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AFM/0012/2009

Ordnungsdienst der Stadt Münster

Anfrage in der BV Mitte 07.05.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 16.06.2009, TOP 8.5

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1617 Zeichen

Anfrage Nr. AFM/0012/2009 
von Herrn Dr. Nonhoff (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 
in der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
vom 05.05.2009 
 FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
BEZIRKSVERTRETUNG MÜNSTER-MITTE   
 
 
   Münster, den 
   05.05.2009 
ANFRAGE 
Seit einigen Jahren nimmt in Münster die Präsenz des Streifendienstes des Ord-
nungsamtes permanent zu. Damit einher geht eine stete „Aufrüstung“ dieses 
Dienstes mit Fahrzeugen und jüngst so gar hieb- und stichfesten Schutzwesten. 
Gleichfalls werden von Verwaltungsseite Überlegungen zu härteren Sanktions-
möglichkeiten in die Öffentlichkeit getragen (Stichwort: Führerscheinentzug). 
Nachdem die Münsteranerinnen und Münsteraner früher die Mitarbeiter des 
Ordnungsamtes nur mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs in Verbindung 
brachten, scheint hier nun so etwas wie eine städtische Polizei entstanden zu 
sein, die mittlerweile eine rasante Eigendynamik entwickelt hat. Um der wach-
senden Unsicherheit über Autorität und Kompetenz dieses Dienstes zu begeg-
nen, stellen wir folgende Fragen: 
1.  Welche Aufgabenteilung zwischen Ordnungsdienst und Polizei ist recht-
lich eindeutig festgelegt? 
2.  Welche rechtlich eindeutigen Sanktionsmöglichkeiten haben die Mitar-
beiter des Ordnungsdienstes? 
3.  Wieviele Mitarbeiter sind im Streifendienst des Münsteraner Ordnungs-
amtes tätig? Wie hoch sind die Kosten des Ordnungsdienstes? Wie hoch 
sind die Einnahmen des Ordnungsdienstes? 
4.  Gibt es einen Entwicklungsplan des Ordnungsdienstes? Wer entscheidet 
über die Ausstattung (personell und materiell) des Ordnungsdienstes? 
 
 
Dr. Stephan Nonhoff

Beratungsverlauf (1)

16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 8.5 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AFM/0012/2009
Typ
Anfrage in der BV Mitte
Datum
07.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37