2238/2019
Anfrage der AfD-Fraktion zu Aufgaben und Zielerreichung Metropolregion Rheinland AN/0561/2019
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3571 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/2 Vorlagen-Nummer 21.06.219 2238/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss Anfrage der AfD-Fraktion zu Aufgaben und Zielerreichung Metropolregion Rheinland AN/0561/2019 Die AfD Fraktion bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: Die Geschäftsstelle des Metropolregion Rheinland e.V. hat wie folgt geantwortet: An Hand welcher konkreten Kriterien, Kennzahlen und Meilensteine wird die Erreichung der oben genannten fünf Ziele durch die Metropolregion Rheinland gemessen und gibt es einen Geschäftsverteilungsplan? Wenn ja, diesen bitte zur Verfügung stellen. Antwort zu 1: Die Mitgliederversammlung hat die Jahresplanung am 28.09.2018 für das Jahr 2019 beschlossen. Der Jahreswirtschaftsplan wurde in der Mitgliederversammlung am 29.03.2019 allen Mitgliedern vorgelegt und beschlossen. Der Geschäftsverteilungsplan ist beigefügt. Auf welcher Zeitschiene sollten welche quantitativen Ziele erreicht werden und was soll bis jeweils bis zum Jahresende 2019, 2020 und 2021 durch die Geschäftsführerinnen konkret erreicht worden sein? Bitte Einzelziele konkret benennen. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Interessen der Region schlagkräftiger zu vertreten (Fördermittele etc.) und woran soll der Fortschritt hierbei über die nächsten drei Jahre konkret gemessen werden? Bitte schlüsseln Sie den Fortschritt nach Planungen und den akquirierten Fördermitteln auf Antwort zu 2 & 3: Die Mitgliederversammlung hat die Programmplanung und das sich daraus ableitende Arbeitsprogramm für das Jahr 2019 beschlossen. Diese wird von der Geschäftsstelle der Metropolregion Rheinland umgesetzt. Die dauerhafte Aufgabe der Geschäftsführung leitet sich aus dem Vereinszweck ab (§ 2 der Satzung) Die Einzelziele der Jahresplanung wurden ebenfalls auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und werden aktuell umgesetzt. Wie ist die Abgrenzung der Tätigkeiten in Punkt vier (Standortmarketing) zu den lokalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Vereinsmitglieder vorgesehen und wie soll der nach wie vor bestehende interne Standortwettbewerb zwischen den Vereinsmitgliedern kanalisiert werden? (Interessenkonflikte zwischen z. B. Bonn, Düsseldorf, Köln, Umland) Antwort zu 4: Im Arbeitskreis Standortmarketing des Vereins sind die einzelnen Akteure vertreten, sodass 2 die gesamte Gebietskulisse abgebildet wird. Der Arbeitskreis hat unter anderem die Aufgabe, gemeinsame Interessen und Synergien zu identifizieren, Interessen zu bündeln und eine ge- meinsame Markenentwicklung voranzutreiben. Welche der oben genannten Ziele finden sich wie in den jeweiligen Zielvereinbarungen mit den beiden Geschäftsführerinnen wieder? Bitte die konkrete Ausformulierung zur Verfügung stellen. Antwort zu 5: Die Oberbürgermeisterin gibt den Ratsmitgliedern nach § 55 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW Auskunft zu sämtlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung. Das Auskunftsrecht der Ratsmitglieder dient der sachlichen Aufgabenerfüllung des Ratsmitglieds und korrespondiert mit dem Aufgabenbereich des Rates. Die Zielvereinbarungen zwischen dem Metropolregion Rheinland e. V. und der Geschäftsführung des Vereins sind Bestandteil der jeweiligen Arbeitsverträge. Die Berufung der Geschäftsführung einschließlich der Vereinbarung dieser Arbeitsverträge ist gemäß § 9 der Satzung der Metropolregion Rheinland e.V. Aufgabe des Vereinsvorstands. Gez. i.V. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2238/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.06.2019
- Erstellt
- 19.06.2019 13:02