AN/0242/2023
Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungsbericht
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)
4911 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.02.2023 AN/0242/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungsbericht hier: Änderungsantrag zu AN/0260/2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu AN/0260/2022 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschus- ses zu setzen. Beschluss: Der Ausschluss beschließt: Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über ihre Planungsziele im Wohnungs- bau und die Anzahl beschlossener Wohneinheiten zu berichten. Dieser Bericht soll zu Beginn eines Jahres erscheinen. Der Bericht soll dem Unterausschuss Wohnen, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorge- legt werden. Der Bericht soll folgende Punkte enthalten: a) Anzahl der durch Satzungsbeschluss planungsrechtlich möglich gewordenen neuen Wohneinheiten unterteilt nach frei finanziertem Wohnungsbau, und geför- dertem Wohnungsbau. behindertengerechten Wohneinheiten und Wohneinheiten zur Eigentumsbildung. b) Prognose der für das nächste laufende Jahr geplanten Satzungsbeschlüsse mit Nennung der Projekte sowie der Anzahl an Wohneinheiten. c) Die Verwaltung erstellt ab dem zweiten Report eine kurze Stellungnahme zur Bi- lanz zwischen Zielsetzung und Realisierung, inwieweit die zustande gekommenen - 2 - Satzungsbeschlüsse von vorherigen Prognosen deutlich abweichen. Der Report soll sich auf die Nennung der Kennzahlen fokussieren und bestenfalls im Umfang nicht mehr als eine Seite überschreiten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, halbjährlich dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Unterausschuss Wohnen folgende Sachstände mitzuteilen: a) Wie viele Bauanträge für wie viele Wohneinheiten seit der letzten Berichterstat- tung gestellt und nach welcher durchschnittlichen Dauer diese erteilt wurden. bzw. nach welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit diese noch offen sind. b) Wie viele Wohnungen im genannten Zeitraum genehmigt wurden, für wie viele Wohnungen Baufertigstellungsanzeigen entgegen genommen wurden und wie sich der Baugenehmigungsüberhang dadurch entwickelt hat. (Anmerkung: diese Daten können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Landesstatistik geliefert werden.) c) Wie sich die Zahl offener Stellen und der nicht im Dienst befindlichen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern (Elternzeit, Landzeitkranke...) im genannten Zeitraum entwickelt hat und d) Wie die Sachstände zur Digitalen Bauakte und zur Qualitativen Bauberatung (Ratsbeschluss vom 9. November 2021) sind. Begründung: Köln verfügt über eine internationale Strahl- und Anziehungskraft. Jährlich wählen tausende Menschen Köln als neue Wahlheimat. Dazu wächst die Bestandsbevölkerung ebenfalls ste- tig an und mit diesen Entwicklungen auch der Bedarf an Wohnraum. Der Kölner Wohnungsmarkt gehört zu den angespanntesten in ganz NRW und stellt Politik und Verwaltung in der Wohnungsbaupolitik damit vor enorme Herausforderungen. Um diese gemeinsam und lösungsorientiert anzugehen, muss eine klare Sachlage zur Entwicklung der Wohnraumrealisierung herrschen. Die antragstellenden Fraktionen zielen mit diesem Antrag darauf ab, eine stärkere Transparenz zwischen Verwaltung und Politik zu erzeugen, um so den Prozess strukturierter begleiten zu können. Die schleppende Erteilung von Baugenehmigungen ist ein wichtiger Faktor, warum die Stadt Köln als Investitionsstandort in Zweifel gezogen wird und die notwendige Zahl fertiggestellter Wohnungen nicht erreicht wird. Effiziente Baugenehmigungsverfahren und effiziente Verfah- ren zur Schaffung von Planrecht tragen dazu bei, Köln als bevorzugten Investitionsstandort zu identifizieren Der Stadtentwicklungsausschuss hat hier die Pflicht, ein Monitoring durch- zuführen, inwieweit die von der Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen wirken und die Verfahren beschleunigt werden können, um möglicherweise Nachsteuerungen ver- anlassen zu können. Durch die regelmäßige Evaluation können Verwaltung und Politik mögliche Stellschrauben zur Effizienzsteigerung der Prozesse identifizieren. Die Prognose erlaubt eine bessere Ka- pazitätsplanung und bietet den Akteurinnen eine zielorientiertere Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen - 3 - Gez. Niklas Kienitz Ulrich Breite CDU-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0242/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG)
- Datum
- 02.02.2023
- Erstellt
- 02.02.2023 14:58