AN/1191/2025
Barrierefreiheit und somit die Sicherheit für die jüngsten Fahrradfahrenden auch auf dem östlichen Gehweg der Mülheimer Freiheit nördlich der Einmündung Neustraße bis zur Einmündung Altstraße herstellen
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Barrierefreiheit und somit auch Sicherheit für jüngere Fahrradfahrende auf den Gehewegen der Mülheimer Freiheit herstellen
2983 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Die Linke Einzelmandatsträgerin
Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion
Die PARTEI Einzelmandatsträger
in der BV Köln- Mülheim
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 24.08.2025
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Barrierefreiheit und somit die Sicherheit für die jüngsten Fahrradfahrenden
auch auf dem östlichen Gehweg der Mülheimer Freiheit nördlich der
Einmündung Neustraße bis zur Einmündung Altstraße herstellen
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Einzelmandatsträgerin von Die Linke, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der Einzelmandatsträger von Die PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu
setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung
Barrierefreiheit und somit die Sicherheit für die jüngsten Fahrradfahrenden auch auf
dem östlichen Gehweg der Mülheimer Freiheit nördlich der Einmündung Neustraße
bis zur Einmündung Altstraße herzustellen.
Begründung:
Barrierefreiheit auf Gehwegen herzustellen und durchgehend zu gewährleisten ist
leider kein leichtes Unterfangen, aber ein wichtiges Ziel, auf das immer wieder
hingewiesen , das immer wieder eingefordert und letztendlich natürlich auch von den
ausführenden Stellen der Stadt umgesetzt werden muss.
Hinsichtlich der Umsetzung gibt es noch viel Luft nach oben, wie nicht nur die
angehängten Fotos zeigen, sondern wie jede Person, die mit wachen Augen durch
die Straßen geht, jeden Tag aufs Neue feststellen muss.
Der benannte Gehweg ist ein gravierendes Beispiel dafür, dass die Gewährung der
Barrierefreiheit für mobil eingeschränkte Menschen, für diejenigen, die mit einem
Kinderwagen, einem Rollstuhl, einem Rollator usw. unterwegs sind, aber auch für die
hier benannten jüngsten Fahrradfahrenden oft nicht vorhanden ist.
Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten.
Kinder bis zum achten Lebensjahr haben die Vorgabe auf dem Gehweg zu fahren.
Seit 2016 ist es den radelnden Aufsichtspersonen auch erlaubt mit den Kindern auf
dem Gehweg zu fahren. Damit soll die Aufsichtspflicht erleichtert und die Sicherheit
der Jüngsten verbessert werden.
Auf dem benannten Gehweg ist dies nicht möglich und muss geändert werden. Autos
runter vom Gehweg kann hier nur die Devise sein!
Miit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll gez. Jonas Höltig
Einzelmandatsträgerin Fraktionsvorsitzender
Die Linke Bündnis 90/ Die Grünen
gez. Andreas Altefrohne
Einzelmandatsträger Die PARTEI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1191/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 25.08.2025
- Erstellt
- 25.08.2025 11:57