3576/2024
Ausweichfläche Uni-Wiese Karneval Weiberfastnacht 2025, LSG L16, hier: Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3576/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweichfläche Uni-Wiese Karneval Weiberfastnacht 2025, LSG L16, hier: Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Nutzung der Uni-Wie- sen als Ausweichfläche für den Weiberfastnacht 2025 einverstanden. Er stimmt einer beab- sichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Ver- botsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Sachverhalt In den letzten Jahren hat der Straßenkarneval besonders im „Kwatier Latäng“ einen immen- sen Zuwachs an Menschen verzeichnen können. Dies führte dazu, dass die Ordnungsbe- hörde seit 2017 ein Sicherheitskonzept umsetzt, so dass die Zugänge in das „Kwartier Latäng“ gesteuert wurden. In den letzten Jahren reichte dies jedoch nicht aus. Die Feiernden wurden über die Karnevalstage im Februar als auch am 11.11. auf Ausweichflächen in den Inneren Grüngürtel „umgeleitet“. Die Stadt Köln ist bemüht, ein Konzept für alternative Flächen zu entwickeln und einen ent- sprechenden Veranstalter hierfür zu gewinnen. Dies ist jedoch für Weiberfastnacht voraus- sichtlich noch nicht umzusetzen. In Anlage 1 enthält den Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans. Eine Verkleinerung der Flächen um den Bereich nördlich der Zülpicher Straße ist geplant. Weiter- hin werden die Bemühungen der Stadt Köln Alternativflächen zu finden dargestellt. Befreiungsvoraussetzungen Die Befreiungsvoraussetzungen nach § 67 Absatz 1, Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz liegen vor, da das öffentliche Interesse an der Sicherheit von Leib und Wohl der Menschen das Inte- resse am Schutz der Grünflächen der Uniwiesen im Inneren Grüngürtel überwiegt. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden (Absi- cherung der Bäume, Verlegung von Bodenplatten) um die Auswirkungen auf das Schutzgebiet so gering wie möglich zu halten. Die Flächen werden nach Beendigung der Maßnahme wie- derhergestellt. Anlagen Anlage 1: Antrag auf Befreiung
Anlage 1: Antrag Weiberfastnacht 2025
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/ 2 32 09.11.2024 Herr Mayer 25098 571/1 Herrn Distelrath Nutzung der Uni-Wiese im “Landschaftsschutzgebiet Innerer Grüngürtel“ am zum Straßenkarneval 2025 vom 27.02.2025 (Weiberfastnacht) bis 03.03.2025 (Rosenmontag) im Zuge der Gefahrenabwehr Sehr geehrter Herr Distelrath, hiermit beantrage ich gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG eine Befreiung von den entgegenstehenden Verboten des Landschaftsplans für die Nutzung der Uni -Wiesen zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße als Ausweichfläche für die Feiernden aus dem sogenannten Kwartier Latäng zum Straßenkarneval 2025. Das Verlegen der Bodenplatten zum Schutz des Rasens sowie der Aufbau der für die logistische Erschließung notwendigen Absperrgitter und –zäune, Unfallhilfestellen der eingesetzten Sanitätsdienste sowie der mobilen T oilettenanlagen beginnt nach derzeitigem Stand am 21.02.2025. Der Abbau ist bis zum 10.03.2025 vorgesehen. Hierzu kann es ggf. noch kleinere Abweichungen geben, da die Lieferfirmen noch nicht abschließend feststehen. Analog zum 11.11.2024 streben wir an, die mit Rasenschutzplatten abgedeckte Fläche um den Bereich nördlich der Zülpicher Straße zu verkleinern. Im Ergebnis planen wir somit lediglich, die Rasenflächen zwischen Zülpicher Straße und Luxemburger Straße zu nut zen. Die Verkleinerung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Sicherheitspartner. Diese angestrebte Verkleinerung ist das Ergebnis der kontinuierlichen Bemühungen der Stadt Köln, den Umfang der benötigten Fläche und den damit verbundenen Eingriff in da s Landschaftsschutzgebiet auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Parallel dazu werden die Bemühungen intensiviert, mögliche alternativ zu den Uni - Wiesen nutzbare Flächen hinsichtlich ihrer T auglichkeit zur Aufnahme einer größeren Menschenmenge zu finden. Anders als in den Vorjahren haben wir den Radius bei der Suche nach einer Fläche deutlich erweitert, da im Kwartier Latäng bzw. in unmittelbarer Umgebung keine geeigneten Flächen vorhanden sind. Trotz des erweiterten Radius gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten Fläche bisher schwierig, da die Fläche besondere Anforderungen hinsichtlich verkehrlicher, infrastruktureller sowie logistischer Art erfüllen muss. Bei der Suche nach einer - 2 - Ersatzfläche arbeitet das Amt für öffentliche Ordnu ng sehr eng mit der Polizei, der Feuerwehr und den Kölner Verkehrsbetrieben zusammen. Unsere oberste Zielsetzung ist und bleibt die Schaffung einer oder mehrerer Alternativflächen zur Entlastung der Uni-Wiese und somit in der Folge des gesamten Kwartier Latäng mit der Prämisse, die Uni-Wiese für die Bewältigung der Aufkommen an Feiernden zum 11.11. sowie zum Straßenkarneval gänzlich obsolet zu machen. Ungeachtet dieser intensivierten Bemühungen der Stadt Köln werden nach Einschätzung aller Sicherheitspar tner zum Straßenkarneval 2025 mehrere zehntausend zumeist jugendliche Feiernde das Kwartier Latäng aufsuchen. Um aus Sicherheitsgründen einer Überfüllung der teilweise engen und durch begrenzte örtliche Kapazitäten geprägten Straßen des Kwartier Latäng v orzubeugen, ist die Inanspruchnahme der Uni -Wiese als Aufstellungsfläche für die Feiernden, denen kein Zugang in das Kwartier Latäng mehr gewährt werden kann, absehbar alternativlos. Dieses Konzept erfüllt gleich mehrere wichtige Funktionen zur Abwehr von Gefahren: Neben dem vorrangigen Schutz von Leib und Leben der Feiernden auf der Fläche stellt das Konzept sicher, dass alle Flucht- und Rettungswege aus dem Kwartier Latäng heraus passierbar bleiben. Ferner stellt das Konzept sicher, dass Zufahrtswege für insbesondere Polizei und Feuerwehr in sämtliche unmittelbar umliegenden (Wohn -) Bereiche freigehalten werden können. Aus den oben genannten Gründen besteht deshalb ein dringendes öffentliches Interesse an der Nutzung der Uni-Wiese zu dem dargestellten Zweck und zur Abwehr der oben dargestellten und konkret im Falle eines Verzichts auf die Uni -Wiese bzw. eines Nutzungsverbots erwartbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Bei der zum Straßenkarneval 2025 jeweils zzgl. Auf- und Abbauzeiten beschriebenen Nutzung der Uni-Wiese handelt es sich somit um eine unverzichtbare Maßnahme der Gefahrenabwehr im Sinne des § 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG NRW), die die Stadt Köln in ihrer Eigenschaft als allgemeine Ordnungsbehörde nach genauer Abwägung und pflichtgemäßem Ermessen insbesondere zur Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben der oben genannten Personenkreise durchführt. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte 32 zeitnah über die weiteren Schritte zu informieren und danke im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Mayer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3576/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.01.2025
- Erstellt
- 11.11.2024 13:48