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0179/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO – „Erschließung der neugeplanten Sportanlage Kopernikusstraße und Entsiegelungsmaßnahmen“ Aktenzeichen 36/24 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 24.03.2025, TOP 2.1

Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO; AZ 36/24 B

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO; AZ 36/24 B

3413 Zeichen

Sportamt der Stadt Köln (per E-Mail) 
Köln, den 10.12.2023 
 
 
Erschließung der neugeplanten Sportanlage Kopernikusstraße und Entsiegelungsmaßnahmen 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Freude haben wir in der Stadtteilkonferenz Buchforst die Planungen zur Generalsanierung der 
Sportanlage Kopernikusstraße vernommen. Ein großer Wurf für den Stadtteil. 
 
Positiv hervorzuheben ist der Plan, die Anlage auch für die Allgemeinheit zu öffnen. Auch die direkte 
Zuwegung zum Schulgelände der Grundschule Kopernikusstraße ist eine gute Idee. 
 
Im Zuge der weiteren Planungen regen wir an: 
1) Genaue Prüfung der Erschließung für Fuß- und Radverkehr (Installation eines Gehweges zum Haupt-
tor) 
2) Weiteres Tor für Fuß- und Radverkehr an der Süd-Westseite 
3) Maßnahmen zur Kompensation der Versiegelung (Entsiegelung im Stadtteil, Schutz der verbleibenden 
Wiese und Pflanzung weiterer Bäume in der Planung) 
4) Planung von Toiletten und Mülleimern 
 
Im Einzelnen: 
 
In der Präsentation steht: 
"Erschließungssituation ist durch den Bestand gegeben." 
 
Diesbezüglich möchten wir anmerken, dass die verkehrliche Situation unbedingt im Zuge der Planungen 
mit betrachtet werden muss. So gibt es keinen Gehweg zum geplanten Hauptzugang! Der Weg für den 
Fuß- und Radverkehr führt vielmehr über einen Parkplatz ohne jegliche Sicherung (kein Gehweg, kein 
Radweg und keine markierten Abstandsflächen zu den Parkplätzen). Dies dürfte nicht den aktuellen 
Anforderungen für die Planungen der Erschließung einer solchen Anlage entsprechen. Es muss also der 
Bereich vor dem Tor betrachtet und mit geplant werden. Mindestens muss hier ein Gehweg entstehen. 
 
Zudem regen wir die Installation eines weiteren Tores im Bereich des geplanten "Fußball-Billiards" an. 
Hier besteht ein Geh/Radweg, der nicht nur von Buchforst, sondern auch direkt von Kalk erreicht wer-
den kann. Auf diese Weise wäre die Anlage ideal erschlossen.

Seite 2 
 
Wir regen auch an, dass eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt stattfindet. Schon jetzt wird bei 
Veranstaltungen die Wiese an der Walter-Blickhäuser-Straße illegal mit Autos beparkt. Hier sollten 
Baumschutzbügel zum Schutz der Grünfläche installiert werden. Dies ist auch insofern wichtig, als dass 
bei der Planung der Anlage die Wiese im nördlichen Bereich versiegelt werden soll. Das Mindeste wäre, 
dass als ausgleichende Maßnahme die Wiese an der Walter-Blickhäuser-Straße geschützt und z.B. mit 
Obstbäumen bepflanzt wird.  
 
Zudem ist aufzuzeigen, wie eine Kompensation der Versiegelung der Wiese im nördlichen Bereich der 
Planungen erfolgen kann. Die versiegelte Fläche muss mindestens 1:1 im Stadtteil Buchforst entsiegelt 
werden. Denkbar ist, die Entsiegelung des Schulhofs der Grundschule Kopernikusstraße vorzuziehen. 
Leider taucht die GGS Kopernikusstraße in der Vorlage hierzu nicht auf (Sachstandsbericht zu Schulh-
ofentsiegelungen, 3303/2023) 
 
Zu guter Letzt regen wir an, dass aufgrund der geplanten Öffnung für die Allgemeinheit, die wir sehr 
begrüßen, auch eine Toilettenanlage und ausreichend Mülleimer vorgesehen werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Namen siehe E-Mail 
 
Anlagen 1: Foto des Parkplatzes am Haupttor 
Anlage 2: Standort weiteres Tor am Fuß/Radweg

Seite 3 
Anlage 1: Reiner Parkplatz am Haupttor, kein Verkehrsflächen für Fuß- und Radverkehr 
 
 
Anlage 2: Standort eines weiteren Tores für Fuß- und Radverkehr ohne KfZ-Verkehr

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

998 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Petent regt zusätzliche Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen an. Diese wurden innerhalb 
der Stadtverwaltung geprüft und aus den genannten Gründen abgeleht.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5362 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 0179/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Erschließung der neugeplanten Sportanlage 
Kopernikusstraße und Entsiegelungsmaßnahmen„ Aktenzeichen 36/24 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, keine zu-
sätzlichen Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen umzusetzen.  
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Sportanlage Kopernikusstraße wird entsprechend der Kunststoffrasenprioritätenliste 2021-
25 saniert. Dies umfasst ein Kunststoffrasengroßspielfeld, eine Kurzsprintlaufbahn, eine Dop-
pelweitsprunganlage, mehrere Kleinspielfelder für verschiedene Sportarten (u.a. Fußball, Bas-
ketball), Outdoor-Fitnessgeräte, Bewegungsflächen zur freien Entfaltung, eine Bouleanlage 
sowie infrastrukturelle Maßnahmen. Der Entwurf wurde mit den zum Zeitpunkt des Planungs-
beginns bekannten Nutzern der Sportanlage abgestimmt. Ein besonderer Augenmerk wurde 
auf die Wünsche der angrenzenden Grundschule gelegt. Die Sportanlage soll gemeinsam mit 
den Schulen, dem Kindergarten, der benachbarten Seniorenresidenz und den Vereinen eine 
Mehrgenerationennutzung ansprechen. Verschiedene Sitzflächen und eine Pergola mit inte-
grierten Gerätelagern sind ebenfalls geplant.  
 
 
Die betroffenen Fachämter der Verwaltung haben die durch den Petenten angeregten Maß-
nahmen geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:  
 
Zu 1: Genaue Prüfung der Erschließung für Fuß- und Radverkehr (Installation eines Gehwe-
ges zum Haupttor) 
Die Erschließung von Sportanlagen über einen Parkplatz, bei dem sich alle Verkehrsteilneh-
mer die Fahrstraße teilen, ist in Deutschland eine übliche Erschließungsform für Sportanla-
gen. Die Parkplätze und die mittige Fahrstraße liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindli-
chen Fluchtlinienplans Nr. 1104b01 und sind dort auch nicht als öffentliche Verkehrsflächen 
festgesetzt, sodass eine Widmung nach § 6 StrWG NRW auch nicht vorgesehen ist. 
Die Parkplätze werden unbedingt für den Betrieb der Sportanlage mit Großspielfeld benötigt 
und können nicht reduziert werden. 
Eine gesonderte Fußweganbindung wäre nur über einen zusätzlichen Pflasterweg nördlich am 
Funktionsgebäude vorbei, zwischen Gebäude und Parktasche Süd, zu realisieren. Dafür 
müsste die dort bestehende Baumreihe gefällt werden. 
Die Verwaltung sieht aus den genannten Gründen keinen Handlungsbedarf.  
Auf dem Gelände haben alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht zu nehmen. 
 
Zu 2: Weiteres Tor für Fuß- und Radverkehr an der Süd-Westseite 
In diesem Bereich ist eine Pflegezufahrt geplant. Inwieweit diese als Zugang für den fußläufi-
gen Verkehr genutzt werden kann, wird im Betrieb der Anlage getestet und beurteilt.

3 
Zu 3: Maßnahmen zur Kompensation der Versiegelung durch Bepflanzungen an der Walter-
Blickhäuser-Str. und Entsiegelungen auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule Koper-
nikusstraße 
 
Die Sportanlage Kopernikusstraße befindet sich außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, 
sodass die geplanten Maßnahmen keine Verpflichtung zu Ausgleichs- oder Kompensations-
maßnahmen auslösen.  
Der Verwaltung ist keine illegale Beparkung oder Befahrung der Grünfläche an der Walter-
Blickhäuser-Straße bzw. Kopernikusstraße bekannt. Auch Flurschäden durch Befahrungen 
oder ähnliche Schäden sind nicht bekannt, diese können in Einzelfällen (insbesondere bei 
Ausweichvorgängen) nicht ausgeschlossen werden.  
Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung der Grünfläche 
durch Bügel, Findlinge oder sonstige bauliche Errichtungen. Bauliche Maßnahmen sollten aus 
Sicht der Verwaltung immer das letzte Mittel sein, um illegales Parken zu unterbinden, da dies 
auch immer mit einem Eingriff in die Bodenstruktur bzw. mit einer Versiegelung von Fläche 
einhergeht. 
Eine Bepflanzung der Fläche mit Obstgehölzen lehnt die Verwaltung ab, da zum einen der 
Standort auf dieser recht kleinen Fläche ungeeignet ist, zum anderen kann dort die fachge-
rechte Pflege und Unterhaltung von Obstbäumen, die wesentlich aufwendiger ist als die von 
„normalen“ Gehölzen, aufgrund fehlender Kapazitäten nicht gewährleistet werden.  
 
Derzeit findet eine umfassende Baumaßnahme an der GGS Kopernikusstraße statt. Nach 
Fertigstellung ist eine Umgestaltung des Außenbereichs geplant, die ebenfalls Entsiegelungen 
beinhaltet. Zusätzliche Entsiegelungen sind derzeit mit weiteren Einschränkungen des Schul-
hofs verbunden und werden daher abgelehnt. Die Verwaltung wird prüfen, inwiefern die Ent-
siegelungen zur Kompensation der Maßnahmen an der Kopernikusstraße herangezogen wer-
den können.  
 
Zu 4: Planung von Toiletten und Mülleimern 
Zusätzliche Mülleimer werden in der Planung berücksichtigt. 
Im Rahmen einer Neuplanung oder Sanierung des Bestandsgebäudes Kopernikusstr (Projekt 
"12 Funktions- und Vereinsheime" /Beschluss 0758/2023) wird die Möglichkeit von außen zu-
gänglichen Toiletten geprüft. Ein Projektzeitrahmen liegt aktuell noch nicht vor. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0179/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.02.2025
Erstellt
16.01.2025 11:58