60 
BLV Schulleitung 1 24 0 0 24 24 
BLV Stellvertr. Schulleitung 2 20 0 0 40 40 
BLV Geschäftszimmer 1 64 0 0 64 64 
BLV separater Kopierraum 2 8 0 0 16 16 
BLV Stundenplan 1 20 0 0 20 20 
BLV sonstige Verwaltung SEK I 1 12 0 0 12 12 
BLV sonstige Verwaltung SEK II 3 12 0 0 36 36 
BLV Arzt 1 20 0 0 20 20 
Lehrer / sonstige Verwaltung 
Anzahl 
Allgemeiner Unterrichtsbereich - Informatik 
Naturwissenschaftlicher Bereich 
Ganztagsbereich 
Außerunterrichtlicher Bereich 
Technisch-Musischer Bereich 
402  Neubau Musterraumprogramm 5-7  16.08.2018

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 3 
Schulbauvorhaben Neubau Gymnasium Ossendorf 
Standardraumprogramm 
5 Züge SEK I - 7 Züge SEK II 
Ganztagsschule 
Bereich Raumbezeichnung 
m² m² m² 
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 
Anzahl 
BLV Sprechzimmer 2 12 0 0 24 24 
BLV Schülervertretung 1 12 0 0 12 12 
BLV Schülerzeitung 1 12 0 0 12 12 
BLV Hausmeister-Dienstraum 1 20 0 0 20 20 
BLV Schulsozialarbeit 1 16 0 0 16 16 
BLV Streitschlichter 1 16 0 0 16 16 
Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 95 16 34 5.732 1.366 1.84 6 8.944 
SP Turnhalle 1-fach, nach DIN 18 032 1
SP Sporthalle 3-fach, nach DIN 18 032 1
Anzahl der Übungseinheiten 4
Sporthallen 
402  Neubau Musterraumprogramm 5-7  16.08.2018

Anlage 2 - Luftbild

351 Zeichen

8102°80°20 we yarsız

"Eipugjenz BunzinN Jepuayaßsayem Bundluyeusg ap IN) Yon puts asalg "yplnomuereA segaßsneioH uaßiiamaf aıp purs NayBıpumjsio/, pun JEyBRLN Sp 105 "Uapuamiaa nz yonzigaßjsusig uap Any Inu pun JzI0yos>B ypipzyasaß purs VOLOpeung}U1089 dig
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Anlage 6, Vorabauszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 TOP 4.1 Ossendorf

14299 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Klais 
Telefon:  (0221) 221 29366  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:   bruno.klais@stadt-koeln.de 
Datum:  09.11.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung vom 05.11.2018 
öffentlich 
 
4 Vorlagen der Verwaltung 
4.1 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium und 
eine Grundschule in Köln-Ossendorf 
2419/2018 
 Änderungsantrag zu TOP 4.1 – Planungsbeschluss zur Errichtung von Neu-
bauten für ein Gymnasium und eine Grundschule in Köln- Ossendorf 
AN/1549/2018 
 Änderungsantrag zu TOP 4.1 „Planungsbeschluss zur Errichtung von Neu-
bauten für ein Gymnasium und eine Grundschule in Köln-Ossendorf“  
Gesamtschulstandort in Ossendorf 
AN/1547/2018 
 Änderungsantrag zur Vorlage „Planungsbeschluss zur Errichtung von Neu-
bauten für ein Gymnasium und eine Grundschule in Köln-Ossendorf“, DS-Nr. 
2419/2018 
AN/1535/2018 
Herr Dr. Schlieben trägt vor, dass zu der Verwaltungsvorlage 3 Änderungsanträge 
vorliegen, die sich von ihrem Tenor nicht grundsätzlich unterscheiden. Zunächst je-
doch bittet er die Verwaltung um Stellungnahme.  
Frau Dr. Klein erläutert ausführlich den Verwaltungsvorschlag, der bereits Teile der in 
der heutigen Sitzung zur Erörterung anstehenden Schulentwicklungsplanung auf-
greift. Die Beschlussfassung zur Planungsaufnahme der beiden Standorte Ossendorf 
und Rondorf sieht die  Verwaltung als besonders dringlich, weil zu erwarten ist, dass

im kommenden Anmeldeverfahren insbesondere in den Bezirken Ehrenfeld und Nip-
pes eine sehr große Knappheit an Gymnasialplätzen entstehen wird. Im letzten Jahr 
konnten stadtweit in 174 Fällen nicht der Erst- und der Zweitwunsch erfüllt werden. 
Sie erläutert, dass die Verwaltung es als erforderlich ansieht, dass  das Leonardo-da-
Vinci Gymnasium Blücher Straße, Nippes, im Schuljahr 2020/21 am Standort der 
Hauptschule Bülowstraße zusätzliche Eingangsklassen bilden  müsse, um das Defi-
zit an Gymnasialplätzen zu mindern. 
 
Eine Verschärfung der Situation ist hier wie auch andernorts durch die bevorstehen-
de Umsetzung von G9 zu erwarten. Sie erläutert, warum die Verwaltung davon abge-
rückt ist, auf diesem Standort im Butzweilerhof ein Berufskolleg anzusiedeln. Wegen 
der besonderen Situation muss stattdessen schnellstmöglich neuer Schulraum für 
allgemeine Schulen geschaffen werden. Die Verwaltung hat auch mit der Internatio-
nalen Friedensschule gesprochen und schlägt vor, das große Schulgrundstück mit 
dieser privaten Schule zu teilen. Ein wesentlicher Grund dafür sei, dass die Internati-
onale Friedensschule zur Zeit noch Räume am Standort Neue Sandkaul in Widders-
dorf nutzt, an dem das städtische Gymnasium zum Schuljahr 2018/19 in Betrieb ge-
gangen ist und in den folgenden Jahren aufwächst. . Die Verwaltung als Schulträger 
hat daher  ein besonderes Interesse, die zügige Verlagerung   der Internationalen 
Friedensschule an einen geeigneten Standort zu unterstützen.  
Zusammenfassend stellt die Dezernentin fest, dass in Ossendorf die Möglichkeit be-
stünde, zum Schuljahr 2020/21 ein Gymnasium in einem Interim starten zu lassen 
und wirbt dafür, der Ausschuss möge der Nutzung als Gymnasialstandort zustim-
men.  
 
Herr Dr. Schlieben ruft nun zunächst die Statements der Sprecher der Fraktionen zu 
den jeweiligen Änderungsanträgen auf. 
 
Herr Philippi, SPD-Fraktion, stellt klar, dass in der politischen Abwägung der Abbau 
des großen Mangels an Gesamtschulplätzen von rund 1000 als notwendig angese-
hen wird. Zudem bringe jeder zusätzliche Gesamtschulplatz eine Entlastung für die 
Gymnasien. Die Gesamtschule solle 6-zügig werden und auch Platz für die Internati-
onale Friedensschule lassen. Für seine Fraktion sieht er die Möglichkeit, sich hin-
sichtlich der anderen Anträge auf eine gemeinsame Linie zu verständigen. 
 
Herr Kockerbeck, Fraktion Die Linke, stimmt dem grundsätzlich zu. Er nimmt Bezug 
auf die im letzten Anmeldeverfahren zusätzlich 270 gegründeten Gesamtschulplätze; 
trotzdem sei die Zahl der Ablehnungen gleich geblieben. Dies belege eine sehr gro-
ße Nachfrage nach Gesamtschulplätzen im fraglichen Stadtbezirk. Wegen der Größe 
des Grundstückes schlägt seine Fraktion eine 8-zügige Gesamtschule vor. 
 
Frau Nesseler-Komp, CDU-Fraktion, betont in ihrer Stellungnahme ebenfalls den 
sehr großen Bedarf an Gesamtschulplätzen. Daher präferiere auch ihre Fraktion an 
dieser Stelle eine Gesamtschule zuzüglich natürlich der Grundschule. 
 
Herr Thelen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, benennt, dass nach seiner Kenntnis 
142 Ablehnungen für Gesamtschulplätze in Ehrenfeld nur 15 Ablehnungen für Gym-
nasial-Anmeldungen gegenüber stehen. Deswegen sieht er dort einen überwiegen-
den Bedarf für neue Gesamtschulplätze. 6 Züge sieht seine Fraktion als ausreichend 
an. Die Zusammenarbeit mit der Internationalen Friedensschule bewertet er als sehr 
konstruktiv; sie sei ein wichtiges Schulangebot, welches in Köln gebraucht werde. 
Insofern solle dem Anliegen der Friedenschule nachgekommen werden.

Frau Ruffen, FDP-Fraktion, sieht dem gegenüber hier einen überwiegenden Bedarf 
an Gymnasialplätzen und möchte daher dem Vorschlag der Schulverwaltung folgen. 
Sie sieht die Bezugnahme auf die Zahl der Anmeldungen bzw. Ablehnungen von 
Gesamtschulplätzen als problematisch an, da aufgrund des zweigeteilten Anmelde-
verfahrens viele Eltern prioritär ihre Kinder an Gesamtschulen anmelden. Daher sei 
ein gemeinsames Anmeldeverfahren wesentlich aussagekräftiger und würde den 
tatsächlichen Bedarf eher abbilden. 
 
Herr Kockerbeck entgegnet zu den Ausführungen zum vorgezogenen Anmeldever-
fahren, dass dieses eben gerade gewählt wurde, weil in Köln zu wenige Gesamt-
schulplätze vorhanden sind. Würde insofern das Angebot an Gesamtschulplätzen 
erhöht, bestünde die Möglichkeit, die Anmeldeverfahren später zusammenzuführen. 
Zum 2. Teil des Antrages seiner Fraktion erläutert er, dass das Grundstück - auch 
nicht in Teilen - verkauft werden dürfe. Vielmehr solle es für öffentliche/städtische 
Schulen  zur Verfügung stehen.  
 
Frau Riedel, sachkundige Einwohnerin CDU-Fraktion, weist grundsätzlich auf die 
Bedeutung der Berufskollegs für die berufliche Bildung hin und bittet um Auskunft, 
was die Zurückstellung der Pläne für die lange vorgesehene Ansiedlung des Berufs-
kollegs in Ossendorf bedeutet. Das Grundstück sei seit längerem in der Diskussion 
für ein Berufskolleg für die Gesundheitsberufe gewesen; nun seien die Pläne geän-
dert worden, offensichtlich ohne dass die Betroffenen von der Verwaltung darüber 
informiert wurden. 
 
Herr Brust, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bittet um Auskunft, wer diese Schulen 
bauen soll. Er bittet um eine Einschätzung, ob dazu die Moderne Stadt als Grund-
stückseigentümerin gebeten werden könne.  
 
Frau Dr. Klein entgegnet zu den aufgeworfenen Fragen bezüglich des Ersatzstandor-
tes für die Verlagerung eines Berufskollegs aus der Innenstadt, dass aus Sicht der 
Verwaltung dafür der neue Stadtteil Kreuzfeld geeignet wäre. Dort könnte sich ein 
Campus entwickeln. Die Kritik hinsichtlich der Kommunikation sei nachvollziehbar, 
jedoch habe die Verwaltung von Seiten der Berufskollegs bislang keinen Vorschlag 
für einen Verlagerungsprozess erhalten. Eine Aktualisierung der Schulentwicklungs-
planung für Berufskollegs sei angesichts der großen Herausforderungen aus Kapazi-
tätsgründen derzeit nicht leistbar. Die Erweiterung am Standort Weinsbergstraße sei 
derzeit noch in Verhandlungen, sodass eine konkrete Auskunft nicht gegeben wer-
den kann. 
Das hier diskutierte Grundstück in Ossendorf gehört der Modernen Stadt. Die Idee, 
diese städtische Gesellschaft für einen Bau zu motivieren, sei in der Vergangenheit 
von deren Gremien abgelehnt worden. Ergänzend weist Frau Dr. Klein darauf hin, 
dass sich die entsprechende Projektgesellschaft für die Entwicklung des ehemaligen 
Butzweilerhofs zum Ende 2018 rückabgewickelt wird. . Trotzdem wäre die Übernah-
me der Bauaufgabe durch die Moderne Stadt grundsätzlich  eine denkbare Option, 
um die Planung- und Bauphase zu beschleunigen. 
Zur Frage der Ansiedlung einer Gesamtschule merkt Frau Dr. Klein an, dass die Än-
derung des Planungszieles für eine Gesamtschule aufgrund des dann notwendigen 
Ganztagsbetriebes nach erster Einschätzung nur eine Größe von 4 Zügen erlauben 
würde.

Herr Dr. Schlieben unterbricht die Sitzung für 3 Minuten. 
Anschließend teilt er mit, dass die 3 Änderungsanträge der Fraktionen durch 2 neue 
Änderungsanträge ersetzt werden. Dabei handelt es sich zum einen um einen Antrag 
der Fraktion Die Linke, der sich auf den zweiten dort vorgesehenen Schulstandort 
bezieht und sodann um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, 
Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke sowie Bunt, der abweichend von der Verwal-
tungsvorlage die Planung einer Gesamtschule in Ossendorf zum Inhalt habe. 
 
Vor Beschlussfassung möchte Herr Kockerbeck wissen, wie die Idee der Inklusion 
bei der Planung berücksichtigt wird, wenn die Ausrichtung, ob die Schule inklusiv 
arbeiten soll, erst durch die neue Schulkonferenz beschlossen werden könne. Frau 
Dr. Klein informiert, dass alle Gesamtschulen inklusiv arbeiten. 
 
 
Zur Beschlussfassung:  
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Pla-
nungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung:  
- eines 6/8-zügigen Gymnasialgebäudes (ohne Ganztagsschulbetrieb) inkl. einer 2-
fach – und einer 3-fach Turnhalle und einer Hausmeisterdienstwohnung an der Fitz-
mauricestraße sowie 
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inkl. einer 1-fach Turnhalle an der Anna-
Lindh-Straße, 
beide in 50829 Köln-Ossendorf.  
Das Grundschulgebäude muss (mit einem später zu planenden Erweiterungsbau) 
auf bis zu insgesamt 3 Züge erweiterbar sein. 
  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh-
men und voranzutreiben. 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach 
vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 9,3 Mio. € (8,1 Mio. € Gymnasium, 1,2 Mio. € 
Grundschule). Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten 
sind im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301 veranschlagt. 
 
Beschluss zu: AN/1549    CDU/ Die Grünen 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Pla-
nungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung  
 
- einer Gesamtschule als Ganztagsschule an der Fitzmauricestraße sowie  
 
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inkl. einer 1-fach Turnhalle an der An-
na-Lindh-Straße,  
 
beide in 50829 Köln-Ossendorf.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzuneh-
men und voranzutreiben. 
 
Beschluss zu:  AN/1547  SPD/ Bunt 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Deckung des dringend erforderlichen Bedarfs 
an Gesamtschulplätzen die Planungsaufnahmen (bis einschließlich Leistungsphase 
3 HOAI) zur Errichtung

- eines 6-zügigen Gesamtschulgebäudes mit Ganztagsschulbetrieb inkl. einer 2-fach 
und einer 3-fach Turnhalle und einer Hausmeisterwohnung an der Fitzmauricestraße 
sowie  
 
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inkl. einer 1-fach Turnhalle an der Anna-Lindh-
Straße 
in Köln-Ossendorf. 
  
Die weiteren Beschlusspunkte aus der Verwaltungsvorlage bleiben unberührt. Die 
Planungskosten sind für eine 6-zügige Gesamtschule anzupassen.  
 
Beschluss zu:  AN/1535  Die Linke 
1. Der erste Spiegelstrich („eines 6/8-zügigen Gymnasialgebäudes…“) wird er-
setzt durch: 
 „- eines Gebäudes für eine achtzügige inklusive Gesamtschule mit gebunde-
nem Ganztag inkl. einer 2-fach und einer 3-fach Turnhalle und einer Hausmeister-
wohnung an der Fitzmauricestraße sowie“ 
2. Die Zahlen der Planungskosten im letzten Absatz werden entsprechend ange-
passt.  
3. Nach dem Ende des Beschlusstextes wird ergänzt: 
 „Weder das ganze Grundstück noch Teile davon werden veräußert. Auf diesem 
städtischen Grundstück werden allein städtische Schulen zur Deckung des Bedarfs 
an öffentlichen Schulen errichtet.“ 
 
 
Die drei zuvor aufgeführten Änderungsanträge wurden im Lauf der Beratung ersetzt 
durch zwei mündlich neu formulierte Änderungsanträge: 
1. Die Linke wegen einer Frage zu dem zweiten Schulstandort sowie  
 
2. der Fraktionen von SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, Bunt für eine Ände-
rung in eine Gesamtschule in Ossendorf 
 
 
Herr Dr. Schlieben lässt zunächst über den weitergehenden Antrag, d.h. über den 
gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen abstimmen. 
 
Beschluss zum mündlichen Änderungsantrag: 
 „Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Pla-
nungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung 
- einer Gesamtschule als Ganztagsschule an der Fitzmauricestraße mit maximal 6 
Zügen zuzüglich einer 3--fach Turnhalle bzw. optional einer 2--fach Turnhalle sowie 
einer Hausmeisterwohnung  
 
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inklusive einer 1--fach Turnhalle an der An-
na-Lindh-Straße, 
beide in 50829 Köln-Ossendorf. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtschulplanung entsprechend anzupassen 
und die Planungen und Kostenermittlungen für die Schulen aufzunehmen und voran-
zutreiben. 
Darüber hinaus bittet der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Verwaltung an 
die Modernen Stadt als Grundstückseigentümerin mit der Fragestellung heranzutre-
ten, ob von dort Bereitschaft zur Errichtung des bzw. der Schulgebäude besteht.“

Abstimmungsergebnis: 
Zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke 
gegen die Stimmen der FDP-Fraktion. 
 
Ergänzend beantragt Herr Kockerbeck, über den 3. Punkt seines ursprünglichen Än-
derungsantrages „Weder das ganze Grundstück noch Teile davon werden veräußert. 
Auf diesem städtischen Grundstück werden alleine städtischen Schulen zur Deckung 
des Bedarfs an öffentlichen Schulen errichtet“ abstimmen zu lassen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen Die Linke abgelehnt. 
 
Danach lässt der Ausschussvorsitzende über die so geänderte Beschlussvorlage 
abstimmen:  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 
90/ Die Grünen, Die Linke gegen die Stimmen der FDP-Fraktion.

Anlage 10 Vorlage Ossendorf

793 Zeichen

Anlage 10 
 
In der Sitzung des Sportausschusses am 15.11.2018 wurde die Verwaltung beauftragt 
mitzuteilen, warum für die geplante Grundschule keine 2-fach-Turnhalle vorgesehen ist.  
Die Verwaltung verweist dazu auf die Ausführungen auf Seite 7 der Beschlussvorlage und 
gibt folgenden ergänzenden Hinweis: 
 
Das als Grundschulstandort vorgesehene Grundstück lässt unter Berücksichtigung des 
späteren Ausbaus zu einem dreizügigen Grundschulstandort aufgrund der vorhandenen 
Grundstücksfläche keine größere Sporthalle zu. Auf dem nahezu benachbarten Grundstück 
an der Fitzmauricestr. ist die Schaffung einer weiterführenden städtischen Schule 
vorgesehen. Dort ist eine 2- und eine 3-fach Sporthalle vorgesehen, sodass in unmittelbarer 
Nähe zusätzliche Hallenkapazitäten entstehen werden

Anlage 7 Auszug Beschlussprotokoll BA Gebäudewirtschaft 12.11.2018 2419

1656 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 14.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.11.2018 
öffentlich 
5.3 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium 
und eine Grundschule in Köln-Ossendorf 
2419/2018 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, in der Fassung des 
Beschlusses des Ausschusses Schule und Weiterbildung und mit folgender 
Ergänzung zu beschließen: 
 
„Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Pla-
nungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung  
 
- einer Gesamtschule als Ganztagsschule an der Fitzmauricestraße mit maximal 6 
Zügen zuzüglich einer 3-fach Turnhalle bzw. optional einer 2-fach Turnhalle sowie 
einer Hausmeisterwohnung  
 
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inklusive einer 1-fach Turnhalle an der Anna-
Lindh-Straße,  
 
beide in 50829 Köln-Ossendorf.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtschulplanung entsprechend anzupassen 
und die Planungen und Kostenermittlungen für die Schulen aufzunehmen und voran-
zutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abgearbeitet werden 
kann.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, an die Moderne Stadt als Grundstück-
seigentümerin mit der Fragestellung heranzutreten, ob von dort Bereitschaft zur Er-
richtung des bzw. der Schulgebäude besteht.“ 
  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Gegen die FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.

Anlage 9 Auszug aus dem Beschlussprotokoll FA 19.11.18

1592 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 20.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 19.11.2018 
öffentlich 
12.6 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium 
und eine Grundschule in Köln-Ossendorf 
2419/2018 
 
 
Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten  
Beschlussvorschlages: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Pla-
nungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung  
 
- einer Gesamtschule als Ganztagsschule an der Fitzmauricestraße mit maximal 6 
Zügen zuzüglich einer 3-fach Turnhalle bzw. optional einer 2-fach Turnhalle sowie 
einer Hausmeisterwohnung  
 
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inklusive einer 1-fach Turnhalle an der Anna-
Lindh-Straße,  
 
beide in 50829 Köln-Ossendorf.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtschulplanung entsprechend anzupassen 
und die Planungen und Kostenermittlungen für die Schulen aufzunehmen und voran-
zutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abgearbeitet werden 
kann.  
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, an die Moderne Stadt als Grundstück-
seigentümerin mit der Fragestellung heranzutreten, ob von dort Bereitschaft zur Er-
richtung des bzw. der Schulgebäude besteht.

Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP-Fraktion - zugestimmt

Anlage 8 Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.

1556 Zeichen

Amloge Ss

Ir

88 .
Die Oberbürgermeisterin e® Hin

"Geschäftsführung

Sportausschuss

Herr Willms

Telefon: (0221) 31203

Fax ! (0221) 31244

E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de

Datum: 19.11.2018

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses
vom 15.11.2018

öffentlich

4.3 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium
und eine Grundschule in Köln-Ossendorf
2419/2018

Geänderter Beschluss:

„Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Pla-
nungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung

- einer Gesamtschule als Ganztagsschule an der Fitzmauricestraße mit maximal 6
Zügen zuzüglich einer 3-fach Turnhalle bzw. optional einer 2-fach Turnhalle sowie
einer Hausmeisterwohnung

- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inklusive einer 1-fach Turnhalle an der Anna-
Lindh-Straße,

beide in 50829 Köln-Ossendorf.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtschulplanung entsprechend anzupassen
und die Planungen und Kostenermittlungen für die Schulen aufzunehmen und voran-
zutreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abgearbeitet werden
kann.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, an die Moderne Stadt als Grundstücks-
eigentümerin mit der Fragestellung heranzutreten, ob von dort Bereitschaft zur Er-
richtung des bzw. der Schulgebäude besteht.“

Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die weiteren Beratungen verwiesen mit dem Auftrag an die

Verwaltung, spätestens bis zur Ratssitzung mitzuteilen, warum keine 2-fach-
Turnhalle vorgesehen ist.

Beschlussvorlage Rat

19910 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/21 
402/21 
Vorlagen-Nummer 
 2419/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium und eine Grundschule 
in Köln-Ossendorf 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Planungsaufnahme (bis 
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung:  
 
- eines 6/8-zügigen Gymnasialgebäudes (ohne Ganztagsschulbetrieb) inkl. einer 2-fach – und einer 3-
fach Turnhalle und einer Hausmeisterdienstwohnung an der Fitzmauricestraße sowie 
 
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inkl. einer 1-fach Turnhalle an der Anna-Lindh-Straße, 
 
beide in 50829 Köln-Ossendorf.  
 
Das Grundschulgebäude muss (mit einem später zu planenden Erweiterungsbau) auf bis zu insge-
samt 3 Züge erweiterbar sein. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzunehmen und voranzu-
treiben. 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf rd. 9,3 Mio. € (8,1 Mio. € Gymnasium, 1,2 Mio. € Grundschule). Die aus dem städti-
schen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 
0301 veranschlagt 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.11.2018 
Sportausschuss 15.11.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Planungsaufnahme (bis 
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung  
 
- eines 5/7-zügigen Gymnasialgebäudes als Ganztagsschule inkl. einer 1-fach – und einer 3-fach 
Turnhalle und einer Hausmeisterdienstwohnung an der Fitzmauricestraße sowie  
 
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inkl. einer 1-fach Turnhalle an der Anna-Lindh-Straße,  
 
beide in 50829 Köln-Ossendorf.  
 
Das Grundschulgebäude muss auf bis zu 3 Züge erweiterbar sein. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Kostenermittlungen aufzunehmen und voranzu-
treiben. 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf rd. 8,7 Mio. € (7,5 Mio. € Gymnasium, 1,2 Mio. € Grundschule). Die aus dem städti-
schen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 
0301 veranschlagt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Schulentwicklungsplanung: 
 
Überblick  
In der aktualisierten Schulentwicklungsplanung 2016 wurde u.a. das Ziel formuliert, in Ossendorf ei-
nen neuen Standort für ein Berufskolleg mit dem Schwerpunkt „Gesundheitsberufe“ (BK Gesundheit) 
anzusiedeln und dort entsprechende Bildungsgänge zusammenzufassen. Durch die Verlagerung ei-
nes innerstädtischen Berufskollegs sollte dort ein neuer Standort für eine weiterführende Schule ge-
schaffen werden.  
Diese bisherigen Planungen werden aufgrund der Komplexität des Verfahrens und der drängenden 
Bedarfe an den allgemein bildenden Schulen zurückgestellt. Stattdessen sieht die Verwaltung an ei-
nem geeigneten Standort in Ossendorf nunmehr die Errichtung eines Gymnasiums vor. 
In der städtischen Einwohnerprognose für den Stadtbezirk Ehrenfeld aus Mai 2015 wurde über 10 
Jahre ein Bedarf an Schulplätzen in der Sekundarstufe I für 900 – 950 Schüler*innen prognostiziert.  
Obwohl noch keine neue Einwohnerprognose vorliegt, erscheint es aufgrund der aktuellen Einschät-
zung der Einwohnerentwicklung, basierend auf den Einwohnerdaten mit Stichtag 31.12.2017, erfor-
derlich, den Bedarf an Schulplätzen in der Sekundarstufe I im Stadtbezirk Ehrenfeld auf nunmehr bis 
zu 1.200 Schüler*innen zu korrigieren.

4 
 
Das fragliche Grundstück (siehe Planungsausschnitt gem. Anlage 1) weist eine Gesamtgröße von rd. 
39.000qm auf und ist Bestandteil eines gültigen Bebauungsplans, der an dieser Stelle überwiegend 
Mischgebiet, zu einem geringen Teil Gewerbegebiet festsetzt. Eine schulische Nutzung ist grundsätz-
lich zulässig.  
Zudem hat die Internationale Friedensschule ihrerseits Interesse, einen Teil dieses Grundstückes für 
die Verlagerung vom Standort Neue Sandkaul (Widdersdorf) zu nutzen. Am bisherigen Schulstandort 
Neue Sandkaul wird ab dem Schuljahr 2018/19 aufbauend ab Klasse 5 ein neues städtisches Gym-
nasium gegründet. Die Raumressourcen für eine gemeinsame schulische Nutzung beider Schulträger 
sind bis Sommer 2022 grundsätzlich auskömmlich kalkuliert. Nicht zuletzt zur Entlastung der Nach-
frage nach Schülerplätzen im Kölner Westen besteht ein gesamtstädtisches Interesse, die Verlage-
rung der Internationalen Friedensschule zu unterstützen und den Schulstandort Neue Sandkaul ggf. 
vorzeitig von der Doppelnutzung freizustellen.  
Das Gesamtprojekt (neues Gymnasium in städtischer Trägerschaft sowie neuer Schulstandort für die 
private Internationale Friedensschule im Entwicklungsgebiet Butzweilerhof) wurde in der Ämterbe-
sprechung am 08.06.2018 beraten und grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Das Grundstück be-
findet sich derzeit noch im Eigentum der Entwicklungsgesellschaft „Moderne Stadt“, das Grundstück 
ist teilbar, beide Schulen werden separat erschlossen werden können. Entsprechende Ankaufsver-
handlungen wurden bereits aufgenommen.  
Um zur Bedarfsdeckung beizutragen, soll die zukünftig städtische Teilfläche zur Errichtung eines 6/8 -
zügigen städtischen Gymnasiums (ohne Ganztag) genutzt werden.  
Aufgrund der aktuellen Entwicklung muss für die Planungsidee eines Berufskollegs Gesundheit ein 
alternativer Standort im Stadtgebiet ermittelt werden. Das derzeit einzig bekannte und kurzfristig ver-
fügbare Grundstück zum Bau eines Schulgebäudes für eine weiterführende Schule im Stadtbezirk 
Ehrenfeld, ist das ursprünglich für ein BK Gesundheit vorgesehene Grundstück im Entwicklungsge-
biet Butzweilerhof. 
Eine weitere, in der Schulentwicklungsplanung 2016 für den Bezirk Ehrenfeld formulierte Maßnahme, 
ist der Neubau eines Grundschulgebäudes in Ossendorf/ Butzweilerhof als Teilstandort der GGS Wil-
helm-Schreiber-Straße. Im Zuge der baulichen Erschließung des Areals auf und um den ehemaligen 
Flugplatz Butzweilerhof durch die Entwicklungsgesellschaft „Moderne Stadt“ konnte an der Anna-
Lindh-Straße ein Grundstück gesichert werden.  
Um zur Deckung des aktuell erwarteten, höheren Bedarfes beizutragen, der sich durch den Bezug 
des neuen Wohnbaugebietes ergibt, ist ein weiterer Schulstandort erforderlich.  
 
Primarbereich: 
Aufgrund der engen Nachbarschaft der Stadtteile Ossendorf und Bickendorf wird die Bedarfs- und 
Kapazitätsanalyse für diese Stadtteile gemeinsam erstellt.   
In den Schuljahren 2015/16 bis 2018/19 (Vorstatistik, Stand April 2018) lag die Schülerzahl in den 
Eingangsklassen der beiden Grundschulen in Ossendorf in einer Größenordnung zwischen 140 und 
150 Schüler*innen. Die Grundschule Am Pistorhof ist ausgelastet.

5 
 
Rückblickend war eine Platzreserve von rd. 25 Plätzen am Standort Wilhelm-Schreiber-Straße vor-
handen. In Bickendorf war die KGS Erlenweg in den vergangenen Jahren mit kleinen Reserven gut 
ausgelastet, während an der GGS Erlenweg im Rahmen der Klassenbildungswerte größere Reserven 
vorhanden waren. 
Darüber hinaus ist festzustellen, dass an den Grundschulen in Ossendorf (insbesondere durch die 
ehemals in Bickendorf am Standort Rochusstraße (im Montessori-Zentrum) verortete Grundschule 
Am Pistorhof) jährlich mehr Kinder aufgenommen werden, als in Ossendorf gemeldet sind. 
An den beiden Grundschulen in Bickendorf gestaltet sich die Aufnahmesituation gegenteilig. Es wer-
den weniger Kinder aufgenommen, als im Stadtteil leben. Der Ausgleich findet einerseits zwischen 
den beiden Stadtteilen Ossendorf und Bickendorf statt, andererseits wählen derzeit auch noch viele 
Eltern Grundschulen in anderen benachbarten Stadtteilen. 
Da jedoch auch in den anderen Stadtteilen wie z.B. Ehrenfeld und Neuehrenfeld eine steigende Zahl 
an schulpflichtigen Kindern erwartet wird, wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass Kinder in 
größerer Zahl zum Grundschulbesuch in benachbarte Stadtteile ausweichen können.

6 
 
 
 Schuljahr 
aktuelle Kapazität 
(Gemeinsames Lernen 
(GL) berücksichtigt 
Standort GS Züge Jahrgang 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 
Jährliche Platz-
zahl für Schul-
neulinge 
Ossendorf 
Wilhelm-Schreiber-
Str. 56, Köln 
 
GL 3 
E1 42 46 52 39 
75 
E2 58 41 45 48 
E3 19 12 11 9 
Klassenstufe 
3 52 64 46 51 
Klassenstufe 
4 48 55 70 46 
Summe 219 218 224 193 
Am Pistorhof 11, 
Köln (GGS) 
 
GL 4 
E1 104 103 99 103 
100 
E2 93 98 96 98 
E3 16 19 12 12 
Klassenstufe 
3 93 87 110 110 
Klassenstufe 
4 96 87 82 84 
Summe 402 394 399 407 
Summe Grund-
schulen in Ossen-
dorf 
7  621 612 623 600  
Davon im ersten 
Schulbesuchsjahr 
(E1) 
  Summe E1 146 149 151 142 175 
Bickendorf 
Erlenweg 16, Köln  
(KGS) 
  
3 
E1 83 74 75 81 
81 
E2 78 87 69 75 
E3     Klassenstufe 
3 69 77 83 68 
Klassenstufe 
4 63 62 75 83 
Summe 293 300 302 307 
Erlenweg 16, Köln  
(GGS) 
 
GL 2 
E1 43 42 35 21 
50 
E2 36 54 43 35 
E3 0 0 11 8 
Klassenstufe 
3 22 37 43 48 
Klassenstufe 
4 21 23 43 45 
Summe 122 156 175 157 
Summe Grund-
schulen in Bicken-
dorf 
5  415 456 477 464  
Davon im ersten 
Schulbesuchsjahr 
(E1) 
 Summe E1 126 116 110 102 131 
 Summe der 
Grundschulen in 
beiden Stadtteilen 
12  1.036 1.068 1.100 1.064  
 Davon im ersten 
Schulbesuchsjahr 
(E1)   272 265 261 244 306

7 
 
Selbst unter Fortschreibung des aktuellen „Wanderungsverhaltens“, ergibt die Einschätzung der er-
warteten Einschulungen in den beiden Stadtteilen Ossendorf und Bickendorf bis zum Schuljahr 
2023/24 einen deutlich höheren Bedarf / eine deutliche höhere Inanspruchnahme der Plätze in den 
Eingangsklassen der Grundschulen in den beiden Stadtteilen. Die vorhandenen Plätze reichen da-
nach, auch unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Lernens an den vorhandenen Schulen, mittel-
fristig nicht mehr umfänglich aus: 
erwartete  
Einschulungen Ossendorf Bickendorf Summe Plätze – in 
Ossendorf 
 Plätze – in 
Bickendorf Summe Differenz 
gesamt 
2019/2020   178 113 291 
175 131 306 
15 
2020/2021   168 110 278 28 
2021/2022   188 115 303 -3 
2022/2023   212 114 326 -20 
2023/2024   201 115 316 -10 
  *Basis: amtliche Einwohnerdaten 31.12.2017 
Aufgrund der auf dem Areal des Butzweilerhofes noch ausstehenden baulichen Entwicklung und des 
Bezuges in den kommenden Jahren, muss perspektivisch mit weiter steigenden Kinderzahlen in der 
Altersgruppe der 6- bis 7-jährigen gerechnet werden. Damit steigt der Bedarf an wohnortnahen 
Grundschulplätzen weiter an. Aufgrund der Verkehrsbeziehungen zwischen dem Entwicklungsgebiet 
Butzweilerhof und Bickendorf erscheint es schwierig, in die Neubaugebiete zuziehende Grundschü-
ler*innen an die Grundschulen in Bickendorf zu verweisen. 
Anhand der bis 2023/24 erwarteten Einschulungen lässt sich die Errichtung einer neuen, eigenständi-
gen Grundschule in der erforderlichen Mindestgröße von 2 Zügen (mindestens 50 Einschulungen pro 
Schuljahr), auch unter Berücksichtigung von Zuzügen in die neuen Wohngebiete im Butzweilerhof, 
noch nicht begründen. Unstrittig ist jedoch, dass auf Basis der aktuellen Einwohnerdaten zukünftig 
mehr Schulplätze in Ossendorf benötigt werden, als vorhanden sind. Um eine ausreichende Versor-
gung an wohnortnahen Grundschulplätzen in den Stadtteilen zu gewährleisten, ist vorgesehen, zu-
nächst ein 1-zügiges, aber erweiterbares Grundschulgebäude im Entwicklungsgebiet Butzweilerhof, 
als Teilstandort einer nahe gelegenen Grundschule, zu errichten. Die Schulentwicklungsplanung 
schlägt vor, dass die KGS Wilhelm-Schreiber-Straße dort eine Nebenstelle einrichten sollte. Die 
Schule ist räumlich am nächsten gelegen und bietet daher die günstigsten logistischen Bedingungen.  
Sofern die erforderliche Mindestgröße zur Errichtung einer eigenständigen Grundschule in Zukunft 
erreicht würde, wäre eine spätere Verselbständigung des Teilstandortes zu einer eigenen Grundschu-
le zu unterstützen. 
Als Standort für ein Grundschulgebäude wurde ein Grundstück mit einer Größe von 7.150 m² an der 
Anna-Lindh-Straße vorgesehen (Flurstück 1617, Flur 8, Gemarkung 0054966 Longerich). 
Der Rat hat in der Sitzung vom 30.06.2016 begleitend zum Beschluss über die Haushaltssatzung und 
den Haushaltsplan der Stadt Köln für die Jahre 2016/2017 auf Empfehlung des Finanzausschusses 
(Sitzung vom 23.06.2016, TOP 8) den Beschluss gefasst, bei Planung und Neubau von Grundschu-
len die Richtlinien so zu ändern, dass grundsätzlich Zweifachsporthallen statt Einfachsporthallen zu 
realisieren sind, wenn die benötigte Platzkapazität dafür vorhanden ist. Im vorliegenden Fall hat eine 
Massenstudie gezeigt, dass im Falle des Ausbaus der Grundschule bis auf 3 Züge aufgrund der 
Festsetzungen des Bebauungsplans ein zweite Turnhalle nicht zu realisieren ist.

8 
Weiterführende Schule 
In den vergangenen Jahren konnte die Zügigkeit der beiden Ehrenfelder Gymnasien (Albertus-
Magnus-Gymnasium, Ottostraße und Montessori-Gymnasium, Rochusstraße) um insgesamt 3 Züge 
erhöht werden. Am Albertus-Magnus-Gymnasium wird Gemeinsames Lernen angeboten. Daher ist 
dort die Klassengröße in den Eingangsklassen auf 27 Schüler*innen begrenzt.  
Am Montessori-Gymnasium mussten in einzelnen Jahren, trotz der erfolgten Verdoppelung der Zü-
gigkeit (auf 4 Züge in der SI), Mehrklassen eingerichtet werden. Die Klassenbildung musste darüber 
hinaus in der Regel den vorgegebenen Korridor zur Klassenbildung überschreiten, um möglichst vie-
len Kindern einen wohnortnahen Gymnasialplatz zu ermöglichen. Zum Schuljahr 2018/19 konnten an 
den beiden Gymnasien in Ehrenfeld trotz der Bildung einer Mehrklasse am Montessori-Gymnasium 
insgesamt 15 Anmeldungen nicht berücksichtigt werden.  
Gleichzeitig wurden mit den beiden Gesamtschulen Am Wasseramselweg und Helios auf dem Gebiet 
des Stadtbezirks Ehrenfeld zehn zusätzliche, neue Gesamtschulklassen mit einer Kapazität von der-
zeit 270 Plätzen je Einschulungsjahrgang gebildet. Aufgrund der durch das Ministerium für Schule 
und Bildung angekündeten schulrechtlichen Änderung von 27 auf 25 Plätze im Gemeinsamen Lernen 
reduziert sich die Platzzahl zukünftig bedingt durch kleinere Klassen im Gemeinsamen Lernen auf 
250. 
Der in der Elternbefragung aus dem Jahr 2012 bereits dokumentierte und nach wie vor ungebroche-
ne, stadtweite Trend zur Wunsch-Schulform Gymnasium ist auch im Bezirk Ehrenfeld sehr ausge-
prägt. So gaben bei der Elternbefragung 49 % der Eltern den Wunsch an, ihr Kind vordringlich auf 
einem Gymnasium anzumelden. 
Um die Nachfragesituation auch an Gymnasien im Stadtbezirk Ehrenfeld zu entspannen, ist die Er-
richtung eines Gymnasiums an der Fitzmauricestraße – in der maximal realisierbaren Größe - vorge-
sehen. 
Unter Berücksichtigung der Schulbauleitlinie der Stadt Köln  erscheint auf der vorhandenen Fläche 
ein 6/8-zügiges Gymnasium realisierbar (Flurstücke 1477, 232, 1480, 1549 (anteilig - rd. 55 %), Flur 
8, Gemarkung 4966 Longerich). Hierbei wird auf die Etablierung des Gebundenen Ganztags an der 
Schule und die Errichtung der hierfür erforderlichen Räume verzichtet. 
Sofern die Schule im Gebundenen Ganztag geführt werden soll, ist durch Berücksichtigung der hier-
für erforderlichen Räume lediglich ein 5/7-zügiges Gymnasium realisierbar. 
Die verkehrliche Anbindung, insbesondere im ÖPNV, ist durch die Verbindung der Stadtbahnlinie 5 
sowie zweier Buslinien (127 und 139) als gut zu bezeichnen, sodass auch Schüler*innen aus dem 
Innenstadtbereich, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Bickendorf und Ossendorf den Standort relativ zügig 
erreichen können. Diese Einschätzung kann selbstverständlich kein Verkehrsgutachten ersetzen. Im 
Rahmen der Ämterbesprechung vom 08.06.2018 wurde daher die Erstellung eines Verkehrskonzep-
tes gefordert.

9 
 
Finanzierung der Planungskosten: 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung: 
bei Ausführung der Beschlussvariante 5/7-Züge auf rd. 8,7 Mio. € (7,5 Mio. € Gymnasium, 1,2 Mio. € 
Grundschule). 
 
bei Ausführung der Beschlussvariante 6/8-Züge auf rd. 9,3 Mio. € (8,1 Mio. € Gymnasium, 1,2 Mio. € 
Grundschule). 
 
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2019 im 
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen veranschlagt 
 
Weiterer Ablauf: 
 
Nach Abschluss des Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt. In-
halt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der 
Leistungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sowie der Baubeschluss sein. 
Zusammen mit dem Baubeschluss werden auch die schulrechtlichen Errichtungsbeschlüsse gem. § 
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW erwirkt werden. Die Errichtungsbeschlüsse bedürfen nach § 81 Abs. 3 
Schulgesetz NRW noch der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht. 
 
Eine Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorlage der Ergebnisse 
der Planungen und der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung 
durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen. Die Verwaltung wird die Planung parallel mit und ohne 
Anlagen zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmegewinnung fortsetzen. 
Der Planungsauftrag wird von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln angenommen. Aufgrund bereits 
zahlreicher vorhandener Planungs- und Bauaufträge wird darauf hingewiesen, dass eine Bearbeitung 
und Umsetzung in den kommenden 5 Jahren nicht garantiert werden kann.  
 
Das fragliche Grundstück befindet sich derzeit noch im Eigentum der städtischen Gesellschaft „Mo-
derne Stadt“. Jeweils etwa eine Hälfte des Gesamtgrundstückes soll für die private Schule „Internati-
onale Friedensschule Köln“ (IFK) durch einen Investor und für die städtische Schule durch die Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln zwischenzeitlich vor einem tatsächlichen Planungsbeginn für das 
städtische Gebäude erworben werden. Eine schnelle Abwicklung der Grundstücksübertragung, auf 
die sowohl die Gesellschaft „Moderne Stadt“ und der Investor der IFK angewiesen sind, ist schulpla-
nerisch mit dem Planungsbeschluss abgesichert.  
 
 
Prüfung weiterer Alternativen: 
 
Zur Schaffung weiterer dringend benötigter Schülerplätze im Stadtbezirk Ehrenfeld, stehen keine an-
deren Möglichkeiten zur Auswahl.

10 
 
Gem. § 79 Schulgesetz, ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. Die Notwendigkeit einer 
kurzfristigen Planungsaufnahme für die beiden Schulen, ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne 
die Errichtung der Neubauten, die Räumlichkeiten für die Durchführung des allgemeinen Unterrichts-
bereichs nicht ausreichend vorhanden sind. 
 
Anlagen 
 
1 – Lageplan 
2 – Luftbild 
3 – Raumliste Gymnasium 5/7-zügig 
4 – Raumliste Gymnasium 6/8-zügig 
5 – Raumliste Grundschule

Anlage 11, Auszug aus der BV 4 vom 03.12.2018

3391 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 06.12.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 36. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 
öffentlich 
10.5 Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium 
und eine Grundschule in Köln-Ossendorf 
2419/2018 
Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich für den Beschluss des 
Ausschusses für Schule und Weiterbildung zur Errichtung einer Gesamtschule aus. Er regt 
an, diesen Beschluss zu übernehmen. 
 
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) regt an, neben dem weiteren Gymnasium ebenfalls 
eine weitere Gesamtschule für den Stadtbezirk zu fordern.  
 
Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) merkt an, dass die Anregung der CDU-Fraktion 
seiner Auffassung nach in die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gehöre.  
Die Beschlussfassung des Finanzausschusses zu dieser Vorlage sei klarer gefasst. Daher 
spricht er sich dafür aus, diesem Beschluss zu folgen. 
 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) führt aus, dass im Stadtbezirk in jüngster 
Vergangenheit zwei Gesamtschulen gegründet wurden. Da ebenfalls Gymnasialplätze benö-
tig werden, schließe sie sich daher dem Votum der FDP aus dem Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung zur Gründung eines Gymnasiums an. Den Schulstandort in Ossendorf begrü-
ße sie ausdrücklich. 
 
Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) spricht sich für die Beschlussfassung analog des 
Finanzausschusses aus. 
 
Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) spricht sich für die Beschlussalternative der Vorlage 
aus, welche ein Gymnasium im Ganztagsschulbetrieb vorsehe. Hier könne ebenfalls die 
Forderung nach einer zusätzlichen Gesamtschule aufgenommen werden. 
 
Aufgrund des Beratungsverlaufs regt Herr Bezirksbürgermeister Wirges an, dem Vorschlag 
von Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) zu folgen und die Beschlussfassung des Fi-
nanzausschusses zur Grundlage des eigenen Beschlusses zu machen.

Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Abmilderung des Schulnotstandes die Planungsauf-
nahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung  
 
- einer Gesamtschule als Ganztagsschule an der Fitzmauricestraße mit maximal 6 Zügen 
zuzüglich einer 3-fach Turnhalle bzw. optional einer 2-fach Turnhalle sowie einer Hausmeis-
terwohnung  
 
- eines 1-zügigen Grundschulgebäudes inklusive einer 1-fach Turnhalle an der Anna-Lindh-
Straße,  
 
beide in 50829 Köln-Ossendorf.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtschulplanung entsprechend anzupassen und die 
Planungen und Kostenermittlungen für die Schulen aufzunehmen und voranzutreiben sowie 
Wege aufzuzeigen, wie der Auftrag zeitnah abgearbeitet werden kann.  
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, an die Moderne Stadt als Grundstückseigen-
tümerin mit der Fragestellung heranzutreten, ob von dort Bereitschaft zur Errichtung des 
bzw. der Schulgebäude besteht. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pött-
gen (FDP/Piraten-Fraktion) bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Lantzen (FDP/Piraten-
Fraktion).

Anlage 5 - Raumliste Grundschule

1507 Zeichen

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 5 
Schulbauvorhaben Neubau Grundschule Anna-Lindh-Straße 
Standardraumprogramm 
Bereich Raumbezeichnung m² m² m² 
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 
539 
AU Klassenräume 4 72 288 0 0 288 
AU Mehrzweckräume 1 72 72 0 0 72 
AU Nebenraum MZR 1 15 0 15 0 15 
AU Gruppen-Differenzierungsräume 2 36 72 0 0 72 
AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel 1 20 0 20 0 20 
AU Inklusion 1 72 72 0 0 72 
10 
TMS Brennofenraum 1 10 0 10 0 10 
222 
PZ Forum / Aula 1 150 0 0 150 150 
PZ Bibliothek/Mediothek/Selbstlernzentr. 1 72 0 0 72 72 
227 
GT Küche 1 28 0 28 0 28 
GT Lagerraum 1 15 0 15 0 15 
GT Speiseraum 1 80 0 80 0 80 
GT Aufenthaltsräume 1 72 0 72 0 72 
GT Büro 1 16 0 16 0 16 
GT Personaltoilette mit Vorraum 2 8 0 16 0 16 
228 
BLV Lehrer inkl. Garderobe u. Teeküche 1 58 0 0 58 58 
BLV Lehrerstation 1 30 0 0 30 30 
BLV Schulleitung 1 20 0 0 20 20 
BLV Stellv. Schulleitung 1 16 0 0 16 16 
BLV Geschäftszimmer 1 20 0 0 20 20 
BLV separater Kopierraum 1 8 0 0 8 8
BLV Arzt 1 16 0 0 16 16 
BLV Sprechzimmer 1 12 0 0 12 12 
BLV Hausmeister-Dienstraum 1 16 0 0 16 16 
BLV Schulsozialarbeit 1 16 0 0 16 16 
BLV Streitschlichter 1 16 0 0 16 16 
Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 8 10 13 504 272 450 1.226 
SP Turnhalle 1-fach, nach DIN 18 032 1
Anzahl der Übungseinheiten 1
Lehrer / sonstige Verwaltung 
Anzahl 
Sporthallen 
Allgemeiner Unterrichtsbereich 
Außerunterrichtlicher Bereich 
Technisch-Musischer Bereich 
Ganztagsbereich 
402  Neubau Musterraumprogramm GS  16.08.2018

Anlage 4 - Raumliste Gymnasium 6-8-Züge

3373 Zeichen

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 4 
Schulbauvorhaben Neubau Gymnasium Fitzmauricestraße
Standardraumprogramm 
6 Züge SEK I / 8 Züge SEK II 
ohne Ganztag 
Bereich Raumbezeichnung 
m² m² m² 
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 
5.496 
AU Klassenräume SEK I 12 72 864 0 0 864 
AU Klassenräume SEK I, inkl. 1 x VK 25 64 1.600 0 0 1.600 
AU Kursräume SEK II 8 64 512 0 0 512 
AU Kursräume SEK II 8 56 448 0 0 448 
AU Kursräume SEK II 8 48 384 0 0 384 
AU Informatik SEK I 2 84 168 0 0 168 
AU Informatik SEK II 1 64 64 0 0 64 
AU Mehrzweckraum SEK I 2 72 144 0 0 144 
AU Mehrzweckraum SEK II 2 56 112 0 0 112 
AU Gruppen-Differenzierungsräume SEK I 18 36 648 0 0 648 
AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel SEK I + SEK II 1 120 0 1 20 0 120 
AU Inklusion 6 72 432 0 0 432 
1.344 
NW Chemie/gr. NW Raum SEK I 2 96 192 0 0 192 
NW Chemie/gr. NW Raum SEK II 7 64 448 0 0 448 
NW NW (Physik/Biologie) SEK I 4 72 288 0 0 288 
NW Vorbereitung/Sammlung NW (NR) SEK I 1 272 0 272 0 272 
NW Vorbereitung/Sammlung NW (NR) SEK II 1 144 0 144 0 144 
486 
TMS Kunstraum SEK I 2 72 144 0 0 144 
TMS Kunstraum SEK II 2 56 112 0 0 112 
TMS Nebenraum Kunst 1 20 0 20 0 20 
TMS Brennofenraum 1 10 0 10 0 10 
TMS Musikraum SEK I 2 72 144 0 0 144 
TMS Musikraum SEK II 1 56 56 0 0 56 
1.144 
PZ Forum / Aula 1 560 0 0 560 560 
PZ Stuhllager 1 50 0 0 50 50 
PZ Regieraum 1 12 0 0 12 12 
PZ Kleinküche 1 18 0 0 18 18 
PZ Maske mit WC 2 12 0 0 24 24 
PZ Schüleraufenthaltsraum SEK II 1 80 0 0 80 80 
PZ Bibliothek/Mediothek/Selbstlernzentr. 1 400 0 0 400 400
Anzahl 
Allgemeiner Unterrichtsbereich - Informatik 
Naturwissenschaftlicher Bereich 
Außerunterrichtlicher Bereich 
Technisch-Musischer Bereich 
402  Neubau Musterraumprogramm 6-8  21.08.2018

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402 Anlage 4 
Schulbauvorhaben Neubau Gymnasium Fitzmauricestraße
Standardraumprogramm 
6 Züge SEK I / 8 Züge SEK II 
ohne Ganztag 
Bereich Raumbezeichnung 
m² m² m² 
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 
Anzahl 
844 
BLV Lehrer inkl. Garderobe u. Teeküche 1 434 0 0 434 434 
BLV Lehrerstation 1 70 0 0 70 70 
BLV Schulleitung 1 24 0 0 24 24 
BLV Stellv. Schulleitung 2 20 0 0 40 40 
BLV Geschäftszimmer 1 72 0 0 72 72 
BLV separater Kopierraum 2 8 0 0 16 16 
BLV Stundenplan 1 20 0 0 20 20 
BLV sonstige Verwaltung SEK I 1 12 0 0 12 12 
BLV sonstige Verwaltung SEK II 3 12 0 0 36 36 
BLV Arzt 1 20 0 0 20 20 
BLV Sprechzimmer 2 12 0 0 24 24 
BLV Schülervertretung 1 12 0 0 12 12 
BLV Schülerzeitung 1 12 0 0 12 12 
BLV Hausmeister-Dienstraum 1 20 0 0 20 20 
BLV Schulsozialarbeit 1 16 0 0 16 16 
BLV Streitschlichter 1 16 0 0 16 16 
Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 112 5 29 6.760 566 1.988 9 .314 
SP Turnhalle 2-fach, nach DIN 18 032 1
SP Sporthalle 3-fach, nach DIN 18 032 1
Anzahl der Übungseinheiten 5
Grundsätzlich sollen die Nebenräume eine direkte Verbindung zu den jeweiligen zugeordenten Räumen erhalten. Die 
Anordnung und Größe ist jedoch an die Bedürfnisse der Schule anzupassen. 
Ebenso richtet sich die Anordnung und Größe der Räume für Vorbereitung/Sammlung NW und Unterrichts-/Lehrmittel 
nach den Bedürfnissen der Schule. 
Die Anzahl und Größe der Lehrer- und Schülertoiletten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen. 
Die Anzahl der Hausreinigungs-Putzmittelräume richtet sich nach den Geschossen. 
Lehrer / sonstige Verwaltung 
Sporthallen 
402  Neubau Musterraumprogramm 6-8  21.08.2018

Beratungsverlauf (6)

04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.11.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2018 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2419/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.09.2018
Erstellt
24.07.2018 07:18