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1830/2025

Einwohneranfrage betr. Klärung der Gültigkeit der Gestaltungssatzungen für Neubrück von 1969 und 1982

Mitteilung BV 05.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.06.2025, TOP 1.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2400 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 1830/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
TOP 1.1 
 
Einwohneranfrage betr. Klärung der Gültigkeit der Gestaltungssatzungen für Neubrück 
von 1969 und 1982 
Eingabe für Einwohnerfragestunde –  
 
Sehr geehrte Frau Greven-Thürmer, 
für den Kölner Stadtteil Neubrück gibt es eine "Satzung über besondere Gestaltungs-
anforderungen" (siehe Geoportal Stadt Köln), meist Baugestaltungssatzung oder Ge-
staltungssatzung genannt. Die Datei enthält drei Auszüge aus dem Amtsblatt der 
Stadt Köln: Die ursprüngliche Satzung von 1969 (Seiten 1-6), eine Änderung von 1981 
(Seiten 7-9) und eine neue Satzung von 1986 (Seiten 10-13). Der Paragraph 4 der 
Satzung von 1986 lautet "Bestehende Vorschriften über die äußere Gestaltung bauli-
cher Anlagen, die den Bestimmungen dieser Satzung entgegenstehen, verlieren mit 
dem Inkrafttreten dieser Satzung ihre Gültigkeit." 
Verschiedene Ämter der Stadt Köln interpretieren §4 von 1986 unterschiedlich. Zum 
Teil wird angenommen, die Satzungen von 1969 und 1981 wären nun komplett ungül-
tig, zum Teil wird angenommen, die Satzungen von 1969 und 1981 wären weiterhin 
gültig, ausgenommen Regelungen welche §2 der Satzung von 1986 entgegenstehen, 
welche also die bauliche Gestaltung eingeschossiger Anlagen in Dachform und Höhe 
betreffen. 
Bitte veranlassen Sie eine rechtskräftige Klärung, ob die Gestaltungssatzungen für 
Neubrück von 1969 und 1981 gültig sind oder nicht. 
Alternative 1: Der §4 der Satzung von 1986 hebt die älteren Satzungen komplett auf. 
Daher ist nur die Satzung von 1986 gültig, was bedeutet, dass die einzigen Gestal-
tungsvorgaben für Neubrück die Dachform und Höhe von eingeschossigen baulichen 
Anlagen sind. Alle anderen Vorgaben der älteren Satzungen zu Themen wie Außen-
farben, Gestaltung von Stellplätzen für Abfallbehälter und Einfriedungen sind NICHT 
mehr gültig. 
Alternative 2: Der §4 der Satzung von 1986 hebt nur diejenigen Punkte der Satzung 
von 1969 und Änderung von 1981 auf, welche sich auf Dachform und Höhe von ein-
geschossige baulichen Anlagen beziehen (für diese gilt die Satzung von 1986). Daher 
sind alle Vorgaben der Satzungen von 1969 und 1982 zu Themen wie Außenfarben, 
Gestaltung von Stellplätzen für Abfallbehälter und Einfriedungen WEITERHIN gültig.

2 
 
Vielen Dank 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1830/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
05.06.2025
Erstellt
05.06.2025 15:20