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AN/0242/2023

Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungsbericht

Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG) 02.02.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.02.2023, TOP 3.1.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)

4911 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.02.2023 
 
AN/0242/2023 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
 
Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungsbericht 
hier: Änderungsantrag zu AN/0260/2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu 
AN/0260/2022 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschus-
ses zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschluss beschließt: 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über ihre Planungsziele im Wohnungs-
bau und die Anzahl beschlossener Wohneinheiten zu berichten. Dieser Bericht soll zu 
Beginn eines Jahres erscheinen. Der Bericht soll dem Unterausschuss Wohnen, dem 
Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorge-
legt werden. Der Bericht soll folgende Punkte enthalten: 
 
a) Anzahl der durch Satzungsbeschluss planungsrechtlich möglich gewordenen 
neuen Wohneinheiten unterteilt nach frei finanziertem Wohnungsbau, und geför-
dertem Wohnungsbau. behindertengerechten Wohneinheiten und Wohneinheiten 
zur Eigentumsbildung. 
 
b) Prognose der für das nächste laufende Jahr geplanten Satzungsbeschlüsse mit 
Nennung der Projekte sowie der Anzahl an Wohneinheiten. 
 
c) Die Verwaltung erstellt ab dem zweiten Report eine kurze Stellungnahme zur Bi-
lanz zwischen Zielsetzung und Realisierung, inwieweit die zustande gekommenen

- 2 - 
 
Satzungsbeschlüsse von vorherigen Prognosen deutlich abweichen. 
 
Der Report soll sich auf die Nennung der Kennzahlen fokussieren und bestenfalls im 
Umfang nicht mehr als eine Seite überschreiten. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, halbjährlich dem Stadtentwicklungsausschuss und 
dem Unterausschuss Wohnen folgende Sachstände mitzuteilen: 
 
a) Wie viele Bauanträge für wie viele Wohneinheiten seit der letzten Berichterstat-
tung gestellt und nach welcher durchschnittlichen Dauer diese erteilt wurden. 
bzw. nach welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit diese noch offen sind. 
 
b) Wie viele Wohnungen im genannten Zeitraum genehmigt wurden, für wie viele 
Wohnungen Baufertigstellungsanzeigen entgegen genommen wurden und wie 
sich der Baugenehmigungsüberhang dadurch entwickelt hat. (Anmerkung: diese 
Daten können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Landesstatistik geliefert 
werden.) 
 
c) Wie sich die Zahl offener Stellen und der nicht im Dienst befindlichen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern (Elternzeit, Landzeitkranke...) im genannten Zeitraum 
entwickelt hat und 
 
d) Wie die Sachstände zur Digitalen Bauakte und zur Qualitativen Bauberatung 
(Ratsbeschluss vom 9. November 2021) sind. 
 
 
Begründung: 
 
Köln verfügt über eine internationale Strahl- und Anziehungskraft. Jährlich wählen tausende 
Menschen Köln als neue Wahlheimat. Dazu wächst die Bestandsbevölkerung ebenfalls ste-
tig an und mit diesen Entwicklungen auch der Bedarf an Wohnraum. 
 
Der Kölner Wohnungsmarkt gehört zu den angespanntesten in ganz NRW und stellt Politik 
und Verwaltung in der Wohnungsbaupolitik damit vor enorme Herausforderungen. Um diese 
gemeinsam und lösungsorientiert anzugehen, muss eine klare Sachlage zur Entwicklung der 
Wohnraumrealisierung herrschen. Die antragstellenden Fraktionen zielen mit diesem Antrag 
darauf ab, eine stärkere Transparenz zwischen Verwaltung und Politik zu erzeugen, um so 
den Prozess strukturierter begleiten zu können. 
 
Die schleppende Erteilung von Baugenehmigungen ist ein wichtiger Faktor, warum die Stadt 
Köln als Investitionsstandort in Zweifel gezogen wird und die notwendige Zahl fertiggestellter 
Wohnungen nicht erreicht wird. Effiziente Baugenehmigungsverfahren und effiziente Verfah-
ren zur Schaffung von Planrecht tragen dazu bei, Köln als bevorzugten Investitionsstandort 
zu identifizieren  Der Stadtentwicklungsausschuss hat hier die Pflicht, ein Monitoring durch-
zuführen, inwieweit die von der Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen wirken 
und die Verfahren beschleunigt werden können, um möglicherweise Nachsteuerungen ver-
anlassen zu können. 
 
Durch die regelmäßige Evaluation können Verwaltung und Politik mögliche Stellschrauben 
zur Effizienzsteigerung der Prozesse identifizieren. Die Prognose erlaubt eine bessere Ka-
pazitätsplanung und bietet den Akteurinnen eine zielorientiertere Zusammenarbeit.   
 
Mit freundlichen Grüßen

- 3 - 
 
 
 
Gez. Niklas Kienitz    Ulrich Breite 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  FDP-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0242/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG)
Datum
02.02.2023
Erstellt
02.02.2023 14:58