V/0331/2010
Aufgabe der Bundesgeschäftsstelle des Gesunde-Städte Netzwerks
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Beschlussvorlage
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V/0331/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Aufgabe der Bundesgeschäftsstelle des Gesunde-Städte Netzwerks Beratungsfolge 19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 09.06.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster bewirbt sich nicht um die Weiterführung der Bundesgeschäftsstelle des Gesun- de Städte-Netzwerks und gibt diese Aufgabe spätestens auf der Mitgliederversammlung des Netz- werkes im Jahr 2012 ab. II. Kosten/Folgekosten keine Begründung: Der Hauptausschuss der Stadt Münster hatte mit Beschlussvorlage 404/2003 seine Bereitschaft zur Übernahme der Bundesgeschäftsstelle des Gesunde Städte-Netzwerkes durch das Gesund- heitsamt der Stadt Münster für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren, erklärt. Die Übernahme erfolg- te daraufhin im Mai 2004 auf der Mitgliederversammlung in Halle/Saale. Das Gesunde Städte-Netzwerk ist ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) initiierter Zu- sammenschluss von Städten, Kreisen, Bezirken und Regionen mit der Zielsetzung, die kommunale Gesundheitsförderung als gesellschaftspolitische Aufgabe im öffentlichen Bewusstsein zu veran- kern. Im Gesunde Städte-Netzwerk und vor Ort in den Kommunen wirken VertreterInnen der Selbsthilfe und Initiativen paritätisch mit. Mit unterschiedlichen Akteuren werden gemeinsam kon- krete Planungshilfen in den Themenfeldern der Gesundheitsförderung erarbeitet. Auf Bundesebe- ne bestehen Kooperationen mit Dritten mit dem Ziel, die Interessen des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes im Bereich der Gesundheitsförderung zu stärken und zu unterstützen. Die Geschäftsstelle ist zum einen Ansprechpartnerin im Netzwerk für die Mitgliedskommunen, den Sprecherinnen- und Sprecherrat und die Kompetenzzentren. Zu den Aufgaben gehört die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Sprecherrates, der jährlichen Mitgliederversammlungen, Aus- schreibung des Gesunde Städte-Preises (alle zwei Jahre) und die Unterstützung der Ausrichter von Symposien des Netzwerkes. Nach außen ist die Geschäftsstelle erste Ansprechpartnerin des Vorlagen-Nr.: V/0331/2010 Auskunft erteilt: Herr Dr. Weth Ruf: 492 53 02 E-Mail: WethClaus@stadt-muenster.de Datum: 04.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0331/2010 Netzwerkes. Interessierte Städte werden zur Mitgliedschaft und den damit verbundenen Aufgaben beraten. Die Redaktion und Herausgabe der Gesunde Städte-Nachrichten (einer zweimal im Jahr erscheinenden Broschüre mit Berichten aus dem Netzwerk, Vorstellung neuer Mitglieder und Be- richten zu neuen Entwicklungen im Themenfeld Gesundheit und Stellungnahmen hierzu), des Newsletters und die Pflege der Homepage gehören im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls zu den Aufgaben der Geschäftsstelle. Das Netzwerk ist auf 70 Mitglieder mit ca. 22 Mio. EinwohnerInnen gewachsen, weitere interessier- te Städte bereiten ihren Beitritt vor. Durch die zunehmende Mitgliederzahl und die wachsende Wahrnehmung des Gesunde Städte-Netzwerkes steigen auch die Anforderungen an eine Ge- schäftsstelle. So erfordern Kooperationen auf unterschiedlichen Ebenen wie Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Hochschulen und Verbände kontinuierliche Pflege. Daraus konnten Projekte mit Partnern wie die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Techniker Kranken- kasse sowie die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtswesen entwickelt und durchgeführt werden. Weitere Allianzen sind im Aufbau. Die Stadt Münster ist mit der Übernahme der Gesunde Städte-Geschäftsstelle bundesweit als Ge- sunde Stadt mit hoher Kompetenz sichtbar geworden. Die Geschäftsaufgaben werden geleistet durch Herrn Dr. Weth als Geschäftsführer und Frau Menke als Fachkraft mit einem durchschnittli- chen Stellenanteil von je ca. 30 %. Unterstützung in der Projektarbeit erfolgt aus dem Selbsthilfe- und Initiativenbereich. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster und die Kinderneurologiehilfe e.V. Münster vertreten dabei insbesondere die speziellen Selbsthilfeinteressen im Netzwerk. Der Hauptausschuss ist bei seinem Beschluss 2003 zur Bewerbung um die Geschäftsaufgaben davon ausgegangen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen werden. Die Durchführung der Geschäftsaufgaben erfolgt ohne direkte personelle Konsequenzen für die Stadt. Durch Umvertei- lung von Aufgaben und Zuständigkeiten und ein besonderes Engagement der beiden Mitarbeiter werden diese Aufgaben kompensiert. Wie bereits geschildert nehmen jedoch die Anforderungen an die Geschäftsstelle zu, was dazu geführt hat, dass durch eine strategische Prioritätensetzung Aufgaben des Gesundheitsamtes wie z. B. die Gesundheitsberichterstattung, Maßnahmen zur kommunalen Gesundheitskonferenz und andere Aktivitäten zur Gesundheitsförderung in der Stadt Münster nicht zeitplangemäß umgesetzt werden konnten und können. Derzeit wird im Gesunde Städte-Netzwerk die Erhöhung der Dienstleistungspauschale (entspr. Mitgliedsbeitrag) und die Anwerbung weiterer Mittel beraten, um in Zukunft die die Geschäftsstelle tragende Kommune ent- lasten zu können. Ob es tatsächlich zu entsprechenden Erhöhungen kommt, lässt sich nicht sicher prognostizieren. Die vorgeschlagene Übergabe der Geschäftsführung im Jahr 2012 basiert auf dem o.g. Beschluss des Hauptausschusses, in dem für die Übernahme der Geschäftsführung ein Zeitraum von bis zu 8 Jahren festgelegt war und die darauf folgende Übergabe der Geschäftsführung anvisiert wurde. Für die Bewältigung der zahlreichen Anforderungen an die Arbeit des Gesundheitsamtes sind die durch die Geschäftsführung gebundenen Ressourcen erforderlich und können auch nicht ander- weitig bereitgestellt werden. Ein Abrücken von der 2003 beschlossenen Befristung scheidet daher aus. Durch die vorgeschlagene frühzeitige Beschlussfassung erhält die übernehmende Kommune hinreichend Zeit, sich auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Dies entspricht dem Verfahren bei der Übernahme, als die Hansestadt Hamburg die Geschäftführung abgab. Aktuell sind mehrere Inte- ressebekundungen von Großstädten zur Übernahme der Geschäftsführung bekannt. Die aktive Mitgliedschaft der Stadt Münster im Gesunde Städte-Netzwerk bleibt von der Abgabe der Geschäftsaufgaben 2012 unberührt. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Ergänzungsvorlage V/0331/2010/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Vorlagen-Nr.: V/0331/2010/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Dr. Weth Ruf: Betrifft Aufgabe der Bundesgeschäftsstelle des Gesunde-Städte Netzwerks Beratungsfolge 09.06.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster bewirbt sich nicht um die Weiterführung der Bundesgeschäftsstelle des Gesun- de Städte-Netzwerks und gibt diese Aufgabe spätestens auf der Mitgliederversammlung des Netz- werkes im Jahr 2012 ab. II. Kosten/Folgekosten keine Begründung: Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit- und Arbeitsförderung hat in seiner Sitzung am 19.05.2010 die Beschlussvorlage 0331/2010 beraten. Eine Entscheidung wurde zunächst vertagt. Der SprecherInnenrat des Gesunde Städte-Netzwerks (GSN) hat in einem Schreiben an den Oberbürgermeister um Prüfung gebeten, ob Münster eine Bereitschaft zur Weiterführung der Ge- schäftsaufgaben bis zum Jahr 2015 signalisieren kann. Aufgrund dieser veränderten Sachlage und zur Frage der Refinanzierung der Aufwendungen des Gesundheitsamtes für die Bundesge- schäftsstelle wurde die Verwaltung beauftragt, Informationen zum aktuellen Sachstand incl. der anstehenden Erhöhung der Dienstleistungspauschale einzuholen. Derzeitiger jährlicher Aufwand des Gesundheitsamtes für die GSN-Bundesgeschäftsstelle Die nachfolgende Kostenübersicht aus dem Geschäftsjahr 2009/2010 stellt die aktuelle Finanzsi- tuation dar. Die dort aufgeführten Sachkosten werden aus der Dienstleistungspauschale bestritten. Die Stadt Münster hat hingegen bisher die Personalkosten getragen. In der Diskussion zur Refi- nanzierung von Personalkosten mit dem SprecherInnenrat sind diese ohne die Angaben der Zu- schläge für Versorgungsaufwendungen kommuniziert worden. 492 53 02 E-Mail: WethClaus@stadt-muenster.de Datum: 28.05.2010 V/0331/2010/1 - 2 - Erträge bisher kommunizierte Aufwendungen (ohne Zuschläge für Versorgung) tatsächliche haushalts- belastende Aufwendungen (incl. Zuschläge für Versorgung) Mitgliedsbeiträge GSN aktuell 17.350 € Förderung BGW 2.600 € Personalaufwendungen je 1/3 Stellenanteil A 14 und G 10 38.000 € 56.790 € Sachaufwendungen: Öffentlichkeitsarbeit (insbes. Layout und Druck der GS-Nachrichten, Homepage) 6.203 € 6.203 € Symposium/Mitgliederversammlung: Pauschalzuschuss an Ausrichter 6.000 € 6.000 € Reisekosten der Geschäftsstelle incl. der Partner (Selbsthilfe- kontaktstelle, Kinderneurologiehilfe e.V. für Spre- cherratssitzungen, Mitgliedsversammlungen und Symposien 3.490 € 3.490 € Sonstiger Geschäftsaufwand (z.B. Versand Gesunde Städte-Nachrichten, Ein- ladungen MV, Druckkosten, Präsente, Büroma- terialien, etc.) 5.000 € 5.000 € Summe Sachaufwendungen 20.693 € 20.693 € Gesamterträge und -aufwendungen 19.950 € 77.483 €58.693 € nicht durch Einnahmen gedeckter - 57.533 €Differenzbetrag zu Lasten des - 38.743 € Gesundheitsamtes (Teilergebnisplan 07.01) Erläuterungen zur Erhöhung der Einnahmen und der dadurch möglichen Refinanzierung der Auf- wendungen des Gesundheitsamtes Der SprecherInnenrat des Gesunde Städte-Netzwerkes hat sich in seinen letzten Sitzungen inten- siv mit der Erhöhung der Dienstleistungspauschale auseinander gesetzt und einen Vorschlag zur Neufestsetzung erarbeitet. Ursprünglich war beabsichtigt gewesen, den Kommunen diesen Vor- schlag so frühzeitig vor der MV, die am 10.06.2010 in Potsdam stattfinden wird, zuzusenden, dass dort dann darüber abgestimmt werden kann. Da die Einigung auf diesen Vorschlag nun erst vor wenigen Wochen zustande gekommen ist, werden die Themen Erhöhung der Dienstleistungspau- schale und perspektivischer Wechsel des Sekretariates in Potsdam zwar vorgestellt und beraten, jedoch wird noch keine abschließende Beschlussfassung eingeholt. Die Delegierten sollen im An- schluss in ihrer Kommune das Thema Erhöhung der Dienstleistungspauschale kommunizieren. Das Sekretariat wird in den nächsten Wochen mit einem Brief alle Mitgliedskommunen dazu auf- fordern, ein schriftliches Votum bis zum 30.11.2010 abzugeben. Die Erhöhung der Dienstleis- tungspauschale gilt als beschlossen, wenn 2/3 der Mitglieder zugestimmt haben. V/0331/2010/1 - 3 - V/0331/2010/1 Der Vorschlag sieht eine Erhöhung der Dienstleistungspauschale im Gesamtvolumen von derzeit 17.000 € auf 36.000 € vor und berechnet sich nach der Größe der Mitgliedskommunen. So sollen z.B. Städte bis 100.000 Einwohner 200 € statt bisher 100 €, Städte bis zu 300.000 Einwohnern 500 € statt bisher 250 € zahlen. Neben der Erhöhung der Dienstleistungspauschale plant die Berufsgenossenschaft Gesundheits- dienst und Wohlfahrtspflege, die seit vielen Jahren Projektarbeiten in den Gesunden Städten be- gleitet, die Geschäftsstelle für die Koordinierungsarbeiten finanziell zu unterstützen. In der Diskus- sion ist eine Erhöhung von jährlich 2.600 € auf 10.000 €. Fazit Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Erträge sieht die Finanzierung der Geschäftsstellenar- beit für das GSN wie folgt aus: Erträge bisher kommunizierte Aufwendungen (ohne Zuschläge für Versorgung) tatsächliche haushalts- belastende Aufwendungen (incl. Zuschläge für Versorgung) Mitgliedsbeiträge GSN geplant 36.000 € Förderung BGW geplant 10.000 € Gesamterträge und -aufwendungen 46.000 € 58.693 € 77.483 € nicht durch Einnahmen gedeckter Differenzbetrag zu Lasten des Gesundheitsamtes (Teilergebnisplan 07.01) - 12.693 € - 31.483 € In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0331/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37