1118/2022
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln
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Anlage BenO
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Anlage Seite 1 von 7 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln vom 07.04.2022 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 auf Grund des § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NW. 2023) die folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln beschlossen: I. Allgemeines Die Benutzungs - und Entgeltordnung gilt für das Wallraf -Richartz-Museum & Fondation Corboud, Museum Ludwig, Römisch-Germanisches Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum für Angew andte Kunst, Museum für Ostasiatische Kunst, Museum Schnütgen, Kölnisches Stadtmuseum, NS -Dokumentationszentrum, Archäologische Zone/Jüdisches Museum, nachfolgend Museen genannt. Die Museen sind im öffentlichen Interesse unterhaltene Einrichtungen der Sta dt Köln. Sie erfüllen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und dienen der Wissenschaft, der Volksbildung sowie der Förderung internationaler kultureller Beziehungen. Diese Einrichtungen führen Ausstellungen, Besichtigungen, Vorträge und Sonderveranstaltungen durch. Das NS-Dokumentationszentrum ist zudem Gedenkstätte und Bildungseinrichtung und hat die Aufgabe, die Geschichte Kölns im Nationalsozialismus zu erforschen. Die Archäologische Zone/Jüdisches Museum stellt die Historie des administ rativen Zentrums der Region – vom römischen Statthalterpalast bis zum Rathaus des Mittelalters – und die Geschichte eines der bedeutendsten jüdischen Viertel nördlich der Alpen dar. Die wissenschaftliche Erforschung und museale Präsentation der originalen Sachzeugnisse sind wesentliche Aufgaben dieser Kultureinrichtung. II. Einzelbestimmungen 1. Öffnungszeiten Die Museen der Stadt Köln sind geöffnet: Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud dienstags bis freitags 10.00 bis 18.00 Uhr samstags und sonntags 11.00 bis 18.00 Uhr Museum Ludwig dienstags bis sonntags 10.00 bis 18.00 Uhr Römisch-Germanisches Museum dienstags bis sonntags 10.00 bis 17.00 Uhr Rautenstrauch-Joest-Museum dienstags bis sonntags 10.00 bis 18.00 Uhr Museum für Angewandte Kunst dienstags bis sonntags 11.00 bis 17.00 Uhr Museum für Ostasiatische Kunst dienstags bis sonntags 11.00 bis 17.00 Uhr Museum Schnütgen dienstags bis sonntags 10.00 bis 18.00 Uhr Kölnisches Stadtmuseum dienstags bis sonntags 10.00 bis 17.00 Uhr Anlage Seite 2 von 7 NS-Dokumentationszentrum dienstags bis freitags 10.00 bis 18.00 Uhr samstags und sonntags 11.00 bis 18.00 Uhr Archäologische Zone dienstags bis sonntags 10.00 bis 17.00 Uhr Montags sowie am 24. und 25. Dezember, Silvester, Neujahr, Weiberfastnacht bis einschließlich Karnevalsdienstag bleiben die Museen der Stadt Köln geschlossen. Abweichende Öffnungszeiten werden gesondert festgesetzt und bekannt gegeben. Die Öffnungszeiten für Sonderausstellungen werden ebenfalls gesondert festgesetzt und bekannt gegeben. 2. Entgelte 2.1 Ständige Sammlung, Vollzahler Das Eintrittsentgelt beträgt: Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 8,00 € Museum Ludwig/Tagesticket 10,00 € Museum Ludwig/Gruppenticket (ab 20 Personen) je Person 7,50 € Museum Ludwig/Familienticket 20,00 € Römisch-Germanisches Museum 6,00 € Rautenstrauch-Joest-Museum 7,00 € Museum für Angewandte Kunst 6,00 € Museum für Ostasiatische Kunst 6,00 € Museum Schnütgen 6,00 € Kölnisches Stadtmuseum 5,00 € NS-Dokumentationszentrum 4,50 € Archäologische Zone/Jüdisches Museum – Prätorium 3,50 € Archäologische Zone/Jüdisches Museum – Mikwe 1,00 € Archäologische Zone/Jüdisches Museum – Ubiermonument 1,00 € Rautenstrauch-Joest-Museum/Museum Schnütgen (Kombiticket) 10,00 € Römisch-Germanisches Museum/Archäologische Zone – Prätorium (Kombiticket) 8,50 € 2.2 Ständige Sammlung, ermäßigtes Eintrittsentgelt 2.2.1 Ermäßigtes Eintrittsentgelt Das ermäßige Eintrittsentgelt beträgt: Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 4,00 € Museum Ludwig/Tagesticket 7,00 € Römisch-Germanisches Museum 3,50 € Rautenstrauch-Joest-Museum 4,50 € Museum für Angewandte Kunst 3,50 € Museum für Ostasiatische Kunst 3,50 € Anlage Seite 3 von 7 Museum Schnütgen 3,50 € Kölnisches Stadtmuseum 3,00 € NS-Dokumentationszentrum 2,00 € Archäologische Zone/Jüdisches Museum – Prätorium 3,00 € Rautenstrauch-Joest-Museum/Museum Schnütgen (Kombiticket) 7,00 € Römisch-Germanisches Museum/Archäologische Zone – Prätorium (Kombiticket) 5,50 € Es gilt für folgenden Personenkreis: Kinder unter 14 Jahren Wehrdienst- und Ersatzdienstleistende Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler Lehrerinnen und Lehrer an Schulen im Regierungsbezirk Köln, soweit sie einen Klassenverband begleiten Mitglieder folgender Vereinigungen und Verbände: o Verband bildender Künstler (national und international) o Internationale Organisation für Bildende Kunst 2.2.2 Ermäßigten Eintritt haben außerdem: Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 4,00 € Museum Ludwig/Tagesticket 5,00 € Römisch-Germanisches Museum 3,00 € Rautenstrauch-Joest-Museum 3,50 € Museum für Angewandte Kunst 3,00 € Museum für Ostasiatische Kunst 3,00 € Museum Schnütgen 3,00 € Kölnisches Stadtmuseum 2,50 € NS-Dokumentationszentrum 2,00 € Rautenstrauch-Joest-Museum/Museum Schnütgen (Kombiticket) 5,00 € 2.3 Freier Eintritt 2.3.1 Freien Eintritt in die Museen der Stadt Köln haben gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises: Mitglieder des Rates der Stadt Köln und der Bezirksvertretungen Der Oberbürgermeister und die Beigeordneten der Stadt Köln Bedienstete der Museen der Stadt Köln Inhaber der Förderkarte der Museen der Stadt Köln Inhaber der Künstlerkarte für Kölner Künstlerinnen und Künstler sowie Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker Mitglieder der Fördervereine in dem von ihnen geförderten Museum Mitglieder des ICOM (International Council of Museums) Mitglieder der folgenden Vereine: o Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. o Bundesverband Museumspädagogik e.V. o Deutscher Museumsbund e.V. Anlage Seite 4 von 7 2.3.2 Freien Eintritt haben außerdem: Kinder, Betreuerinnen und Betreuer aller Kindergärten und Kindertagesstätten bei Besuchen in geschlossenen Gruppen Schülerinnen und Schüler einschließlich Berufskollegs Kölner Schulklassen im Klassenverband sowie deren Betreuerinnen und Betreuer Personen mit Presseausweis Begleiterinnen und Begleiter von Menschen mit Behinderungen, deren Schwerbehindertenausweis den Buchstand „B“ ausweist Unter 18-jährige Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber Menschen, die § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz des Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet unterliegen Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln am Tage ihres Geburtstages 2.4 Sonderausstellungen Die vorstehenden Regelungen mit Ausnahme der Ziffer 2.3.1 gelten nicht für Sonderausstellungen in den Museen. Hierfür werden die Höhe des Eintrittsentgeltes und etwaiger Ermäßigungen von Fall zu Fall besonders festgesetzt und bekannt gegeben. Im Eintrittsentgelt für das Museum Ludwig und für das NS-Dokumentationszentrum ist der Besuch der dortigen Sonderausstellungen inbegriffen. 2.5 Jahreskarte / MuseumsCards / Garderobe Das Entgelt für eine Jahreskarte mit Berechtigung zum beliebig häufigen Besuch aller Museen und Sonderausstellungen beträgt 90,00 € und für die unter Ziffer 2.2 aufgeführten Personen 45,00 € Das Entgelt für eine Jahreskarte mit Berechtigung zum beliebig häufigen Besuch aller Museen ohne Sonderausstellungen beträgt 68,00 € und für die unter Ziffer 2.2 aufgeführten Personen 34,00 € Die Jahreskarten gelten für ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Das Entgelt für eine Einzel-MuseumsCard beträgt und berechtigt eine Person zum Besuch aller städtischen Museen an zwei aufeinanderfolgenden Öffnungstagen sowie zusätzlich zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel der VRS -Partnerunternehmen innerhalb des Stadtgebietes Köln am ersten Gültigkeitstag. 15,00 € Das Entgelt für eine Familien-MuseumsCard beträgt und berechtigt zwei Erwachsene sowie zwei Kinder unter 18 Jahren zum Besuch aller städtischen Museen an zwei aufeinanderfolgenden Öffnungstagen sowie zusätzlich zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel der VRS - Partnerunternehmen innerhalb des Stadtgebietes Köln am ersten Gültigkeitstag. 28,00 € Für die Garderobenbenutzung wird in der Regel ein Entgelt in Höhe von 0,50 € erhoben. Anlage Seite 5 von 7 2.6 Sonstige Entgelte - NS-Dokumentationszentrum Das NS-Dokumentationszentrum erhebt zudem folgende Entgelte: Entgelte für Auskünfte und Nachforschungen o Für Auskünfte, die Nachforschungen in den Dokumentations - und Bibliotheksbeständen durch Mitarbeiter/innen des NS -Dokumentationszentrums erforderlich machen, wird ein Entgelt nach Zeitaufwand erhoben. Dieses beträgt je angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 20,00 € o Ehemalige Verfolgte und Angehörige von Opfern und Verfolgten des NS-Regimes sind von der Zahlung dieses Entgeltes befreit. Entgelte für die Einräumung von Nutzungsrechten Für die Einräumung von Nutzungsrechten werden folgende Entgelte erhoben: o an Fotos, Dokumenten, Akten, Plänen, Flugblättern oder sonstigen Druckschriften für die Veröffentlichung in Büchern, Zeitungen und Zeitschriften sowie in anderen Medien jeweils 40,00 € o an Filmen und Tondokumenten für Fernseh-, Film-, Video- und Radioproduktionen je Sendeminute 100,00 € Von der Zahlung der Entgelte wird abgesehen, wenn die Einräumung von Nutzungsrechten im Rahmen eines wissenschaftlichen Austausches erfolgt und/oder die Entgeltbefreiung auf Gegenseitigkeit beruht. Entgelte für Reproduktionen Für die Anfertigung von Reproduktionen werden die jeweiligen Herstellungskosten durch Fremdfirmen und die anfallenden Versandkosten berechnet. Darüber hinaus werden die vorgenannten Entgelte für Auskünfte und Nachforschungen erhoben, falls für die Ermittlung des zu reproduzierenden Materials Leistungen von Mitarbeiter/innen des NSDokumentationszentrums notwendig sind. Entgelte für die Anfertigung von Fotokopien (Xerokopien) o je Kopie DIN A 4 0,30 € o je Kopie DIN A 3 0,40 € Entgelte für die Spezialanfertigung von Kopien aus Mikrofilm/Microfiche vom ReaderPrinter inklusive personeller Betreuung/Einweisung: o die 1. Kopie 5,00 € o jede weitere Kopie 1,00 € Im Projektrahmen wird Schülerinnen und Schülern ein Nachlass von 50 % auf diese Entgelte gewährt. Filmaufnahmen Filmaufnahmen innerhalb der Räumlichkeiten sind nur nach besonderer Vereinbarung mit dem NS-Dokumentationszentrum zulässig. Für die Betreuung der Filmaufnahmen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NS -Dokumentationszentrums wird ein Entgelt nach Zeitaufwand erhoben. Dieses beträgt je angefangene halbe Stunde 20,00 € Nutzungsentgelte für Räume Für die Nutzung von Räumlichkeiten im NS-Dokumentationszentrum können je nach Aufwand und Größe der genutzten Fläche Nutzungsentgelte erhoben werden. Anlage Seite 6 von 7 Auslagen Auslagen wie z. B. Porto-, Verpackungs- und Telefonkosten werden in der entstehenden Höhe erhoben. Benutzung der Bibliothek Die Benutzung der Bibliothek ist unentgeltlich. 3. Allgemeine Benutzungsregeln Kinder unter 12 Jahren haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zu den Ausstellungsräumen. Klassen und Kindergarten -/Kindertagesstättengruppen fallen unter die Aufsichtspflicht von Lehrern und Begleitern. Tiere (mit Ausnahme Blindenhunde) dürfen nicht mitgebracht werden. Kleidung und sperrige Gegenstände wie Schirme, Stöcke, Taschen, auch größere Handtaschen, Mäntel oder ähnliche Oberbekleidung sowie größeres Handgepäck sind an der Garderobe abzugeben oder in den Garderobenfächern aufzubewahren. Das Mitbringen von Waffen (Schuss-, Hieb - und Stichwaffen) sowie von Gefahrgut ist verboten. Essen und Trinken in den Ausstellungsräumen ist nicht erlaubt. Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist nicht erlaubt. Mobiltelefone sind lautlos zu stellen. Gegenstände, die in den Museen gefunden werden, sind an der Information abzugeben. Die Behandlung von Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Der Handel mit Gütern in den Museen ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anbringung von Plakaten und Aushängen, Verteilen von Flugblättern und Durchführung von Befragungen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Mitnahme von Fahrrädern, Scootern, Inlineskates und Vergleichbarem in das Museum ist verboten. Alle Einrichtungsgeg enstände sind schonend zu behandeln. Das Berühren der Kunstgegenstände sowie das Rauchen in den Museumsgebäuden ist untersagt. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Den Anweisungen des Museums - und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Anregungen und Beschwerden können bei der Museumsleitung, Kasse oder im Besucherbuch vorgebracht werden. Personen, die den Bestimmungen der Entgelt - und Benutzungsordnung zuwider handeln, werden aus dem Hause verwiesen. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nich t erstattet. Bei Anlage 7 wiederholten Verstößen gegen die Entgelt- und Benutzungsordnung kann ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Hausverbot für die städtischen Museen ausgesprochen werden. 4. Fotografieren/Filmen in den Museen Das Fotografieren und Filmen in den Ausstellungsräumen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis der Museumsleitung gestattet. Hierbei sind die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes vom 9.1.1907 und des Urheberrechtsgesetzes vom 9.9.1965 in der jeweils geltenden Fassu ng zu berücksichtigen. Die Fotografierenden/Filmenden können die Erlaubnis auf einem vorgeschriebenen Formular beantragen, in dem sie ihre Kenntnis der wesentlichen Vorschriften des Urheberrechts bestätigen. Anlage Seite 7 von 7 Für Leihgaben kann diese Erlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung dieser Erlaubnis besteht nicht. Besucher und Besucherinnen die in den Museen fotografieren/filmen, haben der Stadt Köln alle hieraus an Gegenständen des Museums entstehenden Schäden zu ersetzen . Sie haben außerdem die Stadt Köln von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass ihrer Tätigkeit – insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Urheberrechten durch Vervielfältigung und Verbreitung der Fotografien/Filme – gegen die Stadt erhoben werden. Die Erteilung der Erlaubnis zum Fotografieren/Filmen setzt den Nachweis einer ausreichenden Versicherung voraus, die alle Ersatzansprüche der genannten Art deckt. Die Benutzung von Lichtquellen aller Art und sonstigem Zubehör a ls Hilfsmittel der Fotografie/des Films ist ebenfalls erlaubnispflichtig. Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass andere Besucher und Besucherinnen von der Besichtigung einzelner Kunstgegenstände hierdurch nicht ausgeschlossen oder in irgendeiner Form behindert oder belästigt werden. Die Museumsleitung ist berechtigt, den im Fotoapparat befindlichen Film/Speicherkarte sofort herauszuverlangen bzw. die Speicherkarte zu löschen, wenn der Besucher oder die Besucherin ohne die erforderliche schriftlich e Erlaubnis fotografiert/filmt. Ein Anspruch auf Rückerstattung irgendwelcher Kosten ist ausgeschlossen. Darüber hinaus können die Museen weitere Regelungen für die Benutzung ihrer Einrichtungen festlegen. 5. Haftung Die Stadt Köln haftet für Schäden nur b ei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. III. Inkrafttreten Die vorstehende Entgelt - und Benutzungsordnung für die M useen der Stadt Köln tritt am 07.04.2020 in Kraft.
Dringlichkeitsvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4522 Vorlage-Nummer 1118/2022 Freigabedatum 05.04.2022 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln Gremium Datum Rat 05.05.2022 Begründung für die Dringlichkeit: Die Museen der Stadt Köln möchten einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen, die aus der Ukraine fliehen mussten, sich in Köln willkommen fühlen. Daher wird die geltende Benutzungs- und Entgelt- ordnung für die Museen in der Fassung vom 01.01.2020 erweitert, um ihnen freien Eintritt in die stän- digen Sammlungen der Museen zu ermöglichen. Für die Sonderausstellungen wird eine analoge Re- gelung getroffen. Die Änderungen sollen erstmalig zum 07.04.2022 greifen, so dass eine Behandlung im regulären Sit- zungslauf zu spät wäre. Beschluss: Der Rat beschließt die Ergänzung eines zusätzlichen Ermäßigungstatbestands für Menschen, die dem Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Auslän- dern im Bundesgebiet, hier: § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) unterliegen, unter Ziffer 2.3.2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln in der Fassung vom 01.01.2020 entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss, damit der Regelungsinhalt im Sinne einer Gleichstellung gegenüber anderen Geflüchteten auf die Menschen aus der Ukraine angewendet werden kann. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten zu prüfen, ob die Kriterien für den KölnPass so angepasst werden können, dass eine größere Flexibilität und einheitliches Vorgehen der Verwaltung in Fällen wie diesen erleichtert wird. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 05.04.2022 gez. Reker gez. Hammer 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Die Museen der Stadt Köln möchten einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen, die aus der Uk- raine fliehen mussten, sich in Köln willkommen fühlen. Daher wird im Geiste der geltenden Benut- zungs- und Entgeltordnung für die Museen in der Fassung vom 01.01.2020 eine Erweiterung vor- genommen, um ihnen freien Eintritt in die ständigen Sammlungen der Museen zu ermöglichen. Für die Sonderausstellungen wird eine analoge Regelung getroffen. Die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln (Fassung vom 01.01.2020) regelt den freien Eintritt in die Dauerausstellung der Museen der Stadt Köln wie folgt: „2.3.2 Freien Eintritt haben außerdem: Kinder, Betreuerinnen und Betreuer aller Kindergärten und Kindertagesstätten bei Besu- chen in geschlossenen Gruppen Schülerinnen und Schüler einschließlich Berufskollegs Kölner Schulklassen im Klassenverband sowie deren Betreuerinnen und Betreuer Personen mit Presseausweis 3 Begleiterinnen und Begleiter von Menschen mit Behinderungen, deren Schwerbehinder- tenausweis den Buchstaben „B“ ausweist Unter 18-jährige Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln KölnPass-Inhaberinnen und -Inhaber Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln am Tage ihres Geburtstages“. Zu den Personen, die den KölnPass ohne Antrag erhalten, zählt der Personenkreis der Men- schen, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Da Geflüchtete aus der Ukrai- ne jedoch nicht der Asylgesetzgebung, sondern dem Aufenthaltsgesetz (§ 24 Aufenthaltsgewäh- rung zum vorübergehenden Schutz) unterliegen, schaffen die Museen ein weiteres Eintrittsmerk- mal für den kostenfreien Eintritt unter Punkt 2.3.2 der Benutzungs- und Entgeltordnung der Muse- en und wenden es auf Menschen aus der Ukraine an. So werden diese anderen Geflüchteten gleichgestellt. 2. Anpassung der Benutzungsordnung Die bisher geltende Benutzungsordnung der Museen wird unter Pkt. 2.3.2 wie folgt ergänzt: 2.3.2 Freien Eintritt haben außerdem: Kinder, Betreuerinnen und Betreuer aller Kindergärten und Kindertagesstätten bei Besu- chen in geschlossenen Gruppen Schülerinnen und Schüler einschließlich Berufskollegs Kölner Schulklassen im Klassenverband sowie deren Betreuerinnen und Betreuer Personen mit Presseausweis Begleiterinnen und Begleiter von Menschen mit Behinderungen, deren Schwerbehinder- tenausweis den Buchstaben „B“ ausweist Unter 18-jährige Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber Menschen, die § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz des Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet unterliegen Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Köln am Tage ihres Geburtstages. 3. Kosten und Finanzierung Die Verwaltung prognostiziert je Museum keinen Rückgang der Erträge, da es sich bei der Ziel- gruppe um sog. Nicht-Besuchende handelt, die jetzt völlig neu eine Möglichkeit des Eintrittes er- halten. Es findet keine Verschiebung von zahlenden zu nicht-zahlenden Besuchenden statt. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen werden sich in engen Grenzen halten. Es ist geplant, zum 01.01.2023 eine neue Benutzungsordnung für die Museen in Kraft zu setzen, welche u.a. die freien Eintritte neu regelt und eine Öffnungsklausel für Sonderfälle enthält. An der Kasse vorzuweisen ist ein ukrainisches Ausweispapier, da anderweitige Dokumente derzeit von städtischen Behörden nicht ausgegeben werden. Zu den Kosten der geplanten flankierenden Maßnahmen, wie die kostenfreien und fremdsprachli- chen Bildungsangebote, die der Museumsdienst für Kinder, Familien und Erwachsene sowie für Schülerinnen und Schüler im Bereich der Sprachintegration entwickelt und die in allen Museen der Stadt Köln stattfinden sollen, kann zum derzeitigen Augenblick keine valide Kostenschätzung erfolgen. Die Verwaltung wird die Entwicklung beobachten und über die entstandenen Kosten berichten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1118/2022
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 05.04.2022
- Erstellt
- 31.03.2022 17:37