Mandari Insight

3576/2024

Ausweichfläche Uni-Wiese Karneval Weiberfastnacht 2025, LSG L16, hier: Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.11.2024, TOP 3.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Antrag Weiberfastnacht 2025

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2747 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3576/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausweichfläche Uni-Wiese Karneval Weiberfastnacht 2025, LSG L16, hier: Antrag auf 
Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Nutzung der Uni-Wie-
sen als Ausweichfläche für den Weiberfastnacht 2025 einverstanden. Er stimmt einer beab-
sichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Ver-
botsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
Alternative: 
 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung 
gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Sachverhalt 
In den letzten Jahren hat der Straßenkarneval besonders im „Kwatier Latäng“ einen immen-
sen Zuwachs an Menschen verzeichnen können. Dies führte dazu, dass die Ordnungsbe-
hörde seit 2017 ein Sicherheitskonzept umsetzt, so dass die Zugänge in das „Kwartier Latäng“ 
gesteuert wurden. In den letzten Jahren reichte dies jedoch nicht aus. Die Feiernden wurden 
über die Karnevalstage im Februar als auch am 11.11. auf Ausweichflächen in den Inneren 
Grüngürtel „umgeleitet“.  
 
Die Stadt Köln ist bemüht, ein Konzept für alternative Flächen zu entwickeln und einen ent-
sprechenden Veranstalter hierfür zu gewinnen. Dies ist jedoch für Weiberfastnacht voraus-
sichtlich noch nicht umzusetzen. 
 
In Anlage 1 enthält den Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans. Eine 
Verkleinerung der Flächen um den Bereich nördlich der Zülpicher Straße ist geplant. Weiter-
hin werden die Bemühungen der Stadt Köln Alternativflächen zu finden dargestellt.  
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Die Befreiungsvoraussetzungen nach § 67 Absatz 1, Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz liegen 
vor, da das öffentliche Interesse an der Sicherheit von Leib und Wohl der Menschen das Inte-
resse am Schutz der Grünflächen der Uniwiesen im Inneren Grüngürtel überwiegt. Hierbei ist 
insbesondere zu berücksichtigen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden (Absi-
cherung der Bäume, Verlegung von Bodenplatten) um die Auswirkungen auf das Schutzgebiet 
so gering wie möglich zu halten. Die Flächen werden nach Beendigung der Maßnahme wie-
derhergestellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Antrag auf Befreiung

Anlage 1: Antrag Weiberfastnacht 2025

4824 Zeichen

/ 2 
32 09.11.2024 
 Herr Mayer 
 25098 
  
 
571/1 
Herrn Distelrath 
 
 
Nutzung der Uni-Wiese im “Landschaftsschutzgebiet Innerer Grüngürtel“ am 
zum Straßenkarneval 2025 vom 27.02.2025 (Weiberfastnacht) bis 03.03.2025 
(Rosenmontag) im Zuge der Gefahrenabwehr 
 
 
Sehr geehrter Herr Distelrath, 
 
hiermit beantrage ich gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG eine Befreiung von den 
entgegenstehenden Verboten des Landschaftsplans für die Nutzung der Uni -Wiesen 
zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße als Ausweichfläche für  die 
Feiernden aus dem sogenannten Kwartier Latäng zum Straßenkarneval 2025.  
 
Das Verlegen der Bodenplatten zum Schutz des Rasens sowie der Aufbau der für die 
logistische Erschließung notwendigen Absperrgitter und –zäune, Unfallhilfestellen der 
eingesetzten Sanitätsdienste sowie der mobilen T oilettenanlagen beginnt nach 
derzeitigem Stand am 21.02.2025. Der  Abbau ist bis zum 10.03.2025 vorgesehen. 
Hierzu kann es ggf. noch kleinere Abweichungen geben, da die Lieferfirmen noch nicht 
abschließend feststehen. 
 
Analog zum 11.11.2024 streben wir an, die mit Rasenschutzplatten abgedeckte Fläche 
um den Bereich nördlich der Zülpicher Straße zu verkleinern. Im Ergebnis planen wir 
somit lediglich, die Rasenflächen zwischen Zülpicher Straße und Luxemburger Straße 
zu nut zen. Die Verkleinerung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der 
Sicherheitspartner.  
 
Diese angestrebte Verkleinerung ist das Ergebnis der kontinuierlichen Bemühungen 
der Stadt Köln, den Umfang der benötigten Fläche und den damit verbundenen Eingriff 
in da s Landschaftsschutzgebiet auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu 
reduzieren. 
 
Parallel dazu werden die Bemühungen intensiviert, mögliche alternativ zu den Uni -
Wiesen nutzbare Flächen hinsichtlich ihrer T auglichkeit zur Aufnahme einer größeren 
Menschenmenge zu finden. Anders als in den Vorjahren haben wir den Radius bei der 
Suche nach einer Fläche deutlich erweitert, da im Kwartier Latäng bzw. in unmittelbarer 
Umgebung keine geeigneten Flächen vorhanden sind. 
 
Trotz des erweiterten Radius gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten Fläche 
bisher schwierig, da die Fläche besondere Anforderungen hinsichtlich verkehrlicher, 
infrastruktureller sowie logistischer Art erfüllen muss. Bei der Suche nach einer

- 2 - 
 
 
Ersatzfläche arbeitet das Amt für öffentliche Ordnu ng sehr eng mit der Polizei, der 
Feuerwehr und den Kölner Verkehrsbetrieben zusammen.  
 
Unsere oberste Zielsetzung ist und bleibt die Schaffung einer oder mehrerer 
Alternativflächen zur Entlastung der Uni-Wiese und somit in der Folge des gesamten 
Kwartier Latäng mit der Prämisse, die Uni-Wiese für die Bewältigung der Aufkommen 
an Feiernden zum 11.11. sowie zum Straßenkarneval gänzlich obsolet zu machen. 
 
Ungeachtet dieser intensivierten Bemühungen der Stadt Köln werden nach 
Einschätzung aller Sicherheitspar tner zum Straßenkarneval 2025 mehrere 
zehntausend zumeist jugendliche Feiernde das Kwartier Latäng aufsuchen.  
 
Um aus Sicherheitsgründen einer Überfüllung der teilweise engen und durch 
begrenzte örtliche Kapazitäten geprägten Straßen des Kwartier Latäng v orzubeugen, 
ist die Inanspruchnahme der Uni -Wiese als Aufstellungsfläche für die Feiernden, 
denen kein Zugang in das Kwartier Latäng mehr gewährt werden kann, absehbar 
alternativlos.  
 
Dieses Konzept erfüllt gleich mehrere wichtige Funktionen zur Abwehr von Gefahren: 
Neben dem vorrangigen Schutz von Leib und Leben der Feiernden auf der Fläche 
stellt das Konzept sicher, dass alle Flucht- und Rettungswege aus dem Kwartier Latäng 
heraus passierbar bleiben. Ferner stellt das Konzept sicher, dass Zufahrtswege für 
insbesondere Polizei und Feuerwehr in sämtliche unmittelbar umliegenden (Wohn -) 
Bereiche freigehalten werden können.  
 
Aus den oben genannten Gründen besteht deshalb ein dringendes öffentliches 
Interesse an der Nutzung der Uni-Wiese zu dem dargestellten Zweck und zur Abwehr 
der oben dargestellten und konkret im Falle eines Verzichts auf die Uni -Wiese bzw. 
eines Nutzungsverbots erwartbaren Gefahren  für die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung.  
 
Bei der zum Straßenkarneval 2025 jeweils zzgl. Auf- und Abbauzeiten beschriebenen 
Nutzung der Uni-Wiese handelt es sich somit um eine unverzichtbare Maßnahme der 
Gefahrenabwehr im Sinne des § 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes NRW 
(OBG NRW), die die Stadt Köln in ihrer Eigenschaft als allgemeine Ordnungsbehörde 
nach genauer Abwägung und pflichtgemäßem Ermessen insbesondere zur 
Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben der oben genannten Personenkreise 
durchführt. 
 
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte 32 zeitnah über die 
weiteren Schritte zu informieren und danke im Voraus für Ihre Bemühungen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Ralf Mayer

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.5 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3576/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.01.2025
Erstellt
11.11.2024 13:48