0179/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Erschließung der neugeplanten Sportanlage Kopernikusstraße und Entsiegelungsmaßnahmen“ Aktenzeichen 36/24 B
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Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO; AZ 36/24 B
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Sportamt der Stadt Köln (per E-Mail) Köln, den 10.12.2023 Erschließung der neugeplanten Sportanlage Kopernikusstraße und Entsiegelungsmaßnahmen Sehr geehrte Damen und Herren, mit Freude haben wir in der Stadtteilkonferenz Buchforst die Planungen zur Generalsanierung der Sportanlage Kopernikusstraße vernommen. Ein großer Wurf für den Stadtteil. Positiv hervorzuheben ist der Plan, die Anlage auch für die Allgemeinheit zu öffnen. Auch die direkte Zuwegung zum Schulgelände der Grundschule Kopernikusstraße ist eine gute Idee. Im Zuge der weiteren Planungen regen wir an: 1) Genaue Prüfung der Erschließung für Fuß- und Radverkehr (Installation eines Gehweges zum Haupt- tor) 2) Weiteres Tor für Fuß- und Radverkehr an der Süd-Westseite 3) Maßnahmen zur Kompensation der Versiegelung (Entsiegelung im Stadtteil, Schutz der verbleibenden Wiese und Pflanzung weiterer Bäume in der Planung) 4) Planung von Toiletten und Mülleimern Im Einzelnen: In der Präsentation steht: "Erschließungssituation ist durch den Bestand gegeben." Diesbezüglich möchten wir anmerken, dass die verkehrliche Situation unbedingt im Zuge der Planungen mit betrachtet werden muss. So gibt es keinen Gehweg zum geplanten Hauptzugang! Der Weg für den Fuß- und Radverkehr führt vielmehr über einen Parkplatz ohne jegliche Sicherung (kein Gehweg, kein Radweg und keine markierten Abstandsflächen zu den Parkplätzen). Dies dürfte nicht den aktuellen Anforderungen für die Planungen der Erschließung einer solchen Anlage entsprechen. Es muss also der Bereich vor dem Tor betrachtet und mit geplant werden. Mindestens muss hier ein Gehweg entstehen. Zudem regen wir die Installation eines weiteren Tores im Bereich des geplanten "Fußball-Billiards" an. Hier besteht ein Geh/Radweg, der nicht nur von Buchforst, sondern auch direkt von Kalk erreicht wer- den kann. Auf diese Weise wäre die Anlage ideal erschlossen. Seite 2 Wir regen auch an, dass eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt stattfindet. Schon jetzt wird bei Veranstaltungen die Wiese an der Walter-Blickhäuser-Straße illegal mit Autos beparkt. Hier sollten Baumschutzbügel zum Schutz der Grünfläche installiert werden. Dies ist auch insofern wichtig, als dass bei der Planung der Anlage die Wiese im nördlichen Bereich versiegelt werden soll. Das Mindeste wäre, dass als ausgleichende Maßnahme die Wiese an der Walter-Blickhäuser-Straße geschützt und z.B. mit Obstbäumen bepflanzt wird. Zudem ist aufzuzeigen, wie eine Kompensation der Versiegelung der Wiese im nördlichen Bereich der Planungen erfolgen kann. Die versiegelte Fläche muss mindestens 1:1 im Stadtteil Buchforst entsiegelt werden. Denkbar ist, die Entsiegelung des Schulhofs der Grundschule Kopernikusstraße vorzuziehen. Leider taucht die GGS Kopernikusstraße in der Vorlage hierzu nicht auf (Sachstandsbericht zu Schulh- ofentsiegelungen, 3303/2023) Zu guter Letzt regen wir an, dass aufgrund der geplanten Öffnung für die Allgemeinheit, die wir sehr begrüßen, auch eine Toilettenanlage und ausreichend Mülleimer vorgesehen werden. Mit freundlichen Grüßen Namen siehe E-Mail Anlagen 1: Foto des Parkplatzes am Haupttor Anlage 2: Standort weiteres Tor am Fuß/Radweg Seite 3 Anlage 1: Reiner Parkplatz am Haupttor, kein Verkehrsflächen für Fuß- und Radverkehr Anlage 2: Standort eines weiteren Tores für Fuß- und Radverkehr ohne KfZ-Verkehr
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Petent regt zusätzliche Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen an. Diese wurden innerhalb der Stadtverwaltung geprüft und aus den genannten Gründen abgeleht. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 0179/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Erschließung der neugeplanten Sportanlage Kopernikusstraße und Entsiegelungsmaßnahmen„ Aktenzeichen 36/24 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, keine zu- sätzlichen Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen umzusetzen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Sportanlage Kopernikusstraße wird entsprechend der Kunststoffrasenprioritätenliste 2021- 25 saniert. Dies umfasst ein Kunststoffrasengroßspielfeld, eine Kurzsprintlaufbahn, eine Dop- pelweitsprunganlage, mehrere Kleinspielfelder für verschiedene Sportarten (u.a. Fußball, Bas- ketball), Outdoor-Fitnessgeräte, Bewegungsflächen zur freien Entfaltung, eine Bouleanlage sowie infrastrukturelle Maßnahmen. Der Entwurf wurde mit den zum Zeitpunkt des Planungs- beginns bekannten Nutzern der Sportanlage abgestimmt. Ein besonderer Augenmerk wurde auf die Wünsche der angrenzenden Grundschule gelegt. Die Sportanlage soll gemeinsam mit den Schulen, dem Kindergarten, der benachbarten Seniorenresidenz und den Vereinen eine Mehrgenerationennutzung ansprechen. Verschiedene Sitzflächen und eine Pergola mit inte- grierten Gerätelagern sind ebenfalls geplant. Die betroffenen Fachämter der Verwaltung haben die durch den Petenten angeregten Maß- nahmen geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung: Zu 1: Genaue Prüfung der Erschließung für Fuß- und Radverkehr (Installation eines Gehwe- ges zum Haupttor) Die Erschließung von Sportanlagen über einen Parkplatz, bei dem sich alle Verkehrsteilneh- mer die Fahrstraße teilen, ist in Deutschland eine übliche Erschließungsform für Sportanla- gen. Die Parkplätze und die mittige Fahrstraße liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindli- chen Fluchtlinienplans Nr. 1104b01 und sind dort auch nicht als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, sodass eine Widmung nach § 6 StrWG NRW auch nicht vorgesehen ist. Die Parkplätze werden unbedingt für den Betrieb der Sportanlage mit Großspielfeld benötigt und können nicht reduziert werden. Eine gesonderte Fußweganbindung wäre nur über einen zusätzlichen Pflasterweg nördlich am Funktionsgebäude vorbei, zwischen Gebäude und Parktasche Süd, zu realisieren. Dafür müsste die dort bestehende Baumreihe gefällt werden. Die Verwaltung sieht aus den genannten Gründen keinen Handlungsbedarf. Auf dem Gelände haben alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zu 2: Weiteres Tor für Fuß- und Radverkehr an der Süd-Westseite In diesem Bereich ist eine Pflegezufahrt geplant. Inwieweit diese als Zugang für den fußläufi- gen Verkehr genutzt werden kann, wird im Betrieb der Anlage getestet und beurteilt. 3 Zu 3: Maßnahmen zur Kompensation der Versiegelung durch Bepflanzungen an der Walter- Blickhäuser-Str. und Entsiegelungen auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule Koper- nikusstraße Die Sportanlage Kopernikusstraße befindet sich außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, sodass die geplanten Maßnahmen keine Verpflichtung zu Ausgleichs- oder Kompensations- maßnahmen auslösen. Der Verwaltung ist keine illegale Beparkung oder Befahrung der Grünfläche an der Walter- Blickhäuser-Straße bzw. Kopernikusstraße bekannt. Auch Flurschäden durch Befahrungen oder ähnliche Schäden sind nicht bekannt, diese können in Einzelfällen (insbesondere bei Ausweichvorgängen) nicht ausgeschlossen werden. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung der Grünfläche durch Bügel, Findlinge oder sonstige bauliche Errichtungen. Bauliche Maßnahmen sollten aus Sicht der Verwaltung immer das letzte Mittel sein, um illegales Parken zu unterbinden, da dies auch immer mit einem Eingriff in die Bodenstruktur bzw. mit einer Versiegelung von Fläche einhergeht. Eine Bepflanzung der Fläche mit Obstgehölzen lehnt die Verwaltung ab, da zum einen der Standort auf dieser recht kleinen Fläche ungeeignet ist, zum anderen kann dort die fachge- rechte Pflege und Unterhaltung von Obstbäumen, die wesentlich aufwendiger ist als die von „normalen“ Gehölzen, aufgrund fehlender Kapazitäten nicht gewährleistet werden. Derzeit findet eine umfassende Baumaßnahme an der GGS Kopernikusstraße statt. Nach Fertigstellung ist eine Umgestaltung des Außenbereichs geplant, die ebenfalls Entsiegelungen beinhaltet. Zusätzliche Entsiegelungen sind derzeit mit weiteren Einschränkungen des Schul- hofs verbunden und werden daher abgelehnt. Die Verwaltung wird prüfen, inwiefern die Ent- siegelungen zur Kompensation der Maßnahmen an der Kopernikusstraße herangezogen wer- den können. Zu 4: Planung von Toiletten und Mülleimern Zusätzliche Mülleimer werden in der Planung berücksichtigt. Im Rahmen einer Neuplanung oder Sanierung des Bestandsgebäudes Kopernikusstr (Projekt "12 Funktions- und Vereinsheime" /Beschluss 0758/2023) wird die Möglichkeit von außen zu- gänglichen Toiletten geprüft. Ein Projektzeitrahmen liegt aktuell noch nicht vor. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0179/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.02.2025
- Erstellt
- 16.01.2025 11:58