AN/1653/2017
Autofreie Altstadt jetzt!
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Anlage 1
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SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.11.2017 AN/1653/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.12.2017 Verkehrsausschuss 23.01.2018 Autofreie Altstadt jetzt! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 19.12.2017 aufzunehmen: Präambel: Der Bereich der historischen Altstadt ist die Visitenkarte unserer Stadt und ein Stadtraum von herausragender und identitätsstiftender Bedeutung für Köln. Der zentrale Bereich im Herzen der Stadt um Dom, Rathaus, Alter Markt und Heu- markt ist außerdem Ausgangs- und Zielort für unzählige Besucher, die jedes Jahr von überall her nach Köln kommen und prägt damit das Erscheinungsbild Kölns als Metropole maßgeblich. Auch mit Blick auf die laufenden Stadtentwicklungsprozesse wie Masterplan, Mi- qua und Via Culturalis ist die Frage der künftigen Verkehrsführung in diesem Be- reich nicht nur verkehrspolitisch von herausragender Bedeutung. Hier gilt es, die imageprägende Anmutung unserer Altstadt zukunftsgerichtet und einer modernen Metropole mit hoher Aufenthaltsqualität angemessen zu gestal- ten. Das erfordert insbesondere auch eine Verkehrsführung, die für diesen zent- ralen Erlebnisraum nicht länger die Anforderungen des motorisierten Individual- verkehrs als Maßstab der Planungen anlegt, sondern vielmehr attraktive Angebo- te zum Flanieren und Verweilen in den Mittelpunkt stellt. Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Planung zur künftigen Verkehrs- führung in der Kölner Altstadt auszuarbeiten, wie der zentrale Bereich um Rathaus, Miqua und WRM, Alter Markt und Heumarkt vom Autoverkehr - 2 - freigezogen werden kann. 2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie folgende Bereiche als Fuß- gängerzonen eingerichtet werden können: Unter Goldschmied als zentrale Achse für den Fußgängerverkehr sowie Am Hof, Bechergasse, Große Budengasse, Kleine Budengasse, Portalsgasse, Rathausplatz, Bürgerstraße, Obenmarspforten, Quatermarkt, Martinstraße bis Bolzengasse, Bolzengasse, Steinweg, Heumarkt bis Gürzenichstraße, Unter Käster, Hühnergasse, Marsplatz und Alter Markt (vgl. Anlage). Zielsetzung ist es, ein Konzept zu entwickeln, das eine weitestmögliche autofreie Gestaltung der historischen Altstadt vorsieht und dabei die Er- reichbarkeit der Parkhäuser über alternative Erschließungen gewährleistet. Berechtigte Erschließungsbelange der Anwohner, Anlieger und von Gewer- betreibenden sollen über entsprechende Regelungen Berücksichtigung fin- den. 3. Für eine durchgängige Gestaltung mit weitläufigen Fußgängerzonen sind zudem Drususgasse, Kolumbastraße, Richartzstraße, ein Teilbereich der Ludwigstraße sowie die Minoritenstraßen zwischen Drususgasse und Richartzstraße in die Planungen einzubeziehen und die Möglichkeiten zur Freiziehung vom Autoverkehr zu prüfen. 4. Eine geregelte Nutzung der künftig autofreien Bereiche auch für den Rad- verkehr soll grundsätzlich möglich sein. Ziel muss es dabei sein, insbeson- dere auch in Bereichen mit einem hohen Fußgängeraufkommen Konflikte zu vermeiden. Es muss attraktive Wegebeziehungen für Rad- und Fußgän- gerverkehr gleichermaßen geben. 5. Für eine nachhaltige Neuordnung in Bezug auf die bestehenden Parkhäuser wird die Verwaltung beauftragt, ein Portalparkhauskonzept zu entwickeln. Zielsetzung soll es sein, perspektivisch Parkangebote in Parkhäusern ledig- lich im äußeren Bereich der historischen Altstadt zu unterbreiten. 6. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die derzeit parallel laufenden Planungen und Entwicklungen in einzelnen Betrachtungsräumen im Be- reich Altstadt, ausdrücklich genannt seien Neuplanung Trankgasse, Neuge- staltung Tunnel Johannisstraße, Neugestaltung Kurt-Hackenberg-Platz in einer Gesamtbetrachtung zusammenzuführen und daraus eine einheitliche Vision zu entwickeln, wie sich die Aufenthaltsqualität im Herzen der Stadt durch eine zukunftsgerichtete Verkehrs- und Stadtplanung deutlich stei- gern lässt. 7. Die in diesem Sinne entwickelte Planung soll der Öffentlichkeit im weiteren Planungsprozess vorgestellt und unter Berücksichtigung der hier gewon- nenen Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Begründung: - 3 - Der zentrale Bereich der historischen Altstadt und insbesondere der Via Cultura- lis, die mit erheblichem Aufwand zu einem kulturellen Erlebnisraum internationa- len Ranges gestaltet wird, soll für Fußgänger attraktiv gestaltet werden. Durch eine weitgehend autofreie Verkehrsführung kann eine entscheidende Aufwertung dieses bedeutenden Stadtraumes und eine erhebliche Verbesserung der Aufent- haltsqualität erreicht werden. Mit einer großzügigen Einrichtung von Bereichen, die dem Fußgängerverkehr vorbehalten sind, würde eine Situation geschaffen, die zum Flanieren und Ver- weilen einlädt und die Via Culturalis angemessen erlebbar macht. Leitgedanke einer zukunftsgerichteten Neuordnung muss es daher sein, den Au- toverkehr weitmöglichst aus der historischen Altstadt fernzuhalten. Der zentrale Altstadtkern muss einer intensiven Fußgängernutzung vorbehalten sein. Dabei sind Regelungen für die Führung des Radverkehrs zu entwickeln, die einerseits eine zentrale Achse für den Radverkehr vorsehen und andererseits Beeinträchti- gungen für Zufußgehende durch geeignete Regelungen vermeiden. Im ersten Schritt ist mit dieser Zielsetzung die Planung für die künftige Verkehrs- führung in der Altstadt neu aufzusetzen und dabei eine alternative Erschließung für die vorhandenen Parkhäuser aufzuzeigen. Die Erreichbarkeit der vorhandenen Parkhäuser ist sicherzustellen. Dabei kann allerdings ein kürzest möglicher An- fahrtsweg kein maßgebliches Kriterium für eine zeitgemäße Verkehrsführung sein. Die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für den motorisierten Indivi- dualverkehr, um möglichst komfortabel den historischen Altstadtkern anfahren zu können, ist als Prämisse für moderne und nachhaltige Verkehrs- und Stadt- entwicklungspolitik nicht geeignet. Perspektivisch ist daher - dem Grundsatz einer autofreien Altstadt folgend - zu überprüfen, wie die Situation der Parkhäuser in diesem Bereich insgesamt nach- haltig verändert werden kann. So sollten längerfristig Parkmöglichkeiten mög- lichst in Parkhäusern vorgehalten werden, die außerhalb des zentralen Altstadt- kerns liegen. Mit der Vorlage 2835/2016/1 hat die Verwaltung Ergebnisse einer Variantenun- tersuchung zur künftigen Verkehrsführung in der Altstadt vorgelegt. Das Unter- suchungsgebiet umfasst nur den Bereich der historischen Altstadt. Um eine konsequente Anschlussfähigkeit zu Entwicklungen in anliegenden Ver- kehrsräumen sicherzustellen und eine stringente Gesamtkonzeption, die die Zu- sammenhänge einzelner Entwicklungen und Projekte - hier seien beispielhaft die Neuplanung für den Bereich Trankgasse, die Neugestaltung des Tunnels Johan- nisstrasse, die jeweils neu aufgestellt werden müssen, genannt – zu entwickeln, muss der Betrachtungsraum ausgeweitet werden. Dabei ist zur Entwicklung einer schlüssigen Gesamtstrategie auch eine Einbeziehung des Kolumbaquartiers sinn- voll. Die aktuelle Bearbeitung der wesentlichen Frage, wie sich der unmittelbare Kern- bereich der Altstadt auf lange Zeit präsentieren wird, vermittelt den Eindruck, dass lediglich partielle Entwicklungen berücksichtigt werden und lässt eine ganz- heitliche Vision für ein modernes Erscheinungsbild der Metropole Köln vermissen. Daher ist es sinnvoll und geboten, die laufenden Planungen und Entwicklungen der einzelnen Betrachtungsräume in einer Gesamtbetrachtung zusammenzufüh- ren, die dem strategischen Leitgedanken folgt, die Aufenthaltsqualität im Herzen - 4 - unserer Stadt durch eine zukunftsgerichtete Verkehrs- und Stadtentwicklungspo- litik deutlich zu steigern. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1653/2017
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 13.01.2018
- Erstellt
- 15.11.2017 15:42